Wilder Streik

Begonnen von Kuddel, 18:27:28 Mo. 28.Januar 2013

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Kuddel

Wilde Streiks, auch "unabhängige Streiks" genannt, wurden nicht von der Gewerkschaft organisiert. Sie sind hierzulande zwar verboten, doch gab es sie in der Bundesdeutschen Streikgeschichte öfter, als vermutet. Die Medien und erst recht die Gewerkschaften schweigen sie lieber tot. Diese Kampfform ist erstaunlich wirkungsvoll, deshalb springen Gewerkschaften gern auf unabhängige Streiks auf, um die Kontrolle über die Auseinandersetzung zu erlangen. Sie wollen sich den Unternehmern als Sozialpartner präsentieren.

Das Labournet hat ein Stück Streikgeschichte veröffentlicht:

ZitatIm Frühjahr und Sommer 1973 streikten in der Bundesrepublik über 300.000 Menschen, ohne eine formale Erlaubnis ihrer Gewerkschaften einzuholen. Ihre Forderungen schlossen an die Geschichte tausender sogenannter wilder Streiks an, die seit den 1950er-Jahren – ohne große öffentliche Beachtung und oft geradezu ,,heimlich" – geschrieben worden war. Denn in diesen diskreten Aktionen ging es – schon seit mehreren Jahrzehnten – um mehr als die traditionelle Forderung der Gewerkschaften nach einem höheren ,,Schmerzensgeld" für das in der Arbeit erlittene Leid. Die Forderungen solcher Aktionen waren so einfach wie vielfältig: Sie richteten sich gegen autoritäre Vorgesetzte wie gegen den Terror durch das Fließband, sie wollten höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen für alle, forderten auch ein Ende der immer stärkeren Polarisierung der Löhne und Arbeitsbedingungen zwischen ,,deutschen" und ,,ausländischen" Arbeitern und zwischen den Geschlechtern...

http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2013/01/pierburg2.pdf

Kuddel

Zitat1973 formulierte es die »FAZ« sehr prägnant: »Wilde Streiks haben etwas Unheimliches; sie sind unberechenbar, außerhalb der Kontrolle der zur Tarifpolitik berechtigten Instanzen. Daher sind sie von Gewerkschaften wie von Unternehmern gleichermaßen gefürchtet.«

ZitatWilde Streiks: Geschichte und Gegenwart
Unorganisierte Arbeitsniederlegungen wie zuletzt bei Gorillas sind in der rebellionsarmen Bundesrepublik gar nicht so selten


Der wilde Streik wie zuletzt unter Essenslieferant*innen ist wie der Generalstreik eine bei Linken so mythisch umwobene Angelegenheit, wie er beständiges Ereignis in der Geschichte der Auseinandersetzung zwischen Kapital und Arbeit ist. Auch in der eher rebellionsarmen BRD gab es eine Vielzahl von Streiks - wilde inklusive. Ein wilder Streik unterscheidet sich von einem regulären nur dadurch, dass kollektiv Arbeit niedergelegt wird, ohne dass dies von einem als Tarifvertragspartei anerkannten Arbeitnehmerverband organisiert wäre. Ein wilder Streik kann allerdings auch nachträglich durch eine Gewerkschaft legalisiert werden, wie ein Bundesarbeitsgericht 1955 entschied.

Die Streiks der frühen 50er Jahre waren äußerst effektiv und wurden meist von starken Gewerkschaften angeführt. Sie waren also legal. Bereits zwei Jahre nach der Gründung von BRD und DDR mussten Bergleute und Stahlarbeiter im Ruhrgebiet nur eine Streikdrohung aussprechen, um Mitbestimmung in den Aufsichtsräten durchzusetzen und die Adenauer-Regierung in Furcht und Schrecken zu versetzen. Streiks gegen die Begrenzung der Mitbestimmung im Betriebsverfassungsgesetz konnten sich allerdings nicht durchsetzen. Natürlich war die Arbeitsniederlegung in der DDR rund um den 17. Juni 1953 auch wild und illegal, denn die offiziellen Gewerkschaften und ihre Presseorgane gaben ja den Stein des Anstoßes, die zehnprozentige Normenerhöhung, als in vollem Umfang richtig und gerechtfertig aus.

