SG Berlin, Termin 26.9.14

Begonnen von KasparHauser, 16:44:11 Do. 11.September 2014

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KasparHauser

Hier spricht KasparHauser

Ich habe einen neuen Termin am Fr., 26.9.14, 12:30Uhr, Saal 113.

Es ist ein Erörterungstermin für alles seit dem 1.1.05.

Ich habe gerade mit dem Vorsitzenden gesprochen und dieser hat zugestimmt, daß
Besucher erlaubt sind.

Da es in Berlin ist, hoffe ich, daß zumindest ein paar Unterstützer die Zeit findet.
KH

Ferenz

K.H. - Ich verlaß mich darauf, daß man der "Zusage des vors. Richters am SG" Glauben schenken kann. Somit werde ich im Termin als Zuhörer - nicht als Beistand - anwesend sein. Es wäre ganz hilfreich, wenn Du vorher zur atmosphärischen Einstellung kurz den Verfahrensgegenstand erläutern könntest (...alles seit dem 1.1.2005 finde ich schon etwas unbestimmt, geht's noch ein bisserl konkreter?).


KasparHauser

Hier spricht KasparHauser

Ferenz, dich als Beistand zu benennen, war mein Plan, als ich noch nicht wußte, daß Zuschauer
zugelassen sind. Und bleibt als Notfallplan bestehen.

Es geht um alles, was mir bei dem letzten Termin beim LSG verweigert wurde:
- Regelsatz (dürrfte sich durch den neuen Beschluß vom BVerfG erledigt haben)
- Stromkosten
- Schulkosen für meinen Sohn Felix
- Fahrkosten zur Schule
- Sanktionen gegen mich (nur 10%, aber immerhin)
- Anrechnung Kindergeld
- gesetzliche Zinsen
- Umzugskosten 2005
- Wohngeld für Studenten ab 1.1.09

Und ich werde versuchen, klarzumachen, daß ich meinen Anspruch auf fehlerfreies Verwaltungshandeln durchsetzen möchte.
Da du Kontakt zu der Unterstützerin beim LSG hast, den ich leider nicht habe, grüße Sie.
Ich hoffe, sie kommt auch.
Jörg kann leider nicht. Aber mal sehen, wer noch kommt.
KH

KasparHauser

Hier spricht KapsarHauser

Sind wirklich so wenig Leute in diesem Forum aus Berlin und Umgebung?
Wer in solch einem Forum sich beteiligt, sollte doch eigentlich auch ein
Interesse haben, durch Teilhabe bei Terminen seine Erkenntnisse zu verbessern.

Ferenz war ja schon bei meinem letzten LSG-Termin dabei und meinte, ich hätte mich
einigermaßen geschlagen.

Ich hoffe, ich habe mich seit dem noch verbessert. Zumindest habe ich es versucht.
KH

KasparHauser

Hier spricht KasparHauser

Ferenz war anwesend und noch jemand, den wir beide schon kannten.
Kein anderer als Ferenz aus diesem Forum - da sollte mal nachgedacht werden,
wieso aus solch einem Forum so wenig Leute zu Terminen gehen.
Gerade in Berlin, ist doch eine Großstadt und ein Brennpunkt für AlgII.

Ich muß jetzt alle in Frage kommende Bescheide von Arge/Jobcenter
benennen und was ich dort kritisiere. Aus meiner Sicht ist dies ein klarer
Versuch, über bürokratische Hürden das Grundrecht auszuhebeln.

Ich werde es aber machen, da wohl keine andere Möglichkeit besteht,
für meine Kinder und mich Grundrechte zu wahren.

Es wird also einen Termin vor der gesamten Kammer geben, sicherlich in 2015.
Ich hoffe, da kommen dann ein paar mehr aus diesem Forum.
KH

Ferenz

"...Ich muß jetzt alle in Frage kommende Bescheide von Arge/Jobcenter
benennen und was ich dort kritisiere. Aus meiner Sicht ist dies ein klarer
Versuch, über bürokratische Hürden das Grundrecht auszuhebeln..."

Nee K.H. kein Versuch Grundrechte auszuhebeln, sondern die prozessualen Regeln hinsichtlich der Anforderungen, Mitwirkungsobliegenheiten des Antragstellers / Klägers und ständige Rechtsprechung der 2. Instanzgerichte BLN-Brandenburg und des BSG.

Es stand übrigens schon im Urteil des LSG Brandenburg  L 34 AS 1301/13 vom 4. Juni 2014 (Zurückweisung Deiner Berufungsklage) und der hiesige vorsitzende Richter der 167. Kammer des SG Berlin, Knorr hat doch auch zur Begründung seiner Rechtsansicht daraus zitiert - ich glaube es war die Seite 18-. Und den rechtlichen Hinweis des Richters auf BSG_ B 4 AS 22/13 R_Urteil vom 13.02.2014:

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=170440 solltest Du schon berücksichtigen.  

Der vorsitzende Richter hat geduldig aber klar und deutlich seine Rechtsauffassung geäußert:

"...Ohne Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheiten besteht für die Kläger kein materieller Rechtsanspruch auf Eintritt der Beklagten (Jobcenter Berlin-Neuköln) in eine Überprüfung von einer nicht konkret benannten Anzahl von Bescheiden..."      

Ich hoffe, daß Du durch eine unvermeidliche - aber nach Vornahme der beantragten Akteneinsicht beim Beklagten bzw. bei anderen Behörden (Wohngeldamt, Bafögstelle) in ca. 2 Wochen machbare Nachbesserung Deiner Überprüfungsanträge vielleicht noch die Kurve für einen Teilerfolg in der 1. Instanz kriegst...denn der Richter hat nach der Aktenlage zu erkennen gegeben, daß er Zweifel an der Richtigkeit von Widerspruchsbescheiden für einen Teil der Bewilligungszeiträume hat. Da hat sich das JC Neuköln wohl vertan...

