Unpassende Vermittlungsvorschläge

Begonnen von Knottepex, 10:29:33 Mo. 03.Dezember 2012

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Knottepex

Kann mir mal jemand erklären, warum die Arbeitsagentur Mülheim/Ruhr einem konfessionslosen Kunden, der zudem nur Grundkenntnisse in MS Office vorweisen kann, einen Vermittlungsvorschlag schickt, in dem ein diakonisches Werk einen evangelischen Mitarbeiter sucht, der zudem noch "Expertenkenntnisse" in MS Office mitbringen soll? Was muss man denken, wenn sich solche unsinnigen Vermittlungsvorschläge häufen? Ist dann davon auszugehen, dass der jeweilige Vermittler eine monatliche Prämie erhält, wenn er es schafft, eine bestimmte Anzahl an Vermittlungsvorschlägen zu versenden? Oder geht es darum, die Kunden mit solchen Vorschlägen so lange zu zermürben, bis sie sich auf solchen Schwachsinn erst gar nicht mehr bewerben und auf diese Weise Sperrzeiten provozieren?

Freuen sich die Personalabteilungen in den Unternehmen eigentlich, wenn der Postbote viele Bewerbungen von ungeeigneten Bewerbern ins Haus schaufelt?

antonov

ja, reine zermürbungstaktik, die wollen dir in den wahnsinn treiben

abhilfe könnte ein gespräch mit dem vorgesetzten des bearbeiters schaffen in dem du deine zweifel an die fähigkeiten des SB äusserst und um eine schriftliche stellungnahme bittest

Rudolf Rocker

Also über unpassende VVs habe ich aufgehört, mir Gedanken zu machen! ;D

Ich hatte welche bei denen stand: Lkw- Führerschein zwingend erforderlich. Habe ich aber nicht!
Nur Bewerber aus einem Umkreis von 30 km! Waren aber über 100!
usw..usw

andy45

Enfach fleißig drauf bewerben , die wollen es doch nicht anders . ;)

Jester


Henrik55

Ich habe den Eindruck gewonnen das geschieht nicht einmal aus Versehen, sondern die machen es extra um einen zu Zersetzen. Mehrfach habe ich erlebt, dass genau nachdem ich denen erzählt habe warum ich mich auf solche Sachen nicht bewerben kann (weil Kenntnisse fehlen usw.) ein VV mit eben diesen Anforderungen kam. Der Hit war als ich die ironische Frage stellte warum ich mich nicht gleich beim Bundestag bewerben solle beim nächsten mal ein A13 Politposten im Bundestag  als VV ins Haus flatterte. Das ist kein Zufall, das hat Methode.

Carpe Noctem

Derartigen Unfug erhalte ich auch zuhauf, wenn ich zwischen meinen befristeten Verträgen mal wieder auf Amtskohle angewiesen bin. Ich nehme dann zu jedem Termin die VV und Ablehnungsschreiben mit um zu begründen, weshalb mir die Behörde die Weiterbildung zum XYZ (was halt gefordert ist) zahlen soll. Man versuche schliesslich, mich in entsprechende Stellen zu vermitteln. Damit steuere ich auch das Gespräch beim Termin, so dass die Tante zu ihren Themen nicht mehr kommt. Selbst schuld.
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

inline

Weiß ein SB eigentlich was über die Konfession seiner Kunden ?
Im ALG Antrag wird das ja nicht abgefragt.

Carpe Noctem

Zitat von: inline am 23:40:39 Sa. 15.Dezember 2012
Weiß ein SB eigentlich was über die Konfession seiner Kunden ?
Im ALG Antrag wird das ja nicht abgefragt.

