Vermieter will uns raus haben

Begonnen von Bimmelbommel, 13:36:37 Di. 28.Januar 2014

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Bimmelbommel

Hallo.

Ich bin neu hier im Forum und hoffe, dass mir vielleicht jemand weiterhelfen kann, da ich gerade 1-2 Probleme habe.

Aktuell ist es so, dass ich eine Schule besuche und meine Frau zuhause ist. Wir bilden eine Bedarfsgemeinschaft und sie bezieht ALG2. Ich bekomme einen Anteil an den Wohnkosten, ansonsten Schülerbafög.

Seit einigen Monaten haben wir Streit mit unserem Vermieter, da er uns seit unserem Einzug Dinge versprach, die er nicht einhielt. Seitdem denkt er sich immer etwas neues aus, um uns los zu werden. Unter anderem hat er uns auch schon mehrfach, auch in Briefen gedroht, sich ans JC zu wenden, um uns loszuwerden.

Nun haben wir im Herbst einen Anwalt mit Beratungshilfe aufgesucht, der uns riet, die Nettomiete um 10 % zu kürzen,, bis der Vermieter sich an die Vereinbarungen hält, was er jedoch immer noch nicht hat.

Jetzt bekamen wir einen Brief vom JC, in dem steht, dass der Vermieter sich tatsächlich an sie wand und ihnen mitteilte, dass wir seit Monaten nur noch den gekürzten Betrag zahlen, obwohl wir den vollen Betrag vom JC erhalten. Die Differenz haben wir monatlich weggelegt, weil der Anwalt damals meinte, dass wir das nachzahlen müssen, sobald er die Mängel beseitigt hat.
Nun will auf jeden Fall das JC unsere Kontoauszüge der letzten Monate mit unseren Mietzahlungen sehen, dazu noch eine schriftliche Erklärung, warum wir nicht die ganze Miete gezahlt haben und von mir eine Schulbescheinigung und meinen Bafögbescheid (obwohl sie das schon lange haben).

Ich hab jetzt gerade etwas Angst, dass die uns jetzt richtig Ärger machen können und wir zusätzlich zum Ärger mit dem Vermieter noch Prpbleme mit dem Geld bekommen könnten.
Könnte mir vielleicht jemand weiterhelfen, was in dem Fall jetzt zu tun ist? Überhaupt, ist es eigentlich rechtens, dass der Vermieter hinter unserem Rücken gemeinsame Sache mit dem JC macht?

dagobert

Zitat von: Bimmelbommel am 13:36:37 Di. 28.Januar 2014
Nun haben wir im Herbst einen Anwalt mit Beratungshilfe aufgesucht, der uns riet, die Nettomiete um 10 % zu kürzen,, bis der Vermieter sich an die Vereinbarungen hält, was er jedoch immer noch nicht hat. [...]
Die Differenz haben wir monatlich weggelegt, weil der Anwalt damals meinte, dass wir das nachzahlen müssen, sobald er die Mängel beseitigt hat.
Versteh ich nicht ganz, normalerweise gehen Mietminderungen doch von der Bruttomiete weg? Und nachgezahlt wird bei Mietminderungen eigentlich auch nicht. Für eine Zurückbehaltung sind 10% wiederum etwas wenig, finde ich. Welche Wohnungsmängel sind das konkret?
Was ist das für ein Anwalt, Mietrechtspezialist oder vermeintlicher Alleskönner?
ZitatJetzt bekamen wir einen Brief vom JC, in dem steht, dass der Vermieter sich tatsächlich an sie wand und ihnen mitteilte, dass wir seit Monaten nur noch den gekürzten Betrag zahlen, obwohl wir den vollen Betrag vom JC erhalten.
Hmm, das hättet ihr tatsächlich beim JC melden müssen. Und Vermieter petzen gerne beim JC, das hab ich schon öfter gehört.
ZitatIch hab jetzt gerade etwas Angst, dass die uns jetzt richtig Ärger machen können und wir zusätzlich zum Ärger mit dem Vermieter noch Prpbleme mit dem Geld bekommen könnten.
In Sachen Mietminderung beim JC die Karten offen legen, sonst können die euch wirklich das Geld streichen.
(---> Mitwirkungspflichten)
ZitatÜberhaupt, ist es eigentlich rechtens, dass der Vermieter hinter unserem Rücken gemeinsame Sache mit dem JC macht?
Eigentlich nicht, aber solange er dort keine offensichtlichen Lügen verbreitet, wirst du es schwer haben, dagegen anzugehen.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Bimmelbommel


