Zum psychiatrischen Dienst trotz bereits vorhandener psychiatrischer Gutachten?

Begonnen von Bimmelbommel, 15:40:13 Mi. 17.September 2014

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Bimmelbommel

Zitat von: Rudolf Rocker am 15:54:06 So. 12.Oktober 2014

Aber wer entscheidet denn was eine Besserung des Gesundheitszustands bewirkt und was eine Verschlechterung!

Das ist ja eben der Punkt, der mir Sorge macht.
Gerade solche Paragraphen können ja nach Belieben gedehnt und gedreht werden, wie es gerade passt. Und gerade wenn jemand nicht so mitspielt, wie er soll und den JC unbequem wird, kann ich mir gut vorstellen, dass man Mittel und Wege findet, ihn auf diese Art klein zu kriegen.
Denn der MD untersteht ja, so wie ich das verstehe, den Arbeitsämtern und da wird wohl recht schnell so manchem, der psychische Probleme hat, bescheinigt, dass nur eine Unterbringung in der Psychiatrie eine Besserung herbeiführen kann. Zumindest hat sich der Psychiater in die Richtung geäußert, dass die darauf Einfluss nehmen und man dann ab einem gewissen Punkt keine Wahl mehr hat, ob man das will oder nicht.

schwarzrot

Zitat von: Rudolf Rocker am 15:10:53 So. 12.Oktober 2014
Lasst Euch vom JC nicht stressen und nicht kaputtmachen!
Irgendwelche SBs können Deine Frau nicht dazu zwingen, in eine stationäre Behandlung zu gehen! (Und der MD auch nicht!)
Der MD kann nur entscheiden, ob Deine Frau erwerbsfähig, teilweise erwerbsfähig oder nicht erwerbsfähig ist.
Er kann jedoch nicht entscheiden, welche Behandlungsform für Deine Frau die Beste sein soll. Das ist die Aufgabe des behandelnden Arztes!

Wundert mich, das der Psychater so ein Zeug erzählt.
Es gibt andere Ärzte die würden rot anlaufen, wenn ihnen der MD vorschreiben möchte welche Behandlung für ihre Patienten die Beste wäre!

Ich will dieses statement von Rudi nochmal unterstützen.
Ihr scheint einen haufen schiss zu haben, der ist aber übertrieben, bzw. arschamt und 'job'center arbeiten hauptsächlich mit dieser angst ihrer betroffenen.

Jemanden zwangsweise in stationäre behandlung zu zwingen ist gerade im psychobereich gar nicht so einfach (einzige handhabe ist hier, ob deine frau 'eigen-', bzw. 'fremdgefährdend' ist. Mit ner psychose an sich bekommt niemand eine zwangseinweisung.)

Ausserdem kann, wenn ich richtig erinnere, jedes gutachten des MD-arschamtes/-JC durch ein neues gegengutachten eines arztes ausser kraft gesetzt werden.werden. Das kann man beliebig oft wiederholen.

Die handhabe des 'JC' beschränkt sich in diesem bereich auf §60, 62 + 66 SGBI (§ 63 ist quark, weil deine frau ist ja in behandlung!), sie können also höchstens bei verstoss der 'mitwirkung' nach §60 + 62, die zahlung aussetzten, dagegen könnt ihr aber rechtsmittel + Einstweilige anordnung erwirken, bis das notfalls vor gericht geklärt wird.

Dass euer behandelnder arzt eure angst in dieser richtung sogar noch verschärft, finde ich sehr komisch.

Ev. solltet ihr nochmal etwas ausführlicher mit eurem behandelnden arzt über alles reden. Wenn der weiterhin bei euch sogar panik noch verschärft, statt zu helfen: einen neuen, besseren suchen!
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

ZitatGerade solche Paragraphen können ja nach Belieben gedehnt und gedreht werden, wie es gerade passt. Und gerade wenn jemand nicht so mitspielt, wie er soll und den JC unbequem wird, kann ich mir gut vorstellen, dass man Mittel und Wege findet, ihn auf diese Art klein zu kriegen.

