Hartz-IV-Sanktionen verfassungswidrig?

Begonnen von Rudolf Rocker, 15:16:51 Mo. 22.Juli 2013

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Tiefrot

Büroekel (geiiiler Name !  ;D  ;D  ;D ) meißelte:
Zitatich habe schon aufgehört an die existenz, von Menschen mit Verstand, zu glauben.
Es gibt durchaus noch eine größere Anzahl Menschen mit Verstand.
Das Problem ist aber nicht das Vorhandensein von Verstand,
sondern der Wille, ihn auch zu benutzen !

ZitatDen meisten ist es eh egal, hauptsache das Bier ist kalt der Fernseher warm und die Zapfsäule gefüllt.
Das sind am Ende die negativen Auswirkungen von 50 Jahren Wohlstand.
Man mußte sich ja seit den 50er Jahren um so gut wie nix mehr kümmern.
Wohlstand für Alle, von seiner Hände Arbeit hatte man leben zu können
(daran hätten die "Arbeitgeber" bis 1992 kaum gerüttelt !), der
Rest geht von selbst. So sind Generationen aufgewachsen. Jetzt, wo es damit
vorbei ist, stehen die Leute natürlich da wie der Ochs vorm Tor.
Erschwerend kommt der mehr oder weniger latente Antikommunismus mit seinen
Schauermärchen dazu. Das kriegst du aus den Köpfen der (speziell jungen)
Leute nicht mehr raus.  kotz
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

Büroekel

ich nenne sie die Gesichtsbuch und Eifon Generation.

die wird irgendwann derbe auf die Fresse fetzen
NO risk NO fun!

Tiefrot

Genau genommen sind die schon auf die Fresse geflogen.
Was meinst du, wie viele Leutz mir über den Weg gelaufen sind,
die für ihr Frühstücksbrettchen (=Smartphone) und ihr (mitunter ziemlich dickes)
Auto Fensterkitt fressen... Das glaubst du nicht !  :rolleyes:
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

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Büroekel

jo so ist das

aber so wie es aussiet ist das Hartz 4 ja ein BGE  ;D
NO risk NO fun!

Nick N.

O.k.
Die Verfassungswidrigkeit einer Sanktion kann man also jetzt mit dem vorgefertigten Rechtsgutachten beweisen.
http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/brandbrief/Vorlageantrag/Inhaltsverzeichnis.htm
Was ist der nächste Schritt?
Der Richter muß sich entschließen, dem BVerfG diese Vorlage vorzulegen.
Das ist im Ein zelfall sehr unwahrscheinlich, siehe das Video am Threadbeginn.
Also muß die Richtervorlage möglichst häufig angewandt werden, bzw. insbesondere bei Richtern, von denen man weiß, etc.

Bei einer Richtervorlage muß sich das BVerfG damit befassen, anders, als wenn sich jemand durch alle Instanzen klagt, dann können sie die Bearbeitung ohne Begründung ablehnen oder das Ding jahrelang liegenlassen.

Und dann. Das BVerfG holt Stellungnahmen ein.
Und zwar, meines Wissens, vor allen Dingen von den Wohlfahrtsverbänden.
Die an Maßnahmen als Träger mitverdienen, und als Betreiber von sozialen Einrichtungen, z.B. Pflegeheimen, am Lohndumping etc.

Bis zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen durch das BVerfG ist es also noch ein langer Weg....
Satyagraha

Tiefrot

ZitatUnd dann. Das BVerfG holt Stellungnahmen ein.
Und zwar, meines Wissens, vor allen Dingen von den Wohlfahrtsverbänden.
Die an Maßnahmen als Träger mitverdienen, und als Betreiber von sozialen Einrichtungen, z.B. Pflegeheimen, am Lohndumping etc.
Da ja nun allgemein bekannt ist, daß auch den Wohlfahrtsverbänden der Profit
dadurch näher ist als der Mensch, werden wir aus der Ecke nicht viel zu erwarten haben.  kotz

ZitatBis zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen durch das BVerfG ist es also noch ein langer Weg....
Zu meinem großen Ärger ist da was dran. Mehr als mir lieb ist.  :rolleyes:
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
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