Das Amt bekam früher immer eine Kopie der Steuerkarte, da stand es drin (RK, EV, oder --). Meine damalige SB, die noch richtige Beamtin war und über die Rechtsgrundlagen bescheid wusste, sagte dass die Behörde mit religiösen Angelegenheiten sehr vorsichtig sein müsse, da es keine Rechtsgrundlage für ein Abfragen oder ein Verlangen auf Konversion oder Wiedereintritt in die Kirche geben zwecks Integration in den 1. Arbeitsmarkt. Tatsächlich findet sich im SGB keine Norm, die vorschreibt welchen Götzen man anzubeten hat oder dass man nicht mit grün gefärbten Haaren zum Vorstellungsgespräch bei einer Leihbude aufschlagen darf ;D
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

inline

Zitat von: Carpe Noctem Das Amt bekam früher immer eine Kopie der Steuerkarte, da stand es drin (RK, EV, oder --).

ja, das mag ja früher so gewesen sein als das Amt noch Arbeitsamt hieß.

Zitat von: KnottepexKann mir mal jemand erklären, warum die Arbeitsagentur Mülheim/Ruhr einem konfessionslosen Kunden, der zudem nur Grundkenntnisse in MS Office vorweisen kann, einen Vermittlungsvorschlag schickt, in dem ein diakonisches Werk einen evangelischen Mitarbeiter sucht, der zudem noch "Expertenkenntnisse" in MS Office mitbringen soll?

Ich will es mal so erklären, was einer für Grundkenntnisse hält, kann wieder ein anderer als Expertenkenntnisse ansehen.
Liegt doch immer daran, wo man die Messlatte anlegt.
Ja und Konfession, glaube nicht, dass sich die AfA damit auseinandersetzt, bzw. im Einzelfall bei jedem Jobangebot recherchiert ob Kunde eine hat und wenn ja welche, es sei denn der Bewerber ist Pfarrer, Küster, etc.
Man kann aber auch in alles was rein interpretieren.


arm+alt2

Das ist irgendwie normal :)
Ich stottere und bekam ein Jobangebot in den Niederlanden - weil ich ja kein Niederländisch kann - in einem japanischen Callcenter  ;D
Dann einen auf 6 Monate befristeten Job als Lagerarbeiter in einer Gärtnerei an der österreichischen Grenze. Das passt wunderbar, weil ich kurz zuvor Atteste wg. Bandscheibenvorfall und allg. Rückenwirbelabnutzung vorgelegt habe. Und weil ich ja ja ganz in der Nähe, also in Hamburg wohnte.  ;D

Ich glaube, die haben da interne Wetten am Laufen: Wer findet das dümmste Jobangebot?

Codeman

Ich krieg demnächst 2 VV für 2 potentielle Arbeitgeber.

Bei dem einen, der halbwegs per ÖPNV erreichbar ist, ist die Bewerbungsfrist abgelaufen.

Bei dem anderen läuft sie noch bis zum 04.01.2013 - da fahre ich allerdings für eine Tour 2 Std. 15 Min. hin.....

Ich glaube, dass ich die VV nicht erhalten habe.

Ohne Worte das.....
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

Henrik55

Nein, immer munter innerhalb der 3 Tage drauf bewerben. Sonst riskiert man nur Sanktionen. Nicht drüber nachdenken, einfach bewerben.

Carpe Noctem

Zitat von: Codeman am 14:05:46 Do. 27.Dezember 2012
da fahre ich allerdings für eine Tour 2 Std. 15 Min. hin.....

Die sog. "Zumutbarkeit" ist ja mittlerweile ein Kaugummiparagraf:

"(4) Aus personenbezogenen Gründen ist einer arbeitslosen Person eine Beschäftigung auch nicht zumutbar, wenn die täglichen Pendelzeiten zwischen ihrer Wohnung und der Arbeitsstätte im Vergleich zur Arbeitszeit unverhältnismäßig lang sind. Als unverhältnismäßig lang sind im Regelfall Pendelzeiten von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden und Pendelzeiten von mehr als zwei Stunden bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden und weniger anzusehen. Sind in einer Region unter vergleichbaren Beschäftigten längere Pendelzeiten üblich, bilden diese den Maßstab. Ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des zumutbaren Pendelbereichs ist einer arbeitslosen Person zumutbar, wenn nicht zu erwarten ist, dass sie innerhalb der ersten drei Monate der Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung innerhalb des zumutbaren Pendelbereichs aufnehmen wird. Vom vierten Monat der Arbeitslosigkeit an ist einer arbeitslosen Person ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des zumutbaren Pendelbereichs in der Regel zumutbar. Die Sätze 4 und 5 sind nicht anzuwenden, wenn dem Umzug ein wichtiger Grund entgegensteht. Ein wichtiger Grund kann sich insbesondere aus familiären Bindungen ergeben."