Ergänze Deine Anträge wie erforderlich bzw. die Klage und dann werden wir uns vielleicht in der mündlichen Verhandlung sehen.

Gruß Ferenz





Rudolf Rocker

Naja, das man vor Gericht die entsprechenden Bescheide (und sonstige Unterlagen) vorlegen muss ist ja nicht wirklich unüblich!
Macht man es nicht, urteilt der Richter eben nach Aktenlage. Und die Aktenlage ist dann das, was das JC dem SG vorgelegt hat.

Ich kann auch immer noch nicht verstehen, wie man so eine Klage ohne Anwalt durchziehen kann, wenn man von juristischen Belangen absolut keine Ahnung hat.


Und das Problem der geringen Resonanz: Ich denke der Thread ist einfach auch im Bereich Industrie & Handwerk & Agrar an der völlig falschen Stelle untergebracht!

mousekiller

Nicht nur das Rudi. Das Forum hier wird bundesweit benutzt (wie auch Hartz-Info @ KasparHauser, auch wenn du dort nen anderen Nick hast) und die wenigsten werden aus Berlin kommen.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Rudolf Rocker

Stimmt, ich glaube hier im Forum kommt nur ein sehr kleiner Teil der aktiven User aus Berlin!

schwarzrot

Ich sags mal so 'Kaspar', wenn du vor ort in einer erwerslosen-ini wärst, würdest du mehr leute kennen, die zu deinen prozessen als unterstützung kommen würden.
Ausserdem, das regelmässige mitmachen in einer ini, hilft sich über den themenbereich und schon bestehende urteile zu informieren, was wiederrum vermeidet, prozesse zu führen, die schon andere vor einem verloren haben.

Dazu müsste man aber erstmal kappieren, dass man nicht alleine, der einzige unrecht behandelte auf der welt ist.
Im gegenteil, die welt ist voll von davon.
Was widerrum beinhaltet, dass nicht sofort haufenweise unterstützer in ein gericht laufen, nur weil man selber grad mal einen prozess durchfightet.

Ich finde, du kannst sehr froh sein, dass du mit Ferenz jemanden hast, der dich unterstützt und auch vermutlich im juristischen bereich ahnung hat.
Das ist viel mehr, als die meissten nur durch aufrufe in foren erreichen.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

KasparHauser

Hier spricht KasparHauser

1. Ja, ich bin Ferenz sehr dankbar. Er war inzwischen bei drei Terminen von mir und hat mir gute Ratschläge gegeben.
Nicht alles kann ich umsetzen, aber dadurch komme ich zu anderen Ergebnissen. Mir ist z. B. aufgefallen, daß für
einige meiner Punkte kein Bescheid notwendig ist, da es dazu nie einen Bescheid vom Jobcenter gab.

2. Es mag ja mal jemand sagen, wieviele Member hier aus Berlin kommen. Dann werden wir sehen, wie
hoch das Interesse ist.

3. Zu Initiativen kann ich nicht kommen, da ich gehbehindert bin. Und dies mit großen psychischen Folgen,
siehe meinen Blog: Polizeigewalt.blogger.de
Wer  dermaßen von diesem Staat behandelt wird, verliert seine Kraft. Polizeigewalt wird ein immer größeres
Thema, derzeit geht es wohl auch um zwei Hunde, die ein Polizist mit mehreren Kugeln erschossen hat.
Aufgeklärt werden solche Fälle faßt nie. Der Staat, also Bürokraten und Richter, arbeiten gegen die Bürger.

4. Ich habe heute dem Richter einen Auszug der hier vorhandenen Bescheide geschickt. Auch mit der Bemerkung, daß
doch zu einigen Positionen, die ich in meinem Überprüfungsantrag genannt habe, dort nichts steht.
Z. B. Stromkosten, die über dem Regelsatz liegen, Fahrkosten für Schüler zur Schule, Schulkosten, wenn öffentliche Schulen versagen.
Usw.

Ich denke und hoffe, daß bei der nächsten Gelegenheit mehr kommen. Alleine als Zeugen und wohl auch als Korrektiv. Mag sein,
daß ich mich verrannt habe. Dies würde ich dann aber gerne von weiteren hören.
KH

Rudolf Rocker

Zitat2. Es mag ja mal jemand sagen, wieviele Member hier aus Berlin kommen. Dann werden wir sehen, wie
hoch das Interesse ist.

Hmm, ich sag´s mal so: Solidarität ist keine Einbahnstraße.
Solidarität von anderen zu fordern aber selber keine Solidarität geben wollen funktioniert eben nicht.
Du hast bisher so ziemlich jeden Tipp, der dir hier gegeben wurde in den Wind geschlagen oder vollkommen ignoriert.
Wundert es dich, das du dann ebenfalls ignoriert wirst?


Ferenz

Zitat von: KasparHauser am 23:55:46 So. 28.September 2014
Hier spricht KasparHauser

...

Ich denke und hoffe, daß bei der nächsten Gelegenheit mehr kommen. Alleine als Zeugen und wohl auch als Korrektiv. Mag sein,
daß ich mich verrannt habe. Dies würde ich dann aber gerne von weiteren hören.
KH

Kaspar Hauser,

was nützen Dir mehrere Zuhörer als Zeugen des Erörterungstermins bzw. einer mündlichen Verhandlung wenn Du im Termin vor Gericht nicht verstehen willst/kannst wo der entscheidende "juristische Hammer in diesem Verfahren hängt",  Du Dich mit allgemeinen Bemerkungen zur Wahrung von Grundrechten, die der Richter des SG Berlin zu wahren hat, Hinweisen auf eine Entscheidung des BVerfG aus 1977 und einem" NEIN - Nachbesserung ist mir nicht möglich"  um Kopf und Kragen redest...

