Hausbank will Kontoführungsgebühren demnächst erhöhen

Begonnen von Frauenpower, 10:59:10 Mi. 06.Februar 2019

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Frauenpower

Hallo,
weil die Bank, bei der ich ein Konto habe mir ermöglicht, dass ich an Geldautomaten rund um die Uhr Geld abheben kann und mir  AnsprechpartnerInnen in der Bank zur verfüugn stünden und ich Überweisungen tätigen könne, sieht sie sich dazu gedrängt, die Kontoführungsgebühren auf fast 6 Euro zu erhöhen. Ich bin im Alg II - Bezug, da kann man sich ausrechnenen wieviel Servicebedarf ich an eine Bank tatsächlich  habe :/
Bis zu einem bestimmten Zeitpunkt könnte ich jetzt kostenfrei kündigen heißt es in dem Brief, ansonsten sei ich dann weiter Kundin.
Sieht die Alg II - Leistungsaufstellung überhaupt Kontoführungsgebühren vor? Fast 6 Euro finde ich ziemlich happig. Was soll ich schon weiter tun können, als dort weiter Kunding zu bleiben?

counselor

Ich habe bei meiner Bank bei der letzten Preiserhöhung in das günstigere Online-Kontomodell gewechselt und zahle seither €2,90 Kontoführungsgebühr.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Liasanya

Es gibt Banken bei denen man nur ein kostenloses Konto mit einem Mindesteingang von einem bestimmten Betrag (meist über 1000,00 EUR) bekommt. Ich habe zu einer Genossenschaftsbank gewechselt. Bargeldabhebungen und Onlineüberweisungen kosten da nichts - egal wie viel Einkommen aufs Konto gutgeschrieben wird. Der einzige Nachteil ist, dass diese Banken nicht so viele Geschäftsstellen haben.

dagobert

Zitat von: Frauenpower am 10:59:10 Mi. 06.Februar 2019Sieht die Alg II - Leistungsaufstellung überhaupt Kontoführungsgebühren vor?
So ungefähr 2€ sind im Regelsatz eingerechnet.

Zitat von: Frauenpower am 10:59:10 Mi. 06.Februar 2019Was soll ich schon weiter tun können, als dort weiter Kunding zu bleiben?
Wenn deine Schufa nicht allzu sehr im Eimer ist: Versuch die Bank zu wechseln.
Völlig kostenlose Konten werden aber immer seltener.

Unter anderem die Stiftung Warentest vergleicht die Preise in gewissen Abständen. Der vollständige Artikel ist allerdings kostenpflichtig, wenn du nicht zufällig Abonnent bist.
https://www.test.de/Girokonto-im-Test-5069390-0/
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

Lohn sich kaum die Bank zu wechseln, weil andere Banken meisten recht schnell die Gebühren ebenfalls erheben, wenn es andere tun. Wie counselor schon schrieb mal gucken, ob es bei der Bank eine günstigere Variante (wie z.B. das Onlinekonto) gibt.

rebelflori

Gucke dich doch mal um ,ob du eine passende Direktbank für dich findest.
Und gucke aber  nicht nur auf die Gebühren, jede Direktbank hat auch seine Nachteile.
Ich kenne eine, da kann man fast nur kostenlos im Supermarkt Geld abheben. Will man das?
Bei einer anderen sind einige versteckte Kosten die mir einfach zu teuer waren.

Nicht jede Bank passt hat zu einem .
Bei mir liegen die Gebühren bei ca. 8 bis 35 Euro im Jahr.

Frauenpower

Hallo,
danke für eure Antworten! Online-Banking ist jetzt nicht so mein Ding, wegen Sicherheit und Daten. Und ich habe auch keine Nerven, alles durchzulesen, und ich befürchte auch, dass es Nachteile geben könnte ... ich meine, die Politik könnte bei den Banken ja mal einen Sozialtarif anregen, ähnlich wie es bei der Telekom mal gab. Transfergeldempfänger sollten keine Kontogebühren zahlen müssen. Zumindest nicht, wenn sie über den Regelsatz gehen, wie hier erwähnt. Wenn 2 Euro drin stehen, dann sollte alles was draüber geht, vom Transfergeldträger übernommen werden können, überlege ich.

BGS

"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

Frauenpower

Hallo BGS,

Transfergelder sind alles die Gelder, die vom Staat geleistet werden, wie Alg I oder II.

edit: ob das mit der Telekom wegen Sozialtarif noch so ist, weiß ich nicht. Als Festnetz-Telefone das Haupttelefoniermedium waren sollen es Sozialtarif gegeben haben.