In den 60er Jahren war »Hochkonjunktur«

Wenige legale Streiks wurden in der Anfangsgeschichte der BRD von einem prozentualen Anstieg von wilden Streiks kompensiert. Der Bremer Historiker Peter Birke nannte die wilden Streiks der späten 50er und frühen 60er Jahre »Hochkonjunkturstreiks«. Sie sollen eine so genannte zweite Lohnrunde etabliert haben, mit der die Beschäftigten übertarifliche Leistungen durchzusetzen versuchten. Bei Vollbeschäftigung und steigenden Gewinnen war dies zumeist von Erfolg gekrönt. Die kurze Rezession von 1967 führte keinesfalls zu einem Abflauen wilder oder spontanen Streiks, da viele Unternehmen versuchten, die lokalen Errungenschaften rückgängig zu machen. Die Leser*in merkt es schon: Wir kommen ins magische Jahr 1968. Da war ohnehin alles wild, also auch der Arbeitskampf. Diese Entwicklung kulminierte in den September-Streiks von 1969, in denen Hunderttausende Arbeiter*innen gigantische Lohnerhöhungen durchsetzen konnten, außertariflich. In den frühen 1970er Jahren kam es zu mehreren Wellen wilder Streiks. Die bekanntesten waren jene bei Ford in Köln oder Pierburg in Neuss. Ende August 1973 formulierte es die »FAZ« sehr prägnant: »Wilde Streiks haben etwas Unheimliches; sie sind unberechenbar, außerhalb der Kontrolle der zur Tarifpolitik berechtigten Instanzen. Daher sind sie von Gewerkschaften wie von Unternehmern gleichermaßen gefürchtet.« Und die Bildzeitung hetzte etwas deutlicher, suggerierte, die wilde Aufmüpfigkeit sei durch »fremde Kräfte« geschürt worden und machte als Rädelsführer »6-8 Kommunisten, die sich getarnt in Monteursmänteln in das kilometerweite Werksgelände eingeschlichen haben«, aus.

Mehr Rebellion durch Migration und APO

Tatsächlich hatten sich türkische Arbeiter bei Ford solidarisch mit Entlassenen gezeigt, während die Mehrheit der deutschen Kollegen Entlassungen und Disziplinarverfahren gegen zu lange Urlaub machende Kollegen zum Teil applaudierend befürwortet hatten. Von »Türkenstreiks« war die Rede - was nur zeigte, dass die Neuzusammensetzung der Betriebe durch Migration und »Gastarbeiter« der Rebellionsbereitschaft zu Gute kam. Nicht ganz unwesentlich waren sicherlich auch einige APO-Aktivist*innen, die sich in Betriebsinterventionismus versuchten, mit ihrer Form des militanten Aktivismus ganz hilfreich, auch wenn ihre Suche nach dem revolutionären Subjekt vergeblich blieb.

Wilde Streiks aus den letzten Dekaden gab es zum Teil bei Angestellten mit großer Marktmacht, also hoher Qualifikation, oder in Betrieben, in denen eine gewerkschaftliche Vertretung als nicht befugt angesehen wurde, Tarifverträge abzuschließen, wie die Fluglotsengewerkschaft UFO durch Lufthansa. Wilde Streiks gab es auch in Form von Betriebsblockaden bei drohenden Betriebsschließung oder der Produktionsverlagerung, so geschehen bei DaimlerChrysler, bei Siemens oder bei Opel in Bochum. Corona zwang teilweise Beschäftigte, zum Mittel des wilden Streiks zu greifen, um sich zu schützen, wie die Seite solidarischgegencorona.weltpress.com dokumentiert. So legten letztes Jahr im März einige Schichtarbeiter*innen die Arbeit im Kunst- und Schaumstoffhersteller Greiner Perfoam in Linz nieder und hielten trotz Versammlungsverbot eine Kundgebung vor dem Unternehmen statt. Sie wollten keine gesundheitlichen Risiken in Kauf nimmt. In kaum verrechtlichten und hoch prekären Arbeitsverhältnissen taucht der wilde Streik ebenfalls auf, wie bei den Fahrradkurier*innen, die eine junge, flexible, hoch kommunikative und international zusammengesetzte Arbeiter*innenklasse unter Dienstbotenverhältnissen darstellt.
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1153461.wilde-streiks-geschichte-und-gegenwart.html

Kuddel

Veranstaltung
ZitatMythos wilder Streik + Illegalität. Zum Grundrecht auf Streik
30. Juli | 19:00   
https://arbeitsunrecht.de/termin/mythos-wilder-streik-illegalitaet-zum-grundrecht-auf-streik/

Fritz Linow

Nochmal aus der Pressemitteilung vom vorherigen Beitrag:

ZitatWir würden gern ein interessiertes wie interessantes Publikum versammeln aus: praktizierenden Arbeitsrechtlern, Journalist_innen, Betriebsratsmitgliedern, engagierten Beschäftigen.

