Umfassende SGB II– / SGB XII–Änderungen ab 01.08.2016

Begonnen von dagobert, 01:16:17 Di. 22.Oktober 2013

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dagobert

ZitatAufRECHT bestehen:

Kein Sonderrecht im Jobcenter!
http://www.aufrecht-bestehen.de/
"powered by" Erwerbslosen Forum Deutschland
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Auferstanden

.. es wird sich solange nichts ändern, solange die Nazimentalität vieler Deutscher nicht entschwindet.
Auch wenn man es nicht wahrhaben möchte, nicht nur rein wirtschaftliche Interessenerwägungen
haben die die Agenda 2010 zu dem gemacht, was es heute ist. Vor noch wenigen Jahren wäre die
aktuelle Arbeit- und Sozialgesetzgebung schlicht und ergreifend illegal, ohne die 70er/80er glorifizieren zu wollen.

rebelflori

Dafür brauchen man doch nicht mal in die Vergangenheit zuschauen.
Nehme wir doch einfach mal die liks von Inge Hannemann auf Facebook. Das sind nicht mal 15.000 und die von DSDS 1,4 mio. Dann sollte doch eigentlich jeder wissen welche Themen der Geselschaft wichtiger sind.


Zander Seltener Fisch - Dicke Titten, Kartoffelsalat


In dem Link giebt es noch ein paar schöne Hintergrund Information über Dicke Titten, Kartoffelsalat.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/massive-verschlechterungen-fuer-hartz-iv-bezieher-90016230.php


Auferstanden

... Schritt für Schritt,
in die schöne neue heile Welt Großgermaniens

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Hochseefischer

In dagoberts Link wird verwiesen auf ein Dokument der KOS (Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Erwerbslosengruppen), das detailierter auf die geplanten Verschlechterungen für ALG-II-Bezieher eingeht.

Hier zwei Links zu diesem Dokument:

- Langfassung (9 Seiten):

http://www.erwerbslos.de/images/stories/dokumente/aktivitaeten/rechtsvereinfachung_verschlechterungen_lang.rtf

- Kurzfassung (4 Seiten):

http://www.erwerbslos.de/images/stories/dokumente/aktivitaeten/rechtsvereinfachung_verschlechterungen_kurz.rtf

dagobert

Im aktuellen Thomé-Newsletter gibt es wieder etwas zu den geplanten Änderungen:

3. Grünen Sozialexperte zu den geplanten Rechtsvereinfachungen
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Von dem neuen für Hartz IV zuständigen Grünen Sozialexperten  Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn kommt folgende Bewertung der ASMK Vorschläge zu den ,,Rechtsvereinfachungen".  Die Stellungname ist hier zu finden: 
http://www.strengmann-kuhn.de/wp-content/uploads/Bewertung-der-Vorschl%C3%A4ge-der-BLAG-zur-Rechtsvereinfachung-der-passiven-Leistungen-im-SGB-II.pdf


4. Geheimunterrichtung des BMAS an die Mitglieder der großen Koalition zu den Rechtsvereinfachungen am 10.09.2014
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Nach gut unterrichteten Kreisen führt das BMAS eine Informationsveranstaltung zu den geplanten SGB II – Änderungen unter dem Arbeitstitel ,,Weiterentwicklung des Sanktionsrechts im SGB II" am  10. September 2014 in Berlin durch. Zu dieser Veranstaltung wurden nach den mir vorliegenden Informationen nur  Mitglieder der großen Koalition eingeladen.
Wenn sich das so bestätigt, stellt sich wiederholt die Frage warum das BMAS mit allen Mitteln die geplanten SGB II- Änderungen verschleiern will. Auch wird hier die Opposition spannende Fragen stellen können. Hier ein Auszug aus der Einladung:
http://www.harald-thome.de/media/files/Geheimunterrichtung-des-BMAS.pdf

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Ebenfalls lesenswert:
ZitatDie Hartz-IV-Gesetze sind die Arbeitshäuser des 21. Jahrhunderts

Zum 1. April 2015 soll das Hartz-IV-Gesetz verschärft werden. Armut soll damit weiterhin als abschreckendes Beispiel dienen