http://dejure.org/gesetze/SGB_III/140.html

Einfach bewerben, schriftlich mit zu viel Text und zu vielen Zeugnissen aber keinen Angaben ob Fahrerlaubnis oder PKW vorhanden, nur die Hausanschrift angeben, keine Mail oder gar Telefonnummer, innerhalb 3 Tagen und ab dafür. Wetten, die reagieren erst gar nicht? ;D
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

inline

Zitat von: Carpe Noctem Einfach bewerben, schriftlich mit zu viel Text und zu vielen Zeugnissen aber keinen Angaben ob Fahrerlaubnis oder PKW vorhanden, nur die Hausanschrift angeben, keine Mail oder gar Telefonnummer, innerhalb 3 Tagen und ab dafür. Wetten, die reagieren erst gar nicht? ;D

Schätze ich auch so ein, ...bzw. hier hat wohl jemand ein Antibewerbungstraining besucht.

BGS

Zitat von: inline am 22:46:46 Do. 27.Dezember 2012
Zitat von: Carpe Noctem Einfach bewerben, schriftlich mit zu viel Text und zu vielen Zeugnissen aber keinen Angaben ob Fahrerlaubnis oder PKW vorhanden, nur die Hausanschrift angeben, keine Mail oder gar Telefonnummer, innerhalb 3 Tagen und ab dafür. Wetten, die reagieren erst gar nicht? ;D

Schätze ich auch so ein, ...bzw. hier hat wohl jemand ein Antibewerbungstraining besucht.

Oder gar ein Dequalifizierungsseminar etwa?

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

Rudolf Rocker

Codi, hast Du Dich arbeitssuchend gemeldet?
Ich dachte das wäre da genz ok, bei Deinem jetzigen Job?

arm+alt2

Gut kommt auch, wenn man ein richtig gutes Bewerbungsfoto beilegt.
So eines wie auf den Fahnungsfotos.

Marmelade

Hallo, wohne nicht in NRW aber ich bekomme auch zur Zeit unsinnige Vermitlungutschläge.


ich bekomme alg1 und alg 2,und habe eine EGV.  Der Sachbearbeiter nahm damals auf, keine Nachtschicht etc.
(kann tagüber nicht schlafen, laute nachbarn)

was bekomme ich? Vorschläge mit Nachtschichten und 12 Std Schichten....ein Angebot war sogar gleich mal eben 400km weiter weg.
Ich bin ja single, kann man alles mit mir machen? Umzug verlangen?

PS: ich muss dazu sagen,ich bin erst 2 Monate arbeitslos...und war davor 4 Jahre im Job.

Ich hoffe das erledigt sich morgen,wenn ich Anruf/Zusage  von ein/ zwei Firmen bekomme....

wenn nicht,wie komm ich da wieder raus? Bwerbungen über Privatvermittler laufen auch,zieht sich aber zur Zeit hin. Viele Chefs noch im Urlaub etc :(



Rudolf Rocker

Die SBs hauen zum Teil irgendwelche VVs raus, um ihre Quoten vollzukriegen.
Da wird dann nicht großartig drauf geschaut, ob das Angebot passt oder nicht!

Stumpf drauf bewerben und abwarten. Wenn dann aus dem 400 km entfernten Ort eine Einladung zum VSG kommen sollte, Antrag auf Fahrtkostenerstattung im Voraus stellen!

