Frage: Sind unbezahlte Praktika Schwarzarbeit?

Begonnen von Isabell23, 10:45:35 Do. 22.August 2013

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Rudolf Rocker

ZitatDer Begriff Praktikum (Plural: ,,Praktika") bezeichnet eine auf eine bestimmte Dauer ausgelegte Vertiefung erworbener oder zu erwerbender Kenntnisse in praktischer Anwendung oder für das Erlernen neuer Kenntnisse und Fähigkeiten durch praktische Mitarbeit in einer Organisation, in einem Arbeitsprozess oder in einer Institution. Nach deutscher Rechtsprechung (Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 5. August 1965, 2 AZR 439/64)[1]

http://de.wikipedia.org/wiki/Praktikum


ZitatHat ein "Praktikant" gewöhnliche Arbeitspflichten und wird nicht ausgebildet, ist er Arbeitnehmer und kann einen Arbeitnehmerlohn verlangen
http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Ist_der_Praktikant_ein_Arbeitnehmer_kann_er_einen_entsprechenden_Lohn_verlangen_LAG-Ba-Wue_5Sa45-07.html

frankdot

Also Praktikas als Schwarzarbeit zu deklarieren wäre ja falsch, weil du ja zumindest versicherungstechnisch abgesichert bist, aber leider kenne ich mich in der "branche" nicht aus! Praktikas als Schwarzarbeit zu bezeichnen würde ich aber dennoch nie. Also, ich habe früher ein paar gemacht und eins habe ich auch ohne Geld gemacht, weil mir die Arbeit auch so seh Spaß gemacht hat!

dagobert

Wenn das Praktikum nicht der Wissenvermittlung dient, also in Wirklichkeit reguläre Arbeit ist, dann handelt es sich um eine sozialversicherungspflichtige Arbeitstelle. Bedeutet: Es sind der übliche Lohn und Sozialbeiträge/Steuern fällig.
ZitatIm ,,Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung" (SchwarzArbG) vom 23. Juli 2004 ist Schwarzarbeit wie folgt definiert:

,,Ausübung von Dienst- oder Werkleistungen:

unter Verstoß gegen Steuerrecht,
unter Verstoß gegen Sozialversicherungsrecht,
unter Umgehung der Mitteilungspflicht gegenüber der Bundesagentur für Arbeit, Trägern der Grundsicherung, Sozialämtern und/oder
ohne Gewerbeanmeldung bzw. Eintragung in die Handwerksrolle, obwohl ein Gewerbe/Handwerk ausgeübt wird."
http://de.wikipedia.org/wiki/Schwarzarbeit
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Tiburon

[Nervt des eigentlich, wenn alte Threads wieder angeschubst werden?]

Pratika sind m.E. keine Arbeitseinsätze, sondern dienen dem Wissenserwerb oder dem (angeleiteten, zumindest aber in Durchführung und Ergebnis besprochenen, 'supervisierten' (wenn man das hier sagen darf)) Erproben von bereits erworbenem Wissen in der Praxis.

Sollte allerdings eine Entlohung oder Aufwandsentschädigung erbracht werden, insb. für geschaffene Werke, im Rahmen eines Praktikums geleistete Dienste, dann ist zumindest dieser Teil des Praktikums entlohnte Arbeit. Wird diese nicht angegeben, dann arbeitete man - zumindest der entlohnten Tätigkeiten /geschaffenen Werke - schwarz.

Ich mag irren. Man mag mich korrigieren.

Rudolf Rocker

Die rechtliche Definition des Begriffs hatte ich ja oben schon gepostet.
Da die TE ihren Beitrag leider gelöscht hat bin ich mir nicht mehr sicher, ob es hier um Praktika oder sog. Probearbeit ging.
Bitte nicht verwechseln!


Zitat[Nervt des eigentlich, wenn alte Threads wieder angeschubst werden?]
Nö, ist doch schon wenn mal ein alter Thread wieder zum Vorschein kommt!

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