Haben Sie keine Erwerbsarbeit? Früher hätte das ungemütliche Konsequenzen haben können: 1589 wurde in Amsterdam eines der ersten sogenannten "Arbeitshäuser" eröffnet, um die "Abneigung gegen Arbeit zu kurieren". Die Heilmethoden waren alles andere als homöopathisch: Die Müßiggänger sperrte man in ein Verlies, in das man nach und nach Wasser füllte. Die im Wasser stehenden Gefangenen mussten ununterbrochen eine Pumpe betätigen, um sich vor dem Ertrinken zu retten. Mit dieser perversen Folter wollte man den Arbeitsunwilligen ihre Faulheit austreiben und ihnen hautnah demonstrieren, dass emsiges Arbeiten überlebensnotwendig sei. Die Menschen, die der Logik der Erwerbsarbeit in der aufkommenden kapitalistischen Gesellschaft nicht folgen wollten, wurden durch Gewalt zugerichtet und diszipliniert.
http://www.heise.de/tp/artikel/42/42717/1.html
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Tiefrot

Heute habe ich den Eindruck, das man wieder zu solchen Methoden zurück will.
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

Auferstanden

Nun, der hier angeführte Armenhausvergleich ist mir schon seit Jahren nicht fremd, sollte aber um den Punkt des
vermehrt faschistoiden Wertewandels innerhalb der deutschen Gesellschaft erweitert werden.

dagobert

Ich schlachte mal wieder den Thomé-Newsletter aus:

2. Rechtsvereinfachungen und Sanktionsrecht / Fahrplan
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Laut neuester Information soll der erste Gesetzesentwurf zu den geplanten SGB II-Änderungen unter dem Arbeitstitel ,,Rechtsvereinfachungen" im Herbst vorgelegt werden. Das wird aus einem aktuellen Artikel der SZ deutlich, den gibt es hier: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/strafsystem-bei-der-sozialhilfe-nahles-will-hartz-iv-sanktionen-entschaerfen-1.2130840
Gleichzeitig soll das Sanktionsrecht aus dem SPD-geführten Arbeitsministeriums entschlackt werden, das beutet alles ,,neu und vereinfacht". Mit der ,,Vereinfachung" werden aber nur die offen verfassungswidrigen Zustände im Sanktionsrecht beseitigt. Sanktionen sind das schärfste Instrument bei der Bekämpfung von Arbeitslosen und zur Durchsetzung von Zwangsarbeit und Niedriglohn. Daher ist generell jede Unterschreitung des Existenzminimums abzulehnen. Hartz IV ist schon Strafe genug.
Näheres zum neuen Sanktionsrecht auch hier: http://www.jungewelt.de/2014/09-17/047.php

Hier nun das BMAS-,,Konzept zur Weiterentwicklung des Sanktionenrechts in der Grundsicherung für Arbeitsuchende"  vom 10.09.2014:
http://www.harald-thome.de/media/files/Konzept-Weiterentwicklung-Sanktionen-SGB-II.pdf

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4. Stellungnahme des VAMV zu Vorschlägen AG Rechtsvereinfachung im SGB II
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Der VAMV hat sich in einer weiteren Stellungnahme zu den geplanten SGB II-Änderungen unter dem Arbeitstitel ,,Rechtsvereinfachungen" positioniert, diese Stellungnahme ist hier zu finden:  
https://www.vamv.de/uploads/media/VAMV_Stellungnahme_Vorschlaege_BLAG_SGB_II.pdf
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Hochseefischer

Eine Anmerkung zur "Vereinfachung" der Berechnung von Sanktionen. Die sollen ja pauschalisiert werden (100 oder 50 Euro pro Verstoß):

Ich kann mir vorstellen, dass da überhaupt nichts mit vereinfacht wird.

Denn die Software, die in den Jobcentern für die Berechnung von Sanktionsbeiträgen eingesetzt wird (Allegro?), die wird doch sicherlich automatisch den Sanktionsbetrag auf der Grundlage von 10%, 30% und 100% des Regelsatzes ausrechnen können.

Der SB sieht zur Zeit in seiner Software sicherlich in einer Maske die Optionen "10%ige Sanktion", "30%ige Sanktion", "60%ige Sanktion", "100%ige Sanktion auf den Regelsatz" und "Vollsanktion". Wenn er eine dieser Optionen auswählt, dann berechnet die Software automatisch den individuellen Sanktionsbetrag für jeden einzelnen Betroffenen. Da braucht der SB keinen Taschenrechner für. Und die Sanktionshöhe wird sicherlich automatisch durch die Software in den Sanktionsbescheid eingetragen.