Sung

Die Vermittlungsvorschläge kommen meist vom Arbeitgeberservice (AGS) und nicht vom SB, auch wenn der als Ansprechpartner drauf steht. Kann also durchaus sein, dass man grade erst mit dem SB vereinbart hat, dass man keine Nachtarbeit machen muss und dann genau so einen Vermittlungsvorschlag bekommt, weil der AGs davon nix weiß und schlicht nach dem Profil geht, das in der Jobbörse hinterlegt ist.

MarcoW75

Bei Jobs in kirchlichen Einrichtungen wird im Regelfall die Kirchenmitgliedschaft vorausgesetzt. Ist jedenfalls bei der Diakonie so,sollte mich wundern,wenn es bei den katholischen Einrichtungen anders ist.

Aber zum Thema unsinnige Bewerbungen: Ich habe meine Lehre zum Gas-Wasser-Installateur 1996 beendet,seitdem nie in diesem Beruf bearbeitet,sondern immer in anderen Tätigkeiten gejobbt. 2011 bekam ich ein Stellenangebot in meinem erlernten Beruf...in der Uckermark. Nur: Ich wohne in Südthüringen,fast 480km entfernt. Noch dazu war dieser Job auf 3 Monate befristet..und das auch noch in der Gegend mit der höchsten Arbeitslosigkeit Deutschlands.  Und die wollen mir erzählen,daß sie dort keinen Gas-Wasser-Installateur finden,sondern einen aus Thüringen importieren müssen ? *kopfschüttel*  
Ein Jahr später bekam ich ein Stellenangebot als Buchhalter (!) in Saarbrücken. Nur: Ich hab zwar einen Minijob im Bürobereich (einfache Sachen wie Rechnungen schreiben usw), von Buchhaltung habe ich aber nichtmal im Entferntesten Ahnung.
Noch so'n Ding, diesmal aus diesem Jahr. Ich hatte einen Disput mit meiner FM,bei dem sie merkte,wie schnell ich aus der Haut fahre,wenn ich in Stress gerate oder mich jemand dumm von der Seite anmacht. Das sind doch perfekte Vorraussetzungen für den Callcenter-Job,den sie mir daraufhin aufs Auge drücken wollte,oder ?

schwarzrot

Ja, die liste können wir unendlich fortsetzen.
Meine neue durchgeknallte SB will von mir mindestens 5 briefbewerbungen. Das find erstmal im IT-bereich! Da wird so gut wie überall auf stellenanzeigen ausdrücklich e-mail verlangt.

Naja ich sehs locker: Soll sie mich doch sanktionieren, wenn ich stattdessen mich mit e-mail bewerbe, wie die firmen es wollen. Da wird jeder richter gerne die sanktion niederschmettern.
Ich sammel grad material für ne dienstaussichtsbeschwerde. Zum glück ist sie mit ihrem quatsch nicht perfekt und macht viele fehler.
Tut mir echt (nicht) leid du blöde pute, wie du mir so ich dir! >:D

Zitat von: Sung am 15:43:19 Di. 22.Oktober 2013
und dann genau so einen Vermittlungsvorschlag bekommt, weil der AGs davon nix weiß und schlicht nach dem Profil geht, das in der Jobbörse hinterlegt ist.
Sein profil in dem arschamt-schrott-portal "Job"börse hat man das recht löschen zu lassen (->Informationelle Selbstbestimmung)
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=22333.0;prev_next=prev
http://hartz.info/index.php?topic=13756.15
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

MarcoW75

Zitat von: schwarzrot am 17:13:44 Sa. 26.Oktober 2013
Ja, die liste können wir unendlich fortsetzen.
Meine neue durchgeknallte SB will von mir mindestens 5 briefbewerbungen. Das find erstmal im IT-bereich! Da wird so gut wie überall auf stellenanzeigen ausdrücklich e-mail verlangt.

