Es gibt auch Anwaltskanzleien, die sich auf die Einforderung der KF-Gebühren spezialisiert haben. Diese Verlangen dann aber 30 % des Erstattungsbetrages als Provision, allerdings nur im Erfolgsfall. - Muß jeder selbst wissen, ob ihm das das Wert ist. Ich habe aus Bequemlichkeit ein Mandat dazu erteilt.
Eine Kanzlei ist z.B. diese hier:
https://www.spreefels.de/Wobei ich bei 3 Banken Kunde in den letzten 4 Jahren war. Die letzte - bei der ich jetzt aber auch schon nicht mehr Kunde bin - hat mir die 14 €, die ich reklamierte, bereits 3 Tage nach meinem Forderungsschreiben überwiesen. Die vorherige will mit fadenscheinigen Gründen überhaupt nicht zahlen. Deren Fall hab' ich vor 3 Monaten an besagte Anwaltskanzlei abgegeben. Seitdem hat sich die Kanzlei ein Mal per eMail bei mir gemeldet, mit der Bitte, Geduld zu haben, da die Angelegenheit noch längere Zeit in Aspruch nehmen könne.
Aktuell bin ich bei der Consorsbank, bei der die Kontoführung noch komplett kostenlos ist. Diese Regelung gilt aber nur Altkunden, die ihr Konto vor dem April 2021 eröffnet haben. Hatte da Glück, da ich mein Konto erst einige Monate vorher dort eröffnete.
Naja, wer weiß, wie lange es noch umsonst bleibt. Jedenfalls finde ich gut, daß im Kontomodell sogar eine Kreditkarte enthalten ist. Damit sind Bargeldabhebungen ab 50 € an jedem Automaten mit dem Visazeichen in der BRD kostenfrei.
Was soll ich schon weiter tun können, als dort weiter Kunde zu bleiben?
Die Bank wechseln! Die
EDEKA-Bank (
www.edekabank.de) bietet noch ein Girokonto
gebührenfrei an. Sie ist eine Genossenschaftsbank und Mitglied im genossenschaftlichen Verbund. Dessen Geldautomatennetz beläuft sich bundesweit auf 18.600 Stück. Somit ist die gebührenfreie Bargeldversorgung gesichert.
Ob diese Bank die Kontoeröffnung eines Hartz-IV-Empfängers aber nicht ablehnt, weiß ich nicht. Aber probieren kann man es ja 'mal.