So stelle ich mir das vor.

Deswegen frage ich mich, was da überhaupt vereinfacht werden muss in Hinblick auf die Sanktionsbeträge. Denn 100 Euro oder 50 Euro Sanktion auf den Regelsatz können in dem einen oder anderen Fall eine höhere Sanktion bedeuten als eine 10%ige oder 30%ige Sanktion auf den Regelsatz.

Hochseefischer

Zitat von: Hochseefischer am 18:27:46 Sa. 20.September 2014
Der SB sieht zur Zeit in seiner Software sicherlich in einer Maske die Optionen "10%ige Sanktion", "30%ige Sanktion", "60%ige Sanktion", "100%ige Sanktion auf den Regelsatz" und "Vollsanktion".

Und ich kann mir auch sehr gut vorstellen, dass die Software vorgibt, welche dieser Sanktionen zutreffend ist, und welche nicht.

Beispiele:

Wenn ein ELO >25 Jahre zum ersten Mal sanktioniert werden soll, weil er sich nicht auf einen VV beworben hat, dann kann der SB nur die Option "30%ige Sanktion" auswählen. Alle andere Sanktions-Optionen sind auf inaktiv von der Software gesetzt.

Wenn ein ELO > 25 Jahre zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres sanktioniert werden soll, weil er sich zum 2. Mal nicht auf einen VV beworben hat, dann kann der SB nur die Option "60%ige Sanktion" auswählen. Alle andere Sanktions-Optionen sind auf inaktiv von der Software gesetzt.

Wenn ein ELO, egal ob < 25 Jahre oder > 25 Jahre einen Meldetermin nicht wahrgenommen hat, dann kann der SB nur die Option "10%ige Sanktion" auswählen. Alle andere Sanktions-Optionen sind auf inaktiv von der Software gesetzt.

Wo also soll hier die Sanktionspraxis für die JC-Verwaltung vereinfacht werden?

dagobert

Zitat von: Hochseefischer am 18:27:46 Sa. 20.September 2014
Denn 100 Euro oder 50 Euro Sanktion auf den Regelsatz können in dem einen oder anderen Fall eine höhere Sanktion bedeuten als eine 10%ige oder 30%ige Sanktion auf den Regelsatz.
Das dürfte wohl auch der wahre Grund für die Änderungen sein.

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Schon wieder ein Thomé-Newsletter (der Mann ist ja richtig fleissig) mit Infos zum Thema:



1. Abschlussbericht der ASMK Arbeitsgruppe zu den ,,Rechtsvereinfachungen"
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Nun ist auch der Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des passiven Leistungsrechts – einschl. des Verfahrensrechts – im SGB II durchgesickert. Die vollständig abschließenden Ergebnisse sind nun hier zu finden:
http://www.harald-thome.de/media/files/Abschlussbericht-ASMK.-12.09.2014.pdf

Ich möchte dazu anmerken, dass die geplanten Rechtsänderungen unter dem Arbeitstitel ,,Rechtsvereinfachungen" eine Vielzahl von Rechtsverschärfungen und Etablierung von Hartz IV – Sonderrecht im Verhältnis zum allgemeinen Sozialrecht bedeutet. Gegen die Weigerung des Bundesarbeitsministeriums mir vorliegende Unterlagen im Rahmen eines Antrages nach dem IFG weiterzugeben habe ich mittlerweile Klage eingelegt. Das hat einen ganz einfachen Grund: hier werden heftige Rechtsverschärfungen diskutiert und solche Pläne gehören an das Licht der Öffentlichkeit. Letzte Woche hat das Bundesverfassungsgericht nochmal klargestellt, dass es ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums geben soll. Im Rahmen der Arbeitsgruppe wird darüber diskutiert, wie eben dieses Grundrecht systematisch ausgehebelt werden kann, immer grade an der Verfassungswidrigkeit entlang.

Noch eine kurze Anmerkung zu den Änderungen bei den Sanktionen: geplant sind regierungsseitig Änderungen im Sanktionsrecht bei den Dingen wo sowieso jeder weiß, dass diese verfassungswidrig sind. Insofern sind diese Änderungen überflüssig, allerdings plant Frau Nahles auch die verschärfte Sanktion bei Meldeversäumnissen. Wer sich die Sanktionszahlen anschaut, wird feststellen, dass dies 72 % aller Sanktionen sind. Siehe: http://tinyurl.com/lgd4de9 Die Regierung will sich mit den neuen Sanktionsregeln bei Meldeversäumnissen den Weg frei machen für ein Sanktionsterrorregime.