Es geht uns um kreative Weiterentwicklung und Ausdeutung bestehenden Rechts und bestehender Rechtsprechung — auch durch gezielte Grenzübertretung.
https://arbeitsunrecht.de/sind-wilde-streiks-wirklich-illegal-die-europaeische-sozialcharta-sagt-etwas-anderes/

Was würde es nützen, wenn auf einmal richterlich festgestellt wird, dass Streiks nicht nur vom sozialpartnerschaftlichen System anerkannt werden müssen? Diese kreative Umdeutung auf juristischem Pfade kann auch mal wieder in einer Sackgasse enden. Entweder man streikt oder halt nicht.
Der Schwerpunkt sollte vielmehr darauf liegen, wie man solidarisch die Gefahren bei einem "wilden" Streik, der nun mal wirklich an die Existenz der Ausbeuter geht, ohne Juristerei abfedern kann, damit man gewinnt. 

counselor

Man kann aber auch eine gesetzliche Regelung des Streikrechts fordern und dazu Vorstellungen formulieren.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Kuddel

Jaja, der deutsche Revölutionär, der sich erst eine Bahnsteigkarte kauft, bevor er den Bahnhof stürmt...

Es sollte darum gehen, endlich zu kämpfen, statt darauf zu warten, daß ein Richter oder Gesetzgeber die Erlaubnis dazu gibt.

Die Abschaffung der Sklaverei, die Einführung von Frauenrechten, Menschenrechten und demokratischen Rechten sind errungen worden in Kämpfen, die nicht immer legal oder friedlich waren. Man hat es einfach gemacht.

Es geht um Mut, um Zusammenhalt, um einige, die anfangen und die anderen mitreißen. Man muß den Wilden Streik aus der Schmuddelecke holen und offen diskutieren. In China wird immer irgendwo gestreikt, doch keiner der Streiks wurde von der Gewerkschaft organisiert. Es sind alles Wilde Streiks.

Es wurde bei den Gorillas wild gestreikt. Es haben die Erntehelfer in Bornheim wild gestreikt. Einige Jahre zuvor haben die Opelarbeiter in Bochum wild gestreikt. Und sie haben die Tore des Werks verbarrikadiert. Es geht also nicht nur in China oder Frankreich.

Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!

counselor

ZitatJaja, der deutsche Revölutionär, der sich erst eine Bahnsteigkarte kauft, bevor er den Bahnhof stürmt...

Ich bin nicht gegen "Wilde Streiks". Ganz im Gegenteil. Ich habe die Streiks der Opelaner in Bochum unterstützt. Eigentlich habe ich schon den Streik in Rheinhausen unterstützt (damals mit einer Spende). Es geht mir mit der Forderung nach einer gesetzlichen Regelung des Streikrechts nicht darum, vor der Revolution eine Bahnsteigkarte zu kaufen, sondern um den politischen Kampf für eine aus meiner Sicht sinnvolle Erweiterung der demokratischen Rechte und Freiheiten. Es wäre eine sinnvolle politische Reform.

Meiner Meinung nach gehört die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung des Streikrechts als politische Forderung zu jedem Arbeitskampf dazu. Und deswegen sollte man sich Gedanken machen, wie ein solches gesetzliches Streikrecht aussehen soll.

PS: Übrigens werden die Rider von den Gorillas von der NGG beraten.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Fritz Linow

Ich bin mir gar nicht so sicher, ob es an gesetzlichen Regelungen mangelt, dass hier so wenig gestreikt wird, oder ob der DGB die bestehenden Möglichkeiten kaum ausschöpft.

Kuddel

Mir fällt dazu eine Ankdote ein:
Bei einer Maidemo in den 80er Jahren trugen ein paar Arbeiter ein Transparent "für ein freies, unbeschränktes Streikrecht". Es kamen DGB-Ordner und wollten sie aus der Demo drängen, bzw. ihnen das Transparent entreißen. Es wurde aber schnell bemerkt und es solidarisierten sich andere Demonstranten und schützten die Transparentträger. Die DGB-Hilfsbullen wurden unter Androhung von Prügel aus der Demo gedrängt.
Ich habe es selbst beobachtet.

counselor

ZitatBei einer Maidemo in den 80er Jahren trugen ein paar Arbeiter ein Transparent "für ein freies, unbeschränktes Streikrecht".
Genau in diesem Sinne steht unsere Forderung bei der Montagsdemo Nürnberg:
ZitatFür ein vollständiges und allseitiges gesetzliches Streikrecht!
Quelle: https://montagsdemo-nuernberg.jimdofree.com/forderungen/
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Nikita

Hier das sehr sehenswerte Video zu wilden Streiks von Arbeitsunsrecht.


