Maßnahme

Begonnen von ahhotep, 16:10:12 Sa. 18.Januar 2014

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Onkel Tom

Naja, das kann auch mal passieren..

Erst ne miese Nummer abgewehrt und dann auf einmal stimmt was im Bezug
Leistungsangelegenheiten nicht..

Die wissen schon, wie sie Menschen, die auf ALG angewiesen sind, auf Trapp
zu halten.

Lass Dich davon nicht runter ziehen und erfreuie Dich, dem großen Maul des Hai
Erwerbslosenindustrie entkommen zu sein.

;)

Lass Dich nicht verhartzen !

schwarzrot

Zitat von: Onkel Tom am 23:06:11 Mi. 26.Februar 2014
Naja, das kann auch mal passieren..

Erst ne miese Nummer abgewehrt und dann auf einmal stimmt was im Bezug
Leistungsangelegenheiten nicht..

Die wissen schon, wie sie Menschen, die auf ALG angewiesen sind, auf Trapp
zu halten.
Hmm.  >:(
Beide abteilungen haben i.d.r. nicht viel mit einander zu tun, meisst weiss die eine nicht, was die andere tut!
Es handelt sich hier eben um eine behörde und nicht um eine einzelperson.
Daher würde ich mich mit solchen verschwörungstheorien zurückhalten.
Und ahhotep hat ja auch nicht mal angedeutet, das da irgend ein zusammenhang besteht.
Zitat
Lass Dich davon nicht runter ziehen und erfreuie Dich, dem großen Maul des Hai
Erwerbslosenindustrie entkommen zu sein.
Eben und 'massnahmen' sind oft ein mega-minenfeld um richtige (gerichtsfeste) 'sanktionen' loszueisen.
Dem gegenüber lassen sich probleme mit der 'leistungsabteilung' einfacher lösen.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

inline

Zu diesem Thread habe ich mal eine juristische /vertragsrechtliche Frage:
Zitat von: Onkel Tom
Fristlose Kündiging der EGV-VA vom... gemäß § 119 Abs.1 BGB (oder § 123 BGB).

Kann man den einen EGV-VA bzw. VA kündigen, da es ja kein Vertrag ist im Sinne von  § 119 Abs.1 BGB


http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/123.html
Es ist ja gerade nicht zu einer (überrumpelten) Willenserklärung  gekommen

Eine EGV kann man Kündigen, das habe ich auch indirekt über ein Juraforum erfahren (ist ja auch eine 2seitige Willenserklärung)
EGV-VA bzw. VA ist mehr eine Verordnung. Es steht ja auch immer drunter, dass man widersprechen bzw. klagen kann.
Auch wenn man das nicht fristgerecht macht, hat man dem ja eigentlich nicht direkt  zugestimmt. (Das könnte allerdings Auslegungssache sein)

Ich meine nur, man kann doch keinen Vertrag kündigen , den man nicht geschlossen bzw. zugestimmt hat. Es ist eben deswegen nicht zu einem Vertrag gekommen... oder doch , weil ggf. nicht widersprochen wurde ??

dagobert

Zitat von: inline am 18:23:24 So. 02.März 2014
Kann man den einen EGV-VA bzw. VA kündigen, da es ja kein Vertrag ist im Sinne von  § 119 Abs.1 BGB
Kann man nicht, das siehst du ganz richtig. Die §§119+123 BGB beziehen sich auf Willenserklärungen welche man selbst abgegeben hat, ein (EGV-)VA ist jedoch keine eigene Willenserklärung, sondern die Willenserklärung eines andern (z.B. JC).
Diese (und auch die "benachbarten") BGB-§§ können allerdings in Verbindung mit §58 SGB10 ganz brauchbar sein, wenn man eine unterschriebene EGV kippen möchte, insoweit hat Onkel Tom Recht. Das kommt aber im Einzelfall auf den Inhalt der EGV an. (Je rechtswidriger, desto besser.)