Nee, lieber Bimmelbommel!
Es ist genau andersrum!
Die Leute die immer die Füsschen still halten und alles machen, was das JC von ihnen verlangt kriegen richtig Stress.
Nur diejenigen die sich wehren, die zeigen das sie ihre Rechte kennen und klar machen, das sie sich nichts gefallen lassen haben eine Chance vom JC nicht verarscht zu werden!

Die haben gar keinen Bock drauf, Leuten die sich wehren auf die Füsse zu treten. Das macht viel zu viel Arbeit. Ständig Widersprüche bearbeiten, Gerichtsverfahren, Beschwerden bei Teamleiter_in oder Geschäftsführer_in, usw.
Da nimmt man sich doch lieber die Leute vor, die KEINEN Stress machen. Viel einfacher.


Bimmelbommel

Zitat von: mousekiller am 11:11:39 Do. 09.Oktober 2014
Was genau steht denn in der Einladung? Ist diese Einladung nach § 309 SGB lll i. V. m. § Irgendwas SGB gestellt? Wenn ja, wäre der Wortlaut für den Einladegrund schon mal recht interessant.

Ich habe die Einladung mal eingescannt. Das ist auch bis heute die einzige Antwort auf den von dir empfohlenen Widerspruch, auf den sie bis heute noch mit keinem Wort eingegangen sind.





Bimmelbommel

wie kann man eigentlich einen Kommentar löschen, wenn man in doppelt geschrieben hat?

Rudolf Rocker

§ 309 SGB III

Zitat(2) Die Aufforderung zur Meldung kann zum Zwecke der
   1.    Berufsberatung,
   2.    Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit,
   3.    Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen,
   4.    Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren und
   5.    Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch

erfolgen.

http://dejure.org/gesetze/SGB_III/309.html



Eine Einladung nach §59 SGB II i. V.m. §309 SGB III um über einen Widerspruch zu reden ist meiner Meinung nach nicht zulässig.
Jedenfalls gibt das das SGB so nicht her.

Ich vermute aber mal, das Du dort hingehen wirst. Also rate ich Dir:

1.Nimm Dir auf jeden Fall einen kompetenten Beistand mit!
2. Du hast einen schriftlichen Widerspruch abgegeben. Verlange auch eine schriftliche Antwort auf diesen Widerspruch.
3. Kommt die SB Dir blöd: Ab zum Teamleiter. Dort beschwerde einlegen.
4. Keine Aussage zum Widerspruch! Diese Einladung ist eine mündliche Verhandlung über den Widerspruch! Alles was Du dazu sagst, wird von der SB im Protokoll festgehalten und im Falle einer SG Verhandlung als Beweis gewertet.

Zusammengefasst: Verweise auf den schriftlichen Widerspruch. Velange eine Antwort in Schriftform. Keine mündliche Aussage.


Des weiteren folgende Fragen im Hinterkopf behalten wenn SB irgendwas erzählt:
Wo steht das?
Können Sie mir die Rechtsgrundlage dafür nennen?
Geben Sie mir das bitte schriftlich!


Zitatwie kann man eigentlich einen Kommentar löschen, wenn man in doppelt geschrieben hat?

Oben rechts auf Ändern klicken, den Inhalt markieren und mit der Entf- Taste löschen.