https://youtu.be/Efy4j6G4XwI

Kuddel

ZitatStreik ohne Blaupause

Anwalt stärkt Beschäftigten des Lieferdienstes Gorillas bei Arbeitskampf juristisch den Rücken


»Nach der Europäischen Sozialcharta, der Deutschland im Bereich des Streikrechts vollumfänglich zugestimmt hat, sind verbandsfreie Streiks sehr wohl legal!« Das sagt der Berliner Rechtsanwalt Benedikt Hopmann, eine Arbeitsrechtsspezialist. Anlass für seine Worte sind die aktuellen Arbeitskämpfe beim Lebensmittel-Bringdienst Gorillas. Am Freitagabend war er von dem Verein »Aktion gegen Arbeitsunrecht« eingeladen worden, um in einem juristisch-politischen Vortrag per Livestream seine Expertise darzulegen.

Laut Hopmann nimmt die Europäische Sozialcharta (ESC), die Koalitionsfreiheit der Beschäftigten zum Ausgangspunkt für Streiks und Arbeitskämpfe. Sie beschränke sich keineswegs nur auf Gewerkschaften. »Es geht in der ESC nicht allein um das Recht der Gewerkschaften, Arbeitskämpfe mit dem Ziel durchzuführen, einen Tarifvertrag abzuschließen, sondern auch um das Recht von Zusammenschlüssen von Beschäftigten eines Betriebs, die sich auch ad-hoc und spontan zusammenfinden können, um ihre Forderungen durchzusetzen, die auch nicht im Sinne eines Tarifvertrags sein müssen«, erläutert Hopmann. Dass die Bundesrepublik und das Bundesarbeitsgericht nicht auf dieser Grundlage handeln und lediglich Arbeitsniederlegungen anerkennen, die von Gewerkschaften mit dem Ziel ausgehen, Tarifverträge zu verhandeln, sei seiner Einschätzung nach ein Skandal und »ein andauernder Bruch des Völkerrechts.« Er hoffe, dass der Europäische Gerichtshof in Straßburg in absehbarer Zeit ein Machtwort in Sachen verbandsfreier Streiks spricht.

Wenig Lohn für viel Arbeit, Repression gegen Beschäftigte, die einen Betriebsrat gründen wollen, prekäre Arbeitsbedingungen: Bei dem jungen Berliner Bringdienst-Start-up Gorillas gibt es so Einiges, was die Mitarbeiter*innen seit Längerem auf die Palme bringt. Anfang Juni entlud sich der angestaute Zorn der Beschäftigten über die Bedingungen bei dem in der Corona-Pandemie 2020 gegründeten Dienstleister in einer Streikaktion vor zwei Gorillas-Lebensmittellagern in der Charlottenstraße und in der Torstraße. Wütende Fahrer*innen, die betriebsintern »Rider« genannt werden, und die sogenannten »Picker«, die die Einkaufstüten mit den bestellten Artikeln befüllen, hatten sich versammelt, um gegen den überraschenden Rauswurf eines Fahrers namens Santiago zu protestieren - und legten für einige Zeit ihre Arbeit nieder. Sie forderten die Wiedereinstellung des gefeuerten Kollegen sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Ein paar Tage später ging der Arbeitskampf der Gorillas-Beschäftigten weiter und ein weiterer Lagerstandort wurde für mehrere Stunden blockiert. Zu den Aktionen aufgerufen hatte jeweils das »Gorillas Workers-Collective« (GWC), zu deutsch: Gorillas Arbeiter*innenkollektiv, ein basisdemokratischer Zusammenschluss von engagierten Beschäftigten des Lieferdienstes. Ende Juni formulierte das GWC dann einen Forderungskatalog an das Unternehmensmanagement. Darauf eingegangen ist man von Unternehmensseite bis dato nicht.

Doch das GWC ist keine eingetragene Gewerkschaft, die nach gängigem bundesdeutschem Arbeitsrecht zum Ausstand aufrufen und als Tarifpartner Forderungen verhandeln könnte. Die Aktionen der Gorillas-Fahrer:innen sind laut deutschem Arbeitsrecht »wilde«, verbandsfreie Streiks - und die sind verboten.

Der lang andauernde und öffentlichkeitswirksame Protest hat die Politik aufgeschreckt. Kürzlich traf sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) mit Gorillas-Beschäftigten. »Ich kann mich als Arbeitsminister nicht unmittelbar in Arbeitskämpfe einschalten, aber ich kann mich informieren«, sagte er. Heil sprach sich erneut für das Ende von sachgrundlosen Befristungen aus. Er rief die Beschäftigten dazu auf, sich im Arbeitskampf mit den etablierten Gewerkschaften zusammenzutun. Die »Berliner Morgenpost« berichtet, dass die Berliner Senatsverwaltung für Arbeit wegen Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz nun ein Bußgeldverfahren gegen das Start-up eingeleitet habe.