Nach meiner Wahrnehmung warst Du dicht vor dem AUS nachdem Du auf den Hinweis des Richters Knorr zur Nachbesserung des Überprüfungsantrages uneinsichtig die geforderte Nachbesserung verweigert hast! Danach herrschte eine Weile Schweigen, man hörte es knistern...und Richter Knorr sagte trocken und deutlich: " Das ist meine Rechtsposition". In diesem Augenblick muß es bei Dir geklingelt haben. Zudem hat der Richter an Deiner Stelle das Gespräch mit dem Beklagtenvertreter gesucht, um zu erfahren, welche Verfahrensakten im Jobcenter Neuköln noch vorhanden seien.

Da der Beklagtenvertreter bestätigte, daß alle notwendigen Akten verfügbar seien - deren Durchsicht und Prüfung aber vom JC wegen des personellen Aufwands nicht erfolgen könne - kam als praktikable Lösung der Vorschlag, daß Du mit dem JC einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren sollst.

Dies wurde vom Richter auch so  in das Protokoll diktiert - nicht jedoch Deine - meiner Ansicht unbeachtlichen Bemerkungen zum Thema Grund- und Menschenrechte - ...
 
Dann mal an die Arbeit.

PS: Auch wenn es Dir gelingen sollte, anhand der Akteneinsichtnahme alle angefochtenen Bescheide zu benennen, den Überprüfungsantrag für jeden Einzelfall zu konkretisieren und substantiiert zu begründen, bleibt das Risiko, daß das Gericht Dein Vorbringen zwar als neuen Antrag nach § 44 SGB X werten kann, jedoch nach dem Gesetz und der ständigen Rechtsprechung des BSG daran gehindert wäre, die angefochtenen bestandskräftigen und nicht rechtswidrigen Bescheide des JC aufzuheben, weil  Deine "Nachbesserung des Ü-Antrages"  nur im Verwaltungsverfahren hätte erfolgen müssen!  

Dann Hättest Du zwar die Arschkarte aber eine Chance für ein neues Überprüfungsverfahren mit den entsprechenden Rechtsbehelfen / Rechtsmitteln.

Ausnahme: Das Gericht sähe diese Bescheide oder zumindest einzelne als rechtswidrig an. Schaun mer mal....

Link: Sozialgericht Berlin  S 96 AS 11664/12 Beschluß vom  11.02.2013  

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=158973

"..Ist aber die angegriffene Entscheidung des Beklagten, eine Sachprüfung nicht vorzunehmen, rechtmäßig, ist die Klage insgesamt ohne Aussicht auf Erfolg. Bei einer Klage auf höhere Leistungen nach erfolglosem Antrag nach § 44 SGB X ist die richtige Klageart die kombinierte Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage nach § 54 Abs 1 Satz 1 iVm Abs 4, § 56 SGG (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, vgl. z.B. Urteil vom 10. November 2011, Az: B 8 SO 12/10 R, Urteil vom 18. Mai 2010, Az: B 7 AS 49/08 R, mwN). Soweit sich die Entscheidung des Beklagten, die Überprüfung von Bescheiden oder - nach Überprüfung - eine Korrektur der Bescheide abzulehnen, als rechtswidrig erweist, ist diese ablehnende Entscheidung aufzuheben (Anfechtungsteil) und der Beklagte zu einer Korrektur der Bescheide zu verpflichten und zur Gewährung höherer Leistungen zu verurteilen. Erweist sich aber die Entscheidung des Beklagten, eine Überprüfung abzulehnen, als rechtmäßig, weil die Kläger keinen Antrag gestellt haben, der eine Überprüfungspflicht auslösen würde, so kann diese Entscheidung - wegen ihrer Rechtmäßigkeit - im Rahmen der Anfechtungsklage durch das Gericht nicht aufgehoben werden. Dies führt aber dazu, dass das Gericht auch für den Fall, dass die Kläger im Klageverfahren (erstmals) die zu korrigierenden Bescheide und die Ansatzpunkte für eine eventuelle Rechtswidrigkeit in einer Weise benennen, die den Beklagten - wäre dies im Rahmen des Antrages nach § 44 SGB X oder des zugehörigen Widerspruchsverfahren erfolgt - zu einer Überprüfung verpflichtet hätten, an einer Verpflichtung des Beklagten zur Korrektur der ursprünglichen Bescheide gehindert ist.."

Andere interessierte Antragsteller nach § 44 SGB X sollten K.H.'s leichtfertige Fehler - die ja auch schon in den Urteilen des LSG Bln-Brandenburg L 34 AS 1301/13 und L 19 AS 1678/11 vom 4. Juni 2014 zu Tage getreten sind - vermeiden. Es bedeutet hinsichtlich des verspäteten Beginns von möglichen Rückzahlungsansprüchen für Sozialleistungen Zeitverlust und Untergang vorheriger Ansprüche. Denn i. d. R. können nach § 40 SGB II maximal für 2 Jahre Nachzahlungen erfolgen.    


 





 

KasparHauser

Hier spricht KasparHauser

Ja, Ferenz, ich war kurz vor dem Aus - in der Tat.
Aber unberechtigt, denn ich fechte den Regelsatz an - und dafür braucht es keine
Bescheide.

Ich hatte Herrn Böker und seine Bundestagsdrucksach 17(11)314 vom 18.Nov. 2010 als
Teil des Verfahrend genannt.