Bimmelbommel

Danke dir. Diese Einladung betrifft ja meine Frau, nicht mich und ich wäre sowieso immer bei den Terminen dabei. Das Problem ist, dass sie totale Panik hat, da überhaupt nochmal hinzugehen und ich überlege, wie ich das irgendwie abwenden kann.
Sollten wir diese schriftliche Antwort einfach jetzt vorab verlangen, evtl gleich mit einer Beschwerde gegen die SB an den Teamleiter?
Für den Termin selbst könnte meine Frau sich theoretisch eine Krankmeldung holen, aber auf Dauer weiß ich auch nicht, ob das eine Lösung ist, weil die SB dann einfach eine neue Einladung schicken wird mit dem netten Zusatz, dass man sich am Tag der Beendigung der Krankmeldung dann melden muss, wie sie das bei mir gemacht hat. Das Problem ist, dass diese SB extrem hartnäckig ist. Ich hab ja mit der selben SB gerade ein recht ähnliches Problem. In meinem Fall ignoriert sie auch meinen Widerspruch und verlangt einfach den selben Unfug wie zuvor von mir, obwohl sie bereits alles hat.
Ich denke, ich werde nicht verhindern können, gegen diese SB Beschwerden zu schreiben oder?

Rudolf Rocker

Eine Krankmeldung wird das Problem nur aufschieben aber nicht aufheben.
Das hast Du schon richtig erkannt.
Das Problem ist, das die sich mit dem Widerspruch so lange Zeit nehmen wie sie wollen; egal ob es da irgendwelche Fristen gibt oder nicht!

Als Beistand empfehle ich dringend eine weitere Person hinzuzuziehen.
Und zwar eine mit Sachkompetenz.

Schau mal, ob es bei Dir in der Gegend eine Elo- Ini, oder sowas gibt.
Auch die Partei Die Linke bietet in einigen Städten Beistände an.


Und noch mal ganz fett und rot was mousekiller dazu vor ein paar Tagen schon geschrieben hat:
ZitatBimmelbommel. Eine neue EGV kann und darf garnicht abgeschlossen werden, ganz gleich was die SB blubbert.

Deine Frau ist momentan nicht erwerbsfähig, also würde jede EGV nach § 15, Abs. 1 SGB ll nichtig sein.
Beschwer dich doch einfach mal beim Teamleiter über ihre Penetranz. Oder, wenn du sie begleitest, möchtest du gern mit dem Teamleiter sprechen.

Bimmelbommel

Die Frage ist, wie stelle ich es denn überhaupt an, mich beim Teamleiter zu beschweren?
Unser JC ist inzwischen ein regelrechter Hochsicherheitstrakt. Wenn man dort reingeht, steht ein Sicherheitstyp vor einem Aufzug. Der lässt einen nur in den Aufzug zu den oberen Stockwerken, wenn man eine Einladung hat. Ansonsten kann man sich nur in eine ellenlange Schlange vor einen Infoschalter stellen, wo man dann, je nach Tag, nach 1-2 Stunden mal drankommt und einer Schalterfrau (hinter der weitere 2 Sicherheitsleute stehen) sein Anliegen erzählen kann, was dann in die Akte notiert wird, fertig.
Zu seinem SB, geschweige denn zu einem Teamleiter kommt man dort niemals ohne Einladung durch.
Das heißt, ich müsste das schriftlich einreichen. Wie geh ich sowas an? Schreib ich einfach etwas wie "an den Teamleiter" auf das Kuvert und schilder dann meinen Fall oder gibt es da eine feste Form oder ähnliches, die ich einhalten muss?

Rudolf Rocker

Wiso?
Wenn Du im Gespräch mit der SB bist und die erzählt Dir dummes Zeug verlangst Du, das sie bitte mal die/ den TeamleiterIn dazuholen soll.
Macht sie das nicht ist das Gespräch beendet. Fertig!
Und wenn Du ein Gespräch mit der/dem TL verlangst wird man Dich auch dahin lassen.
Ein bißchen Durchsetzungsvermögen gehört natürlich dazu.
Wer sich mit "ist zur Zeit nicht im Haus" abwimmeln lässt oder mit "keinen Termin mehr in den nächsten 6 Wochen frei" hat da natürlich schlechte Karten.
TeamleiterInnen haben auch immer StellvertreterInnen und wenn die nicht da sind gehts eben weiter zur Geschäftsleitung.