Versteh ich nicht ganz, normalerweise gehen Mietminderungen doch von der Bruttomiete weg? Und nachgezahlt wird bei Mietminderungen eigentlich auch nicht. Für eine Zurückbehaltung sind 10% wiederum etwas wenig, finde ich. Welche Wohnungsmängel sind das konkret?
Was ist das für ein Anwalt, Mietrechtspezialist oder vermeintlicher Alleskönner?
Zitat


Also dieser Anwalt sagte, von der Nettomiete und das haben wir einbehalten und weggelegt.
Das war ein Alleskönner-Anwalt sozusagen, aber außer das mit der Mietminderung und einem Schreiben an den Vermieter mit der Aufforderung, die Schäden zu beheben, hat er auch nichts weiter für uns gemacht, weil er sagte, er kann mit Beratungshilfeschein nicht mehr machen.

Mängel kann ich gar nicht alle aufführen.

-Im Hauseingang rechtsextreme Schmierereien
-Keller nicht abschließbar, weswegen schon öfters von uns Dinge geklaut wurden
-Im WC offenes Loch ins Treppenhaus
-Heizungen fallen auseinander, wenn man nur leicht hinkommt
-Zimmertüren sind so verzogen, dass man sie nicht schließen kann
-Fenster sind so undicht, dass die Gardinen wehen und Lärm und Kälte rein kommt
-In unsere Haustür sind auch Parolen geritzt
-Der Vermieter (ein alter Nazi) hat uns mehrmals beschimpft und bedroht, auch unsere Kinder
-Vermieter hat uns zwischenzeitlich für Wochen die Sprechanlage abgeklemmt, wodurch wir keine Klingel mehr hatten
usw.

Sind noch einige Dinge mehr, aber das mal auf die Schnelle.


Kann uns das JC jetzt etwas ernsthaftes, wenn sie sehen, dass wir die 10 % einbehalten haben?
Kann es uns passieren, dass das JC dem Vermieter das Geld zurückzahlt oder ähnliches, so dass wir wieder keinerlei Handhabe haben, dass er endlich die Mängel beseitigt?

Bimmelbommel

ZitatVersteh ich nicht ganz, normalerweise gehen Mietminderungen doch von der Bruttomiete weg? Und nachgezahlt wird bei Mietminderungen eigentlich auch nicht. Für eine Zurückbehaltung sind 10% wiederum etwas wenig, finde ich. Welche Wohnungsmängel sind das konkret?
Was ist das für ein Anwalt, Mietrechtspezialist oder vermeintlicher Alleskönner?


Also dieser Anwalt sagte, von der Nettomiete und das haben wir einbehalten und weggelegt.
Das war ein Alleskönner-Anwalt sozusagen, aber außer das mit der Mietminderung und einem Schreiben an den Vermieter mit der Aufforderung, die Schäden zu beheben, hat er auch nichts weiter für uns gemacht, weil er sagte, er kann mit Beratungshilfeschein nicht mehr machen.

Mängel kann ich gar nicht alle aufführen.

-Im Hauseingang rechtsextreme Schmierereien
-Keller nicht abschließbar, weswegen schon öfters von uns Dinge geklaut wurden
-Im WC offenes Loch ins Treppenhaus
-Heizungen fallen auseinander, wenn man nur leicht hinkommt
-Zimmertüren sind so verzogen, dass man sie nicht schließen kann
-Fenster sind so undicht, dass die Gardinen wehen und Lärm und Kälte rein kommt
-In unsere Haustür sind auch Parolen geritzt
-Der Vermieter (ein alter Nazi) hat uns mehrmals beschimpft und bedroht, auch unsere Kinder
-Vermieter hat uns zwischenzeitlich für Wochen die Sprechanlage abgeklemmt, wodurch wir keine Klingel mehr hatten
usw.

Sind noch einige Dinge mehr, aber das mal auf die Schnelle.


Kann uns das JC jetzt etwas ernsthaftes, wenn sie sehen, dass wir die 10 % einbehalten haben?
Kann es uns passieren, dass das JC dem Vermieter das Geld zurückzahlt oder ähnliches, so dass wir wieder keinerlei Handhabe haben, dass er endlich die Mängel beseitigt?

Tiefrot

Mal eine Frage zwischendurch:
Zitat-Im Hauseingang rechtsextreme Schmierereien
-Keller nicht abschließbar, weswegen schon öfters von uns Dinge geklaut wurden
-Im WC offenes Loch ins Treppenhaus
-Heizungen fallen auseinander, wenn man nur leicht hinkommt
-Zimmertüren sind so verzogen, dass man sie nicht schließen kann
-Fenster sind so undicht, dass die Gardinen wehen und Lärm und Kälte rein kommt
-In unsere Haustür sind auch Parolen geritzt
-Der Vermieter (ein alter Nazi) hat uns mehrmals beschimpft und bedroht, auch unsere Kinder
-Vermieter hat uns zwischenzeitlich für Wochen die Sprechanlage abgeklemmt, wodurch wir keine Klingel mehr hatten
usw.