Nach meiner Rechtsauffassung, die hier wohl von vielen nicht geteilt wird, müßte der Richter
die Berechnungen des Herrn Böker widerlegen oder anerkennen.

Wie gesagt, ich habe aus dem Bestand an ein paar Bescheiden dem SG mitgeteilt, daß
eigentlich immer nur der RB und KdU bewilligt wurden. Weitergehende Ansprüche aber nicht.

Überlegt doch mal, wieso in Berlin im Jahr mehrere Zehntausend Haushalten Strom gesperrt wird.
Und wieso in 2013 netto(!!!) 1080 Menschen obdachlos wurden. Wollt ihr dies? In meinem Interview
mit der Mitstreiterin von Ralph Boes habe ich klar gesagt, daß Bürgermeister, die mehr als fünf
Obdachlose im Jahr zu verantworten haben, geschaßt werden müßten.
https://www.youtube.com/watch?v=bY8Tqvro51s&feature=youtu.be

Wenn ich damit für dieses Forum zu radikal erscheine, mag man mir dies schreiben.

In dem konkreten Verfahren ist wohl noch viel Zeit. Damit zermürbt man Menschen.
Dies gehört zu Machtapparat der Mächtigen, Herrschaftswissn eben.
KH

schwarzrot

Zitat von: KasparHauser am 23:42:21 Mo. 29.September 2014
Aber unberechtigt, denn ich fechte den Regelsatz an - und dafür braucht es keine
Bescheide.
Wieder mal dein altes problem, wenn du auch mal hier im forum, dinge die andere schreiben, mitlesen würdest:
Zitat1.
§ 20 Absatz 2 Satz 1 und 2 Nummer 1, Absatz 4, Absatz 5, § 23 Nummer 1, § 77 Absatz 4 Nummer 1 und 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch, jeweils in der Fassung von Artikel 2 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 453), und § 8 Absatz 1 Nummer 1, 2, 4 und 6, Absatz 2 Nummer 1 und 3 Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz in der Fassung von Artikel 1 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 453), jeweils in Verbindung mit § 20 Absatz 1 Satz 1 und 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch in der Fassung von Artikel 2 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 453) und § 28a Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch in der Fassung von Artikel 3 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 453), sowie die Anlage zu § 28 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch in der Fassung von Artikel 3 Ziffer 42 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 453) sowie § 2 der Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 138 Nummer 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2012 vom 17. Oktober 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 2090) sind nach Maßgabe der Gründe mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikels 20 Absatz 1 des Grundgesetzes vereinbar.
2.
Die Verfassungsbeschwerde wird zurückgewiesen.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20140723_1bvl001012.html
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=28244.0

Zitat
Nach meiner Rechtsauffassung, die hier wohl von vielen nicht geteilt wird, müßte der Richter
die Berechnungen des Herrn Böker widerlegen oder anerkennen.
...

Überlegt doch mal, wieso in Berlin im Jahr mehrere Zehntausend Haushalten Strom gesperrt wird.
Und wieso in 2013 netto(!!!) 1080 Menschen obdachlos wurden. Wollt ihr dies?

...

Wenn ich damit für dieses Forum zu radikal erscheine, mag man mir dies schreiben.

Aber klar, du bist hier der sooo radikale und es gibt hier im forum menschen, die 'wollen' dass 1080 menschen obdachlos werden... Gehts sonst noch?

Ich frag mich bei deinen beiträgen schön öfter, ob du nur nicht kappierst, dass recht haben und recht bekommen in diesem staat zwei verschiedene dinge sind, oder ob du einfach nur ein ignorant und nerviger selbstdarsteller bist.

Wer in diesem staat vor gericht gewinnen will, braucht entweder geld, plus einen guten anwalt, plus promi-bonus, oder er muss sich ernsthaft anhand der bestehenden gesetze seine vorgehensweise überlegen.

Es gibt noch einen weiteren weg, der geht aber nicht über die gerichte, sondern über revolution. Allerdings reicht es dafür auch nicht, nur zu meinen im recht zu sein, sondern man sollte ebenfalls leute überzeugen können. Wenn auch dabei egal ist, wie das jeweilige rechtssystem gerade aussieht.

Kannst du ja mal überlegen, ob es bei dir für das eine, oder für das andere reicht.


Und um mich richtig zu verstehen, dass problem ist NICHT, dass du die regelsätze zu niedrig findest, oder gegen diesen 'schweinestaat' was tun willst! Das problem ist ebenfalls NICHT, dass du auch nur entfernt radikal wärst. Das problem ist, dass du es dumm angehst und damit gefahr läufst, gerichtsurteile loszueisen, die ev. nicht nur deine situation noch verschlimmern, statt sie zu verbessern.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Ferenz

Zitat von: KasparHauser am 23:42:21 Mo. 29.September 2014
Hier spricht KasparHauser

Ja, Ferenz, ich war kurz vor dem Aus - in der Tat.
Aber unberechtigt, denn ich fechte den Regelsatz an - und dafür braucht es keine
Bescheide.

Ich hatte Herrn Böker und seine Bundestagsdrucksach 17(11)314 vom 18.Nov. 2010 als
Teil des Verfahrend genannt.

Nach meiner Rechtsauffassung, die hier wohl von vielen nicht geteilt wird, müßte der Richter
die Berechnungen des Herrn Böker widerlegen oder anerkennen...

KH

Hier zeigt sich doch schon Dein fortgeschrittener Realitätsverlust, K.H.

Eine pauschale Anfechtung des Regelsatzes z.B. mit der Bemerkung" ...Alles seit 2005..." im Rahmen eines Zugunstenantrages nach § 44 SGB X ist Unsinn!

