Auf dem Weg zum Kammertermin - Arbeitsgericht

Begonnen von BEA51, 16:18:09 Mi. 04.September 2013

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BEA51

Hallo Ihr Lieben,

möchte Euch berichten von meinem Gütetermin beim Arbeitsgericht Heilbronn  ;D

Bin seit dem 01.08.13 "mal wieder" in ALG II, sonstiger Status 57 w, 70 GdB unbefristet, gesetzl. Betreuung von 2006 bis Frühsommer 2010.
Mein bisheriger Werdegang beim Arbeitgeber (gGmbH mit diakonischem Hintergrund, sprich Maßnahmeträger reinsten Wassers):

07/2006 – 11/2006             IBA-Maßnahme, Aufbaugilde HN,
JobCenter-Statistik             Betriebsbüro Gastronomie, alle anfallenden
nicht arbeitslos gemeldet     Büroarbeiten # 1,50 € Job
   
12/2006 - 07/2007             IBA-Maßnahme, Aufbaugilde HN,
JobCenter-Statistik             Zentrales Arbeitshilfen Büro ZAB, Kosten-
nicht arbeitslos gemeldet     stellenabrechnungen, interne und externe
                                     Rechnugsstellung, Büromaterialverwaltung.
                                    # 1,00 € Job
   
08/2007 - 12/2008             EAT-Maßnahme, Aufbaugilde HN,
JobCenter-Statistik           Schuldnerberatung, alle anfallenden Büro-
nicht arbeitslos gemeldet     arbeiten # 1,50 € Job
   
01/2009 - 12/2010             geförderte sozialvers.pflichtige Arbeitsstelle nach
befristet                             § 16 a bis d  BEZ
JobCenter-Statistik             betr. Einglieder.zuschuss  # 1.349.- brutto
arbeitslos                            Schuldnerberatung, alle anfallenden Büro-
                                     arbeiten (gefördert durch ARGE 75 %)

01/2011 - 07/2012             EAT-Maßnahme, Aufbaugilde Heilbronn,
JobCenter-Statistik             Schuldnerberatung, alle anfallenden Büro-
nicht arbeitslos gemeldet     arbeiten # 1,50 € Job

08/2012 - 31.07.2013             geförderte sozialvers.pflichtige Arbeitsstelle nach
befristet                             § 16 a bis e FAV, Aufbaugilde HN
JobCenter-Statistik             betr. Einglieder.zuschuss  # 1.320.- brutto
nicht arbeitslos gemeldet     Schuldnerberatung, alle anfallenden Büro-
                                     arbeiten (gefördert durch JobCenter 75 %)
   
seit 01.08.2013   ALG II,        demnächst arbeitsgerichtliches
JobCenter-Statistik             Verfahren wg. Befristungsfehler
arbeitslos                             Entfristungs- sowie Kündigungsschutzklage
                                     wg. nachgeschobener betriebsbedingter Kündigung
                                     zum 31.08.2013

So, der Gütetermin war also gestern, auf der Gegenseite GF Herr K sowie Leiterin Personal Frau M, eingetroffen in letzter Minute. Anwesend ich und meine Anwältin.

Der Herr GF argumenierte generell auf der Linie, dass die Integrationsbetriebe ausschließlich geförderte Maßnahmen durchziehen und dass ohne Förderung durchs Jobcenter daraus keine Arbeitsplätze entstehen könnten. kostenmäßig gesehen. Außerdem wäre in meinem Fall die Zusage der Förderung erst auf den letzten Drücker gekommen und rein organisatorisch - auch durch Umzug der GF an neue Betriebsadresse - es nicht möglich gewesen, den Arbeitsvertrag vor dem 01.08.12 zur Unterschrift vorzulegen. Aaaaber es wäre mündlich/persönlich mitgeteilt worden, dass alles klappt und das sieht er als rechtzeitigen Arbeitsvertrag an.

Im übrigen sprach er noch von dem geplanten Projekt mit 200 Plätzen in BaWü "Gute Arbeit", für das ich nach einer (unbestimmten) Übergangszeit in 1-Euro doch verlässlich vorgesehen wäre und er meine Vorgehensweise überhaupt nicht verstehen könne.
Ich wies dann auf meine anderthalbjährliche Übergangszeit zwischen BEZ und FAV hin und dass ich jetzt berechtigterweise meinen Anspruch geltend mache. Im übrigen wären vom MT nachweislich 3 mal Eingliederungszuschüsse - beginnend mit ebenfalls 75 % - abgelehnt worden, vermutlich da diese eine verpflichtende Übernahmeklausel enthalten.

Der Herr Richter belehrte ihn darauf, dass unabhängig ob gefördert oder nicht für befristete Arbeitsverhältnisse generell der § 14 Teilzeitarbeitsgesetz gültig ist , also ein Befristungsfehler vorliegt und ich somit Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe.
Da sind ihm dann das erste Mal die Gesichtszüge entgleist...