Wenn die Zustände dort so unhaltbar sind, wieso bist du da nicht schon längst weggezogen ?
So kann ein Mensch doch nicht leben !  8o
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

Bimmelbommel

Kurz gesagt, weil wir keine andere Wohnung bekommen.
Wir haben für diese Wohnung ca. 2 Jahre gesucht und wurden Woche für Woche nur abgewiesen und damals war unsere finanzielle Situation noch wesentlich besser als mittlerweile.

Tiefrot

ZitatKurz gesagt, weil wir keine andere Wohnung bekommen.
Okay, das Angebot ist knapp. Aber gib nicht auf. Was da abgeht, ist
in meinen Augen ein absolutes Unding.

[Edith:] Fiel mir noch grade ein - Stadt oder plattes Land ?
Hat ja auf die Chance auf 'ne vernünftige Bude ja auch Einfluß...  :rolleyes:  [/Edith]
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
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Bimmelbommel

Leider Großstadt, in der es immer mehr Eigentumswohnungen gibt und immer weniger Miet- oder gar Sozialwohnungen, aber immer mehr, die welche benötigen.

dagobert

Zitat von: Bimmelbommel am 14:08:06 Di. 28.Januar 2014
Also dieser Anwalt sagte, von der Nettomiete und das haben wir einbehalten und weggelegt.
Das war ein Alleskönner-Anwalt sozusagen, aber außer das mit der Mietminderung und einem Schreiben an den Vermieter mit der Aufforderung, die Schäden zu beheben, hat er auch nichts weiter für uns gemacht, weil er sagte, er kann mit Beratungshilfeschein nicht mehr machen.
Ich glaube, ihr solltet lieber mal beim Mieterverein vorstellig werden, die kennen sich mit sowas besser aus. Kostet allerdings (regional unterschiedlich) ca. 80-90€ pro Jahr. Oder mal einen Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen.
ZitatMängel kann ich gar nicht alle aufführen.
[...]
-In unsere Haustür sind auch Parolen geritzt
8o Da war der Anwalt aber noch nett zu euerm Vermieter, mit den 10%.
Zitat-Der Vermieter (ein alter Nazi) hat uns mehrmals beschimpft und bedroht, auch unsere Kinder
-Vermieter hat uns zwischenzeitlich für Wochen die Sprechanlage abgeklemmt, wodurch wir keine Klingel mehr hatten
Wenn es dafür Zeugen gibt könnte man dem Vermieter evtl. strafrechtlich ans Bein pi***** (Beleidigung, Nötigung). Ob das was bringt steht aber auch auf nem anderen Blatt.
ZitatKann uns das JC jetzt etwas ernsthaftes, wenn sie sehen, dass wir die 10 % einbehalten haben?
Die können euch nichts für die Minderung, das ist ne privatrechtliche Sache, aber ihr hättet die Minderung melden müssen. Wenn sich eure tatsächlichen Unterkunftskosten verringern, verringert sich auch der Betrag den das JC übernimmt.
ZitatKann es uns passieren, dass das JC dem Vermieter das Geld zurückzahlt oder ähnliches, so dass wir wieder keinerlei Handhabe haben, dass er endlich die Mängel beseitigt?
Dürfen sie eigentlich nicht ohne euer Einverständnis, aber das JC wird den geminderten Betrag von euch wiederhaben wollen bzw. mit künftigen Zahlungen verrechnen.
Zitat von: Bimmelbommel am 14:38:40 Di. 28.Januar 2014
Leider Großstadt, in der es immer mehr Eigentumswohnungen gibt und immer weniger Miet- oder gar Sozialwohnungen, aber immer mehr, die welche benötigen.
Das ist auf dem Land aber auch nicht anders.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Bimmelbommel

Meine Frau hat heute schon reagiert und einen Fachanwalt für Mietrecht angerufen. Der hat leider die nächsten Tage keinen freien Termin, aber hat uns schon mal geraten, dass wir dem JC ein Schreiben schicken sollen mit den geforderten Unterlagen und einfach angeben sollen, dass er uns nun vertritt und sie sich bei Fragen an ihn wenden sollen. Anschließend will er sich mit uns zusammen setzen und alles sammeln und eine gerichtliche Klage einreichen. Das Interessante ist, dass der andere Anwalt uns damals sagte, dass dies nicht möglich wäre.  :(