Die Arbeitgeberseite gibt sich problembewusst. »Uns liegen die Interessen unserer Rider am Herzen, und wir nehmen ihr Feedback äußerst ernst«, teilte das Unternehmen vor wenigen Tagen anlässlich einer Protestaktion mit. »Wir unterstützen ausdrücklich und uneingeschränkt die Gründung eines Betriebsrats bei Gorillas und werden dafür selbstverständlich alle benötigten Mittel zur Verfügung stellen.«

Beim Gorillas Workers Collective berichtet man anderes. So sollen alle Beschäftigten, die mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, vom Auslieferungslager an der Schönhauser Allee auf andere Standorte verteilt werden. Just zu jenem Zeitpunkt, als sie laut GWC sich organisiert hätten und bereit gewesen sein sollen, kollektive Forderungen zu stellen. Kritisiert wird aktuell auch, dass die Rider in Spitzenzeiten bis zu vier Bestellungen gleichzeitig ausliefern sollen, womit konkret die eigentlich vorgesehene Gewichtsgrenze von zehn Kilo bei der Ladung überschritten werde.

Anwalt Benedikt Hopmann ist kein Unbekannter. Er vertrat unter anderem die als »Emmely« bekannt gewordene Berliner Kassiererin, die wegen der möglichen Unterschlagung von Pfandbons im Wert von 1,30 Euro durch eine Verdachtskündigung ihren Arbeitsplatz verlor. 2010 obsiegte er schließlich vor dem Bundesarbeitsgericht.

»Dass ihr eure Rechte wahrnehmt, ist eine starke Sache, da ihr kein Streikgeld bekommt«, sagt Hopmann in Richtung der Gorillas-Rider. Für zukünftige Streikaktionen empfiehlt der Experte den Beschäftigten zwei Dinge. Erstens: eine Vermittlerperson zu benennen, die auf den Chef zugeht. Zweitens: mindestens eine Forderung zu erheben, die nicht auf eine Änderung des Vertragsverhältnisses abzielt. Das könnte etwa die Forderung nach einem Diensttelefon sein, so Hopmann. Für »wilde«, verbandsfreie Streik, gebe es keine Blaupause und keinen rechtlichen Ablaufplan. »Aber es lohnt sich, weiterzukämpfen.«
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1155146.arbeitskampf-bei-gorillas-streik-ohne-blaupause.html

Fritz Linow

Zitat2.1.21
Rechtsbruch mit Macht

Berlin: Veranstaltung über Legitimität »wilder Streiks«. Anwalt Hopmann verweist auf Sozialcharta

Die Feststellung ist eindeutig: Deutschlands sehr restriktives Streikrecht stehe im Widerspruch zu fundamentalen Menschenrechten, betonte Arbeitsrechtler und Anwalt Benedikt Hopmann am Freitag im Stadtteilladen »Kommune 65« im Berliner Wedding. Eingeladen zum juristischen Fachvortrag hatte die Initiative »Aktion Arbeitsunrecht« – der Titel: »Mythos wilder Streik und Illegalität. Zum Grundrecht auf Streik«.

Eine Präsenzveranstaltung mit Hintergrund: Wiederholt beschwerte sich in den vergangenen Wochen die Chefetage des Lebensmittelfahrdienstleisters Gorillas über »illegale« Streiks Beschäftigter wegen schlechter Arbeitsbedingungen und fehlerhafter Lohnabrechnungen. Die Ausstände seien »illegal«, weil es sich um »wilde Streiks« ohne Aufruf einer Gewerkschaft handeln würde, hieß es seitens des Unternehmens.

Hopmann spricht in diesem Kontext lieber von »verbandsfreien Streiks«, die in der jungen BRD vom ersten Präsidenten des Bundesarbeitsgerichtes (BAG), Hans Carl Nipperdey, für illegal erklärt worden waren. »In der Weimarer Republik und selbst im Kaiserreich war das Streikrecht nicht abhängig von einem Gewerkschaftsverband«, bemerkte der Anwalt. Erst unter Nipperdey kam gewissermaßen die Wende. Dieser machte bereits unter den Nazis Karriere. Sein »Durchbruch« gelang ihm als einer der Verfasser der »nationalsozialistischen Arbeitsgesetzgebung«. Im Arbeitsordnungsgesetz wurde das Führerprinzip in den Betrieben durchgesetzt. In seiner späteren Funktion als BAG-Präsident fixierte er mit seinen arbeitsgerichtlichen Urteilen bis heute gültige Grundpfeiler des Streikrechtes in der BRD, wie etwa das Verbot von »wilden« Streiks.