Frauenpower

Meine Hausbank informierte mich ueber das letzte BGH-Urteil und warum die Kontogebuehren auf den Stand von vor zwei Jahren rueckversetzt wurden.  Ein Glueck, dass ich die Kontoauszuege mal durchhlas!
Umgehend forderte ich schriftlich an, die bisher zuviel gezahlten Gebuehren mir zururckzuueberweisen.
Bisherige Antwort: Der Fall wuerde geprueft, ich wuerde Antwort erhalten.
"Ich will mein Geld zurueck"

Ich brauche es fuer Fahrtkosten und Mobilitaet scheisse noch mal!

Inzwischen nutze ich auch die teilw. Erstattungen der DB Bahn bei Reklamationen!

counselor

Meine Hausbank hat mir letztens kommentarlos einige Euro erstattet.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Frauenpower

Nur einige? Dann fordere noch den Rest. Geht bis 2018 zurueck, hiess es bei mir. Gut, an Rueckzahlung wird es nicht viel sein. Aber warum muss ich es anfordern und andere erhalten es automatisch zurueck, grummel.

Nikita

Hatte mal eine zeitlang nicht aufgepasst bei meiner Bank Netbank. Die hatten auch ohne Zustimmung Kontogebühren eingeführt. Habe mir alles wiedergeholt mit einem Standardschreiben bez. des BGH-Urteils, rund 150 Euro. Hat nicht lange gedauert bis sie es auf mein Konto gutgeschrieben haben.
Verjährung ist 3 Jahre zum Jahresende. Also bis 31.12.21 kann man noch die kompletten Gebühren von 2018-2021 zurückholen zzgl. 5 % jährlichen Zinsen.

"Rückforderung Kontogebühren
IBAN: DExxxxxxxxxxxxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich führe unter der im Betreff genannten Nummer ein Girokonto bei Ihnen. Bei Kontoeröffnung galten diese Gebühren laut Preisverzeichnis für das Konto:

Kontoführungsgebühr: 0 Euro pro Monat
Gebühr für Überweisungen: 0 Euro
eventuell weitere Gebühren: 0 Euro].

Danach hätte ich von 1. Januar 2018 bis heute insgesamt 0 Euro an Sie zahlen müssen.

Tatsächlich haben Sie jedoch die Gebühren erhöht, ohne dass ich ausdrücklich zugestimmt habe. Die Gebührenerhöhung ist deshalb unwirksam. Ich berufe mich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021, Az. XI ZR 26/20.

Ich fordere Sie hiermit auf, mir die Differenz zwischen den ursprünglich vereinbarten Gebühren und den tatsächlich in Rechnung gestellten nach § 812 BGB zu erstatten, da ich sie ohne Rechtsgrund gezahlt habe.

Der Erstattungsbetrag beträgt xxx und erhöht sich um den  Nutzungsersatz nach § 818 Abs. 1 BGB in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr seit Berechnung der Gebühren. Bei Zahlungen an eine Bank besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass sie Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses gezogen hat, die sie als Nutzungsersatz herausgeben muss (BGH, Urteil vom 28. Oktober 2014, Az. XI ZR 348/13).

Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag bis zum xx

auf mein bekanntes Konto.

Mit freundlichen Grüßen,

Frauenpower

@Nikita: super!

ich warte bisher noch auf Antwort. Aber was ein Glück, dass ich die Asuszüge las! Ich hatte mich darüber geärgert, was da schon wieder für ein Textschwall aus dem Kontoauszugdrucker quillt.

Frauenpower

Brief von der Bank: Ich soll die genaue Summe nennen, die ich zurueckfordere.

Soll ich "1 Millionen Euro" schreiben, worauf sie mir meinen Maximal-Anspruch nennen werden?

Frauenpower

Antwort von der Bank trudelte ein. Sie machen mir einen Betrag zum Angebot, den sie mir bis zu einer bestimmten Frist zahlen wuerden und erklaeren mit viel Text und Papier,  warum. Finde ich seltsam. Aber einen Anwalt ordern, wuerde auch Geld kosten. Eine Verbraucherstelle wo ich fragen koennte, gibt es auch nicht hier, oder ich muesste mich nochmal informieren.

Nikita

Einige Banken versuchen mit einer geringen Zahlung Kunden abzufinden und spielen gleichzeitig auf Zeit. Schließlich ist auch bald der 31.12., danach verjährt der Teil der Forderung aus 2018. Gleichzeitig fordern sie mit der geringen Zahlung meist vom Kunden, sich auf die neuen Bedingungen (die erhöhten Gebühren) für die Zukunft einzulassen.
Sie müssen grundsätzlich den gesamten Betrag zahlen. Überlege dir einfach, wieviel du verlierst und ob der geringere Ärger dir die Differenz wert ist.

