1€Job ohne EGV?

Begonnen von klingelstreich, 01:42:36 Fr. 01.August 2014

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schwarzrot

Zitat von: Rudolf Rocker am 10:20:45 Sa. 30.August 2014
Kannst Du diese Schreiben mal anonymisiert hier einstellen?
Klingt für mich irgendwie sehr ...merkwürdig!
Halt ich für fragwürdig.
Was soll das bringen? Dass wir uns hier über dinge den kopf zerbrechen, die nicht mal als post zugegangen sind?

Wenn klingelstreich auf deubel-komm-raus mit denen per mail/telef. kommunizieren will und diese angaben im 'job'center nicht löschen lässt, oder diese gar 'freiwillig' abgibt/deren 'portal' aufsucht, hat er den salat und ihm ist nicht mehr zu helfen.


1. nie über telefon oder mail mit 'JC'-SBs kommunizieren (es lässt sich im ernstfall nur schwer beweisen!)
2. immer mit begleitung zum amt, wichtige dinge bedürfen der schriftform.
3. der SB ist nicht dein freund und will dir nicht helfen, sondern sucht gründe den 'leistungsbezug' zu beenden.

Und selbst briefe können in einzelfällen den adressat manchmal nicht erreichen!
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

antonov

meiner meinung nach

einfach ignorieren, is voll die verarsche

... aufgrund veränderter rechtsauffassung.... uh ah, deines SB oda wat ?

die können dir auch so ohne irgendeine auffassung zu einer massnahme zuweisen . 

allerdings ist dit dann ein verwaltungsakt, gegen den du widerspruch einlegen kannst und sich dein liebster sachbescheisser rechtfertigen muss warum grad dies und das und wieso

klingelstreich

In den SB-Schreiben fehlen nur die Namen (und die Header). Komplett einstellen ist sicher nicht möglich, vll extern?

Zu einer meiner letzten SBs habe ich allerdings auch was hierzulande im Internet gefunden, was sich mit meiner Meinung von ihr deckte.

Ich erwarte also jetzt das Eintreffen eines Verwaltungsakt, wieso sollte ich zustimmen, mit welchen Mitteln diese Person mir das bisschen Leben zur Hölle machen will und mir das als mein gewünschtes Schicksal andichtet.

Veränderte Rechtsauffassung - bereits der zweite Antrag wird gerade drei Monate alt, ohne das etwas passiert ist.

Rudolf Rocker

ZitatHalt ich für fragwürdig.
Was soll das bringen? Dass wir uns hier über dinge den kopf zerbrechen, die nicht mal als post zugegangen sind?

Upps!
Danke für den Hinweis @schwarzrot. Ich bin davon ausgegangen das es sich um einen Brief gehandelt hat.

klingelstreich

Am Montag rechne ich mit dem Eintreffen des Briefs.

Ich habe einen Termin bei meiner Ärztin und stelle ihn - sofern er ankommt - ein. Bei aller berechtigten Kritik (für mich war der Schriftwechsel lustig, werde die Hinweise aber umsetzen) bitte ich schon mal jetzt um Eure Ratschläge.

schwarzrot

Zitat von: klingelstreich am 02:12:23 Mo. 01.September 2014
und stelle ihn - sofern er ankommt - ein.
Was meinst du denn damit?
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

klingelstreich

Ich meinte die Zuweisung, die kam heute aber nicht an.

klingelstreich

Kam heute 02.09. 12:55 Uhr per förmlicher Zustellung:

Allgemeiner Brief:
http://abload.de/img/jc_20140902_0001kdnp3a.jpeg

Hier wieder der Salm, dass ich die Maßnahme wünsche, dass ich "persönlich" eine EGV unterschreiben müsse (damit die Anmeldung an den Träger übersandt werden kann), und das Zitat einer Stellungnahme einer "entscheidenden Stelle". Und alles "zu Ihren Gunsten".

Zuweisung:
http://abload.de/img/jc_20140902_0002kxtqz6.jpeg
http://abload.de/img/jc_20140902_0003k3sre2.jpeg

Hätte gedacht, dass man mir zumindest erklären müsse, wie mir das persönlich helfen soll, in den 1. Arbeitsmarkt zu gelangen (als Zweck der Maßnahme), kann ja nicht sein, dass das wegen eines vermuteten Wunsches passiert.

