Massenklagen von Leiharbeitern ?

Begonnen von Kuddel, 20:52:55 Di. 02.April 2013

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

Kuddel

Massenklagen von Leiharbeitern ?
- Das AÜG ist europarechtswidrig: Tarifverträge sind nicht mehr wirksam -
Massenklagen aber unvermeidlich
!
   
Nachdem Desaster mit der "Christlichen" Leiharbeitergewerkschaft CGZP, deren Tarifverträge nun alle rechtswidrig sind und die daher keine wirksame Abweichung mehr vom Equal-Pay-Grundsatz des AÜG beinhalten, droht der Zeitarbeitsbranche nun weiteres Ungemach: Die Christliche Metallgewerkschaft (CGM) hat soeben verkündet, dass sie alle noch bestehenden Tarifverträge zur Zeitarbeit gekündigt hat, um dem Equal-Pay-Grundsatz des AÜG wieder Geltung zu verschaffen. Damit äussert die CGM ausdrücklich Zweifel daran, ob der DGB und DGB-Mitgliedsgewerkschaften es ihr gleich tun werden. Tatsächlich bestehen nach den Enthüllungen über DGB-nahe Zeitarbeitsfirmen und über die mit diesen durch DGB-Gewerkschaften geschlossene Tarifverträge Zweifel an der Bereitschaft des DGB zur Aufkündigung solcher Vereinbarungen. Wie auch immer: J e t z t wurde in einem überzeugenden Gutachten dargelegt, dass das AÜG die Richtlinie 2008/104 zur Leiharbeit nicht umgesetzt hat. Angesichts des "Ausmasses", mit dem in Deutschland durch Tarifverträge vom Gleichbehandlungsgrundsatz abgewichen werde, könne von einem "Gesamtschutz der Leiharbeitnehmer" nicht mehr die Rede sein und vor allem tarifliche Bezugnahmeklauseln seien nicht mehr als ausreichend für eine Abweichung vom "Equal Pay". Sollten also der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften nicht die noch vorhandenen Tarifverträge kündigen, so droht jetzt dem Tarifvertragsrecht Ungemach durch das Individualarbeitsrecht:  Ab sofort sollten alle LeiharbeiterInnen ausnahmenslos den Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" durchsetzen und einklagen !

http://www.drgeffken.de/index.php?id=aktuelleinfos&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=195&tx_ttnews[backPid]=17

Das ist  k e i n e  politisch dauerhafte Lösung, zumal durch die bisherige Tarifpolitik auch des DGB in diesem Bereich dem Ansehen der Gewerkschaften schwerster Schaden zugefügt wurde. Tarifverträge dienen der "Wahrung  u n d  Förderung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen" (Art. 9 III GG), nicht aber ihrer Verschlechterung. Wenn nun immer mehr Arbeiter das Individualarbeitsrecht (über die Bestimmungen des BGB zu den AGB, über das Thema Verweisungsklauseln und über das EG-Arbeitsrecht)  g e g e n  Tarifverträge bemühen müssen, so zeigt das nur, welches Niveau die Beiträge der Gewerkschaften zum Arbeitsrecht inzwischen erreicht haben und wie wenig auf diese Weise noch Menschen von der Notwendigkeit eines Gewerkschaftsbeitritts überzeugt werden können. Und dennoch: Im Moment bleibt den Betroffenen gar nichts anderes übrig, jetzt durch Massenklagen den "Equal Pay" durchzusetzen und damit den DGB-Tarifverträgen das gleiche Schicksal zu teil werden zu lassen, welches die CGZP-Tarifverträge ereilte...

  • Chefduzen Spendenbutton