ZitatEGV-VA bzw. VA ist mehr eine Verordnung. Es steht ja auch immer drunter, dass man widersprechen bzw. klagen kann.
Auch wenn man das nicht fristgerecht macht, hat man dem ja eigentlich nicht direkt  zugestimmt. (Das könnte allerdings Auslegungssache sein)
Man kann evtl. auch nach der Widerspruchsfrist noch dagegen angehen, das kommt aber im Einzelfall auf den Inhalt des VA an. (Je rechtswidriger, desto besser.)
---> SGB10 §40
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

Zitat von: Onkel Tom am 20:13:20 Sa. 25.Januar 2014
Aber ich hätte mir diesen Tipp hier auch verkneifen können, da nun die Erwartung im Raum klingt "Ich möchte jetzt dazu mit Infos versorgt werden, die mir das garantiert, das ich damit auch gewinne".
Wundermedizin mit Garantie gibt's nicht, sooo einfach ist die Sache nun auch wieder nicht.

Neben den §§ 119+123 BGB kann auch der §138 BGB im Einzelfall ganz nützlich sein, ebenso gewisse Kenntnisse im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Vor allem wenn es um irgendwelche "Praktika", Arbeitsgelegenheiten oder ähnliches geht.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Onkel Tom

Jo, der 138 stellt Sittenwidrigkeiten dar.

Puh, der 2. Absatz ist ja sehr weiträumig. Ich habe mit dem 138 noch keine Erfahrungen
gemacht, aber hört sich ja schon oberflächlich betrachtet ganz gut an.

Nun ob Mensch eine EGV-VA nichtig erklären kann, bin ich net sicher. Bislang half anbei
die Klage, eine EGV-VA nichtig zu erklären.
Dort sind schon der 119 und der 123 behilflich. Z.B. Mensch hat einen EEJ nie zugestimmt
und in der EGV-VA die Verpflichtung, eine EEJ zu machen ?

Ist der einseitig auf`s Auge gehauene "Vertrag" nichtig, wenn sich SB nachweislich geirrt
hat ?

Na, fröhliches Zuewchtbasteln, aber ist nur zu empfehlen, wenn es um den eigenen Hintern
und nicht um Unterstützungen bei ELO-Inis handelt.

;)

Lass Dich nicht verhartzen !

dagobert

Zitat von: Onkel Tom am 16:47:13 Mo. 03.März 2014
Ist der einseitig auf`s Auge gehauene "Vertrag" nichtig, wenn sich SB nachweislich geirrt hat ?
Nur wenn der Widerruf vom JC/SB kommt. Diese BGB-§§ greifen nur wenn eigene Willenserklärungen angefochten werden sollen / müssen, z.B. Unterschrift unter EGV.
Gegen einen VA sollte man/frau m.M.n. besser auf die bekannte Art (Widerspruch, Klage) vorgehen.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

inline

Zitat von: dagobertGegen einen VA sollte man/frau m.M.n. besser auf die bekannte Art (Widerspruch, Klage) vorgehen.

Vielleicht ja, nur mir ist das alles zu arbeitsaufwendig: Habe einen Prozess über 2 Jahre durchgezogen, bis zum Vergleich.
Danach war ich echt erst mal Prozessmüde. Ich habe sowieso den Eindruck, die wollen einen nur einfach so (damit)  beschäftigen.

Außerdem ist es ja so, letztendlich kann man immer noch über
SGB X § 45 Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes
was erreichen, wenn der Bescheid rechtswidrig oder rechtswidrig zustande gekommen ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__45.html

Ok, wenn in dem EGV-VA so krasse Maßnahmen verankert sind, würde ich ggf. auch vorher Widerspruch einlegen.

Hatten wir die Paragraphen eigentlich schon? Hier ist doch auch immer mal wieder Grauzone:

§240f. StGB  (Nötigung)

§824 BGB (Behauptungen bzw. falsche Tatsachen..)

http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

http://dejure.org/gesetze/BGB/824.html

schwarzrot

Zitat von: inline am 11:47:28 Di. 04.März 2014
Zitat von: dagobertGegen einen VA sollte man/frau m.M.n. besser auf die bekannte Art (Widerspruch, Klage) vorgehen.

Vielleicht ja, nur mir ist das alles zu arbeitsaufwendig: Habe einen Prozess über 2 Jahre durchgezogen, bis zum Vergleich.
Danach war ich echt erst mal Prozessmüde. Ich habe sowieso den Eindruck, die wollen einen nur einfach so (damit)  beschäftigen.

Naja, du darfst dabei nicht vergessen, das auch du DIE damit beschäftigst.
Man könnte auch noch überlegen, warum wir so oft vergleiche aktzeptieren, statt in diesem bereich mal nägel einzuschlagen und entscheidungen zu manifestieren, die diesen ganzen mist illegal werden lassen.