Vermutlich hast Du es regelmäßig versäumt, in Bezug auf die gewährten Leistungen nach SGB II gegen jeden Bewilligungsbescheid eines 6-Monatszeitraums fristgerecht Widerspruch einzulegen, bzw. nach Zurückweisung des Widerspruchs Anfechtungsklage zu erheben. Wo ist hier im Forum ein Hinweis von Dir, daß Du in den vergangenen Jahren eine oder mehrere Regelsatzklagen erhoben hast?

Die Behauptung "Ich will höhere Leistungen" reicht nicht aus. Radikal kann ich so etwas nicht bezeichnen, eher dilettantisch und wirr...

Du bist nach meinem bisherigen Eindruck hoffnungslos mit der Bewältigung der Angelegenheit überfordert und fährst unbeirrt gegen die Wand.

Der vors. Richter am SG Berlin, Knorr hat Dir als Hinweis zum Nachdenken die Kopie des info-also 4/2014 Artikels von Udo Geiger (Richter am SG Berlin) ausgehändigt. Freundlicherweise hast Du mir diese PDF zugemailt. Aus Gründen des copyrights vom NOMOS-Verlag kann ich diesen Text hier leider nicht veröffentlichen, aber ich zitiere auszugsweise einige Textstellen:

"Ein wichtiger Unterschied des Überprüfungs- zum regulären Verwaltungsverfahren auf Erlass eines Bescheides liegt in der Beweislast, wenn ein unrichtiger Sachverhalt als Grund für die Korrektur genannt wird. Denn die Beweislastverteilung bestimmt sich immer nach dem Regelungsgefüge der für das Verfahren maßgebenden Normen. Da im Überprüfungsver­fahren § 44Abs. 1 SGB X die maßgebende Norm ist und der Antragsteller sich auf das Tatbestandsmerkmal des sich als unrichtig erweisenden Sachverhalts beruft, geht es zu seinen Lasten, wenn das Vorliegen dieses Tatbestandsmerkmals durch die Behörde,ggf. die Tatsachengerichte (Sozialgericht , Landessozialgericht), nicht mehr festgestellt werden kann.41

Ein trotz Aufforderung zur zumutbaren (§ 65 SGB 1) Mitwir­kung unsubstantiiert gebliebener Überprüfungsantrag gibt der Behörde das Recht, den Überprüfungsantrag ohne erneute Sachprüfung unter Verweis auf die Bestandskraft der beanstandeten Entscheidung als unbegründet zurückzuweisen.42

Erst recht entfällt eine inhaltliche  Prüfpflicht der Behörde, wenn pauschal das Verwaltungshandeln (z.B. ,,Überprüfung aller Bescheide seit 2005") ohne jegliche Differenzierung und Nennung der Gründe, warum die Bescheide falsch sein sollen, zur Überprüfung gestellt wird. Das BSG verweist hier auf den Wortlaut des § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X, wonach die Rücknahme eines aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen rechtswidrigen Bescheides nur ,,im Einzelfall" erfolgen soll. Ein ,,Einzelfall" in diesem Sinn sei zu bejahen,wenn entweder eine bestimmte Fragestellung tatsächlicher oder rechtlicher Natur oder eine konkrete Verwaltungsentscheidung als fehlerhaft benannt werde.43

41 BSG vom 25.7.2002 - B 11 AL 3/02 R
42 BSG vorn 14.3.2012 - ß 4 AS 239/ 11 B
43 BSG vom 13.2.2014 - B 4 AS 22/13 R


Hat die Behörde eine  Sachprüfung  mangels Substantiierung des Überprüfungsantrags abgelehnt und wird daraufhin Klage erhoben, bleibt die Entscheidung der Behörde richtig bzw. ist die Klage auf inhaltliche Bescheidung unbegründet, selbst wenn die Substantiierung im Klageverfahren nachgeholt wird. Ggf kann die nachgeholte Begründung als neuer Überprü­fungsantrag  gewertet  werden.

4.2.Bestimmung des Nachzahlungszeitraums

Der Zeitpunkt, zu dem der Überprüfungsantrag gestellt wird, bestimmt den Zeitraum,für den die zu Unrecht vorenthaltenen Sozialleistungen nachgezahlt werden müssen. Dem Zugang des Überprüfungsantrags kommt daher große Bedeutung zu, auch deshalb, weil Überprüfungen über Zeiträume außerhalb der Nachzahlungsverpflichtung grundsätzlich unzulässig sind..."


"  Rechtsschutzbedürfnis für die beantragte Überprüfung

§ 44 SGB X dient der materiellen Gerechtigkeit, nicht der Rechthaberei. Die Verpflichtung zur Prüfung der Rechtswidrigkeit eines bestandskräftig gewordenen Bescheides muss daher einen materiellen Vorteil für den Antragsteller haben.

Grundsätzlich gibt es daher nur dann ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Überprüfung, wenn diese eine Nachzahlung von Sozialleistungen mit sich bringt.  Einschränkungen der Nachzahlungspflicht haben insofern Auswirkungen auf die Zulässigkeit von Überprüfungsanträgen..."

"Einschränkung auf 1-Jahres-Nachzahlungszeitraum für SGB ll-Leistungen

Wie schon unter 4.2 erwähnt, hat der Gesetzgeber die Nachzahlung von SGB II-Leistungen auf 1 Jahr begrenzt.

Die Fristberechnung gemäß § 44 Abs. 4 SGB X ist unverändert geblieben (,,Vom Beginn des Jahres an, in dem der Ürprüfungsantrag gestellt wird"), so dass längstens für einen Zeitraum von 2 Jahren Leistungen nachgezahlt werden müssen bzw. insoweit ein Rechtschutzbedürfnis für eine Korrektur nach § 44 SGB X besteht.