Seine Argumentation: Es bräuchte eine Stelle, die gewährleistet, dass Streiks nur in einem vertretbaren Rahmen durchgeführt werden, meinte er. Das könnten Nipperdey zufolge keine freien Zusammenschlüsse von Arbeiterinnen und Arbeitern sein, sondern nur Gewerkschaften mit ihren tarifierbaren Forderungen. Also Forderungen, die nach Ansicht der Gerichte in einem Tarifvertrag zwischen Gewerkschaft und Kapitalseite vereinbart werden können – und die die heilige unternehmerische Freiheit nicht einschränken. »Nipperdey empfahl sich für den Posten als BAG-Präsidenten mit einem Gutachten, das er 1953 für die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände über die Zeitungsstreiks von 1952 schrieb«, erklärte Hopmann.

Damals legten in der BRD die Drucker aus Protest gegen das neue Betriebsverfassungsgesetz für zwei Tage die Arbeit nieder. Auf Grundlage von Nipperdeys Gutachten verboten die meisten Landesarbeitsgerichte den politischen Streik und verdonnerten die Gewerkschaften zu Millionenstrafen. Eine finale Entscheidung vom BAG oder Verfassungsgericht zum politischen Streik gibt es jedoch bis heute nicht.

Doch gerade »verbandslose Streiks« habe es in der BRD immer wieder gegeben, legte Hopmann dar. Einige Beispiele: Streikwellen 1969, »Gastarbeiterstreiks« 1973, Ausstände gegen Kürzung der Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall 1996 sowie gegen Leiharbeit und Werkverträge 2014 bei Mercedes-Benz in Bremen – und nun Streikaktionen bei Gorillas. Dass die Unternehmen nur sehr zurückhaltend mit juristischen Mitteln gegen die »wilden Streiks« vorgingen, hat hauptsächlich einen Grund: »Das Verbot von verbandsfreien und politischen Streiks verstößt gegen die Europäische Sozialcharta«, sagte Hopmann. In dieser wird das Recht auf Streik den Beschäftigten zugesprochen, nicht den Gewerkschaften. Es habe bereits mehrere folgenlose Rügen wegen der deutschen Verstöße gegen die Sozialcharta gegeben. Auch die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) der Vereinten Nationen forderte Deutschland vergeblich auf, das völkerrechtswidrige Verbot von politischen Proteststreiks aufzuheben.

Hopmann ist sich sicher, dass das Verbot von politischen und verbandsfreien Streiks juristisch gekippt werden kann. Spätestens vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Doch dazu bräuchte es einen Präzedenzfall. Um diesen nicht zu schaffen, käme es gerade bei solcherlei Arbeitsniederlegungen – wie vergangenes Jahr gegen den Naziterroranschlag in Hanau oder im Kontext des Klimastreiks – zu auffällig wenig Repressionen. Eine juristische Feststellung, dass die Einschränkungen im deutschen Streikrecht völkerrechtswidrig sind, ist laut Hopmann wichtig, um besser für solche Streiks mobilisieren zu können.

»Was ist Recht?« – mit dieser Frage schloss der Anwalt seinen Vortrag. Hopmann antwortete selbst: »Keinesfalls die Rechtsprechung. Rechtspositionen sind Machtpositionen.«
https://www.jungewelt.de/artikel/407487.arbeitsniederlegungen-rechtsbruch-mit-macht.html

So, und nun?

Fritz Linow

Zitat3.8.21
Scharfe Waffe

Darf man verbandsfrei, oder darf man nicht? Über das Kampfmittel des »wilden« Streiks und das Menschenrecht auf Arbeitsniederlegung

Der folgende Text ist die gekürzte Fassung des Referats »Mythos wilder Streik und Illegalität. Zum Grundrecht auf Streik« von Benedikt Hopmann, gehalten bei einer von der »Aktion Arbeitsunrecht« organisierten Veranstaltung am 30. Juli in Berlin.
(...)
Das Ministerkomitee des Europarats, in dem sich die Außenminister der Mitgliedstaaten versammeln, überwacht unter anderem die Einhaltung der ESC in den einzelnen Mitgliedstaaten und wird dabei von einem Sachverständigenausschuss (EASR bzw. ECSR) unterstützt. Seit Jahren erklärt dieser Sachverständigenausschuss, dass in Deutschland das »Verbot aller Streiks, die nicht auf Tarifverträge ausgerichtet sind und nicht von den Gewerkschaften ausgerufen oder übernommen werden«, einen Verstoß gegen die Sozialcharta darstelle.
(...)
https://www.jungewelt.de/artikel/407619.streik-und-recht-scharfe-waffe.html

Ein Vergleich mit Ländern, die nicht gegen die Sozialcharta verstoßen, wäre interessant. Gibt es die überhaupt und welche Mittel werden dort benutzt, um Arbeitskämpfe zu kriminalisieren und niederzuknüppeln?

