Wohngeld

Begonnen von KasparHauser, 16:59:03 Do. 17.Juli 2014

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KasparHauser

Hier spricht KasparHauser

Ich hatte zusammen mit meinen beiden Söhnen am 25.10.12 Wohngeld-Verlängerungsantrag für die
Zeit nach dem 31.3.13 beantragt. Dieser Antrag wurde als Erhöhungsantrag abgelehnt - statt nach
§22 Abs. 4 behandelt zu werden.

Am 3.2.13 haben wir daher einen neuen Antrag gestellt, der aber angeblich unvollständig war.
Obgleich wir nochmals die kompletten Anträge an das Wohngeldamt versandten, wurde das Wohngeld
weiterhin verweigert.

Die ist ein klarer Verstoß gegen das Gegenwärtigkeitsprinzip, vgl. z. B. Bundesverfassungsgericht 1 BvR 569/05.

Hiergegen habe auch eindeutig VG, OVG und das Berliner Verfassungsgericht verstoßen.

Ich hatte bei dem Wohngeldamt im Sommer 2013 angerufen und rechtskonformes Verwaltungshandeln eingefordert.
Dafür bekam ich eine Strafanzeige wegen angeblicher Beleidigung und wurde in der 1. Instanz verurteilt.

2. Instanz ist am Mi., 23.7.14, Turmstraße 91, 10559 Berlin, 9Uhr 3. Stock, Raum 729.

Ich freue mich über jeden Unterstützer und Zeugen.
KH

Ferenz

Hallo K.H.

worin bestand denn die abgeurteilte Beleidigungshandlung konkret und wie lauten Tenor und Strafe ?

Ich bin bei der Berufungsverhandlung in Moabit - Altbau oder Neubau -  gerne anwesend.

Guß Ferenz

Ferenz

Danke für Deine Mail mit den Unterlagen zum Sachverhalt. Mir ist unverständlich, daß es Deinem Verteidiger nicht gelungen ist,  im Termin bei der Strafrichterin am Amtsgericht Tiergarten eine Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld plus Inkaufnahme einer sozial angemessenen Geldauflage bzw. Auflage zur Ableistung von Sozialstunden zu erreichen: 450 EUR + Verfahrenskosten nebst eigener Anwaltskosten ist heftig...

Wenn ich trotz aller Aufregung über unrechtes Verhalten der Behördenangestellten später nicht mehr weiß was ich im Detail bei einem 2-Personentelefonat gegenüber der Betroffenen - und Anzeigenden - gesagt habe, dann schweige ich im gesamten Verfahren und lasse den Verteidiger schreiben und reden. Aber eine offenbar von Dir selber formulierte widersprüchliche Sachverhaltseinlassung "mörderisch" statt "Mörder" um den Tatbestand der Beleidigung abzuschwächen war sehr ungeschickt und inkonsequent. Wer sich als Beschuldigter glaubhaft auf Erinnerungslücken berufen will, sagt im gesamten Verfahren gar nichts und wartet bei unklarer Beweislage auf die Feststellungen des Gerichts; man räumt auch nicht teilweise den Vorwurf ein!! Da das Gericht  in Deinem Fall die Aussage der Sachbearbeiterin des Wohngeldamts als glaubwürdig angesehen hat, zeigt doch wie kontraproduktiv Deine Verteidigungsstrategie war.

Ich hoffe nur, daß Du in der Berufungsverhandlung besser vertreten wirst um die Kurve zu kriegen.

 

 

KasparHauser

Hier spricht KasparHauser

Ich habe den gleichen Anwalt für die 2. Instanz.

Leider habe ich von diesem immer noch nicht das Protoll.

Dort habe ich eingeräumt, daß ich den deutschstämmigen Nobelpreisträger,
Herrn Rüdiger Dornbusch, zitierte:
Die Bürokratie in Deutschland ist mörderisch -
sie mordet mit ihrer Gleichgültigkeit.

Ich kann mich nicht erinnern, daß ihm damals, Sommer 1998, wiedersprochen wurde.

Um die zivilrechtliche Seite zu verstehen, sollte man das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 569/05 kennen.

Und dann § 193 StGB beachten.
Wir haben das Wohngeld immer noch nicht erhalten.
KH

KasparHauser

Hier spricht KasparHauser

Nachdem mir das Gericht ein eher unmoralisches Angebot gemacht hatte,
welches mich stark benachteiligt hätte, muß nun, nach meinem Abwinken, ein
neuer Termin gemacht werden.

Mit den angeblichen Zeuginnen des Wohngeldamtes.

Zeuginnen bei einem Telefonat. Mal sehen, was da passiert.

Den nächsten Termin werde ich hier wieder reinschreiben.

Ich freue mich über jede Unterstützung.
Und langsam ist dies ein Fall für die Presse -
Wohngeld wird rechtswidrig versagt und durch Strafanzeigen gedroht.
KH

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