Allerdings ist es wichtig, jetzt nicht nur auf die Sanktionen zu schauen, sondern auch auf alle anderen Regelungen, insbesondere auf die Sonderrechtsregeln.
Zum BVerfG Urteil noch ein Kommentar von Dr. Becker vom CV:
http://www.harald-thome.de/media/files/CV-Becker-Kommentar-zu-BVerfG.pdf


2. Eine Kampagne um die gravierendsten Verschärfungen bei den ,,Rechtsvereinfachungen" anzugehen
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Die Unabhängige Hartz-IV-Beratung im Landkreis Esslingen hat eine Kampagne um die gravierendsten Verschärfungen bei dem Gesetzesvorhabens begonnen. Dabei sollen die örtlichen  Abgeordneten angeschrieben werden und zwar sowohl die Bundestags- als auch Landtagsabgeordneten, da auch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen muss. Die örtlichen Abgeordneten beider Parlamente finden Sie ganz leicht bei http://www.abgeordnetenwatch.de/  durch Eingabe der Postleitzahl. Über das Kontaktformular kann dort auch gleich die Mitteilung erfolgen. Hier gibt es einen Vorschlagstext für ein solches Schreiben, das auf die Zusammenstellung mit den gravierendsten Verschärfungen verweist und das auch nach eigenem Gusto abgeändert werden kann http://www.heimstatt-esslingen.de/data/files/143/092014%20Rechtsvereinf_Anschreiben_MdBs_MdLs.doc

Hier eine Bewertung der gravierendsten Verschärfungen von Frieder Claus, Unabhängige Hartz-IV-Beratung im Landkreis Esslingen:
http://www.heimstatt-esslingen.de/data/files/143/092014%20Rechtsvereinfachung%20gravierendste%20Versch%E4rfungen.pdf
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Just B U

ZitatCSU will "Hartz-IV-Aufweichungen" stoppen

Die CSU will nach den Worten des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer die von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) geplanten Aufweichungen der Hartz-IV-Sanktionen stoppen.
Seehofer sagte der "Bild am Sonntag": "Das Verwässern der Sanktionen bei Drückebergern wird die CSU verhindern. Die Agenda 2010 war ja wohl nicht die verkehrteste Reform in Deutschland und steht für das Prinzip des Fördern und Forderns. Wir können jetzt nicht das tragende Element des Forderns von Arbeitslosen aufweichen." (...)
Der Staat wolle Hartz-IV-Empfänger stärker überwachen, um Fälle von Leistungsmissbrauch früher als bisher aufzudecken, schreibt derweil das Magazin "Focus" unter Berufung auf eine Liste mit 36 Vorschlägen für Gesetzesänderungen, die eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Anfang Juli beschlossen habe. Demnach soll die Frequenz der automatischen Datenabgleiche von bislang viermal im Jahr auf bis zu einmal pro Monat erhöht werden. Bei dem Abgleich prüfen die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen, ob Hartz-IV-Empfänger unberechtigt Zusatz-Einnahmen erzielen, etwa durch Renten, Kapitalerträge oder Minijobs.
Neben strengeren Kontrollen schlagen die Experten laut "Focus" auch Erleichterungen für Langzeitarbeitslose vor. So sollten Hartz-IV-Bezüge künftig nicht mehr pfändbar sein. Geplant sei auch, die Leistungen künftig in der Regel für zwölf Monate zu bewilligen statt wie bisher für sechs. Zudem sollten Hartz-IV-Bezieher, die kurzfristig in Geldnot geraten sind, künftig eine Abschlagszahlung auf die Leistung des nächsten Monats erhalten können. Der Vorschuss sei auf 30 Prozent des Regelbedarfs begrenzt.
Quelle: WAZ

Anmerkung unseres Lesers K.G.:
Das ist das Gleiche, als wenn den jetzt 50% arbeitslosen Jugendlichen in Griechenland gesagt würde:
,,Wir können euch zwar in Zukunft keine Perspektive und Arbeit anbieten, aber wir suchen ständig nach Gründen euch zu sanktionieren, wenn ihr selbst keine Arbeit findet."


http://www.nachdenkseiten.de/?p=23345#h18
Die Dummheit der Einen ist die Macht der Anderen.
Je dümmer u. desinteressierter die Einen desto mächtiger die Anderen.