Kuddel

Zitat,,Wilder" Streik: In Europa erlaubt, in Deutschland verboten?

Darf man verbandsfrei streiken, oder darf man nicht?

Über das Kampfmittel des »wilden« Streiks und das Menschenrecht auf Arbeitsniederlegung.


Deutsche Rechtsprechung zu Streikverboten verstößt gegen internationale Standards und völkerrechtlich bindende Abkommen.
https://arbeitsunrecht.de/wilder-streik-in-europa-erlaubt-in-deutschland-verboten/

BGS

Seit wann interessiert sich eine deutsche Regierung für internationale Standards und völkerrechtlich bindende Abkommen?!

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

Kuddel

Which side are you on, Verdi?

ZitatArbeitskampf bei Lieferdiensten
Kein Streik ist illegal

Der Lieferdienst Gorillas entlässt massenhaft aktive Arbeitnehmer:innen. Die Entlassungen könnten rechtswidrig sein.


(...) Auflösen könne den Schlamassel die Gewerkschaft Verdi. Würde sie den Streik formal übernehmen, wäre er nachträglich legitimiert, sagt Bechert – auch die Kündigungen wären damit rechtswidrig. Die Gewerkschaft aber lehnt das ab. Verdi-Pressesprecher Andreas Splanemann betonte zwar gegenüber der taz, dass er die Massenentlassungen von Gorillas für eine ,,absolute Sauerei" hält. Es sei dennoch ,,falsch" von den Ridern gewesen, sich für wilde Streiks zu entscheiden.

Der ,,richtige Weg", um sich gegen die Schwere von Rucksäcken oder die Kündigung von Kol­le­g:in­nen zu wehren, ginge über einen Betriebsrat, in dem derlei Probleme ,,gemeinsam mit dem Arbeitgeber angegangen" werden könnten. Wer für solche Ziele streike, liege ,,quer zum deutschen Arbeitsrecht", so Splanemann: ,,Dass es hier keine politischen Streiks gibt, schützt ja auch die deutsche Wirtschaft und damit Arbeitsplätze." (...)
https://taz.de/Arbeitskampf-bei-Lieferdiensten/!5804352/

Ich kann kaum glauben, daß Verdi derart Klartext redet, den Streikenden in den Rücken fällt und sich auf Seiten der Ausbeuter positioniert.

Fritz Linow

ZitatDer ,,richtige Weg", um sich gegen die Schwere von Rucksäcken oder die Kündigung von Kol­le­g:in­nen zu wehren, ginge über einen Betriebsrat, in dem derlei Probleme ,,gemeinsam mit dem Arbeitgeber angegangen" werden könnten....,,Dass es hier keine politischen Streiks gibt, schützt ja auch die deutsche Wirtschaft und damit Arbeitsplätze."

Immer wenn man denkt, dass bei verdi vielleicht doch etwas geht, kommt irgendein Funktionär daher und labert Dreck. Seit wann gibt es bei Gorillas einen Betriebsrat? Und warum ist verdi so total kaputt?

Kuddel



13. Oktober 1948: 181 Fahrer der Ruppert-Brauerei in New York City traten in einen Wilden Streik, um 21 Fahrer zu unterstützen, die die übermäßig engen Liefertermine nicht einhalten konnten. Ihre Gewerkschaft hatte den Entlassungen zugestimmt. Bald waren 3500 Fahrer im Ausstand und gewannen nach einem Monat.


Kuddel

Wilde Streiks gibt es auch anderswo:

ZitatRund 30 Mitarbeiter des Landshuter Schlachthofs haben bereits am vergangenen Freitag ihre Arbeit für einen Tag niedergelegt. Als Grund für den spontanen Streik nannte die Belegschaft die aktuellen Lohnabrechnungen. Nach Angaben des Schlachthofbetreibers Vion hätten sich aus den Abrechnungen Fragen ergeben, "die sich nicht schnell genug zufriedenstellend beantworten ließen". Erst im Juli hatte der Schlachthofbetreiber Vion mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Tariflöhne vereinbart.