Was ich mich nur gerade frage. Wenn ich dem JC jetzt antworte und das erkläre, muss ich ins Detail gehen oder einfach nur sagen, dass uns ein Anwalt dazu geraten hat, da wir in einem Rechtsstreit mit dem Vermieter sind?
Und muss ich all meine Kontoauszüge vorlegen oder nur die einzelnen Mietüberweisungen, seitdem wir die Miete einbehalten haben?
Ach ja, und gibt es vielleicht irgendeinen Paragraphen oder ähnliches, der es dem JC verbietet, Dritten, also meinem Vermieter Informationen über uns weiterzugeben, so dass ich das gleich mit reinschreiben könnte? Ich will nämlich nicht, dass er jetzt im Rechtsstreit vom JC am Ende noch private Dinge über uns erfährt. Eigentlich wollten wir absichtlich nicht, dass er überhaupt weiß, dass wir noch beim JC sind, weil er uns damit immer gedroht hat, dass er beim JC erwirkt, dass wir keine Leistungen mehr erhalten und auf der Straße landen.

schwarzrot

Zitat von: Bimmelbommel am 15:09:53 Di. 28.Januar 2014
Meine Frau hat heute schon reagiert und einen Fachanwalt für Mietrecht angerufen. Der hat leider die nächsten Tage keinen freien Termin, aber hat uns schon mal geraten, dass wir dem JC ein Schreiben schicken sollen mit den geforderten Unterlagen und einfach angeben sollen, dass er uns nun vertritt und sie sich bei Fragen an ihn wenden sollen. Anschließend will er sich mit uns zusammen setzen und alles sammeln und eine gerichtliche Klage einreichen. Das Interessante ist, dass der andere Anwalt uns damals sagte, dass dies nicht möglich wäre.  :(

Was ich mich nur gerade frage. Wenn ich dem JC jetzt antworte und das erkläre, muss ich ins Detail gehen
...
Der Anwalt hat dir doch schon erklärt, was du tun solltest: Falls du fristen einhalten musst, schick dem 'job'center die unterlagen, die sie haben wollen, sollte noch etwas zeit bleiben, red erst mit dem anwalt.
Halt dich in jedem fall mit erklärungen zurück: Alles was du sagst, kann den vorwurf des sozialmisbrauchs verstärken, dass kann für dich richtig teuer werden.
Also, wenn du schon einen anwalt hast, nutze den!

ZitatAch ja, und gibt es vielleicht irgendeinen Paragraphen oder ähnliches, der es dem JC verbietet, Dritten, also meinem Vermieter Informationen über uns weiterzugeben, so dass ich das gleich mit reinschreiben könnte?
Ja gibt es. Aber in der regel kommt sowas nicht gut. Wenn du davon keine ahnung hast, kannst du mit so einer taktik schnell verlieren.
Nutz den anwalt, der hat jura studiert und weiss, was man in so einer situation sagen sollte und was nicht!

Falls es zeitlich eng wird, kannst du u.u. auch schreiben, dass du mehr zeit brauchst.

Was die kontoauszüge betrifft: Du darfst teile davon schwärzen, wenn es sich um 'gewerkschaftsausgaben', 'politische parteien', und 'intime dinge/sexpielzeug handelt'.
Da du aber des sozialmisbrauchs verdächtigt bist, ist es in deinem speziellen fall u.u. nicht so sinnvoll teilweise geschwärzte kontoauszüge zu schicken.
Das weckt nur begehrlichkeiten im 'JC'.

Wenn schon anwalt, dann sprich das, was du dem 'JC' schreibst, mit dem ab!
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Bimmelbommel

Ich hab leider eine Frist bekommen, die vor meinem Anwaltstermin endet. Das Schreiben vom JC ist auch schon vor über 1 Woche datiert. Offenbar wollen sie uns jetzt wirklich an den Karren fahren.

Mal eine etwas delikate Frage: Wäre es vielleicht besser, wenn ich das Ganze dem JC noch einmal schreiben würde, aber ganz dreist erklären würde, dass ich ihnen die Mietminderung bereits vor Monaten schriftlich mitgeteilt habe, sie aber nicht reagiert haben?
Es wäre auch gar nicht so abwegig, weil ich diesem JC tatsächlich schon mehrmals in anderen Fällen Unterlagen eingereicht habe, von denen sie im Nachhinein behauptet haben, sie nie bekommen zu haben.

schwarzrot

Kannst du das schreiben (namen etc. geschwärzt) scannen und hochladen, damit wir genau sehen können, was dort verlangt wird und nicht im nebel rumraten müssen?