Hätte man den christlichen Klerus mit der gleichen Vehemenz verteidigt, wie Teile der Linken das heute mit dem islamischen tun, hätte die Aufklärung nie stattgefunden.
Seyran

dagobert

Zitat von: dagobert am 15:11:35 Mo. 09.Juni 2014
Aus dem aktuellen Thomé-Newsletter:
ZitatEntwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/013/1801311.pdf

Aus dem Thomé-Newsletter vom 08.10.2014:

1. Achtes SGB II – Änderungsgesetz zum 01.01.2015 wirksam
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Zum 1.1.2015 wird das 8. SGB II – Änderungsgesetz wirksam, dort geht es insbesondere um folgende Frage: Das BSG hat mit Urteil vom 31.10.2012 – B 13 11/11 R u. B 13 R 9/12 R herausgearbeitet, dass, bei rückwirkender Rentengewährung wegen voller Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen, ein Erstattungsanspruch des Jobcenters auf Rente nach §§ 102 ff SGB X rechtswidrig ist. Vorrausetzung für einen Erstattungsanspruch ist eine rechtmäßige Leistungsgewährung. Wenn sich aber nachträglich herausstellt, dass jemand voll erwerbsgemindert ist, war die Leistungsgewährung unrechtmäßig. In der Folge die Erstattungsansprüche der JC beim Rententräger unrechtmäßig. Das bedeutet, dass alle Erstattungsansprüche der JC in den letzten Jahren rechtswidrig waren und dass mind. drei Jahren rückwirkend  (§ 195 BGB) ein Rentennachzahlungsanspruch besteht. Um diese Lücke zu schließen wird das Gesetz geändert und ein neuer, SGB II-eigener Erstattungsanspruch eingefügt, so der neue § 40a SGB II. Die Änderungen sind hier zu finden: 
http://www.harald-thome.de/media/files/bgbl114s1306_71965.pdf

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Nicht verwechseln, die großen Schweinereien kommen im 9. Änderungsgesetz (voraussichtlich zum 01.04.2015).
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Hochseefischer

Zum Thema "Rechtevereinfachung" hier mal meine Forderung aus Sicht der Betroffenen, wegen aktuellem Anlass:

Meine Nachbarin bekommt vom JC Knete, hat aber Anspruch auf ALG I, wie sich später heraustellte; jetzt holt sich das JC von der Agentur für Arbeit die Knete zurück (Erstattungsanspruch). Effekt: Sie kriegt Anfang November nur 470 Euro vom Arbeitsamt (wahrscheinlich den Restbetrag aus dem Erstattungsanspruch zwischen JC und ihrem Anspruch auf ALG I), aber kein Geld mehr vom JC; das erste volle ALG I kommt erst Ende November. Wie soll sie den Monat November finanziell bestreiten? Die 470 Euro reichen vielleicht grad mal für die Miete. Sie kann nur ein Darlehen für den Monat November beantragen beim JC, siehe § 24 Abs. 4 SGB II. Sie hat aber keinen Anspruch auf ein solches Darlehen, da diese nur gewährt werden "können" (also Ermessensentscheidung), so der § 24 Abs. 4 SGB II.

In das gleiche Dilemma geraten Leute, die aus ALG II heraus nen Job annehmen, der sie aus dem Bezug von ALG II bringt. Die kriegen aber nicht einmal 470 Euro von der Afa bezahlt für den Übergangsmonat bis zur ersten Lohnauszahlung. Die müssen dann auch beim JC um ein Darlehen betteln, welches sie dann unter Mühen zurückzahlen müssen. Und die, die bei ner ZAF anfangen, haben es in dieser Hinsicht noch schwerer, denn ZAF's bezahlen in der Regel den ersten Monatslohn erst nach 1 Monat und 15 Tagen.