Beispiel: Ein §-44-SGRX-Antrag auf höheres Alg II wird am 31.12.2014 gestellt. Der Antrag ist begründet, daher ist seit 1.1.2013 Alg II nachzuzahlen, also nicht nur ein Jahr vom Zeitpunkt der Antragstellung an zurückgerechnet.."

" 6. Resume

Das  Überprüfungsverfahren nach §44 SGB X ist unverzichtbar im Ringen um gerechte Entscheidungen. Dieses Anliegen gebie­tet einen bedachtsamen und verständigen Gebrauch. Gänzlich unbegründete Pauschal-Überprüfungsanträge oder Überprüfungskettenanträge schaden diesem Rechtsinstitut und befördern nur den Ruf nach einschränkenden Gesetzesänderungen."


Übrigens:

Meine Regelsatzklage vom 15.9.2011 schmort immer noch beim SG-Berlin, obwohl es bisher keinen förmlichen Beschluß des Gerichts gibt, das Verfahren ruhen zu lassen. Trotz Betreibensaufforderung meines Prozeßbevollmächtigten RA Ludwig Zimmermann vom 19.3.2014 zu S 200 AS 26383/11 herrscht Stillstand an der Prozeßfront...Eine Entscheidung werde ich wohl nicht mehr bekommen, da die Angelegenheit nach dem BVerfG-Urteil vom 23-07-2014 quasi gegenstandslos geworden ist.

Und was erwartest Du noch vom SG Berlin? 


















dagobert

Zitat von: KasparHauser am 23:55:46 So. 28.September 2014
4. Ich habe heute dem Richter einen Auszug der hier vorhandenen Bescheide geschickt. Auch mit der Bemerkung, daß
doch zu einigen Positionen, die ich in meinem Überprüfungsantrag genannt habe, dort nichts steht.
Z. B. Stromkosten, die über dem Regelsatz liegen,
Zum Strom hat sich das BVerfG erst geäussert, in diesem Punkt brauchst du nicht weiterklagen.
Zitat111
bb) Im Ausgangspunkt genügt die Ermittlung des existentiellen Bedarfs wegen der anfallenden Kosten für Haushaltsstrom den grundgesetzlichen Anforderungen. Angesichts außergewöhnlicher Preissteigerungen bei einer derart gewichtigen Ausgabeposition ist der Gesetzgeber allerdings verpflichtet, nicht nur den Index für die Fortschreibung der Regelbedarfe (oben C I 2 b cc), sondern auch die grundlegenden Vorgaben für die Ermittlung des Bedarfs hinsichtlich des Haushaltsstroms zu überprüfen und, falls erforderlich, anzupassen. Es sind aber keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass die Höhe der Gesamtpauschale für den Regelbedarf in den vorliegenden Verfahren mit der Verfassung nicht mehr vereinbar wäre, weil das grundgesetzlich garantierte Mindestmaß unterschritten wäre.
112
Im Unterschied zur Regelbedarfsbestimmung nach der Sonderauswertung der EVS 2003 wurde auch kein bloßer Abschlag für Heizstrom ,,ins Blaue hinein" (BVerfGE 125, 175 <237 f.>) vorgenommen. Der Berechnung des Bedarfs für den Haushaltsstrom liegt eine Sonderauswertung zugrunde, die Heizstromkosten aus der Erhebung ausschließt. Die so ermittelten Verbrauchsausgaben wurden dann in vollem Umfang als regelbedarfsrelevant anerkannt. Auch die Umrechnung des Verbrauchs im Fall von Hauseigentum auf die Höhe des Verbrauchs bei gemieteten Unterkünften wurde tragfähig damit begründet, dass die besonderen Stromausgaben bei Eigenheimen als gesonderte Kosten der Unterkunft gemäß § 22 SGB II neben dem Regelbedarf gedeckt werden (BTDrucks 17/3404, S. 56). Allerdings sind in die Durchschnittsbildung auch Haushalte ohne Kosten für Strom einbezogen. Jedoch stellen nicht ausgewiesene Stromkosten (BTDrucks 17/3404, S. 139, lfd. Nr. 46) bei 7,4 % der befragten Haushalte die Sicherung der menschenwürdigen Existenz nicht insgesamt in Frage. Sie sind den Haushalten ohne Angaben weder hypothetisch zugewiesen worden noch wurde durch eine Kontrollfrage, eine Gegenprobe nach dem Warenkorbmodell oder durch andere Methoden gesichert, dass die Werte hier nicht unsachlich verzerrt werden. Es liegt im Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers, wie die Verbrauchsausgaben für diese Haushalte in einer realistischen Berechnung des existenzsichernden Bedarfs einbezogen werden; dass sie einzubeziehen sind, steht jedoch außer Frage.
http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20140723_1bvl001012.html
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Ferenz

Es wäre hilfreich, wenn Kaspar Hauser seinen Überprüfungsantrag, den Widerspruchsbescheid des JC Berlin-Neuköln und seine Klageschrift hier veröffentlicht.

Rudolf Rocker

Leider ist es so, das sich K.H. seit ich mich erinnern kann (bin seit fast 5 Jahren hier aktiv) als enorm beratungsresistent erwiesen hat.
Jegliche Tipps, Hinweise, Hilfestellungen und Ratschläge wurden ignoriert oder einfach in den Wind geschlagen.

Daher tendiert die Bereitschaft K.H. weiterhin zu unterstützen bei den meisten Forenkolleg_innen hier gegen Null.
Klingt hart, muss aber mal gesagt werden.

Man kommt sich nämlich verarscht vor, wenn jemand hier im Forum um Hilfe fragt; diese Hilfe bekommt und sie dann einfach ignoriert.
Deshalb braucht sich K.H. auch jetzt nicht mehr darüber aufregen, das ihm keiner mehr helfen will.