Bimmelbommel

Die Sache ist ja, dass ich gerne im Vorfeld verhindern möchte, dass es überhaupt zu diesem neuen Termin kommt, zu dem die SB meiner Frau sie eingeladen hat, da meine Frau jetzt schon total fertig ist, weil für sie so ein Termin einfach totaler Druck ist. Ich denke, sowas ist sowieso für jeden Menschen Stress, aber bei ihr äußert sich sowas einfach wirklich extrem und ich würde gerne etwas machen, um diesen Termin zu verhindern, sprich mich vielleicht vorher an diesen Teamleiter wenden mit einer Beschwerde, um diesen ganzen Humbug abzuwenden, weil sie ja eben ein Attest hat und jederzeit ein aktuelles einreichen kann, weswegen ich diese ganze Einladerei einfach nur als Schikane sehen kann.

Das Problem ist wie gesagt nicht, dass man sich bei unserem JC durchsetzen muss, sondern dass sie das wirklich so geschickt gedeichselt haben, dass man dort einfach zu niemandem durchkommt, weil überall Sicherheitsleute mit schicken Westen und Krawatten stehen, die nichts anderes sagen können als "ohne Termin kann ich sie hier leider nicht durchlassen" und "da müssen sie etwas schriftlich einreichen".
Und ich kenn tatsächlich einen Fall von einem Bekannten, der dort mit der Polizei rausbegleitet wurde, weil er sagte, dass er nicht geht, bevor er nicht zu seinem SB darf. Der Laden ist einfach die totale Verarsche von vorne bis hinten.

schwarzrot

Zitat von: Bimmelbommel am 19:55:28 Mo. 13.Oktober 2014so geschickt gedeichselt haben, dass man dort einfach zu niemandem durchkommt, weil überall Sicherheitsleute mit schicken Westen und Krawatten stehen, die nichts anderes sagen können als "ohne Termin kann ich sie hier leider nicht durchlassen" und "da müssen sie etwas schriftlich einreichen".
'darf ich mal ihren namen haben?' (kugelschreiber und block zücken!)
'Können sie bitte mal ihren vorgesetzten holen?'

Und an den teamleiter zu schreiben, halte ich für eine ziemlich blöde idee. Es sei denn ihr könnt der SB fehlverhalten NACHWEISEN(!), dann dienstaufsichtsbeschwerde an BA + jokecenterleiter.

Es ist ebenfalls ne blöde idee, wenn man die selbe SB hat, sich gegenseitig zu begleiten und das ehepartner als begleitung nicht so sinnvoll ist, haben wir ja schon mal besprochen.
In welchem kaff wohnst du denn? (wenn du in nem kaff wohnst, bitte nicht antworten, falls du in ner grösseren stadt wohnst, kannst du das gefahrlos sagen, solange du nicht den stadtteil nennst.)

Zu deinem kollegen, du/er hat nicht das recht auf einen bestimmten SB, jedoch dass er bei entsprechender stelle sein anliegen vorbringen kann (wartezeit ist dabei einzuplanen).
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

Ich kann es nur noch mal ausdrücklich betonen:
Nur mit kompetentem Beistand dahin gehen!

Wenn Du Dich schon von so einem Security- Hansel ins Bockshorn jagen lässt, wird die Geschichte sonst mächtig in die Hose gehen!

"Ich möchte jetzt Ihren Teamleiter sprechen!" heißt der Satz.
Und wenn das verweigert wird, ist das Gespräch beendet. Punkt!

Ansonsten: Alles was die SB wissen muss steht in Deinem schriftlichen Widerspruch.
Alles was DU wissen willst, erwartest Du in SCHRIFTFORM!