Klingt mir schwer danach,als wollte sie unbedingt eine Sanktion wegen angeblichen Nicht-Bewerben konstruieren. Im IT-Bereich sind nunmal Bewerbungen per E-Mail üblich.

schwarzrot

Soll sie nur machen, dann kann ich sofort gegen ihren blöden VA mit EA und aufschiebende wirkung klagen, weil ich dann "beschwert" bin.  ;D

Und ohne dann gültige EGV und VA bleibt mir dann wieder selbst überlassen, wieviel "bewerbungsbemühungen" ich wie mache.  ;)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

Ich hatte mal einen VV in dem Stand: Lkw Führerschein zwingend erforderlich.
Ich habe aber nunmal keinen!

Wurde dann auch zum Vorstellungsgespräch eingeladen und habe dann auf Kosten der Steuerzahler_innen einen schönen Tagesausflug mit der Bahn nach Kassel gemacht. ;D

Die haben mich übrigens auch nicht genommen! ;D

dagobert

Zitat von: Rudolf Rocker am 18:25:35 Sa. 26.Oktober 2013
Ich hatte mal einen VV in dem Stand: Lkw Führerschein zwingend erforderlich.
Ich habe aber nunmal keinen!
Kommt mir bekannt vor ...  ;D
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

horrorexitmytoday

Hallo zusammen, sowas hab ich auch schon erlebt.

Vor 2 Jahren hab ich einen VV+RFB für eine Stelle als Schulbegleiterin bekommen. Da ich psychisch nicht so stabil bin, wie ich gern wäre, war ich hin- und hergerissen bei dem Gedanken, mich um Kinder mit geistigem Handicap zu kümmern, weil es eine ziemliche Verantwortung ist und ich die Befürchtung hatte, dass es mir an die Nieren geht. Ich hatte auch bei meinen Gesprächen auf meine Probleme hingewiesen, war also bekannt.
Ich hab mich dann trotzdem beworben, aus Angst wegen der RFB, bin auch eingeladen worden, war aber so panisch, dass ich dem Personaler des Vereins gestanden habe, dass ich mich auf einen VV hin beworben habe. Er hat sich höflich für meine Ehrlichkeit bedankt, trotzdem war es allen Beteiligten unangenehm, ist ja auch kein Wunder, ich hätte fast losgeheult. Das Gespräch war auf jeden Fall schnell beendet.

Was mich ärgert ist, dass das JC so fahrlässig mit einem sensiblen Bereich umgeht, aber auch, dass der Verein einfach so Leute ohne Erfahrung im heilpädagogischen Bereich einstellt.  >:(

"Witzigerweise" hatte mein SB kein Problem damit, dass es mit der Stelle nichts geworden ist, er hat noch nicht mal nachgefragt, obwohl ich meinen Rückmeldebogen zum VV eingereicht hatte, den ganzen Stress hätte ich mir also sparen können. Hätten sie mir ein Probepraktikum für 2 Wochen vorgeschlagen - kein Problem. Aber unter Zwang mit Kindern oder Teenagern arbeiten, die schwerstbehindert und quasi hilflos sind? >:( >:( >:(

MarcoW75

Zitat von: horrorexitmytoday am 15:32:23 Sa. 01.Mai 2021
Was mich ärgert ist, dass das JC so fahrlässig mit einem sensiblen Bereich umgeht, aber auch, dass der Verein einfach so Leute ohne Erfahrung im heilpädagogischen Bereich einstellt.  >:(

Tja..da sind mehrere Gründe denkbar, warum die Firma Leute ohne Erfahrung einstellt:
a) sie finden einfach niemanden mit Erfahrung in diesem Bereich
b) es ist ihnen egal
c) Leuten mit Erfahrung müsste man mehr Lohn zahlen
d) derjenige, der die Stellenausschreibung verfasst hat, hat keinen Plan, welche Anforderungen so ein Job mit sich bringt.


