Zum psychiatrischen Dienst trotz bereits vorhandener psychiatrischer Gutachten?

Begonnen von Bimmelbommel, 15:40:13 Mi. 17.September 2014

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

Hochseefischer

Zitat von: Bimmelbommel am 10:37:14 So. 30.November 2014
Gestern hatte meine Frau eine Antwort auf unseren Widerspruch im Briefkasten.

Steht im Betreff "Widerspruchsbescheid"? Oder was steht da?

ZitatKann mir jemand sagen, was das genau bedeutet?

Der VA ist mit Wirkung zum ... aufgehoben. Handelt es sich hierbei um den VA, den Du auf http://www.chefduzen.de/index.php?topic=28259.msg297320#msg297320 eingestellt hattest?

Offensichtlich hat die SB geschnallt, dass sie einen rechtswidrigen Verwaltungsakt erlassen hat. Oder ein Vorgesetzter hat so entschieden, und sie hat die Entscheidung des Vorgesetzen umgesetzt.

Steht denn in dem Schreiben eine Begründung drin, warum der VA aufgehoben worden ist?

ZitatHeißt das, dass die Anordnung im VA, dass sie zum psychologischen Dienst muss, hinfällig geworden ist

Davon gehe ich aus, wenn es sich um den VA auf http://www.chefduzen.de/index.php?topic=28259.msg297320#msg297320 handelt.

Zitatund dass das JC nun doch weiterhin ihre psychiatrischen Gutachten anerkennt

Das kann der Fall sein, muss es aber nicht.

Zitatund sie in Ruhe lässt oder kommt nun einfach bald die nächste Blätterlawine auf uns zu mit irgendeiner neuen Schikane?

Die SB kann natürlich jederzeit einen neuen VA erlassen. Ich vermute aber, dass sie nicht mehr auf die Idee kommen wird Deiner Frau einen VA aufzubrummen, mit dem sie verpflichtet wird einen Untersuchungstermin wahrzunehmen.

Euer Widerspruch scheint gefruchtet zu haben. Ihr seid den VA los. Glückwunsch, falls damit der VA aufgehoben worden ist, mit dem Deine Frau zu einem Untersuchungstermin verpflichtet worden ist.

PS: Das JC kann Deiner Frau aber immer noch sanktionsbewehrte Einladungen zu Untersuchungsterminen zukommen lassen, in Form von Einladungsschreiben. Da braucht es keinen VA für.

Bimmelbommel

Nein, von Widerspruchsbescheid steht da nichts. Nur dieser Einzeiler, den ich vorhin reingesetzt habe. Der Betreffe lautet "Aufhebung der Eingliederungsvereinbarung vom ...(Datum des VA)".

Ja, das bezieht sich auf diesen Verwaltungsakt, den du verlinkt hattest.
Naja, wenn wir den wirklich los sind, ist das ja doch schonmal was. Wenn sie nun neue Einladungen schicken, könnte sie ja theoretisch erneut auf ihre ärztlichen Krankmeldungen verweisen oder?

schwarzrot

Das spassige des §48 SGB X ist, dass sie den als general-keule benutzen um ihre blöden VAs aufzulösen und da so in-sich-wiedersprechende absätze drin sind wie:
ZitatDer Verwaltungsakt soll mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufgehoben werden, soweit

1. die Änderung zugunsten des Betroffenen erfolgt,
und
Zitat4. der Betroffene wusste oder nicht wusste, weil er die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat, dass der sich aus dem Verwaltungsakt ergebende Anspruch kraft Gesetzes zum Ruhen gekommen oder ganz oder teilweise weggefallen ist.

Statt dass sie mal zugeben, dass sie ihren scheissver(ge)walt(ig)ungsakt auflösen, weil der grundfalsch war, tun sie im besten falle so, als wären 'änderung zugunsten des Betroffenen erfolgt', od. ''änderungen in den verhältnissen' eingetreten. Was u.a. im vorliegenden fall totaler quatsch ist: Der VA war unrechtmässig von anfang an!

Richtig pech hast du aber, wenn sie den abs.4. zittieren, oder (wie bei dir) gar nicht klarstellen, warum sie den aufgelösst nach §48 SGB X haben.
Dass kann dann irgendwann noch als begründung herhalten, du/deine fru wärst so ein schlimmer finger, weil du/sie 'wusstest oder nicht wusstest' 'weil du/sie die erforderliche sorgfalt in besonders schwerem masse verletzt hat'.
Wenn also bei der nächsten 'EGV' gleich ein VA kommt, hat da ein übereifriger SB den §48 gefunden und nimmt dass dann als begründung um härter vorzugehen.

Ich klage grade gegen so etwas.
Der §48 ist eine einzige schweinerei!
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

Eine Aufhebung eines VAs aufgrund eines Widerspruchs klingt eigentlich so (oder ähnlich):
"Ihrem Widerspruch wird in vollem Umfang entsprochen, den VA vom xy hebe ich hiermit auf."

Das die den §48 SGB X mit ins Spiel bringen ist ein bißchen nervig!

Wie schwarzrot schon schrieb:
Das kann alles heißen von "Och, das wussten wir aber nicht, das sie nicht erwerbsfahig ist" bis hin zu Mitwirkungspflichten verletzt, blablabla.
Müsstet Ihr mal sehen, ob in den nächsten Tagen eine Anhörung ins Haus flattert oder ein als "..möchte mit Ihnen über Ihre Bewerbungssituation sprechen..." getarnte mündliche Anhörung.


