Scheinwerkverträge bei arvato

Begonnen von Teodor Webin, 12:51:55 Di. 26.März 2013

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Teodor Webin

Na guck ma an:

Gütersloh
Staatsanwälte prüfen bei Arvato
Vorwurf Arbeitnehmerüberlassung / 37-Jähriger klagt für unbefristetes Arbeitsverhältnis
VON HOLGER KOSBAB

Der Bertelsmann-Tochter Arvato Systems wird illegale Arbeitnehmerüberlassung vorgeworfen.
Wird verklagt | FOTO: RAIMUND VORNBÄUMEN

Gütersloh. Illegale Arbeitnehmerüberlassung und Scheinwerkverträge bei Bertelsmann? Die Staatsanwaltschaft Bielefeld prüft derzeit, ob der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt. Hintergrund ist die Klage und der Fall eines 37-jährigen Güterslohers. Stefan B. (Name geändert) hatte vor dem Arbeitsgericht Bielefeld erfolgreich feststellen lassen, dass zwischen ihm und der Unternehmenstochter Arvato Systems rückwirkend ab August 2008 ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht.

Staatsanwalt Christoph Mackel, Sprecher der Staatsanwaltschaft Bielefeld, bestätigte den Eingang einer privaten Anzeige. Er betonte, dass nicht von Amts wegen ermittelt werde. Erst nach einer Prüfung könnten staatsanwaltschaftliche Ermittlungen aufgenommen werden.

B. hatte im August 2008 eine Beschäftigung bei der Firma Klüh Cleaning GmbH aufgenommen. Diese ist laut dem der NW vorliegenden Urteil des Arbeitsgerichts (AZ: 6 Ca 1016/12) Erbringer von Reinigungsdienstleistungen im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen. Zum 11. Juli 2011 schloss Klüh mit der Bertelsmann Services GmbH eine Rahmenvereinbarung über den Betrieb eines Dienstleitungszentrums. Bereits früher gab es Aufträge im Bereich Gebäudereinigung und Facility Management.

Ab dem 5. August 2008 übernahm B. schwerpunktmäßig Aufgaben in den Bereichen Wareneingang und Poststelle sowie Hausmeistertätigkeiten. Er habe einen Arbeitsplatz in einem Büro gestellt bekommen, dazu zählte ein Computer mit Anschluss ans Firmennetz. Daneben sei B. auch für die Rechenzentrum-Sichtkontrollen zuständig gewesen. Die Bielefelder Arbeitsrichter gaben B. Recht und erkannten zwischen ihm und Arvato Systems ein seit August 2008 bestehendes unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Info
Es geht fünf Prozent
Die Verhandlung eines auf Weiterbeschäftigung klagenden Mitarbeiters von Arvato Entertainment Europe vor dem Arbeitsgericht Bielefeld (die NW berichtete am Montag) ist gestern vertagt worden. Laut Ralf Hartmann, Anwalt und Verdi-Rechtsassessor, legte die Gegenseite einen Schriftsatz vor, auf den zu reagieren sei.

Arvato erkläre darin, dass die 32 Kündigungen auf einer Betriebsänderung basierten. Dafür erforderlich sei die Kündigung von fünf Prozent der 900 Mitarbeiter. Arvato erreiche diese Quote nur durch das Zurechnen von Aufhebungsverträgen und dem Auslaufen befristeter Verträge. (hko)

Da Klüh keine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung habe, handele es sich beim Einsatz B.s zudem um eine Arbeitnehmerüberlassung. In der Begründung erklärt das Gericht, weshalb es sich um keinen Werk/-Dienstvertrag handelt - und dass alle Indizien für eine Arbeitnehmerüberlassung gegeben seien. B. habe Tätigkeiten erbracht, die zuvor von eigenen Arvato-Systems-Mitarbeitern "wahrgenommen wurden". B. und Klüh hatten "keine Möglichkeit", den Ablauf der Arbeitstätigkeit selbst zu bestimmen.

Auch wäre in einem reinen Werk/-Dienstvertragsverhältnis B.s Vorstellung bei Arvato Systems noch vor der Vertragsunterzeichnung bei Klüh unterblieben.

Am 28. Januar 2012 hatte B. erstmals signalisiert, dass er sich als festangestellter Mitarbeiter sehe und den Klageweg beschreiten werde. Darauf gab es von Arvato Systems den Vorwurf der versuchten Nötigung, die Ermittlungen der Staatsanwälte wurden jedoch eingestellt. Außergerichtlich wurden B. dann von Klüh nachträglich 1.300 Euro für jeden Monat angeboten. In der Hauptverhandlung gab es einen weiteren Vorschlag zur Einigung mit einer weiteren Nachzahlung. Doch statt rund 70.000 Euro wollte B. ein Urteil.

"Ich wollte mich nicht freikaufen von der sozialen Verantwortung der Solidargemeinschaft", sagte B. auf Anfrage. Während seiner Beschäftigung bei Klüh hatte der Erwerbsminderungsrentner (50 Prozent) und Vater zweiter Kinder mit Hartz IV aufgestockt und durch Kinderzuschläge oder auch Wohngeld bis zu 1.000 Euro im Monat an staatlichen Leistungen erhalten.

Gegen das Bielefelder Urteil vom 5. Dezember 2012 hat Arvato Systems "nach eingehender Prüfung" Berufung eingelegt, erklärte Sprecher Marcus Metzner. Am Landesarbeitsgericht Hamm wird der Fall am 29. Mai erneut verhandelt. Das Verfahren in Bielefeld hatte B. ohne anwaltliche Vertretung geführt.

Mit Unterstützung der Gewerkschaft Verdi klagt B. in einem zweiten Schritt auf rund 75.000 Euro: Dieses ist die Differenz zum Gehalt, das ein Arvato-Mitarbeiter der Abteilung Facility Management/Gebäudeservice verdient hätte. Verdi-Anwalt Ralf Hartmann hat beim Arbeitsgericht Bielefeld jedoch den Antrag auf Aussetzen der terminierten Verhandlung gestellt. Er will den Ausgang der Verhandlung in Hamm abwarten.

c+p von: http://www.nw-news.de/owl/kreis_guetersloh/top_news_kreis_guetersloh/8137211_Staatsanwaelte_pruefen_bei_Arvato.html

Interessant, dass es sich ausgerechnet mal wieder um Klüh handelt, die haben ja vor zwei Jahren auch versucht, mit naujocks ihre Stammbelegschaft zu entfernen, um Dumpinglöhne in der Flugzeugreinigung beibehalten zu können, siehe ausführlich: http://archiv.labournet.de/branchen/dienstleistung/rg/klueh.html

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