Bei Zugang am 2. ist es schwierig, am 1. da anzutanzen. Heißt also morgen dahin, soll aber (siehe weiter unten) im JC mit Eingang spätestens 5. Rückmeldung geben. Was hat da Vorrang?

Rechtsbelehrung:
http://abload.de/img/jc_20140902_0004kq2pdc.jpeg

Rückantwortschreiben:
http://abload.de/img/jc_20140902_0005kzfqav.jpeg

Rudolf Rocker

Da steht "...zu der von Ihnen gewünschten Maßnahme".
Also gehe ich mal davon aus, das Du um diese Maßnahme gebeten hast und nun eine bekommen hast.
Wo ist denn dann jetzt das Problem?

klingelstreich

Ich habe um keine Maßnahme gebeten.

Rudolf Rocker

Das wäre dann durchaus ein Problem!
Scheint aber auch eher ein 1€- Job zu sein als eine Maßnahme.


Zitat§ 16d
Arbeitsgelegenheiten

(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden, wenn die darin verrichteten Arbeiten zusätzlich sind, im öffentlichen Interesse liegen und wettbewerbsneutral sind. § 18d Satz 2 findet Anwendung.

(2) Arbeiten sind zusätzlich, wenn sie ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt würden. Arbeiten, die auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung durchzuführen sind oder die üblicherweise von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durchgeführt werden, sind nur förderungsfähig, wenn sie ohne die Förderung voraussichtlich erst nach zwei Jahren durchgeführt würden. Ausgenommen sind Arbeiten zur Bewältigung von Naturkatastrophen und sonstigen außergewöhnlichen Ereignissen.

(3) Arbeiten liegen im öffentlichen Interesse, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. Arbeiten, deren Ergebnis überwiegend erwerbswirtschaftlichen Interessen oder den Interessen eines begrenzten Personenkreises dient, liegen nicht im öffentlichen Interesse. Das Vorliegen des öffentlichen Interesses wird nicht allein dadurch ausgeschlossen, dass das Arbeitsergebnis auch den in der Maßnahme beschäftigten Leistungsberechtigten zugute kommt, wenn sichergestellt ist, dass die Arbeiten nicht zu einer Bereicherung Einzelner führen.

(4) Arbeiten sind wettbewerbsneutral, wenn durch sie eine Beeinträchtigung der Wirtschaft infolge der Förderung nicht zu befürchten ist und Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weder verdrängt noch in ihrer Entstehung verhindert wird.

(5) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach diesem Buch, mit denen die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unmittelbar unterstützt werden kann, haben Vorrang gegenüber der Zuweisung in Arbeitsgelegenheiten.

(6) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte dürfen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nicht länger als insgesamt 24 Monate in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden. Der Zeitraum beginnt mit Eintritt in die erste Arbeitsgelegenheit.

(7) Den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist während einer Arbeitsgelegenheit zuzüglich zum Arbeitslosengeld II von der Agentur für Arbeit eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen. Die Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts und auch kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Vierten Buches; die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz mit Ausnahme der Regelungen über das Urlaubsentgelt sind entsprechend anzuwenden. Für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

(8) Auf Antrag werden die unmittelbar im Zusammenhang mit der Verrichtung von Arbeiten nach Absatz 1 erforderlichen Kosten, einschließlich der Kosten, die bei besonderem Anleitungsbedarf für das erforderliche Betreuungspersonal entstehen, erstattet.




http://dejure.org/gesetze/SGB_II/16d.html

klingelstreich

Danke für die Hinweise und die Geduld. Leider habe ich nicht auf alle und inzwischen entstandene Fragen eine Antwort finden können (auch im weiteren Internet und beim Anwal nicht), und manches ist mir als Nichtjurist auch nicht verständlich. Ich würde die Informationen (und Unklarheiten) gerne mal zusammenstellen, vll kann dann jemand drüberlesen, bevor ich hier wieder das Forum zumülle. Zum Pech hat sich mein Gesundheitszustand aber so verschlechtert, dass ich jetzt erst einmal nicht dazu in der Lage bin. Würde mich freuen, wenn sich sich eine oder einer, die hier schon geschrieben haben, bei Interesse meldet.