Das problem sind aber auch eh nicht die, die widerpruch machen und klagen, sondern hunderttausende, die diese quatsch-'EGV-'VAs ohne widerpruch aktzeptieren, oder sich einfach in schwachsinnsmassnahmen verfrachten lassen.

Würden sich mehr menschen wehren, würde das idiotensystem 'job'center mit seinen 'sanktionen' und entmündigungs-VAs, gar nicht mehr funktionieren.

Und vielleicht sind sie ja nun bei dir etwas vorsichtiger geworden, mit ihrem mistmassnahmen.  ;)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

inline

Zitat von: dagobertDas problem sind aber auch eh nicht die, die widerpruch machen und klagen, sondern hunderttausende, die diese quatsch-'EGV-'VAs ohne widerpruch aktzeptieren, oder sich einfach in schwachsinnsmassnahmen verfrachten lassen.

Ich lasse das auch ohne Widerspruch,
Man muss ja auch überlegen, bis der Widerspruch + Klage mal seine Kreise zieht, ist der EGV-VA schon wieder nicht mehr aktuell.
Gegen Maßnahmen , die konnte bisher auch so abwehren, mit anderen Methoden..

Das Problem ist nur, man bekommt so auch keinen sinnvollen Kurs über einen Bildungsgutschein finanziert.
Stattdessen wird man mit so "Helferjobs" überfrachtet..

Das "Fördern" ist irgendwie nicht präsent.

Rudolf Rocker

Also ich habe nach zweimaligen erfolgreichem Wiederspruch gegen (dieselbe)  EGV- VA keinen Stress mehr mit EGV oder EGV- VA.
Meine SB meint das sie da keinen Bock mehr drauf hat und ihr das zuviel Arbeit ist!

Nur mal so zum Thema "lohnt sich nicht", usw.usw."


inline

Zitat von:  Rudolf RockerMeine SB meint das sie da keinen Bock mehr drauf hat und ihr das zuviel Arbeit ist!
Die SB  zeigt sich aber ungewöhnlich einsichtig. Die meisten sind da wohl viel verbohrter.

Rudolf Rocker

Nicht nur die, die TL auch!
Aber beide gehören wohl nicht zu den schlimmsten, das muss man mal ganz fair anerkennen!

Onkel Tom

Zitat von: schwarzrot am 01:41:12 Do. 27.Februar 2014
Zitat von: Onkel Tom am 23:06:11 Mi. 26.Februar 2014
Naja, das kann auch mal passieren..

Erst ne miese Nummer abgewehrt und dann auf einmal stimmt was im Bezug
Leistungsangelegenheiten nicht..

Die wissen schon, wie sie Menschen, die auf ALG angewiesen sind, auf Trapp
zu halten.
Hmm.  >:(
Beide abteilungen haben i.d.r. nicht viel mit einander zu tun, meisst weiss die eine nicht, was die andere tut!
Es handelt sich hier eben um eine behörde und nicht um eine einzelperson.
Daher würde ich mich mit solchen verschwörungstheorien zurückhalten.
Und ahhotep hat ja auch nicht mal angedeutet, das da irgend ein zusammenhang besteht.
Zitat
Lass Dich davon nicht runter ziehen und erfreuie Dich, dem großen Maul des Hai
Erwerbslosenindustrie entkommen zu sein.
Eben und 'massnahmen' sind oft ein mega-minenfeld um richtige (gerichtsfeste) 'sanktionen' loszueisen.
Dem gegenüber lassen sich probleme mit der 'leistungsabteilung' einfacher lösen.

Offiziel sind SB und LA zwei verschiedene Schuhe. Mir geht es nicht darum, etwas zu
beschwören.. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel, das manchmal wehrhafte
Erwerbslose, so wie der Zufall es will, mit allen möglichen Tamtam zu Leistungsangelegenheiten
beschäftigt werden. Beweisen kann mann es jedoch nicht, fals die SB mal das Haustelefonnetz
dazu benutzt, mit der LA zu schnacken. Kantinengeschwätz erst recht nicht.