Ist das soweit angekommen? ::)

Bimmelbommel

Ja, nur bin ich mir eben immer noch unsicher, wie sie jetzt konkret vorgehen sollte?
Der Termin ist in knapp 2 Wochen. Sollten wir jetzt einfach noch einmal ein Schreiben an die SB aufsetzen, indem meine Frau erklärt, dass eine erneute Einladung zu einer neuen EGV unnötig ist, da sie nicht arbeitsfähig ist und somit auch keine EGV unterschreiben kann und gleichzeitig auf eine schriftliche Antwort auf ihren Widerspruch bestehen soll? Die Frist, die sie der SB gesetzt hat, ist ja schon längt reaktionslos verstrichen. Die einzige Reaktion war diese Einladung. Vom Widerspruch kein Wort.
Und wenn der Termin kommt und sie bis dahin noch keine Antwort erhalten hat, sollte sie sich dann einfach für den Termin eine Krankmeldung holen und fertig?
Und sollten wir nun zeitgleich an den Teamleiter schreiben oder besser nicht? Weil Fehlverhalten in dem Sinne ist das doch oder nicht, wenn die SB eine EGV abschließt, die sie nicht abschließen darf und gleichzeitig einen Widerspruch ignoriert? Oder würde der Schuss nach hinten losgehen, weil wir ja beide weiterhin zu dieser SB müssen, welche sich dann vermutlich neue Schikanen einfallen lässt?

mousekiller

Bimmelbommel, eine Behörde hat 3 Monate Zeit, über einen Widerspruch zu entscheiden (§ 88 SGG). JC ignorieren Fristsetzungen meistens, diese dienen lediglich dazu, die Behörde unter Druck zu setzen.

Du hast jetzt folgende Möglichkeiten:
Weg 1: Deine Frau lässt sich krankschreiben. So geht ihr zwar dem Termin aus dem Weg, der wird aber nur aufgeschoben.
Weg 2: Ihr geht hin, du als ihr Beistand (!). Ihr nehmt einen Ausdruck des § 15 SGB ll mit, legt ihr den vor und verweigert unter Berufung auf eben diesen Paragrafen die Unterschrift. Sollte die Dame daraufhin einen VA erlassen wollen, möchtet ihr den Teamleiter sprechen.
Weg 3: Ihr setzt jetzt eine Fachaufsichtsbeschwerde auf und rügt den Eifer der Dame, mit einer nicht erwerbsfähigen Person eine EGV abschließen zu wollen.

Unbeschadet davon könnt ihr das auch noch machen, falls die Dame am Termin ein Gespräch mit dem Teamleiter verweigern will oder euch den VA aufdrückt.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Rudolf Rocker

ZitatWeg 2: Ihr geht hin, du als ihr Beistand (!). Ihr nehmt einen Ausdruck des § 15 SGB ll mit, legt ihr den vor und verweigert unter Berufung auf eben diesen Paragrafen die Unterschrift. Sollte die Dame daraufhin einen VA erlassen wollen, möchtet ihr den Teamleiter sprechen.
Weg 3: Ihr setzt jetzt eine Fachaufsichtsbeschwerde auf und rügt den Eifer der Dame, mit einer nicht erwerbsfähigen Person eine EGV abschließen zu wollen.


Genau so wie mousekiller es beschrieben hat würde ich es machen!
Einziger Unterschied:
Ich rate immer noch dazu einen weiteren (unabhängigen) Beistand mitzunehmen.

Bimmelbommel

Danke für die Antworten.
Könnten wir Weg 1 und Weg 3 kombinieren und gleichzeitig der SB selbst noch einen Brief schreiben, dass (dabei auf §15 verweisen) der Termin für eine neue EGV keinen Sinn macht, worauf im Widerspruch bereits ausführlich eingegangen wurde, weswegen wir auf eine schriftliche Antwort warten oder sollten wir davon lieber die Finger lassen?



mousekiller

Wenn ihr der EGV schriftlich widersprochen habt, habt ihr das Recht auf eine schriftliche Antwort. An eurer Stelle würde ich auch im Gespräch darauf bestehen, auf welcher rechtlichen Grundlage die Dame die EGV mit deiner Frau trotz des eindeutigen Gegenargumentes abschließen möchte.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Bimmelbommel