Schlachthof nach wie vor ohne Betriebsrat

Der Streik sei nicht gewerkschaftlich organisiert gewesen, erklärte am Mittwoch NGG-Sprecher Wilfried Maxim im Interview mit dem BR.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/unzufrieden-mit-lohnabrechnung-streik-am-schlachthof-landshut,SmNGAOY

ManOfConstantSorrow

Diese spontane Arbeitsniederlegung war nicht geplant

deutsch | 43 min | 1982 |

Dokumentarfilm über den berühmten Ford Streik in Köln-Niehl 1973.


https://de.labournet.tv/video/5793/diese-arbeitsniederlegung-war-nicht-geplant

Arbeitsscheu und chronisch schlecht gelaunt!

Kuddel


Kuddel


Kuddel

UK

ZitatWilder Streik in der Lebensmittelfirma in Bury: Belegschaft streitet mit der Geschäftsführung über Lohn und Arbeitsbedingungen

"Die Leute sind müde, erschöpft und wollen einfach nur richtige Pausen machen - trinken, ausruhen.




In einem großen Lebensmittelunternehmen in Bury ist es zu einem wilden Streik gekommen. Sowohl heute als auch gestern sind zahlreiche Beschäftigte bei Cranswick Continental Foods in Pilsworth nicht zur Arbeit erschienen. Heute früh versammelten sich etwa 100 Beschäftigte vor den Toren des Werks, in dem es keine Gewerkschaften gibt.

Sie streiten mit der Betriebsleitung über Arbeitsbedingungen und Bezahlung. Mehrere Beschäftigte gaben an, dass der Hauptgrund für die Arbeitsniederlegung darin besteht, dass sie keine angemessenen Pausen machen dürfen, wenn sie an einer Produktionslinie mit niedrigen Temperaturen arbeiten. Sie behaupteten, dass das Personal bei der Nahme von Pausen "herumkommandiert" und zurück an die Arbeit beordert wurde, wenn sie zu lange brauchten. Andere sprachen aber auch von Unzufriedenheit über die niedrigen Löhne.
In dem Unternehmen sind 52 verschiedene Nationalitäten beschäftigt, und die Arbeitsniederlegung ist die erste in der Geschichte des Unternehmens. Im Jahr 1983 wurde das Importunternehmen Continental Fine Foods gegründet, das Oliven, Antipasti, ganze Wurstwaren und Salami an den Großhandel lieferte. Das Unternehmen wurde dann 2001 von Cranswick übernommen.

Als das Unternehmen expandierte, wuchs es über seine Verarbeitungsstandorte in Trafford Park hinaus und zog 2018 in einen brandneuen, 28 Millionen Pfund teuren Zweckbau in der Roach Bank Road, wo 600 Mitarbeiter beschäftigt sind. Das Unternehmen hat namhafte Kunden, darunter Asda und andere große Einzelhändler.

Ein Mitarbeiter erzählte den Manchester Evening News: "Morgens nehme ich einige meiner Kollegen mit, weil sie es sich nicht leisten können, mit dem eigenen Auto zur Arbeit zu kommen. Wir brauchen bessere Bedingungen und müssen wie Menschen behandelt werden, und die Löhne müssen erhöht werden - sie müssen etwas unternehmen. Ich bin sicher, dass sie wissen, dass die Lebenshaltungskosten zu hoch sind.
(...)
https://www.manchestereveningnews.co.uk/news/greater-manchester-news/wildcat-strike-bury-food-firm-24609809

Kuddel

Wilder Streik in Deutschland?

Die Deutschen halten den Wilden Streik für verboten und trauen sich desahlb nicht. Es sind immer wieder Migranten, die es machen. Ihnen ist es egal, ob man das darf, sie tun es einfach, weil sie wissen, daß man sich gemeinsam wehren muß und Solidarität eine Waffe ist.



Nicht nur, daß es auch andere Rechtsauffassungen gibt, viel wichtiger ist die Erfahrung, daß es geht, wenn man sich nur traut.


ManOfConstantSorrow

ZitatWilder Streik der Lokführer der Stockholmer Vorortbahn für ihre Sicherheit und die der KundInnen

Wilder Streik der Lokführer der Stockholmer Vorortbahn für ihre Sicherheit und die der KundInnen,,Seit heute morgen befindet sich ein großer Teil der Lokführer der Pendlerzüge in Stockholm in einem wilden Streik, der drei Tage dauern soll.
https://www.labournet.de/?p=211057

Geht doch!
Arbeitsscheu und chronisch schlecht gelaunt!

BGS

"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

Kuddel


admin

Berliner, gleich geht's los!
Schwingt die Hufe, wenn ihr die Veranstaltung noch mitbekommen wollt!




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