Zu deinem 'dreist behaupten': Ich würd dir raten da die finger von zu lassen, weil

1. hilft es nix: nicht umsonst schreiben wir hier im forum immer wieder, man soll sich bei der abgabe von unterlagen dies bestätigen lassen. Du selbst bist dabei in der beweisnot, wenn du die nur normal in die post geworfen hast (das weiss das 'JC' auch, genau deswegen verschwinden dort ja mit vorliebe solche unterlagen!).
2. das wird dir kein richter glauben, du machst dich damit eher verdächtig, die schutzbehauptung ist zu durchsichtig. Verdacht auf sozialbetrug ist kein pappenstiel.

Zitat von: schwarzrot am 15:37:10 Di. 28.Januar 2014Falls es zeitlich eng wird, kannst du u.u. auch schreiben, dass du mehr zeit brauchst
bzw.., erst rechtlichen rat einholen willst.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

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Bimmelbommel

Blöde Frage, ich hab es gescannt, aber was muss ich machen, um es hier hochzuladen?

dagobert

Zitat von: Bimmelbommel am 15:41:42 Di. 28.Januar 2014
Mal eine etwas delikate Frage: Wäre es vielleicht besser, wenn ich das Ganze dem JC noch einmal schreiben würde, aber ganz dreist erklären würde, dass ich ihnen die Mietminderung bereits vor Monaten schriftlich mitgeteilt habe, sie aber nicht reagiert haben?
Dann hätte dir aber auch die fehlende Reaktion des JC auffallen müssen. Also keine gute Idee.

Zitat von: Bimmelbommel am 16:17:30 Di. 28.Januar 2014
Blöde Frage, ich hab es gescannt, aber was muss ich machen, um es hier hochzuladen?
z.B. hier hochladen:
www.fotos-hochladen.net
Und dann den Link hier einstellen.
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Thomas Mann, 1936

Bimmelbommel

Danke. Persönliche Daten habe ich retuschiert, weil ich nicht weiß, wer hier mitliest.




schwarzrot

-Warum haben sie nur ... euro überwiesen: Da schreibst du einfach die mietmängel (vor allem das loch im klo zum flur & die fenster! Nazischmierereienen:->'schmierereinen & kennzeichen verfassungsfeindlicher organisationen'  ;)).
Möglichst knapp, nichts verteidigen, dass kannst du nach dem anwaltstermin nachholen.

Alternativ: der §66 ist, wenn die monatszahlung grade war (10.fristablauf!?), relativ locker und § 67 sagt:
Zitat§ 67 Nachholung der Mitwirkung
Wird die Mitwirkung nachgeholt und liegen die Leistungsvoraussetzungen vor, kann der Leistungsträger Sozialleistungen, die er nach § 66 versagt oder entzogen hat, nachträglich ganz oder teilweise erbringen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__67.html

D.h. sobald du die daten geliefert hast, bekommst du die knete wieder, was bei dir aber vermutlich nicht wichtig wird, weil du bis zum darauffolgenden monat die daten geliefert haben kannst.

"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Bimmelbommel

Vielen Dank.
Also ich hab jetzt mal versucht, ein Schreiben aufzusetzen und hab einfach mal die Schreiben unseres ehemaligen Anwaltes kopiert, in denen der Vermieter zur Behebung der Schäden aufgefordert wurde. Dort sind auch einige Mängel aufgeführt und mein Vermieter wurde in den Schreiben mehrmals darauf hingewiesen, dass wir 10 % der Miete einbehalten werden, falls er die Mängel nicht behebt.
Das würde ich jetzt mal einfach mitschicken, damit die sehen, worum es geht.
Die Kontoauszüge hab ich online ausgedruckt und eben jeweils nur die Mietzahlung an sich, weil sie alles andere nichts angeht meiner Meinung nach.

Ich weiß jetzt nur nicht genau, was ich in dem Schreiben dazu sagen soll, dass ich dem Vermieter weiterhin 10 % weniger zahlen muss. Soll ich das offen so schreiben, dass ich weiterhin wegen dem Rechtsstreit 10 % einbehalten werde und die Miete selbst überweisen will? Geht das? Das Ding ist halt die, wenn die mir jetzt meine Leistungen, bzw. meiner Frau um den Betrag kürzen, zahlen die mir das dann im Nachhinein auch nach, wenn ein Richter sagen würde, dass wir die Differenz nachzahlen müssen?