Gibt es dafür irgendeinen Paragraphen, auf den ich mich berufen kann?
Wir setzen jetzt einfach ein paar Zeilen an die SB auf, in der wir kurz schreiben, dass wir auf eine schriftliche Antwort auf unseren Widerspruch warten und eine neue EGV nicht abschließbar ist, wobei wir auf §15 verweisen und schauen dann, was passiert.
Zum Termin selbst holt meine Frau sich eine Krankmeldung.

Rudolf Rocker

Naja, mach Dich doch mal hiermit vertraut:

Der Rechtsschutz im SGB II
Praxishandbuch für das Verfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz


http://www.harald-thome.de/media/files/Praxishandbuch-Sozialgerichtsgesetz.pdf

mousekiller

§ 33 SGB X Abs. 2

Zitat(2 Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt. Ein elektronischer Verwaltungsakt ist unter denselben Voraussetzungen schriftlich zu bestätigen; § 36a Abs. 2 des Ersten Buches findet insoweit keine Anwendung.

Mit der Schaffung und Aushändigung der EGV durch eure SB ist ein Verwaltungsakt in Gang gesetzt worden. Euer Widerspruch, sofern dieser dem JC bekannt geworden ist, ist ebenfalls ein Verwaltungsakt. Dass Schriftform eingehalten werden muß, ergibt sich aus obigen Paragrafen.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Bimmelbommel

Eine Antwort auf den Widerspruch haben wir immer noch nicht bekommen, auch keine Reaktion auf unseren letzten Brief, aber dafür ein neues Schreiben, dass meine Frau beim Beratungsgespräch mit der SB vereinbart hätte, dass eine psychologische Untersuchung (Dauer 1 Stunde) mit ihr beim psychiatrischen Dienst gemacht wird. Der Termin hierfür ist in 2 Wochen. Sie soll jetzt aber bis Mittwoch schriftlich bestätigen, dass sie diesen Termin wahrnimmt.
Meine Frau will auf gar keinen Fall da hingehen und ich bin gerade am Überlegen, was ich machen soll. Ich muss irgendwie von diesem verfluchten ALG2 weg, damit wir endlich unsere Ruhe von dem Verein haben.  :(

Hochseefischer

Zitat von: mousekiller am 13:06:54 Mi. 15.Oktober 2014Euer Widerspruch, sofern dieser dem JC bekannt geworden ist, ist ebenfalls ein Verwaltungsakt.

Seit wann ist ein Schreiben eines Bürgers an eine Behörde ein Verwaltungsakt?

Hier die Definition eines Verwaltungsaktes im SGB X:

ZitatVerwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.

§ 31 Satz 1 SGB X: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__31.html

mousekiller

Der Widerspruch wird zum Verwaltungsakt, da er sich direkt auf einen Bescheid bezieht. Und die Behörde muß ihn als solchen behandeln.
http://de.wikipedia.org/wiki/Widerspruch_%28Recht%29
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Hochseefischer

Zitat von: mousekiller am 17:19:13 Sa. 08.November 2014
Der Widerspruch wird zum Verwaltungsakt, da er sich direkt auf einen Bescheid bezieht. Und die Behörde muß ihn als solchen behandeln.
http://de.wikipedia.org/wiki/Widerspruch_%28Recht%29

Das kann ich aus dem besagten Wikipedia-Artikel nicht herauslesen. Aber diese Diskussion sollte nicht den Beitrag von Bimmelbommel vergessen lassen, den er heute hier eingestellt hat, ich wiederhole ihn nochmal:

