U25 eigene Wohnung im Haus der Mutter

Begonnen von citizenx, 18:53:13 So. 04.November 2012

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

citizenx

Hallo Gemeinde,

brauch mal wieder professionelle Hilfe von euch. Folgendes Problem; mein Sohn - jetzt 23 Jahre alt - lebt im Haus seiner Mutter, aber in eigenen Wohnbereich mit 2 Zimmern und eigenen Bad.  Er beendet im Januar 2013 seine Ausbildung - hoffentlich erfolgreich.  Absehbar ist aber jetzt schon, dass er im Anschluss an seine Ausbildung keine Arbeitsstelle bekommen wird. Also wird er Hartz4 beantragen müssen.
Seine Mutter ist aber selber nicht Hilfebedürftig.

Wie ist das jetzt, da er ja U25 ist,  wird er jetzt als eigenständige 1-Personen-BG eingestuft oder wird das JC versuchen das Einkommen seiner Mutter anzurechnen? Seine Mutter ist grundsätzlich nicht mehr bereit für den Unterhalt aufzukommen, da er ja volljährig ist.

Bin über jeden Rat dankbar, da er ja auch schon langsam sein ALGII -Antrag fertig machen muss.Bis Januar ist nicht mehr viel Zeit.

dagobert

Versuchen werden die das mit ziemlicher Sicherheit.
Hat er einen eigenen Mietvertrag/Untermietvertrag? Ist eine Kostenbeteiligung bei Strom, Wasser etc. vereinbart? Sind die entsprechenden Zahlungen nachweisbar (Kontoauszüge!) ? Da er noch unter 25 ist sollte das alles auch für die Vergangenheit nachgewiesen werden können. Vollständig getrennte Haushaltsführung (auch bei Küche, Kühlschrank (z.B. eigene Fächer), Waschmaschine etc.)?
Eine eigene Haushaltsführung erst ab Beginn des Alg2-Bezuges wird das JC nicht akzeptieren (wegen U25).
Wenn das JC irgendwie Verdacht schöpft, ist mit vielen Fragen und evtl. einem Hausbesuch zu rechnen.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

citizenx

@dagobert

ja Mietvertrag hat er, Kostenbeteiligung auch. Er bezahlt monatlich pauschal 130,-Euro, damit werden alle entstehenden Kosten für ihn abgegolten. Natürlich überweist er diese Beträge nicht, sondern zahlt diese immer in Bar, wenn man unter einem Dach lebt dann ist das blöd mit extra überweisen.

Najja hab gedacht, werden den Antrag erstmal so stellen, dass seine Mutter außer im Mietvertrag nicht auftaucht - also Hauptantrag, KdU, VM, EK und dann mal abwarten was kommt. Wollen beim Erstantrag möglichst keine Fehler machen, welche sich später nicht wieder rückgängig machen lassen.

Wir wollen auch nicht erst zum Jobcenter fahren und einen Antrag abholen, sondern diesen auf der Website der Agentur runterladen, ausfüllen und dann erst dort einreichen. Dabei kamen wir aber auf zwei Probleme, zum einen gibt es für meinen Sohn noch keine Kundennummer, da er noch nie registriert wurde und im Hauptantrag ist kein Datum vorgesehen ab wann man Leistung bekommen will!? Wie ist das zu verstehen?

dagobert

Zitat von: citizenx am 21:05:24 So. 04.November 2012
ja Mietvertrag hat er, Kostenbeteiligung auch. Er bezahlt monatlich pauschal 130,-Euro, damit werden alle entstehenden Kosten für ihn abgegolten. Natürlich überweist er diese Beträge nicht, sondern zahlt diese immer in Bar, wenn man unter einem Dach lebt dann ist das blöd mit extra überweisen.
Das mit der Barzahlung ist aus menschlicher Sicht nachvollziehbar, mit Blick auf das JC evtl. problematisch. Die Frage ist ob die das glauben.

ZitatNajja hab gedacht, werden den Antrag erstmal so stellen, dass seine Mutter außer im Mietvertrag nicht auftaucht - also Hauptantrag, KdU, VM, EK und dann mal abwarten was kommt.
Halte ich soweit für eine gute Idee. Schlafende Hunde soll man nicht wecken.  ;)

ZitatWir wollen auch nicht erst zum Jobcenter fahren und einen Antrag abholen, sondern diesen auf der Website der Agentur runterladen, ausfüllen und dann erst dort einreichen. Dabei kamen wir aber auf zwei Probleme, zum einen gibt es für meinen Sohn noch keine Kundennummer, da er noch nie registriert wurde und im Hauptantrag ist kein Datum vorgesehen ab wann man Leistung bekommen will!? Wie ist das zu verstehen?
Kundennummer müsste er kriegen wenn er den Antrag abgibt. Leistungen gibt's (bei Bedürftigkeit) ab Antragstellung.
Er sollte trotzdem vorher mal da nachfragen, ob die evtl. Unterlagen haben wollen die ihr noch nicht bedacht habt und um vor allem einen ersten Einblick zu bekommen wie die mit den Leuten umgehen. Letzteres sollte er denen natürlich so nicht sagen.  ;)
Je nach Bauchgefühl evtl. schon für die Antragsabgabe einen Beistand besorgen.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

citizenx

Danke @dagobert,

da ich ja nicht mit im Haushalt meines Sohnes lebe und somit nicht zur BG gezählt werden kann, werde ich bei möglichst jeden Besuch mit zum Jobcenter als Beistand fahren. Ich weiß natürlich, dass es problematisch ist, wenn ein Familienangehöriger als Beistand fungieren möchte. Geht aber erstmal nicht anders. Es ist ja auch so, dass er ja jetzt schon ziemlich Schiss hat da allein hinzugehen - er ja von vielen Kumpels schon gehört was in den Jobcentern abgeht. Das spricht ja eigentlich auch schon für sich, wenn junge Menschen Angst haben ihre Rechte wahrzunehmen - welch schöne Demokratie hier in unserem Land!  :(

  • Chefduzen Spendenbutton