schwarzrot

Zitat von: Bimmelbommel am 17:04:41 Di. 28.Januar 2014
Die Kontoauszüge hab ich online ausgedruckt und eben jeweils nur die Mietzahlung an sich, weil sie alles andere nichts angeht meiner Meinung nach.
Deine entscheidung.
Ich bin sonst immer für schwärzen (weil in meinem leben eben alles 'gewerkschaft', 'politik', oder 'sexspielzeug' ist: Immer wenn ich ans 'JC' denke!  ;D )
Als jemand der des sozialmisbrauchs verdächtigt wird, kann es sein, dass das denen zu wenig ist.
Zitat
Soll ich das offen so schreiben, dass ich weiterhin wegen dem Rechtsstreit 10 % einbehalten werde und die Miete selbst überweisen will?
Ich hab doch geschrieben: halt dich knapp, keine grossen erklärungen, oder absichichtserklärungen.
Mach das, wenn du mit deinem anwalt geredet hast und frag den, was sinn macht!
Der wird dann eher mit dem 'JC' eine regelung finden können, als du.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

rebelflori

Ich würde an deiner stelle vorher zum Anwalt, weil jeder schritt denn du jetzt machst, kann auch gegen dich verwendet werden.
Deine Rechte ist als Beschuldigter sind: Das du nicht mit arbeiten musst und lügen darfst. ;)
Jeder der zu viel redet, fällt auch schnell mal aufs Maul.

@Bimmelbommel
Was ist denn so schlimm dran, wenn du es erst in 2 Wochen klärst(nach dem Termin mit denn Anwalt) ???

Bimmelbommel

Zitat von: rebelflori am 17:49:44 Di. 28.Januar 2014
@Bimmelbommel
Was ist denn so schlimm dran, wenn du es erst in 2 Wochen klärst(nach dem Termin Anwaltstermin) ???


Weil ich, bzw. meine Frau die Unterlagen und ihre Erklärung spätestens bis zum 10.02. dort eingereicht haben muss und ich etwas Muffe hab gerade, dass die uns jetzt allgemein zum 1.2. unsere Leistungen streichen und wir am 1. ohne Geld dastehen. Deswegen will ich es ganz gern morgen gleich abschicken oder selbst abgeben.

Rudolf Rocker

ZitatDeine Rechte ist als Beschuldigter sind: Das du nicht mit arbeiten musst und lügen darfst. Wink
Jeder der zu viel redet, fällt auch schnell mal aufs Maul.

Hör mal auf den Leuten hier Scheiße zu erzählen, rebelflori!
Das wird langsam echt nervig! >:(


rebelflori

Zitat von: Rudolf Rocker am 18:59:05 Di. 28.Januar 2014
ZitatDeine Rechte ist als Beschuldigter sind: Das du nicht mit arbeiten musst und lügen darfst. Wink
Jeder der zu viel redet, fällt auch schnell mal aufs Maul.

Hör mal auf den Leuten hier Scheiße zu erzählen, rebelflori!
Das wird langsam echt nervig! >:(



Stimmt das wahr Allgemein gehalt und ging mehr in Richtung Polizei. Mir ging es mehr darum das er erst mal zum Anwalt. Du weißst was wenn es um Sozialbetrug geht, das man eine Freiheitstrafe bis 3 Jahre bekommen kann.

@ Bimmelbommel

Zum ersten 1.2 können die dir nicht das geld streichen, wenn höchstens zum 01.03


Nikita

Ihr habt doch alles vorbildlich gemacht: Anwaltsrat befolgt, Geld zurückgelegt. Wenn der Anwalt sagt, dass das Geld nach Erfüllung der Zusagen des Vermieters nachgezahlt werden muß, gibt es keinen Grund, es dem Amt mitzuteilen. Warum solltet Ihr das dem Sozialamt nicht offen mitteilen? Das Amt kann euch nicht belangen, weil ihr einem Anwaltsrat gefolgt seid.

Den Sachverhalt, dass der Vermieter Daten an das Amt weitergegeben hat, kannst Du der Behörde des Landesdatenschutzbeauftragten formlos mitteilen. Je nachdem wie fit die Behörde ist, wird er Dir offen die Rechtslage schildern. Wenn der Vermieter das nicht durfte, wird gegebenenfalls ein Bußgeldverfahren gegen den Vermieter eingeleitet. Aber vielleicht bekommt er auch nur eine Verwarnung.Wenn Du das erst mal verhindern möchtest, nennst Du den Namen des Vermieters einfach nicht.
Das wird das Verhältnis des Vermieters zu euch aber nicht bessern.

Bimmelbommel

Zitat von: Nikita am 21:04:05 Di. 28.Januar 2014
Ihr habt doch alles vorbildlich gemacht: Anwaltsrat befolgt, Geld zurückgelegt. Wenn der Anwalt sagt, dass das Geld nach Erfüllung der Zusagen des Vermieters nachgezahlt werden muß, gibt es keinen Grund, es dem Amt mitzuteilen. Warum solltet Ihr das dem Sozialamt nicht offen mitteilen? Das Amt kann euch nicht belangen, weil ihr einem Anwaltsrat gefolgt seid.