Meine Forderung an @BMAS deswegen: ALG-II-Leistungen werden nicht mehr für den Folgemonat, sondern, wie früher, für den aktuellen Monat am Monatsende bezahlt. Das sollte hoffentlich diese Problematik, wie oben geschildert, beheben.


dagobert

Zitat von: Hochseefischer am 21:11:51 Do. 16.Oktober 2014
Und die, die bei ner ZAF anfangen, haben es in dieser Hinsicht noch schwerer, denn ZAF's bezahlen in der Regel den ersten Monatslohn erst nach 1 Monat und 15 Tagen.
In dem Fall muss das JC für den 1 Monat noch mal zahlen (kein Einkommen = voller Leistungsanspruch), nur die KK-Beiträge sparen die da.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

Gilt ja immer das Zuflussprinzip!
Und als Malocher bei einer ZAF wirst Du vermutlich auch danach noch Anspruch auf Leistungen haben (Aufstocker).

dagobert

2. Neues zum ,,SGB II–Rechtsverschärfungsgesetz"
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Es sickert die Info durch, dass das  "SGB II-Rechtsverschärfungsgesetz" nicht
am 5. Nov. 2014 ins Bundeskabinett gehen soll, sondern erst Anfang 2015.
Hintergrund ist wohl, dass Ministerpräsident  Seehofer mit den geplanten Änderungen bei den Sanktionen nicht einverstanden ist. Weiterer Grund könnte sein, dass der EuGH am 11. Nov. über den Leipziger Vorlagebeschluss  zu den EU-Bürgern entscheiden will und die Konsequenzen aus dem EuGH Urteil natürlich ins SGB II eingearbeitet werden   müssen. Also das Geschacher um die geplanten SGB II –Änderungen dürfte weiter spannend bleiben.

(Quelle: Thome-Newsletter vom 17.10.2014)
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Hochseefischer

Zitat von: dagobert am 22:54:59 Fr. 17.Oktober 2014
2. Neues zum ,,SGB II–Rechtsverschärfungsgesetz"
========================================
Es sickert die Info durch, dass das  "SGB II-Rechtsverschärfungsgesetz" nicht
am 5. Nov. 2014 ins Bundeskabinett gehen soll, sondern erst Anfang 2015.
Hintergrund ist wohl, dass Ministerpräsident  Seehofer mit den geplanten Änderungen bei den Sanktionen nicht einverstanden ist.

Mit seiner Stammtischhaltung will der Seehofer natürlich bei den CSU-Wählern punkten.

ZitatWeiterer Grund könnte sein, dass der EuGH am 11. Nov. über den Leipziger Vorlagebeschluss  zu den EU-Bürgern entscheiden will und die Konsequenzen aus dem EuGH Urteil natürlich ins SGB II eingearbeitet werden   müssen.

Was genau wird denn beim EuGH entschieden?

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Hochseefischer

@dagobert, danke für den Link. Aha, jo, dieses Problem kam ja in den Elo-Foren schon mehrfach zur Sprache. Is aber ne recht schwierige Materie.

dagobert

6. Rechtsvereinfachungsgesetz: Vorschläge von CDU Abgeordneten zur Förderung von Langzeitarbeitslosen
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Derzeit toben die Auseinandersetzungen im Kontext der Pläne um das Rechtsvereinfachungsgesetz, Nahles will die Sanktionen entschärfen und verfassungskonform anpassen, Seehofer will weiter die volle Härte der Sanktionen gegen Hartz IV-Bezieher, einige CDU'ler wollen statt Peitsche doch mehr fördern. Das kommt in diesem FAZ-Artikel ganz gut raus: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/arbeitsmarktreform-das-ende-der-ein-euro-jobs-13239539.html und hier nun das entsprechende  Papier dazu:
http://www.harald-thome.de/media/files/141031-EFAS---Passiv-Aktiv-Transfer-PAT-Gutachten---rechtm--ig.pdf  und das Papier: ,,Arbeitsmarktpolitik 2020 – Schritt in die Zukunft", das gibt es hier:  
http://www.harald-thome.de/media/files/Vorschl-ge-AG-der-CDU-Anreize-statt-Sanktionen-PosPap_SGBII.pdf


7. Rechtsvereinfachungsgesetz: Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) warnt vor Kürzungen zu Lasten von Alleinerziehenden bei anstehender Reform des SGB II
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Auch der Deutsche Juristinnenbund kritisiert die Pläne der Bundesregierung und fordert in den anstehenden Gesetzentwurf zum SGB II einen Mehrbedarf für Umgangsberechtigte aufzunehmen und von Kürzungsplänen bei Alleinerziehenden Abstand zu nehmen. Alles weitere in der PM vom Juristinnenbund :
http://www.djb.de/static/common/download.php/savepm/3343/pm14-28_Temporaere-Bedarfsgemeinschaft.pdf