Wenn jemand bereit ist Hilfe anzunehmen oder wenigstens in einen Dialog zu treten ist das ja okay.
Aber so ist mir meine Zeit dafür einfach zu schade!

BGS

Zitat von: Rudolf Rocker am 20:55:53 Di. 30.September 2014
Leider ist es so, das sich K.H. seit ich mich erinnern kann (bin seit fast 5 Jahren hier aktiv) als enorm beratungsresistent erwiesen hat.
Jegliche Tipps, Hinweise, Hilfestellungen und Ratschläge wurden ignoriert oder einfach in den Wind geschlagen.

Daher tendiert die Bereitschaft K.H. weiterhin zu unterstützen bei den meisten Forenkolleg_innen hier gegen Null.
Klingt hart, muss aber mal gesagt werden.

Man kommt sich nämlich verarscht vor, wenn jemand hier im Forum um Hilfe fragt; diese Hilfe bekommt und sie dann einfach ignoriert.
Deshalb braucht sich K.H. auch jetzt nicht mehr darüber aufregen, das ihm keiner mehr helfen will.

Wenn jemand bereit ist Hilfe anzunehmen oder wenigstens in einen Dialog zu treten ist das ja okay.
Aber so ist mir meine Zeit dafür einfach zu schade!


Stimme zu. Auch mir drängt sich mitunter der Eindruck auf, K. H. würde sich nur abreagieren wollen in seinem oft verständlichem Grimm, doch auf konkrete Ratschläge wurde bisher wohl nicht eingegangen. Trotzdem alles Gute, K. H., nimm es nicht persönlich, doch es hätte Dir sicherlich in Deinen Anliegen geholfen, wenn Du bisher den einen oder anderen Tipp von der CD-Community beherzigt hättest.

"Recht haben" bedeutet überhaupt nichts, zumindest hinsichtlich dem "Recht bekommen" vor einem Gericht. Überall auf der Welt.

Aber laß Dich nicht entmutigen und versuche in Zukunft möglichst, die Dir zur Verfügung stehende Energie zielorientiert einzusetzen..

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
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KasparHauser

Hier spricht KasparHauser

BGS, ich habe viele Ratschläge angenommen und umgesetzt.
Allerdings war ich vorrangig in einem andern Forum und ergänzent in
einem dritten Forum.

Die Ratschläge ergänzen sich nicht unbedingt, sondern widersprechen sich meistens.
Liegt wohl an der ganz schlechen Gesetzgebung.

Natürlich nehme ich Ratschläge an. Wozu schreibe ich hier sonst im Forum?
Und die Angriffe gegen mich, ich würde mich Ratschlägen verweigern, sind unbegründet geblieben.
Drei Beispiele sollten allemal genannt werden.

Ich möchte diesem Thread die Spitze nehmen:
Bitte nur noch konstruktive Ratschläge. Was kann ich machen gegen diesen
Staat, der alle Macht hat und die ausspielt?

Was macht ihr und wie kann ich euch unterstützen? Petitionen habe ich reichlich unterstützt.
Allerdings war ich meistens nur einer unter mehreren Zehntausend.
KH

BGS

Wäre es nicht einfacher, wenn Du, K. H., drei Fälle benennst, wo Du Ratschläge, gleich von wem, von CD angewandt hast mit welchem Ergebnis?

MfG

BGS
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Ferenz

Zitat von: KasparHauser am 23:43:44 Di. 30.September 2014
Hier spricht KasparHauser

Bitte nur noch konstruktive Ratschläge. Was kann ich machen gegen diesen
Staat, der alle Macht hat und die ausspielt?

KH

Was soll das denn K.H., Du hast nicht die Deutungshoheit über die Antworten in dem Thread! Was einer hier zu Deinem Thema antwortet, bestimmt ausschließlich Derjenige, der sich zum Thema äußert. Welch eine Verblendung... Du kämpfst nicht gegen den Staat, sondern führst lediglich einen Sozialrechtsstreit und machst nicht Deine Hausaufgaben, wie man es von einem Kläger erwarten darf. Wenn Du im Rechtsstreit beim Sozialgericht Berlin  "Scheiße baust" sind nicht andere Schuld sondern ausschließlich Du. Da nützen auch keine Ratschläge von Unterstützern. Du begreifst es einfach nicht worauf es in einem Prozeß ankommt

Niemand verlangt von Dir, den bösen Staat auszuhebeln. Wenn Du einen Rechtsstreit vor dem Sozialgericht erfolgreich betreiben willst, mußt Du eben die Regeln kennen und anwenden. Sofern es Dir aus persönlichen Gründen nicht möglich ist - sei es wegen fehlender juristischer Sachkunde oder fehlendem Anwalt, der bereit ist Dich zu vertreten -  dann laß es.

Denk mal darüber nach, Ballast der Vergangenheit abzuwerfen und entscheide Dich was zukünftig wichtig ist und was nicht... da werden sich einige Baustellen finden.
   
Andernfalls glaube ich, daß Du dabei bist, die Chose gewaltig zu vermasseln...

Rudolf Rocker

Ich möchte da nur mal ein Beispiel nennen:
Der Ratschlag "nimm Dir einen Anwalt", kam schon von Anfang an von Kolleg_innen (und von mir) hier aus dem Forum.

Du hast diesen Ratschlag nicht befolgt, stehst jetzt alleine vor dem SG, siehst deine Felle wegschwimmen und gibst nun anderen die Schuld dafür.
Es steht dir natürlich vollkommen frei, das so zu machen. Sich dann aber darüber aufregen, das niemand zum Prozess kommt und niemand mehr bereit ist, hier Hilfestellung zu geben halte ich ehrlich gesagt für ziemlich arrogant.

