Das spassige des §48 SGB X ist, dass sie den als general-keule benutzen um ihre blöden VAs aufzulösen und da so in-sich-wiedersprechende absätze drin sind wie:
Der Verwaltungsakt soll mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufgehoben werden, soweit
1. die Änderung zugunsten des Betroffenen erfolgt,
und
4. der Betroffene wusste oder nicht wusste, weil er die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat, dass der sich aus dem Verwaltungsakt ergebende Anspruch kraft Gesetzes zum Ruhen gekommen oder ganz oder teilweise weggefallen ist.
Statt dass sie mal zugeben, dass sie ihren scheissver(ge)walt(ig)ungsakt auflösen, weil der grundfalsch war, tun sie im besten falle so, als wären 'änderung zugunsten des Betroffenen erfolgt', od. ''änderungen in den verhältnissen' eingetreten. Was u.a. im vorliegenden fall totaler quatsch ist: Der VA war unrechtmässig von anfang an!
Richtig pech hast du aber, wenn sie den abs.4. zittieren, oder (wie bei dir) gar nicht klarstellen, warum sie den aufgelösst nach §48 SGB X haben.
Dass kann dann irgendwann noch als begründung herhalten, du/deine fru wärst so ein schlimmer finger, weil du/sie 'wusstest oder nicht wusstest' 'weil du/sie die erforderliche sorgfalt in besonders schwerem masse verletzt hat'.
Wenn also bei der nächsten 'EGV' gleich ein VA kommt, hat da ein übereifriger SB den §48 gefunden und nimmt dass dann als begründung um härter vorzugehen.
Ich klage grade gegen so etwas.
Der §48 ist eine einzige schweinerei!