Demenzkranker, Weglauftendenzen ,Unfall- rechtliche Konsequenzen??

Begonnen von metzelmann, 16:38:15 So. 01.Dezember 2013

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metzelmann

Vielleicht kann mir ein weiterhelfen:

Wenn ein Demenzkranker mit Weglauftendenzen / Hinlauftendenzen die Einrichtung bzw. das Altenheim verlässt,  wird z.B. von einem Auto erfasst.
Werd ich als Pfleger, der ja nicht überall sein kann, gerichtlich belangt ??
Das Haus/ die Einrichtung darf ja nicht abgeschlossen werde, da es ja dann Freiheitsentzug ist ??

antonov

meiner meinung nach wirst du dafür zur verantwortung gezogen

wenn dir das nicht möglich ist solltest du mit deinem vorgesetzten reden der diesen blödsinn angewiesen hat und im zweifelsfall dir das schriftlich geben lassen

dann bist du raus aus der nummer und dein/e vorgesetzte/r kriegt eins aufn deckel

Troll

In wie weit das für Angestellte in einem Pflegeheim zutrifft weiß ich nicht, vom Gefühl her würde ich schon sagen das wenn du die Aufsichtspflicht hast auch belangt werden kannst.
http://www.deutsche-alzheimer.de/unser-service/archiv-alzheimer-info/wer-haftet-fuer-schaeden.html

Aufsichtspflichtverletzung (BGB)
https://de.wikipedia.org/wiki/Aufsichtspflichtverletzung_%28BGB%29

Nachtrag:
Zitatwenn dir das nicht möglich ist solltest du mit deinem vorgesetzten reden der diesen blödsinn angewiesen hat und im zweifelsfall dir das schriftlich geben lassen

Ganz klar, wenn dir die Vorgesetzten nicht die Möglichkeit geben mußt du das klären und im Zweifel schriftlich geben lassen.
Seh ich wie @antonov.
Politik ist der Spielraum, den die Wirtschaft ihr lässt.
Dieter Hildebrandt
Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepasst an eine kranke Gesellschaft zu sein.
Jiddu Krishnamurti

antonov

meiner meinung nach gibt es auch eine pflicht für arbeitnehmer/angestellte missstände dem vorgesetzten/arbeitgeber zu melden um diesen die möglichkeit einzuräumen diese abzustellen

Nikita

Eine ganz grobe Einschätzung:
Erst mal muss zwischen Zivilrecht und Strafrecht unterschieden werden.

Strafrechtlich musst Du totalen Bockmist verzapfen, um belangt zu werden. Du musst absichtlich etwas falsch machen oder gegen Anweisungen bewußt verstoßen, mit der für Dich klaren Aussicht, dass dadurch etwas passieren kann. Das jemand rausrennt, weil die Tür auf ist, kann erst mal nicht Dir zugeordnet werden. Ob es Deinem Arbeitgeber angelastet wird, ist eine andere Frage.

Z.B. wenn Du ohne Grund das Haus verlässt und nicht für Ersatz sorgst. Wenn Du Patienten also alleinlässt.

Zivlrechtlich, also z.B. auf  Schadenersatz, kannst Du auch nur in die Verantwortung genommen werden, wenn Du als Pflegekraft absichtlich oder grob fahrlässig (also nahezu Vorsatz) etwas anrichtest. Ansonsten muss Dein Arbeitgeber einstehen.

Leitsatz:
"Es muss eindeutig sein, dass die verantwortliche Person ihre Aufsichtspflicht tatsächlich verletzt hat und dass ein schädigendes Verhalten vorhersehbar gewesen ist."

So etwas wie eine permanente Pflicht jmd. zu beobachten im Sinne der Aufsichtspflicht, gibt es kaum im Recht und für den seltenen Fall, dass dies tatsächlich (nicht rechtlich) notwendig ist, muss jmd. dafür speziell abgestellt werden von Deinem Arbeitgeber.

Ich würde Dir empfehlen, Dich mit § 832 Abs. 1 BGB vertraut zu machen und Urteile zu lesen. Dort wird die Aufsichtspflicht geregelt.

Quellen:
http://www.aufsichtspflicht.de/

http://www.rae-nuernberg.de/Portals/6/Mandanteninfo/Haftungsrecht%20in%20der%20Pflege%20mit%20Fallbeispielen.pdf
(ab S. 12)

Jeder Jurist würde mir zu den Ausführungen den Vogel zeigen, aber praktisch ist es so.

Troll

Zitat von: antonov am 17:25:53 So. 01.Dezember 2013
meiner meinung nach gibt es auch eine pflicht für arbeitnehmer/angestellte missstände dem vorgesetzten/arbeitgeber zu melden um diesen die möglichkeit einzuräumen diese abzustellen

Wünschenswert auf jeden Fall, die Realität sieht für "Whistleblower" jedoch nicht so rosig aus, viele haben versucht das erst mal intern zu lösen, sind dann aber ganz schnell zum Nestbeschmutzer und Verräter abgestempelt worden wenn sie nicht ihren Mund halten.
Politik ist der Spielraum, den die Wirtschaft ihr lässt.
Dieter Hildebrandt
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antonov

ich weiss eh, hab das aber irgendwo gelesen, irgendwo ist das in gesetz gegossen

wenn wirklich was passiert, putzen sich doch die vorgesetzen ab und stellen sich dumm, als hätten sie nie von diesen zuständen etwas gewusst


Troll

Zitat von: antonov am 17:47:37 So. 01.Dezember 2013
ich weiss eh, hab das aber irgendwo gelesen, irgendwo ist das in gesetz gegossen

wenn wirklich was passiert, putzen sich doch die vorgesetzen ab und stellen sich dumm, als hätten sie nie von diesen zuständen etwas gewusst

Stimmt, sie wollten ein Gesetz zum Whistleblowerschutz machen, aber da klafft mal wieder eine riesige Lücke zwischen dem was angeblich politisch gewollt ist und wie Betroffene behandelt werden. Snowden wurde z.B. von unserem Bundespräsi auch als Verräter angesehen, von dem der die westliche Freiheit so hoch hält, der läßt sich seine Sicht der Dinge nicht durch die Realität trüben, und so geht man allgemein mit westlichen Whistleblowern um, verurteilen und wegsperren während z.B. ein Chinesisches Äquivalent geehrt und von allen Seiten als mutig dargestellt wird. Bei uns läuft angeblich alles so perfekt da mag man die Realität nicht besonders.
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Rudolf Rocker

Naja, ist ja keine Seltenheit das mal jemand aus einem Pflegeheim stiften geht.
Manche rennen auch mal vor ein Auto oder verirren sich irgwendwo.
Da ein Alten- oder Pflegeheim aber eben keine geschlossene Anstalt ist können die Leute kommen und gehen wann sie wollen.

Desshalb bin ich mir auch nicht sicher, wieweit hier die Verantwortung geht.
Gibt es dazu nicht irgendwelche Dienstanweisungen oder sowas?

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