Den Sachverhalt, dass der Vermieter Daten an das Amt weitergegeben hat, kannst Du der Behörde des Landesdatenschutzbeauftragten formlos mitteilen. Je nachdem wie fit die Behörde ist, wird er Dir offen die Rechtslage schildern. Wenn der Vermieter das nicht durfte, wird gegebenenfalls ein Bußgeldverfahren gegen den Vermieter eingeleitet. Aber vielleicht bekommt er auch nur eine Verwarnung.Wenn Du das erst mal verhindern möchtest, nennst Du den Namen des Vermieters einfach nicht.
Das wird das Verhältnis des Vermieters zu euch aber nicht bessern.


Vielen Dank für den Ratschlag. Ich hab mich gerade mal umgeschaut und tatsächlich eine Kontaktadresse des zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten gefunden, an die ich nun geschrieben und den Fall geschildert habe. Es wäre natürlich sehr schön, wenn das Verhalten des Vermieters endlich mal Konsequenzen hätte.

Bimmelbommel

Jetzt ist mir zum Thema Datenschutz gerade noch etwas klar geworden, woran ich die ganze Zeit gar nicht gedacht habe. Der Vermieter wusste bei unserem Einzug damals, dass meine Frau ALG2 bezieht, weswegen er immer damit gedroht hat, uns beim JC Probleme zu machen, um uns auf die Straße zu setzen.
Unter anderem deswegen haben wir irgendwann die Mietzahlungen umstellen lassen, so dass wir die Miete erst auf unser Konto überwiesen bekamen und dann selbst an den Vermieter weiterleiteten, damit er eben nicht mehr weiß, dass wir Leistungen vom JC bekommen.
Jetzt ist natürlich die große Frage, woher er nun wusste, dass wir doch noch Leistungen vom JC bekommen?!?
Ich glaube kaum, dass er einfach mal bei sämtlichen JCern angerufen hat und denen erzählte, dass wir die Miete gekürzt haben. Unter dem Strich muss es doch so sein, dass er beim JC nachgefragt hat, ob wir dort Leistungen beziehen und von dort Auskunft bekommen hat oder nicht? Und zumindest das kann ja kaum rechtens sein.
Ich überleg mir gerade, ob es nicht sein kann, dass er sogar persönliche Kontakte ins JC hat, weil er uns ja eben immer wieder damit drohte, uns Probleme beim JC zu machen.
Meint ihr, so etwas ist möglich oder werd ich grad paranoid?

mousekiller

Hallo Bimmelbommel,

möglich ist in dieser Form alles. Die Vermieter denken manchmal nach Gutsherrenart, gerade hier in Deutschland.

Mal eine ganz andere Frage: Wohnst du in Berlin oder München? Denn nur dort ist mir atm eine solch extreme Mietsituation bekannt.

Davon abgesehen: Schicke dem JC die geschwärzten Kontoauszüge mit den Nachweisen der Mietzahlungen. Lege, wie angeraten, das Schreiben des "alten" Anwalts dazu. Dem JC schreibst du nur den Dreizeiler dazu, dass die Begründung für die Mietkürzung im Schreiben ersichtlich ist und du die Mietdifferenz auszahlst, sobald sämtliche aufgeführten Mängel behoben sind.
Gleichzeitig kannst du ja noch nach der Rechtsgrundlage für die geforderten Unterlagen Bafög- und Schulbescheinigung fragen. Das Jobcenter muss sich beim Aktenstudium an die vorhandenen Unterlagen halten. Die erneute Forderung stellt nämlich eine unzulässige doppelte Datenerhebung dar.
Da du ja jetzt offenbar einen richtigen Fachanwalt hast (der vorherige war wohl dann nur ein Wald-und-Wiesen-Anwalt), würde ich dir empfehlen, sämtlichen, mit dem Vermieter angefallenen Schriftverkehr über die Mängel (falls diese bereits im Übergabeprotokoll oder anderswo vorher erwähnt worden sind, auch diese Unterlagen) dem Fachanwalt vorzulegen und sein Urteil abzuwarten. Es gibt mittlerweile einiges an Informationen, was man für bestimmte Mietmängel kürzen darf, ohne Ärger zu bekommen.

Ich wünsch dir viel Erfolg!
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Bimmelbommel

Zitat von: mousekiller am 08:30:35 Mi. 29.Januar 2014

Mal eine ganz andere Frage: Wohnst du in Berlin oder München? Denn nur dort ist mir atm eine solch extreme Mietsituation bekannt.