Mit dem § 240 StGB habe ich meine Erfahrungen gemacht und wie eine Krähe der anderen das
Auge nicht auspickt, ist es um so schwerer, zum Recht zu kommen.. Weiteres Defizit musste
ich erfahren, das sich mögliche Zeugen plötzlich an nichts mehr erinnern konnten.
Eine Rechtsbeugung konnte ich nicht nachweisen, zumal zu bedenken ist, das Leistungsbezieher
den Irrglauben bekommen, wenn sie die Wahrheit sagen, könnten sie selbst vom JC
Repressionen erwarten.

Geht Erwerbsloser mit dem StGB an das Problem, ist es besser, das alles, aber auch wirklich
alles lückenlos bewiesen und bezeugt werden kann.

TL`s sind nicht schlimm, werden jedoch ganz schlimm, wenn sich Erwerbsloser alles gefallen lässt.

M.s.G.
Lass Dich nicht verhartzen !

Rudolf Rocker

Es gibt in meiner Verwaltungsakte Hinweise darauf, das es da unter Umständen doch zu Absprachen kommt.
Es gibt im Weiterbewilligungsantrag einen handschriftlichen Vermerk: "verzögern, druck!"

Onkel Tom

Jo, das kenne ich auch..
Manchmal habe ich Ratsuchende, das es sogar schon offensichtlich wird, das z.B. ein
Antrag erst bearbeitet werden kann, wenn dies oder das vom erwerbslosen erledigt
wurde, was jedoch zur Bearbeitung unrelewannt ist.

Interesannt dazu ist in der ARGE-EDV, was im Datumsfeld "Besonderheiten" eingetragen
ist..
Lass Dich nicht verhartzen !

schwarzrot

Zitat von: Onkel Tom am 21:05:57 Do. 06.März 2014
Jo, das kenne ich auch..
Na dann habt ihr hoffentlich den schreiber dieser notizen ermitteln lassen.
Wenn man schon das StGB in stellung bringen möchte und das nicht bei sowas klappt, -wann dann?
Zitat
Manchmal habe ich Ratsuchende, das es sogar schon offensichtlich wird, das z.B. ein
Antrag erst bearbeitet werden kann, wenn dies oder das vom erwerbslosen erledigt
wurde, was jedoch zur Bearbeitung unrelewannt ist.
Ganz 'normale verschleppungs- und unnötige datenerhebung, kennen wir doch schon seit jahren, dass die §60 u. 66 SGBI ausufernd interpretieren und unbedarfte betroffene damit von A- nach B schicken.
Bisher reichte aber immer, mit begleitung hingehen und ihnen nochmal die wirklichen 'mitwirkungspflichen' vorzulesen (vor allem auch §65 !).
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

Ja,diese "es fehlen noch folgende Unterlagen"- Masche ist sehr beliebt, um Anträge zu verzögern.
Aber da sollte man sich auf jeden Fall nicht drauf einlassen.
Die JC haben die Möglichkeit, einen vorläufigen Bescheid zu erlassen.
Wenn die also rumheulen, das die Kontoauszüge vom Ururgroßvater von 1798 noch nicht vorgelegt wurden, einstweillige Anordnung beim SG stellen.


ZitatNa dann habt ihr hoffentlich den schreiber dieser notizen ermitteln lassen.


Nö, da ich mit anderen Beschwerden eh bei der TL war hab ich die darauf angesprochen. Die bekam erst große Augen und erzählte dann das damit wohl gemeint war das sich der Druck des Dokumentes verzögert, weil der Drucker kaputt war!

Diese These kann ich aber mittlerweile widerlegen, weil es diesen Hinweis nur auf zwei Anträgen gab und das genau die beiden Anträge sind, die dann auch tatsächlich verzögert bearbeitet wurden!

schwarzrot

Zitat von: Rudolf Rocker am 08:19:50 Fr. 07.März 2014das damit wohl gemeint war das sich der Druck des Dokumentes verzögert, weil der Drucker kaputt war!
;D

Um ausreden ist die scheinbar nicht verlegen.
;D
Ich (mit begleitung) hätte aber doch den teamleiter/gruppenleiter geholt und den auch nochmal zu einer stellungnahme befragt, ob solche dinge in seiner bude öfters vorkommen.  ;)
Es steht da ja nicht 'druck verzögert sich', sondern die anweisung: 'verzögern'!
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dagobert

Zitat von: Rudolf Rocker am 08:19:50 Fr. 07.März 2014
Die bekam erst große Augen und erzählte dann das damit wohl gemeint war das sich der Druck des Dokumentes verzögert, weil der Drucker kaputt war!
Da ist dein JC aber ziemlich arm dran, im hiesigen JC hat jedes Büro einen eigenen Drucker.
Spendenaktion starten?  :]
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

Das war ja schon die TL, die das rausgehauen hat! ;D

Die besten Fragen sind mir dann auch erst später eingefallen; so nach dem Motto: "Ach, sie haben nur einen Drucker und der war jetzt zwei Wochen lang kaputt?"

