hallo codeman,
natürlich ein übel, dass die jahressonderzahlung ost "immer noch" nicht der höhe der jahressonderzahlung west entspricht.
deine rechnung hat jedoch einen fehler: in dem von dir angegebenem link steht nicht, dass die jahressonderzahlung ost 75% des durchschnittlichen mobnatlichen entgelts entspricht, sondern dass diese 75% des für den westen geltenden von-hundert-satzes entspricht:
(3) Für Beschäftigte, für die die Regelungen des Tarifgebiets Ost Anwendung finden, gilt Absatz 2 mit der Maßgabe, dass die Bemessungssätze für die Jahressonderzahlung 75 v.H. der dort genannten Vomhundertsätze betragen.
die west-von-hundert-sätze:
1Die Jahressonderzahlung beträgt bei Beschäftigten, für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden,
in den Entgeltgruppen 1 bis 8 90 v.H.,
in den Entgeltgruppen 9 bis 12 80 v.H. und
in den Entgeltgruppen 13 bis 15 60 v.H.
also bekommt man in den unteren entgeltstufen im westen 90% des monatsentgelts als jahressonderzahlung und im osten 75% von 90%:
90/100= 0,9
0,9 *75= 67,5%
(man kommt also auf den im anderen link genannten wert)
der gleiche sachverhalt ist also in der neueren fassung des tarifvertrags nur verständlicher formuliert, die jahressonderzahlung ost ist nicht abgesenkt aber leider bisher auch nicht an die höhe der jahressonderzahlung west angeglichen worden.