Im Süden.  :)


Also ich habe heute Nacht mit meiner Frau ein Schreiben aufgesetzt, in dem ich im Prinzip genau das geschrieben hab. Ich hab eine Kopie meines Anwaltschreibens beigelegt, aus dem hervor geht, dass er mir dazu geraten hat, die Miete zu kürzen und wo auch die Mietmängel aufgeführt sind.
Zusätzlich hab ich nur geschrieben, dass ich mich an den Rat meines Anwaltes gehalten habe und sich an meiner Mietverpflichtung nichts geändert hat, da ich die Mietdifferenz bei Behebung der Mängel nachzahlen werde und dass ich daher nicht wüsste, warum ich dies hätte melden müssen.

Gut, den Bafögbescheid und die Schulbescheinigung habe ich jetzt nochmal beigelegt, obwohl sie den schon haben. Ich versteh den Sinn auch nicht.

Am Schluss habe ich dann noch die Zusendung der gesamten Korrespondenz zwischen Vermieter und JC und den Namen des dafür verantwortlichen SB angefordert, da ich mir weitere rechtliche Schritte vorbehalte, falls persönliche Daten von uns herausgegeben worden sein sollten.

Ich hoffe jetzt mal, dass das alles so passt und den Rest macht dann eh der neue Anwalt, falls sie Ärger machen.

Meine Frau ist jetzt gerade unterwegs zum Amt, da ich gerade krankgeschrieben bin und gibt die Formulare persönlich ab und lässt sich den Eingang schriftlich bestätigen.
Wie gesagt, dieses JC verliert gerne mal Dokumente. Ich hab dort schon persönlich Unterlagen in den Briefkasten geworfen und im Nachhinein haben sie behauptet, dass die Post sie nicht zugestellt hätte. Seltsamerweise aber immer nur dann, wenn wir was von ihnen wollten und nicht umgekehrt.  ::)

schwarzrot

Zitat von: Bimmelbommel am 08:49:16 Mi. 29.Januar 2014
und dass ich daher nicht wüsste, warum ich dies hätte melden müssen.
Nun denn, ich drück dir die daumen. Das ist übrigens ein 'tateingeständnis'.  ;D
ZitatAm Schluss habe ich dann noch die Zusendung der gesamten Korrespondenz zwischen Vermieter und JC und den Namen des dafür verantwortlichen SB angefordert, da ich mir weitere rechtliche Schritte vorbehalte, falls persönliche Daten von uns herausgegeben worden sein sollten.
Sowas nennt man (antrag auf) (vollumfängliche) akteneinsicht. Und drohungen sind waffen in den händen deiner feinde (altes chinesisches sprichwort).
Ist taktisch nicht schlau denen zu erzählen, warum du die verlangst.

Nochmal zurück zu deiner verschwörungstheorie: Es reicht, wenn er einfach deinen namen+adresse in deinem zuständigen 'JC' meldet und beschreibt, dass du nicht die volle miete zahlst. Den rest macht das 'JC' mit ihrer amtsermittlungspflicht.
Dein zuständiges 'JC' weiss er, weil er weiss in welchem stadtteil du wohnst.  ;)
Da braucht man keinen hokus-pokus für und die 'JC' stützen sich gerne auf solche denunzianten wie den.
Zitat
Ich hoffe jetzt mal, dass das alles so passt und den Rest macht dann eh der neue Anwalt, falls sie Ärger machen.
Hast du eigentlich eine laufende EGV ('freiwillig' unterschrieben, oder 'EGV'-VA?), in dem du zusicherst alle änderungen zu melden?
Zitat
Wie gesagt, dieses JC verliert gerne mal Dokumente. Ich hab dort schon persönlich Unterlagen in den Briefkasten geworfen und im Nachhinein haben sie behauptet, dass die Post sie nicht zugestellt hätte. Seltsamerweise aber immer nur dann, wenn wir was von ihnen wollten und nicht umgekehrt.  ::)
Ja, ist leider normal bei dieser kriminellen vereinigung 'job'center, hatte ich ja schon geschrieben.

Also, ich drück dir die daumen, dass das nicht so schlimm wird.
Halt uns auf dem laufenden.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Bimmelbommel

Ich war mir bisher leider gar nicht bewusst, dass solche Methoden da ablaufen, dass man einfach "verpfiffen" werden kann.


Nein, ich selbst bin ja nur noch in der Bedarfsgemeinschaft mit aufgeführt und bekomme einen Anteil an Mietzuschuss. ALG2 an sich bekomme ich nicht, weil ich Bafög bekomme. Deswegen hab ich selbst auch mit dem JC nichts zu tun momentan.
Meine Frau bekommt zwar ALG2, ist aber im Mutterschutz und hat soweit auch ihre Ruhe momentan von dem Verein.


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