Dann ging es weiter zur nachgeschobenen betriebsbedingten Kündigung zum 31.08.13. Nach einem kurzen Vortrag meinerseits über den Umfang der bisher getätigten Arbeit - Schuldnerberater 39, 5 Wochenstunden, ich ebenso, ca. 120 abgerechnete Fälle im Jahr, entsprich 30 % aller Privatinsolvenzen in HN - fragte der Herr Richter dann, wie es mit der SB-Stelle weitergeht, ob die Fälle denn so gravierend weniger werden. Antwort Herr K, der Schuldnerberater macht das jetzt alleine.
Darauf hat der Richter dann explizit vorgerechnet, dass 2 x 40 Wochenstunden für eine Person alleine arbeitsrechtlich gesehen so nicht statthaft sind!
Das hat die Laune des GF nicht wirklich verbessert.
Er warf dann ein, dass der SDA jetzt sowieso umorganisiert werden muss durch Wegfall der 1-Euro-Jobs - früher 750 Personen, jetzt gerade noch 70 - und dass dann freigewordene KollegInnen zugeteilt werden.
Ich dann, dass studierte SozialpädagogInnen bestimmt begeistert die Arbeit einer Kauffrau für Bürokommunikation ausüben werden.

Der Herr Richter fasste dann zusammen, dass er keine gerechtfertigten Gründe für eine betriebsbedingte Kündigung sehen kann. Meine Anwältin sprach dann noch die nicht ausgeführte Sozialauswahl an, wir brachten namentlich ein paar Beispiele von entsprechenden MitarbeiterInnen, die in vergleichbaren Verwaltungsstellen arbeiten.

Der Richter schlug dann einen Vergleich vor. Mich freigestellt beschäftigt bis 31.09.13 + noch ne Summe - unser Streitwert betrug insgesamt runde 9.000.- €. Kurze Beratung auf beiden Seiten.
Derr Herr GF lehnte ab, da er für mich gar keine Beschäftigungsmöglickeit ohne Förderung sieht, wir, da alles mit ALG II verrechnet wird und es mir um die unbefristete Arbeitsstelle geht.

Also Beschluss zum Kammertermin in ca. 2 Monaten. Der Herr Richter fasste zusammen
- Anspruch auf unbefristete Arbeitsstelle ist bestätigt
- betriebsbedingte Kündigung wird so nicht anerkannt
- Richter empfiehlt Gegenseite dringend "einen Fachanwalt für Arbeits-/Sozialrecht hinzuzuziehen, da die Materie doch etwas schwierig sei".
Der Herr GF wirkte dann doch sehr säuerlich.

Nun, intern wurde bisher geäussert, dass ich nieee wieder für die Schuldnerberatung arbeiten werde. Mein Schuldnerberater bekam eine Kontaktsperre zu meiner Person auferlegt, da es ein schwebendes Verfahren wäre. Leider hält er sich daran, ich muss wohl die bisherige Einschätzung seiner Person grundsätzlich überdenken.
Ich bin mir sicher, dass ich "einen" unbefristeten Arbeitsplatz mit Aussicht auf verschärftes Mobbing gewinnen werde. Über die bisherige - und hoffentlich nicht auch auf Dauer zukünftige Entlohnung denke ich nach und werde mich diesbezüglich beraten lassen.
(Ich suche immer noch im Netz die AVR-Richtlinien der Aufbaugilde HN mit dem Diakonischen Werk BaWü aus 2007?)
Ebenso denke ich darüber nach - nach gewonnenem Prozeß und geregelter tariflicher Eingruppierung - mich mit dem Hauptzollamt über die vergangenen 6 Jahre zu unterhalten.
Und, egal in welchem Bereich ich lande, werde ich alle Infomöglichkeiten nutzen.

Und, was würdet Ihr an meiner Stell tun?

Grüssle aus Südwest

BEA

P.S.: Die Arbeit in der Schuldnerberatung empfand ich als sinnvoll und gemeinützig, jedoch nicht als zusätzlich. 

P.S.: Bin heut abend wieder da *winker*

GG Neufassung seit Hartz IV: Die Menschenwürde ist sehr belastbar.
Lach niemals über einen Menschen der zurückweicht, es könnte sein, dass er Anlauf nimmt!

dagobert

Zitat von: BEA51 am 16:18:09 Mi. 04.September 2013
Mein Schuldnerberater bekam eine Kontaktsperre zu meiner Person auferlegt, da es ein schwebendes Verfahren wäre. Leider hält er sich daran, ich muss wohl die bisherige Einschätzung seiner Person grundsätzlich überdenken.
Möglicherweise hat der nur Angst um seinen Arbeitsplatz.
Zitat(Ich suche immer noch im Netz die AVR-Richtlinien der Aufbaugilde HN mit dem Diakonischen Werk BaWü aus 2007?)
Meinst du evtl. das hier?
http://www.vkm-baden.de/avr07/avr.htm