KasparHauser

Hier spricht KasparHauser

Ich vermute, du bist noch jünger, als 30 Jahre.
Diese Rechthaberei kenne ich von meinen Söhnen, wenn auch nicht so ausgeprägt.

Ich hatte in meinem Leben etwa 100 Anwälte. Davon einen Professor und auch einige
Studienkollegen. Nahezu alle waren nur darauf bedacht, Geld zu verdienen, richtig vertreten
hat mich kaum einer.

Aber nach vielen Versuchen sind zwei Anwälte geblieben, denen ich vertraue, siehe dazu
Polizeigewalt.blogger.de
Der eine vertritt mich strafrechtlich, der andere vor dem Sozialgericht und dem Landgericht.

Allerdings möchte ich beide nicht überfordern, sondern suche in Foren Hilfe, wie hier.

Den von Ferenz genannten RA Z. kenne ich, der wurde mir in einem anderem Forum sehr empfohlen.
Da er sich nicht korrekt verhalten hatte, wurde er auf meine Initiative von der Anwaltskammer
ermahnt. Ein neues Verfahren ist noch offen.

Wie soll jemand, der AlgII bekommt, Rechtsanwälte bezahlen? Dies sieht der Regelsatz ja nun man
wirklich nicht vor.

Ist es nicht besser und sinnvoller, sich in solch einem Forum auszutauschen?
Rechtsanwälte wollen und müssen Geld verdienen. Und Kosten dürften die einige haben.
Darauf zu verweisen, Rechtsanwälte einzuschalten, scheint mir nicht förderlich, eher kontraproduktiv.
KH

BGS

Wsrum greifst Du Forenmitglieder an, K. H.?

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

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Rudolf Rocker

ZitatWsrum greifst Du Forenmitglieder an, K. H.?
Nee, ist schon ok!
Sehe ich jetzt persönlich nicht als Angriff, sondern eher als emotionsgeladene Diskussion. ;)


ZitatRechtsanwälte wollen und müssen Geld verdienen. Und Kosten dürften die einige haben.
Darauf zu verweisen, Rechtsanwälte einzuschalten, scheint mir nicht förderlich, eher kontraproduktiv.

Ja, sieht man an Deinem aktuellen Verfahren, wie "kontraproduktiv" es ist, einen Anwalt einzuschalten!


ZitatWie soll jemand, der AlgII bekommt, Rechtsanwälte bezahlen? Dies sieht der Regelsatz ja nun man
wirklich nicht vor.

Auch dazu gab es hier Tipps von Usern. Aber ich gehe mal stark davon aus, das Du es nichtmal versucht hast Prozesskostenhilfe zu beantragen.


ZitatIst es nicht besser und sinnvoller, sich in solch einem Forum auszutauschen?
Ja, aber dieses Forum kann und darf keine Rechtsberatung machen.
Daher kann es auch keinen Anwalt (schon gar nicht vor Gericht) ersetzen.

mousekiller

Ich bin mir nicht wirklich sicher ob ich hierzu noch etwas schreiben sollte. Aber: ich habe das Glück einen Anwalt zu haben, dem ich wirklich vertrauen kann. Im Zweifel schicke ich auch schon mal einen Text zum Korrekturlesen hin. Wenn dann das Angebot kommt, die Sache zu übernehmen, weiß ich zumindest, dass vor jedem Schreiben, was zum Gericht geht, noch mal ein Korrekturlesen meinerseits kommt. Unklare Formulierungen/Punkte werden dann auch gern per Telefon/Persönlich geklärt. Anwälte sind durchaus Menschen, die sich bewußt sind, Fehler zu machen. Und auch anerkennen können, wenn ein Nichtjurist bereits so gut formuliert/argumentiert, dass der Anwalt nicht mehr viel hinzufügen muß. Allerdings sollte man sich, wenn man sich einen Anwalt nimmt, darüber informieren, welche Fachgebiete er betreut. Für Rechtstreitigkeiten im SGB ll gibt es wenige, allerdings sind die dann wirklich spezialisiert.

Und was die Rechtsberatung angeht: in diesem Forum wird es die nicht geben. Denn: es gibt ein Rechtsdienstleistungsgesetz, nach dem Foren wie dieses für Rechtsberatungen sogar abgemahnt werden können. Der Admin hier hat wirklich genug damit zu tun, sinnlose Abmahnungen abzuwehren.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

KasparHauser

Hier spricht KasparHauser

Ja, ein guter Anwalt ist viel wert.
Auch ich bitte meinen verbliebenen Anwalt, mir vor Versenden seinen Schriftsatz zu senden.
Meist kann ich noch etwas korrigieren.

Wie hier auch schon gesagt, hatte ich viele Anwälte.
Zuletzt vom SoVD, noch aktiv aber auch schon Mandate wegen angeblicher
Erfolglosigkeit niedergelegt. Vorher aber war die Erfolgsaussicht bestätigt worden
und eine Bezahlung eingefordert worden.

Ihr solltet nicht auf Anwälte verweisen, diese wollen nur unser Geld.
Und diese Gelder sind in den Regelsätzen nicht vorgesehen, obgleicht Rechtsstreitigkeiten zum Alltag
gehören. Klar, Regelsatz ist auch deswegen zu niedirig.
KH

Rudolf Rocker

ZitatIhr solltet nicht auf Anwälte verweisen, diese wollen nur unser Geld.

Tatsächlich? Anwälte wollen Geld für ihre Arbeit haben?
Was für abartige Verbrecher das doch sind! Wie kann man es wagen für seine Arbeit auch noch Geld zu verlangen?
Alle einsperren! Das ganze Pack in den Kerker werfen!  ::)

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