Frauenpower

@Nikita: Ich bleib dran und versuch mal noch Infos einzuholen. Wuerde ich einfach unterschreiben, auf dem Formular, dass sie mitschickten , habe ich das Gefuehl, ueber den Tisch gezogen zu werden und Interesse abgetreten zu haben.
Gut, dass noch etwas Zeit ist, wenn such nicht mehr soviel. Schade, dass ich erst jetzt dran bin bin.
Sollte es nicht mehr reichen, werde ich die ja unerwartet zu erhaltenden Euros 💶. gerne in Empfang nehmen.
Immerhin nennen sie einen Betrag. Hatte schon die Befuerchtung, die legen alles (erst mal) ab.

Hoffe, die runtergesetzten Gebuehren bleiben noch eine Weile.
Als H4 Bezieher, in ist man ohnehin ueber den Tisch gezogen, da man ausser dem SB-Bereich einer Bank, kaum was anderes nutzt. Das Kontoauszugspapier noch.

Ueberweisungen, auf Papier-Ueberweisungstraegern, die mal noetig sein koennen kosten extra. Diese Kosten koennen angeblich  mit in den zurueckzufordernden Betrag mit einberechnet werden.

tleary

Es gibt auch Anwaltskanzleien, die sich auf die Einforderung der KF-Gebühren spezialisiert haben. Diese Verlangen dann aber 30 % des Erstattungsbetrages als Provision, allerdings nur im Erfolgsfall. - Muß jeder selbst wissen, ob ihm das das Wert ist. Ich habe aus Bequemlichkeit ein Mandat dazu erteilt.

Eine Kanzlei ist z.B. diese hier: https://www.spreefels.de/

Wobei ich bei 3 Banken Kunde in den letzten 4 Jahren war. Die letzte - bei der ich jetzt aber auch schon nicht mehr Kunde bin - hat mir die 14 €, die ich reklamierte, bereits 3 Tage nach meinem Forderungsschreiben überwiesen. Die vorherige will mit fadenscheinigen Gründen überhaupt nicht zahlen. Deren Fall hab' ich vor 3 Monaten an besagte Anwaltskanzlei abgegeben. Seitdem hat sich die Kanzlei ein Mal per eMail bei mir gemeldet, mit der Bitte, Geduld zu haben, da die Angelegenheit noch längere Zeit in Aspruch nehmen könne.

Aktuell bin ich bei der Consorsbank, bei der die Kontoführung noch komplett kostenlos ist. Diese Regelung gilt aber nur Altkunden, die ihr Konto vor dem April 2021 eröffnet haben. Hatte da Glück, da ich mein Konto erst einige Monate vorher dort eröffnete.

Naja, wer weiß, wie lange es noch umsonst bleibt. Jedenfalls finde ich gut, daß im Kontomodell sogar eine Kreditkarte enthalten ist. Damit sind Bargeldabhebungen ab 50 € an jedem Automaten mit dem Visazeichen in der BRD kostenfrei.

Zitat von: Frauenpower am 10:59:10 Mi. 06.Februar 2019
Was soll ich schon weiter tun können, als dort weiter Kunde zu bleiben?
Die Bank wechseln! Die EDEKA-Bank (www.edekabank.de) bietet noch ein Girokonto gebührenfrei an. Sie ist eine Genossenschaftsbank und Mitglied im genossenschaftlichen Verbund. Dessen Geldautomatennetz beläuft sich bundesweit auf 18.600 Stück. Somit ist die gebührenfreie Bargeldversorgung gesichert.

Ob diese Bank die Kontoeröffnung eines Hartz-IV-Empfängers aber nicht ablehnt, weiß ich nicht. Aber probieren kann man es ja 'mal.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Nikita

ZitatDie EDEKA-Bank (www.edekabank.de) bietet noch ein Girokonto gebührenfrei an.
Scheint mir exklusiv für Edeka-MitarbeiterInnen, falls ich es nicht falsch gelesen habe.

dagobert

Das Basis-Konto können anscheinend auch andere eröffnen, das ist aber nicht kostenlos.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Frauenpower

Danke fuer die Infos! Die Verbraucherzentrale die ich anschrieb meldete sich ewig nicht, einen Anwalt wollte bzw konnte ich aus Kostengruenden nicht einschalten und die Bank bot mir ja einen kleinen Betrag an, als Vergleich und inzwischen unterschrieb  ich auch den Schrieb dafuer, der beinhaltet, dass ich keine weiteren Forderungen  stelle. Ich fuehle  mich juristisch  benachteiligt  in punkto Aufklaerungung aber benachteiligt  bin ich in meiner insgesamten  Situation.

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