ZitatWenn sie nun neue Einladungen schicken, könnte sie ja theoretisch erneut auf ihre ärztlichen Krankmeldungen verweisen oder?
Das Spielchen machen die aber nicht lange mit.
Die werden dann zunächst eine Bettlägerigkeitsbescheinigung vom Hausarzt verlangen und dann mit der Mitwirkungspflicht drohen.

schwarzrot

Zitat von: Rudolf Rocker am 13:07:08 So. 30.November 2014
Eine Aufhebung eines VAs aufgrund eines Widerspruchs klingt eigentlich so (oder ähnlich):
"Ihrem Widerspruch wird in vollem Umfang entsprochen, den VA vom xy hebe ich hiermit auf."
Yup, genau das meinte ich.
Alles andere klingt mal wieder so, als wären die betroffenen das problem und nicht die unfähigen SBs auf der anderen seite des schreibtisches.
Zitat
Müsstet Ihr mal sehen, ob in den nächsten Tagen eine Anhörung ins Haus flattert oder ein als "..möchte mit Ihnen über Ihre Bewerbungssituation sprechen..." getarnte mündliche Anhörung.
Nun, das glaub ich nicht, sonst hätten sie das schon längst gemacht und nicht den §46 geschickt.
Nervig ist halt nur, sie geben es nicht zu, dass sie mist gebaut haben.
Wär ja noch schöner, würde ja ihr selbstverständnis durcheinander bringen.
Zitat
ZitatWenn sie nun neue Einladungen schicken, könnte sie ja theoretisch erneut auf ihre ärztlichen Krankmeldungen verweisen oder?
Das Spielchen machen die aber nicht lange mit.
Die werden dann zunächst eine Bettlägerigkeitsbescheinigung vom Hausarzt verlangen und dann mit der Mitwirkungspflicht drohen.
...und danach kommen sie mit dem med. 'dienst' der krankenkasse.
Merke, nicht sie haben ein problem mit unqualifizierten, ihre kompetenzen überschreitenden dumm-SBs, sondern das problem sind immer die erwerbslosen, die (angeblich) nicht wollen.  >:(
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Bimmelbommel

Nun kam gestern ein zweites Schreiben. Das letzte, aus einem Einzeiler bestehende, Schreiben war ja von ihrer SB, das jetzige ist von irgendeiner anderen Person abgeschickt und lautet wie folgt:

ZitatWiderspruchsverfahren
Widerspruch gegen Eingliederungsverwaltungsakt vom ...(Tag des VA)


Sehr geehrte...

der Eingliederungsverwaltungsakt vom ... (Tag des VA) wurde aufgehoben. Ihrem Widerspruch konnte demnach in vollem Umfang entsprochen werden.

Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem ihnen gesondert zugehenden Bescheid vom ...(Tag des Einzeilerschreibens der SB).

Die im Widerspruchsverfahren entstandenen Kosten werde ich auf Antrag erstatten, soweit sie notwendig waren und nachgewiesen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Kostenentscheidung ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben bezeichneten Behörde einzureichen, und zwar binnen eines Monats, nachdem der Bescheid, bekannt gegeben worden ist.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
...

Das seltsame ist, dass im "gesondert zugehenden Bescheid" keinerlei Einzelheiten standen, sondern eben nur dieser Einzeiler.

Rudolf Rocker

Das ist doch gut!
Damit ist die EGV VA immerhin vom Tisch.

Die Einzelheiten im Bescheid ist §48 SGB X.

Onkel Tom

Das Kräftemessen Deines SB ist erstmal gestoppt.

Das JC wird wohl begriffen haben, das sie es auf die Spitze getrieben haben und
ich vermute, das sie jetzt auf deeskallationskurs gehen.

Nun wäre es gut, das Ihr das Ding mit den Krankmeldungen gewuppt bekommt und
solange diese läuft und in Verlängerungen geht, ist Ruhe..

Gute Besserung für Deine Frau  ;)

Lass Dich nicht verhartzen !

Bimmelbommel

Nach einigen Monaten der Ruhe kam nun für meine Frau ein dicker Fragebogen, ähnlich dem, den ich vor einigen Monaten einmal ausfüllen musste.
Den soll sie jetzt binnen 14 Tagen an den medizinischen Dienst ausgefüllt zurückschicken mit Schweigepflichtsentbingungen ihrer behandelnden Ärzte.
Kommt man da noch irgendwie raus, also ohne denen seine gesamte Krankheitsgeschichte komplett zu entblößen oder nur, indem man auf Leistungen freiwillig verzichtet?

Bimmelbommel

Wäre einfach nicht darauf reagieren und danach ein "Hab nie einen Fragebogen bekommen" (kam per normaler Post) eine Lösung?
Oder antworten, dass man nicht damit einverstanden ist, da sie schonl ein psychiatrisches Gutachten im Haus haben, dass ihnen die letzten Jahre langte und eine neue Befragung und Schweigepflichtsentbindung der Ärzte daher Unfug ist?

Onkel Tom

Ich vermute, das geprüft werden soll, ob sich seit der letzten begutachtung
etwas geändert hat.
Eine Schweigepflichtentbindung kann nur auf freiwilliger Basis laufen, da es sonst
eine Verletzung Deiner Privatgeheimnisse handeln würde.

Eine Einschüchterung der ARGE in dieser Richtung, eine Schweigepflichtentbindung
unter dem Motto "Mitwirkungspflicht" eingehen zu müssen ist absoluter Fake.

Gibst Du keine Schweigepflichtentbindung ab, kann das nicht sanktioniert werden
und der medizinische Dienst muss das Gutachten auf Grundlage ihrer Kompetenzen
erstellen und kann bei falscher begutachtung im Nachhinein besser begenet werden.

Daher sich die Angelegenheit etwas kompliziert kristallisiert, wäre es besser, einen
Anwalt zu befragen..

Viel Glück  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

  • Chefduzen Spendenbutton