Nicht nur zum hier angeführten Thema, mir sind ja Fehler im Umgang mit der Behörde aufgezeigt worden, und ich verstehe den Frust der Leute, weil sie das sicher zu oft beklagen müssen. Jetzt weiß ich, dass ich in bestimmten Punkten beschissen worden bin, musste mich dann aber auch erst einmal schlau machen, wie ich mich da wieder ins Recht setzen kann. Und wahrscheinlich habe ich noch einige Sachen falsch gemacht, die mir bis jetzt nicht bewusst sind.

Andererseits habe ich zuweilen auch das Gefühl gehabt, dass ich mit selbstverschuldeten Problemen und lästiger Unkenntnis verschwendete Aufmerksamkeit erheische. Duselei, aber man will ja auch nicht zur Last fallen. Ein Hinweis dürfte auch hier genügen.

schwarzrot

Zitat von: klingelstreich am 13:59:16 Di. 02.September 2014
Hier wieder der Salm, dass ich die Maßnahme wünsche, dass ich "persönlich" eine EGV unterschreiben müsse (damit die Anmeldung an den Träger übersandt werden kann), und das Zitat einer Stellungnahme einer "entscheidenden Stelle". Und alles "zu Ihren Gunsten".
Wenn du denen was unterschreibst, gilt das als beweis, dass du diesen kram 'gewollt' hast.
Zitat
Hätte gedacht, dass man mir zumindest erklären müsse, wie mir das persönlich helfen soll, in den 1. Arbeitsmarkt zu gelangen (als Zweck der Maßnahme), kann ja nicht sein, dass das wegen eines vermuteten Wunsches passiert.
Jup, die SB (nicht der massnahmeträger(!)) muss in der lage sein, dir den sinn dieser massnahme od. 1eus-scheiss zu erklären (dies schriftlich, nicht mündlich verlangen!-> §13-15 SGBI ->§ 33 Abs. 2 SGBX)
Hast du überhaupt ihr bisher klargemacht, dass du den sinn der massnahme nicht verstehst und nicht siehst? (Dieses schriftlich klarstellen, auch dass sie bisher dir das nicht erklärt hat)
Zitat

Bei Zugang am 2. ist es schwierig, am 1. da anzutanzen. Heißt also morgen dahin, soll aber (siehe weiter unten) im JC mit Eingang spätestens 5. Rückmeldung geben. Was hat da Vorrang?
Du kannst dem VA widersprechen, falls du den kram nicht willst, oder (form-)fehler im bescheid vermutest.

Leider hat das keine aufschiebende wirkung (dieses aber trotzdem im widerspruch fordern).
D.h. du musst bei dem massnahmeträger aufkreuzen, sobald du das schreiben erhalten hast. Sonst 30% 'sanktion', es sei denn du hast einen 'wichtigen grund' in den augen deiner SB.
Falls du die massnahme nicht willst, beim träger/generell nichts unterschreiben und mit denen reden (im normalfall möchten die keine massnahmeteilnehmer, die sich wehren.
Wenn du gut bist, schaffst du es, den massnahmeträger zu überzeugen, dass das nichts für dich ist, du das nicht verlangt hast und bekommst ihn so weit, dass sie dir schriftlich geben, dass du für den schmuss, 'nicht geeignet' bist.  ;)
Ansonsten hilft nur krankheit mit attest, aber das verschiebt das problem nur.

In zukunft, versuche deine gespräche im 'JC' zu führen, statt dich von deiner SB zu sachen, die du nicht machen willst, überrumpeln zu lassen.
Massnahmen bekommen vor allem betroffene aufgedonnert, die sich zu passiv verhalten, nicht bescheid wissen und keine klare initiative entfalten, bzw. solche die den mist wirklich wollen.

Und such dir in deiner gegend ne erwerbslosenini: alleine macht dich das 'JC' ein, gemeinsam ist man stärker!
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

Und § 16d SGB II durchlesen und gucken, ob das auf diesen 1€- Job zutrifft oder nicht!
Dann entsprechend handeln!

klingelstreich

@schwarzrot

hab da nix unterschrieben.
pinsele auch an meinem widerspruch. ein freund (anwalt) wird noch drüberschauen. ich poste den dann hier.

eine erwerbslosenini vor ort suchen - bin in ein paar tagen in meiner nähe (gesundheit) verabredet.

@rudolf
Ja, hab ich. Und auch "SGB II Fachliche Hinweise Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II" der Arbeitsagentur.

Agentur > Agent ;)

Rudolf Rocker

Na, das hört sich doch schonmal gut an!

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