Zitat von: Bimmelbommel am 10:57:22 Sa. 08.November 2014
Eine Antwort auf den Widerspruch haben wir immer noch nicht bekommen, auch keine Reaktion auf unseren letzten Brief, aber dafür ein neues Schreiben, dass meine Frau beim Beratungsgespräch mit der SB vereinbart hätte, dass eine psychologische Untersuchung (Dauer 1 Stunde) mit ihr beim psychiatrischen Dienst gemacht wird. Der Termin hierfür ist in 2 Wochen. Sie soll jetzt aber bis Mittwoch schriftlich bestätigen, dass sie diesen Termin wahrnimmt.
Meine Frau will auf gar keinen Fall da hingehen und ich bin gerade am Überlegen, was ich machen soll. Ich muss irgendwie von diesem verfluchten ALG2 weg, damit wir endlich unsere Ruhe von dem Verein haben.  :(

schwarzrot

Zitat von: mousekiller am 17:19:13 Sa. 08.November 2014
Der Widerspruch wird zum Verwaltungsakt, da er sich direkt auf einen Bescheid bezieht. Und die Behörde muß ihn als solchen behandeln.
http://de.wikipedia.org/wiki/Widerspruch_%28Recht%29

Jup, die annahme des widerspruches wird damit zum verwaltungsakt, bzw 'vorgang'. Seh ich wie Mousie.  :-*

Zitat von: Bimmelbommel am 10:57:22 Sa. 08.November 2014
Eine Antwort auf den Widerspruch haben wir immer noch nicht bekommen, auch keine Reaktion auf unseren letzten Brief, aber dafür ein neues Schreiben, dass meine Frau beim Beratungsgespräch mit der SB vereinbart hätte, dass eine psychologische Untersuchung (Dauer 1 Stunde) mit ihr beim psychiatrischen Dienst gemacht wird. Der Termin hierfür ist in 2 Wochen. Sie soll jetzt aber bis Mittwoch schriftlich bestätigen, dass sie diesen Termin wahrnimmt.
Meine Frau will auf gar keinen Fall da hingehen
Dieser angeblichen 'vereinbarung' solltet ihr möglichst widersprechen (achtung ist kein 'widerspruch' da kein VA, sondern eine behauptung der SB) 'unwahr ist, was sie behaupten'...'Wahr ist hingegen, dass'... 'ich fordere Sie hiermit auf diese unwahren behauptungen zu unterlassen'...
(hoffe mal, sie war nicht alleine da, dann könnt ihr das im brief ebenfalls benennen).
Gegen den termin beim 'dienst' geht aber nicht viel, da muss sie wohl hin, wenn sie nicht risiko soielen will.
Zitatund ich bin gerade am Überlegen, was ich machen soll. Ich muss irgendwie von diesem verfluchten ALG2 weg, damit wir endlich unsere Ruhe von dem Verein haben.  :(
Und damit hätten die genau das hinbekommen, was sie von euch wollten. Prima!  ;)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Hochseefischer

Zitat von: schwarzrot am 20:52:02 Sa. 08.November 2014
Jup, die annahme des widerspruches wird damit zum verwaltungsakt, bzw 'vorgang'. Seh ich wie Mousie.  :-*

Wenn ich die Definition eines VA's Punkt für Punkt abklopfe in Bezug auf das Widerspruchsschreiben eines Bürgers, also diese Definition hier:

ZitatVerwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__31.html

, dann ist ein Widerspruch keine Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme
- einer Behörde
- zur Regelung eines Einzelfalls
- auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts
- mit unmittelbarer Rechtswirkung nach außen.

, sondern eben nur ein Schreiben eines Bürgers an eine Behörde. Genauer gesagt handelt es sich bei einem Widerspruch um einen Rechtsbehelf.

Allerdings ist die Antwort der Behörde auf einen Widerspruch (ein Widerspruchsbescheid) ein Verwaltungsakt.

