EINWANDERUNG NACH DEUTSCHLAND AUS EINEM EU LAND!

Begonnen von Rappelkistenrebell, 15:59:17 Do. 28.Februar 2013

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Rappelkistenrebell

Eine Person möchte gerne aus Spanien nach Deutschland einwandern.Nu folgende Fragen:

- Hat diese Person Anspruch auf ALG2 / Hartz 4 ?
- Kriegt diese Person erstmal einen Sprachkurs bezahlt,damit die Person dann auch in Arbeitsmarkt und Gesellschaft integriert werden kann?


Hat da eventuell jemand von Euch konkrete Erfahrungen?

Danke!
Gegen System und Kapital!


www.jungewelt.de

Eivisskat

Ich würde das ja überhaupt nicht empfehlen, aber bei der Arbeitsagentur gibts ganz konkrete Hinweise - auch für Spanier - über das Wie und Was.

Denn die ist ja ganz scharf auf Spanier als Billiglöhner und hat da ein Riesenprogramm laufen.

Also vielleicht auf deren Seite gucken oder (weil man auf dieser Gruselseite eh nie etwas findet...) einfach anrufen...


Irgendwo - bei "Griechenland + Spanien" eventl. -  ist ein blog verlinkt von mir, wo junge Spanier über ihre Arbeitserfahrungen in Berlin berichten, ziemlich schlimm...


Gerade auf der span. AA-Seite gefunden: *Ingenieure für Deutschland* _ eine Messe in Barcelona, wo 20 dtsch. Unternehmen (was wohl...) händeringend suchen und ausführlich informieren in Zusammenarbeit mit der dtsch. Arbeitsagentur, während unsere eigenen Ingenieure beim JC auf den Fluren oder in Maßnahmen sitzen.

Es ist einfach furchtbar für alle beteiligten Elos...
http://www.sepe.es/contenido/empleo_formacion/eures/pdf/OferAl31ene_Banner.pdf

Hier vielleicht auch mal gucken:
http://www.sepe.es/contenido/conocenos/publicaciones/pdf/Buscando_Empleo_Alemania.pdf


http://www.sepe.es/contenido/conocenos/publicaciones/pdf/Trabajar_Alemania.pdf

http://www.sepe.es/contenido/empleo_formacion/eures/info_trabajadores/index.html

http://www.sepe.es/contenido/prestaciones/ag00d07.html

schwarzrot

1-ja (muss aber ev. schweres geschütz dazu auffahren. Die 'JC' werden erst mal versuchen zu mauern, dies ist aber unrechtlich).
2-nein (man könnte aber versuchen, das in eine EGV, wenn 1. geklappt hat, reinzuverhandeln, als (zwangs)-massnahme dann aber, willkommen in doitschland! ;))
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rappelkistenrebell

SCHWARZROT schreibz,daß man da gegen das Jobcenter wohl klagen muß? Also wie muß ich mir das vorstellen.Diese Person reist hierher und geht zum amt mit jemand deutschsprachigen.Gemeinsam wird Hartz 4 beantragt und möglichst ein Sprachkurs mit. Die Person würde vorübergehend bei jemandem privat übernachten bis eine Wohnung gefunden wurde. Zur Not per Rechtsanwalt einklagen. Gäbe es da auch Prozeßkostenhilfe?
Diese Person hat folgenden Beruf

Soziokulturelle Animation

würde aber auch nach dem Sprachkurs eine Umschulung oder Weiterbildung absolvieren wenn es möglich wäre.Die Person ist 35 Jahre alt.
Anererkennung des Berufsabschlusses muß auch beantragt werden,nehme ich an?
Gegen System und Kapital!


www.jungewelt.de

Eivisskat

Zitat
1. Rechtslage zu Unionsbürgern, insbesondere Rumänen und Bulgaren
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Immer wieder taucht die Frage auf, wie nun die sozialrechtlichen Rahmenbedingungen bei Unionsbürgern und insbesondere  bei Rumänen und Bulgaren ist.

Ich möchte daher hier mal ein paar Links zusammenstellen, aus dem die wichtigsten Fragestellungen, allerdings auch mit unterschiedlichen Antworten, hervor gehen.

•    Zunächst fundamental: Georg Classen, Flüchtlingsrat Berlin:
http://www.harald-thome.de/media/files/Classen-zu-Rum-nen-und-Bulgaren---05-2012.pdf  aus Mai 2012.
•    Broschüre DPWV: Informationen zu den gesetzlichen Regelungen hinsichtlich Einreise und Aufenthalt von UnionsbürgerInnen in Deutschland und zum Zugang von UnionsbürgerInnen zu existenzsichernden Leistungen gibt es hier:
http://www.koelner-fluechtlingsrat.de/download/2012Unionsbuerger.pdf
•    Handreiche der BAG Wohnungslosenhilfe zu ,,Ansprüchen auf Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach §§ 67 ff. SGB XII von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit", diese gibt es hier: http://www.bagw.de./sozialrecht/BAGW_Nichtdeutsche_Wohnungslose_2012.pdf

Im Ergebnis lässt sich festhalten, die Rechtslage ist recht kompliziert, selbst die Gerichte tun sich bei diesem Thema schwer. Allerdings ist die Chance hier im Gerichtsverfahren gegen die behördliche Ablehnungspraxis zu gewinnen außerordentlich hoch, und ich kann nur empfehlen bei Leistungsversagung unverzüglich in die Eilklage zu gehen.

Bemerkung am Rand: die Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger ist seit dem 29.1.2013 ersatzlos gestrichen worden  (BT-Drs. 17/10746, BGBl 28.1.2013). Das bedeutet, Unionsbürger sind per Pass freizügigkeitsberechtigt, eine Proklamation der Freizügigkeit war nie nötig und ist jetzt auch auf nach deutscher Gesetzgebung  nicht mehr notwendig.

Unionsbürger  erhalten nur noch - ebenso wie Deutsche - bei der Anmeldung eine Meldebescheinigung nach dem Melderecht. Eine Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel o.ä. können sie in aller Regel nicht mehr erhalten.
Nach fünf Jahren kann Unionsbürgern auf Antrag das "Daueraufenthaltsrecht" bescheinigt werden. Zum legalen Aufenthalt ist jedoch keines der genannten Dokumente erforderlich, zur Beantragung oder Erhalt von Sozialleistungen ist das etwaige behördliche Verlangen nach einer Freizügigkeitsbescheinigung von der Gesetzgebung überholt. In der Folge dürfen diese in keinem Fall mehr vom Jobcenter verlangt werden. Näheres dazu von Georg Classen in Infos vom 23.02.2013, die hier zu finden sind:


http://www.harald-thome.de/media/files/Georg-Classen-Infos-23.02.2013.pdf

tleary

Ist nicht mittlerweile auch "1.", also Hartz-IV für neu zugezogene EU-Ausländer gestrichen worden? - Da war doch neulich was in den Medien, oder?
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

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