Davon mal abgesehen, das ich glaube, das die Bewilligung nicht davon abhängt, ob das jetzt ausgedruckt wird oder nicht.
Da wird, vermute ich mal, ein Häkchen in der Software ausreichen.
Ob die schrifliche Bewilligung dann zwei Tage später kommt dürfte dabei so ziemlich egal sein.

Aber SBs und TLs lassen sich ziemlich skurrile Sachen einfallen, wenn Fragen aufkommen, die sie mit ihrer Standardrhetorik nicht abdecken können. ;D

Onkel Tom

Naja, meine Erfahrungen zum StGB bezüglich § 240 ging es nicht darum, wer was in die EDV
geschrieben hat, sondern um reine Nötigung a la "Unterschreiben Sie die EGV nicht, können
wir Sie sanktionieren". Nicht mehr oder weniger. Wenn das nun keiner bestätigen will, steht es
Aussage gegen Aussage und kann sich gleich die Anzeige abharken zumal der Beschuldigte
zumindest mehr Ansehen in der gesellschaft zugesprochen wird.

Jemand, der kein eigenes Einkommen hat, wird ensprechend behandelt. In jedem Klage-Tamtam
muss doch erwähnt werden, wer was für ein beruflichen Stand hat..

Den rest dazu denke ich mir lieber..  kotz
Lass Dich nicht verhartzen !

Rudolf Rocker

Jou, das stimmt!
So lange es da nicht schriftliches in diese Richtung gibt, wird es schwer bzw. unmöglich da irgendwas nachzuweisen!

inline

StGB  § 164 /165 damit wird man doch JC auch gerne konfrontiert.

http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html

Da wird doch gerne mal unterstellt, Selbständige Aufstocker sind Betrüger z. B.

Zuletzt behauptete meine Zuständige doch glatt, ich sehe mich als Opfer des Systems.
Tatsache oder nicht, schriftlich bekomme ich das nicht bestätigt.

Habt ihr eigentlich auch Erfahrungen mit so diffusen Unterstellungen ?

Onkel Tom

Aber ja doch..

Ohne Beistand bekommt Mensch so einiges vom SB mündlich an den Kopf geworfen..

Angefangen von dem, das Mensch sich nicht genug um eine neue Arbeit bemühe, bis hin
zu Sozialbetrug. Die Phantasie einiger SB`s ist lang, hauptsache mit Verachtung bestückt.

Nachdem ich verdusselt habe, einen Freistellungsauftrag bei der Bank klar zu machen, bin
ich mit 4 Cent Kapitalertragssteuer in der Regristration bei der Finanzbehörde aufgefallen.
Mit Basedffschen Augen ist mein SB davon ausgegangen, das ich Gelder oder Anlagen
nich angegeben hätte.

Prompt kam zum Jahreswechsel die Aufforderung Nachweise zu erbringen..

Der arme Baum und die Lumpen, die für das Blatt Papier herhalten mussten  8o
Lass Dich nicht verhartzen !

inline

Zitat von: Onkel TomDie Phantasie einiger SB`s ist lang, hauptsache mit Verachtung bestückt.

Das scheint was dran zu sein.

Zitat von:  Rudolf RockerEs gibt in meiner Verwaltungsakte Hinweise darauf, das es da unter Umständen doch zu Absprachen kommt.
Es gibt im Weiterbewilligungsantrag einen handschriftlichen Vermerk: "verzögern, druck!"

genau, es gibt so Raster, wenn man darin steht, wirds skurril.
mag nicht dran denken, was das denen noch alles einfällt, wenn ich einen Folgeantrag stellen muss.

ahhotep

Ein Hallo an alle,

kurze Info von mir.

Ich streite mich immer noch mit der Leistungsabteilung herum und wer mag kann sich das Theater im Elo-Forum mal anschauen. :-[
,,Heizkostenguthaben wurde vom JC einbehalten,,.


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