Bimmelbommel

Schwarzrot, danke für deine Ausführungen, wir werden morgen gleich was aufsetzen.
Zu deinem letzten Satz: Ich weiß, aber ich kann einfach nicht mehr. In unserem Leben sind sonst noch tausend Probleme und die ständige JC-Schikanen geben uns momentan den Rest. Wär ich selbst gesund und könnte meine Frau problemlos allein lassen, würde ich gerade einfach jeden Drecksjob annehmen, aber da das leider alles nicht so leicht ist, überleg ich, wie ich sonst irgendwie vom JC wegkommen könnte. So ist das einfach kein Leben mehr.

Bimmelbommel

Gestern hatte meine Frau eine Antwort auf unseren Widerspruch im Briefkasten.
Zum Termin zur psychologischen Begutachtung war sie vom Arzt krankgeschrieben und hat deswegen nur die Krankmeldung reingeschickt. Nun haben wir von ihrer/unserer SB dieses Schreiben bekommen:


ZitatAufhebung der Eingliederungsvereinbarung vom ...(Datum des VA)

Sehr geehrte Frau ...,

hiermit hebe ich die am ... (Datum des VA) mit ihnen geschlossene Eingliederungsvereinbarung mit Wirkung zum ...(Datum des VA) auf gemäß §48 SGB X

Kann mir jemand sagen, was das genau bedeutet? Heißt das, dass die Anordnung im VA, dass sie zum psychologischen Dienst muss, hinfällig geworden ist und dass das JC nun doch weiterhin ihre psychiatrischen Gutachten anerkennt und sie in Ruhe lässt oder kommt nun einfach bald die nächste Blätterlawine auf uns zu mit irgendeiner neuen Schikane?

Rudolf Rocker

Das erklärt §48 SGB X:

Zitat§ 48 Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse
(1) Soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die beim Erlass eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eintritt, ist der Verwaltungsakt mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben. Der Verwaltungsakt soll mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufgehoben werden, soweit

1.
    die Änderung zugunsten des Betroffenen erfolgt,
2.
    der Betroffene einer durch Rechtsvorschrift vorgeschriebenen Pflicht zur Mitteilung wesentlicher für ihn nachteiliger Änderungen der Verhältnisse vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachgekommen ist,
3.
    nach Antragstellung oder Erlass des Verwaltungsaktes Einkommen oder Vermögen erzielt worden ist, das zum Wegfall oder zur Minderung des Anspruchs geführt haben würde, oder
4.
    der Betroffene wusste oder nicht wusste, weil er die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat, dass der sich aus dem Verwaltungsakt ergebende Anspruch kraft Gesetzes zum Ruhen gekommen oder ganz oder teilweise weggefallen ist.

Als Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse gilt in Fällen, in denen Einkommen oder Vermögen auf einen zurückliegenden Zeitraum auf Grund der besonderen Teile dieses Gesetzbuches anzurechnen ist, der Beginn des Anrechnungszeitraumes.
(2) Der Verwaltungsakt ist im Einzelfall mit Wirkung für die Zukunft auch dann aufzuheben, wenn der zuständige oberste Gerichtshof des Bundes in ständiger Rechtsprechung nachträglich das Recht anders auslegt als die Behörde bei Erlass des Verwaltungsaktes und sich dieses zugunsten des Berechtigten auswirkt; § 44 bleibt unberührt.
(3) Kann ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt nach § 45 nicht zurückgenommen werden und ist eine Änderung nach Absatz 1 oder 2 zugunsten des Betroffenen eingetreten, darf die neu festzustellende Leistung nicht über den Betrag hinausgehen, wie er sich der Höhe nach ohne Berücksichtigung der Bestandskraft ergibt. Satz 1 gilt entsprechend, soweit einem rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsakt ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt zugrunde liegt, der nach § 45 nicht zurückgenommen werden kann.
(4) § 44 Abs. 3 und 4, § 45 Abs. 3 Satz 3 bis 5 und Abs. 4 Satz 2 gelten entsprechend. § 45 Abs. 4 Satz 2 gilt nicht im Fall des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__48.html

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