Zitat"Witzigerweise" hatte mein SB kein Problem damit, dass es mit der Stelle nichts geworden ist, er hat noch nicht mal nachgefragt, obwohl ich meinen Rückmeldebogen zum VV eingereicht hatte, den ganzen Stress hätte ich mir also sparen können.

Klingt ein bißchen danach, als agierte der SB nach dem Motto "War zu erwarten, dass das nix wird...aber ich wollte ja eigentlich nur meine Quote erfüllen, wieviele VV ich rausschicke!". Will sagen: sehr viele VV werden nach dem Motto rausgeschickt "Ein blindes Huhn findet auch mal ein Korn!". Dumm nur,dass den Arbeitgebern das auch nicht gefällt und sie wahrscheinlich irgendwann gar keine Stellen mehr über die Arbeitsagentur ausschreiben, wenn sie sowieso ständig nur jede Menge Spreu und wenig Weizen vom Amt geschickt kriegen. Mit anderen Worten: wenn die AA/JC augenscheinlich absichtlich unpassende Leute hinschickt, gefällt das auch Arbeitgebern nicht. 




DoSsy

Auch ich kann leider zu diesem Thema aus eigener Erfahrung beitragen. Ich hatte (m)eine Weile beobachtet und Vorschläge hingenommen. Dann kamen die VV: "Junior-" bei einem Menschen Ü50. (Vielleicht hat die Integrations-F̶l̶a̶c̶h̶ Fach-Kraft oder das Team, für das er/sie/divers zeichnet, ja nicht gewusst, dass solche Menschen im Ausschreibungsfachjargon "Senior" heißen?) Und eine auf 12 Monate befristete Stelle in Süddeutschland, also sehr weit weg von dort, wo ich wohne. Was aus familiären Gründen, die ich angegeben hatte, nicht geht.

Das gab für mich den Ausschlag für meine erste Beschwerde. (Es ist noch einiges mehr passiert an verbalen Übergriffen dieses Mitarbeiters.) Es blieb nicht die einzige.

Hinzu kam nämlich, dass ich über einen langen Zeitraum überhaupt nicht persönlich "empfangen" wurde. Da reden alle immer von den "Pflichten" der Elos. Was ist eigentlich mit den Pflichten der JC? Der sagte auch noch ganz frech zu mir: "Ach, meine anderen Kunden sind froh, wenn sie nicht kommen müssen!"

Na, inzwischen weiß ich, dass auch das Methode hat. Nennt sich im Insider-Sprech "Creaming". Richtig Zeit investieren die SB/IFK  oder wie sie sich künftig beim Würgergeld nennen werden nur in jüngere potenzielle Arbeitnehmer*innen: die "Sahne", die am wahrscheinlichsten noch Vermittelbaren. Das zynische Vermittlungshemmnis - samt menschenverachtendem Begriff - binden sie jedoch mir um. ICH habe ein Hemmnis? Ja, selbstverständlich, denn jede*r weiß doch, dass in unserem Land das Recht auf Gleichbehandlung/Gleichstellung - auch was das Alter angeht - herrscht. Es kann also ein Hemmnis qua Geburtsurkunde nicht geben, weil es das gar nicht geben darf.

Nur zur sachlichen Info (verbinde damit keinerlei menschliche oder sonstige "Besserstellungsmerkmale"): Uniabschluss (duales Studium). Zwei akademische, zertifizierte mehrjährige Fortbildungen ebenfalls mit sehr gut beendet (lange vor JC). Immer gearbeitet bis über 50. Immer mit Überzeugung eingezahlt, denn Solidarität ist für mich ein gelebter Wert seit Jugend an. Und dann traf mich die Keule des ALG II mit aller Härte. Private Vorsorge ist auch futsch, die Altersarmut zum Greifen nahe. Was man so hört schicken sie einen ja mit 63 in die Zwangsberentung.

Ach so, ne, es liegt nur an mir. Ja, klar. Da muss ja was faul sein. Abschlüsse und Gedöns. Nee, nee, die hat was anderes, dass die keine Arbeit mehr kriegt.

:Q






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