Andere Wohnung möglich? und weitere Fragen...

Begonnen von Nomen est Omen, 17:39:00 Fr. 27.September 2013

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Nomen est Omen

Hallo zusammen,

ich wohne jetzt seit ca. 4 Jahren in einer 2-Zimmer-Kellerwohnung zur Miete und beziehe Hartz IV. Diese Miete kostete bisher warm unter 300 Euro. Ein Umzug war mir, so wie ich Gesetzeslage verstehe, bisher ohne Jobangebot nicht möglich, da sich noch nicht mal in derselben Stadt eine vergleichbare Wohnung finden ließ die gleichviel kostete oder nur leicht teurer war. Die Miete war nämlich aussergewöhnlich niedrig für die Quadratmeteranzahl und hiesigen Verhältnisse. Ich wohne normalerweise in einer der teuersten Städte meines Bundeslands - selbst manche Großstädte (mit besseren Jobaussichten) sind hier noch im Schnitt günstiger.

Ende letzten Jahres trat dann das wohl Übliche ein: ein Vermieterwechsel mit Renovierung und Mieterhöung auf fast-ortsniveau. Sprich von 250 auf über 400 Euro. Eine Terrasse wurde angebaut und durch Reduzierung des bisherigen Wohnraums (ein Teil wurde dem Hauskeller zugeschlagen) konnte die Miete jobcenterkonform gehalten werden. Die ARGE hat die Mieterhöhung akzeptiert und bewilligt, da sie noch immer im angemessenen Rahmen ist.

So weit so gut. Allerdings gibt es ein paar Seltsamkeiten/Unklarheiten wo mir Leute mit Ahnung von mietrechtlichen Dingen und der ARGE hoffentlich weiterhelfen können: Ich habe zuvor der Erhöhung der Miete schriftlich zugestimmt. Begründet habe ich dies damit, dadurch eine Chance auf ARGE-finanzierten Umzug in eine bessere Stadt zu haben (denn eine starke Mietkostenerhöhung hätte mir seitens des Jobcenters ja einen Zwangsumzug mit voller Umzugsfinanzierung "garantiert" - soweit korrekt?). Somit habe ich den Vermieter quasi gleichzeitig noch davon in Kenntnis gesetzt, dass er mit einem Umzug meinerseits wegen besserer Jobaussichten jederzeit rechnen kann. Lässt sich jetzt das Beinahe-Ortsniveau damit begründen, dass der Vermieter diesen Zwangsumzug verhindern wollte? Andererseits hat er aber wohl noch diverse Gebundenheiten mir als "Altmieter" gegenüber. Außerdem gibt es vormieterbedingt so einige kosmetische Mängel in der Wohnung (selbstverlegter Laminatboden uneben etc.) die wohl auch nicht mehr ausgebessert werden. Um das renovierungsbedürftige Badezimmer soll sichg allerdings noch gekümmert werden.

Kann ich trotzdem eine Umzugserlaubnis beantragen? Schließlich sollte ich dank der höheren Miete ja inzwischen keine Probleme mehr haben, eine gleichteuere wenn auch ggf. kleinere Wohnung in einer größeren Stadt bewilligt zu bekommen. Ich würde überdies gern in einen anderen Zuständigkeitsbereich ziehen. Werde ich summa summarum für die Umzugskosten und Kaution selbst aufkommen müssen wenn ich ohne Jobzusage umziehe?

Eivisskat

ZitatWerde ich summa summarum für die Umzugskosten und Kaution selbst aufkommen müssen wenn ich ohne Jobzusage umziehe?

Du kannst immer umziehen, solange die Wohnungsmiete & Größe den JC-Vorgaben entspricht und du den Umzug selbst bezahlst. Das ist nicht von einem Jobangebot abhängig. Die Umzugskosten gibts dann erst bei Jobannahme noch dazu.

Allerdings solltest du unbedingt VOR dem Umzug diesen mit dem alten +  unbedingt auch mit dem neuen Jobcenter abklären, bzw. die Bewilligung der Miet- und Kautionsübernahme schriftlich vom neuen JC einholen.

Aufpassen wg. eventl. Kautionsrückzahlungen der alten Wohnung, wem gehören die, dem JC oder dir? Die können dann - soweit sie dem JC gehören -  zwischen Vermieter und JC abgerechnet und auf die neue Wohnung übertragen werden.

Alles Gute und ebenfalls gut aufpassen mit dem neuen Mietvertrag und windigen Vermietern, wie dem jetzigen!

Nomen est Omen

Zitat von: Eivisskat am 17:56:38 Fr. 27.September 2013
Du kannst immer umziehen, solange die Wohnungsmiete & Größe den JC-Vorgaben entspricht und du den Umzug selbst bezahlst. Das ist nicht von einem Jobangebot abhängig. Die Umzugskosten gibts dann erst bei Jobannahme noch dazu.

Danke für die Antwort. Kann ich denn in der neuen Stadt gleich einen neuen Antrag auf Erstausstattung stellen? Denn allein für die Umzugkosten auf, sagen wir mal, 300 km spare ich ca. 7 Monate lang.

Ich habe das Gefühl, unser Recht auf freie Wohnortwahl ist ein (Geld-)Scheinrecht.  :-[

Eivisskat

Anträge kann man immer stellen.

Allerdings werden sie vielleicht fragen, in welchen Möbeln & Ausstattung du bisher gewohnt hast, wenn du erst jetzt eine Erst-Ausstattung benötigst. Oder ist die bisherige Wohnung eventuell möbliert?

Die Umzuigskostenbeihilfe ist übrigens meist  ohnehin sehr knapp bemessen, Viele erhalten keinen professionelle Umzugsfirma bezahlt, sondern lediglich ein wenig Geld für einige Std.  Selbstfahrer-Transporter und ein Taschengeld f. private Helfer. Eine Erstaustattung käme also obendrein vermutlich teurer fürs Amt, wenn es denn eine gäbe.

Aber es kommt wohl auch auf die jeweilige  Arge an, bzw. den goodwill des neuen SB....

ZitatIch habe das Gefühl, unser Recht auf freie Wohnortwahl ist ein (Geld-)Scheinrecht

Das ist sicher richtig!

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