Ansonsten mal hier nachfragen/suchen:
http://www.diakonie-baden.de/
http://www.diakonie-wuerttemberg.de/

ZitatEbenso denke ich darüber nach - nach gewonnenem Prozeß und geregelter tariflicher Eingruppierung - mich mit dem Hauptzollamt über die vergangenen 6 Jahre zu unterhalten.
Vorbehaltlich evtl. Ausschlussklauseln im Arbeits- oder Tarifvertrag:
Beim Lohn max. rückwirkend bis einschl. 2010, bei den SV-Beiträgen bis einschl. 2009. Der Rest ist verjährt.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

BEA51

Danke Dagobert,

der Link von der Kirchengewerkschaft ist schon mal nicht schlecht, aber ein Haufen Stoff *örks*. Muß ich mich halt durcharbeiten *seufz*.

Bei den beiden anderen hab ich mich schon blutig "gegockelt" und nur den großen AVR gefunden.

Grüssle aus Südwest

BEA
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BEA51

Hi Leutz,

Kammertermin ist da: 13.11.13 AZ 6 Ca 119/13 AG HN

Es wurde explicit der "oberste GF" der Hannes F geladen  ;D.
Es werden weiteren Belege der "desolaten Lage der Schuldnerberatung" nachgefragt zum Termin. (Von einem weiteren Rückgang der Fälle merken wir nix, auch wenn es laut BÜRGEL bundesweit 3,8 % weniger InsolvenzFälle in 2013 wären.)

Allerdings hat die gGmbH sich nun einen Spezialisten ins Boot geholt, der auch als Fachdozent für diakonische Belange bundesweit bekannt ist.

Bin am überlegen, dass ich mir weitere rechtliche Beratung hole, da mein AV zu dem FAV nicht auf Aufbaugilde sondern bei derTochter
der Aufbaugilde Integrationsbetriebe gGmbH läuft. Grund: Bei der Tochter gibt es BER nach Stundenlohn, Ende der Fahnenstange 8,15 brutto; bei der Haupt gGmbH AVR mit Entgeltstufen nach Qualifikation.

Ich hab da sowas wie Gleichstellung bzw. keine Benachteiligung wg. Schwerbehinderung im Kopf - oder so  >:D. Schaun mer mal.

Wen's interessiert, anbei Link zur Mutter und deren Töchter *gnaaa*

http://www.aufbaugilde.de/index.php?id=52

*würks" und stelle fest, dass die Integrationsbetriebe nicht mehr bei den Organigrammn auftauchen *staun*

nun, dann derzeitiger Stand der Schuldnerberatung hier


http://www.aufbaugilde.de/fileadmin/vorlagen/gfx/Organigramme2013/3_SDA.pdf

Bin dann mal nächste Woche in Stuttgart bei Hensche... 8).

Bis demnächst

Grüssle aus Südwest

BEA


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BEA51

Hi Leutz,

die Übersicht sagt es schon, mein gestriger AG - Kammertermin verlief zum  kotz.

Die Gilde blieb bei Ihrer Linie, dass sie als gGmbH nur Leute mit Förderung "beschäftigen und qualifizieren" können. Diese Qualifizierung
sei bei mir ja gelungen, da die Eingliederungszuschüsse für ältere, behinderte Erwerbslose für Arbeitgeber des 1. Arbeitsmarkts seien und
die vorgeschriebene Nachbeschäftigungsfrist bei ihnen aus o. g. Gründen nicht möglich sei.
Bl Bla Bla.....
Sobald der Beschluss da ist, werd ich ihn reinstellen. Evtl. sind ja ein paar Textpassagen dabei, die andere in ähnlicher Situation helfen können.

Im übrigen könnte ich mir selbst in Arsch beissen, dadurch, dass ich am Unterschriftstag die Probezeit hab streichen lassen, habe ich
sozusagen mir selbst den Grund für die Entfristungsklage - verspäteter Arbeitsvertrag -vermasselt *grrrmp*.

Also Leute, selbst wenn der grösste scheiss drinsteht, nix streichen, hat rechtliche Folgen *seufz*.

Nun ja... Dem Richter hat es anscheinend auch leid getan, denn er trug im ProtokollText noch explizit der Gilde auf, dass ein vorzügliches Arbeitszeugnis schnellstmöglich zu erstellen sei und warf mündlich hinterher, dass für die lange Zeit - er meinte die insgesamt 6 Jahre im Vorzimmer der Schuldnerberatung - sei ja wohl auch noch ein Dankeschön an mich zu erwarten.

Mein Fazit:
- nie wieder gGmbH
- nie wieder 1.-€-Job
- keine Massnahmen
- und darüber nachdenken, wie ich meinen Tagesablauf anderweitig sinnvoll strukturieren kann.
Werde wohl die Gesundheitskarte ziehen, Kur/Reha/KKh, muss auf Insulin umstellen, und sehen, was auf diesem Weg so kommt.

Frustriere Grüssle aus Südwest

BEA

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