Quelle: Thome-Newsletter vom 23.11.2014
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

jacha

Zitat von: dagobert am 14:53:59 Sa. 18.Oktober 2014
Zitat von: Hochseefischer am 07:35:02 Sa. 18.Oktober 2014
Was genau wird denn beim EuGH entschieden?
Lies dich mal hier ein:

http://www.harald-thome.de/media/files/sozialrecht-justament-3-2014_Nummer-7.pdf
Soweit ich das verfolgt habe, ist dem LSG NRW ein Irrtum unterlaufen bei der Formulierung des Leistungsausschlusses wegen Arbeitssuche. Daß das LSG Bremen dem widerspricht (aber imho den Formulierungsirrtum als Sachverhaltsirrtum einordnet), ist zwar im Ergebnis richtig, aber aus fehlgegangener Annahme.
Ich habe mich bereits darueber ausgelassen, daß das ganze Durcheinander in dem verfassungswidrigen AlgII-Bloedsinn gruendet, der eLb auf Sozialhilfeniveau herunterkocht und dann trotzdem (rechtswidrig) versucht, sie bei (angedichteten) Verfehlungen finanzieller Leistungen zu berauben.
De facto wird die Leistungsbezieherin, die die EuGH-Entscheidung (Arrêt de la cour - grande chambre 11nov14 affaire C333/13) evoziert hatte, wahrscheinlich trotzdem nicht ausgewiesen werden. Sie haette es dann weitaus nachhaltiger als Ralf Boes geschafft, den ganzen Mist auszuhebeln.
cetervm censeo h.IV esse delendam

Hochseefischer

dagobert, danke fürs Einstellen. Ich kann mir aber nicht wirklich ein Bild davon machen, ob die angedachten Vorschläge auch wirklich eine Verbesserung der Situation von ALG-II-Beziehern bedeutet. Bei dem PAT-Zeug denke ich mir aber, dass man ALG-II-Bezieher mit einem Lohn abspeisen will, der ihren bisherigen finanziellen SGB-II-Leistungen entspricht, und das ist einfach zu wenig.

dagobert

Der Hauptzweck dürfte darin bestehen
a) die Arbeitslosenstatistik weiter aufzuhübschen und
b) interessierten Unternehmen billige oder auch kostenlose Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen.

Verbesserungen für Alg2-Bezieher würde ich von dieser Regierung nicht erwarten.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Hochseefischer

Zitat von: dagobert am 20:20:52 Mo. 24.November 2014
Der Hauptzweck dürfte darin bestehen
a) die Arbeitslosenstatistik weiter aufzuhübschen und
b) interessierten Unternehmen billige oder auch kostenlose Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen.

Ja, die Gefahr besteht.

ZitatVerbesserungen für Alg2-Bezieher würde ich von dieser Regierung nicht erwarten.

Sehe ich eigentlich auch so.

Ich kenne aber jemanden in meinem Bekanntenkreis (langjähriger ALG-II-Bezieher, gut ausgebildet, U40, behindert), der kriegt einfach keinen Job auf dem 1. Arbeitsmarkt, nur weil er a) so lange ELO und b) behindert ist (halbseitige Lähmung und stottert), der meinte schon mehrmals zu mir, dass er gerne einen Job auf dem 2. Arbeitsmarkt aufnehmen würde, aber - so verstehe ich ihn - mit einem Lohn oberhalb des ALG-II-Niveaus. Ein-Euro-Jobs und Praktika kommen nicht für ihn Frage, weil er kann arbeiten, das hat er schon längst bewiesen. Nur kein AG will ihn.

Ich habe ihm vorhin Dein Zitat aus dem Thome-Newsletter inkl. der Links zugeschickt. Bin gespannt, was er dazu sagt. Er würde gerne mal Urlaub machen, für ein paar Tage ein Jazzfestival irgendwo in Deutschland (ich glaube in seinem "Heimat"-Bundesland") besuchen, inkl. mehrtägiger Hotelunterbringung. Ihn ödet das karge Dasein auf ALG-II-Niveau einfach nur an.

Strombolli

Mich trägt die Hoffnung, den HartzIV-usw-Verbrechern in einigen Jahren auch mal ein mehr als "ödes Dasein" zu GEWÄHREN!  X(
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

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