Aus dem Gericht berichtet Jobcenter genehmigt Reisen nicht - Ehepaar fährt denn

Begonnen von Rappelkistenrebell, 18:12:21 Mo. 22.September 2014

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Rappelkistenrebell


Aus dem Gericht berichtet Jobcenter genehmigt Reisen nicht - Ehepaar fährt dennoch


Prenzlau · 21.09.2014

Wer Sozialleistungen bezieht, muss sich an Regeln halten. Sonst drohen Rückforderungen und sogar Geldstrafen. Ein Fall aus der Uckermark.



Weil sie ihre Reisen nach Russland nicht vom Jobcenter genehmigen ließen, musste sich ein junges Ehepaar vor dem Strafrichter des Amtsgerichtes verantworten. Die Familie war vor Jahren nach Deutschland übergesiedelt und bezog Sozialleistungen. Doch Nachbarn fiel ihr häufiges Fehlen im Ort auf. Ein anonymer Hinweis brachten die Nachforschungen in Gang. Anhand der Reisepässe des Paares konnten die genauen Daten der Ein- und Ausreise ermittelt werden. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen mehrfachen Betruges, da Sozialleistungen in dieser Zeit zu Unrecht bezogen wurden.

Vor dem Strafrichter stellte sich der Sachverhalt etwas anders dar. ,,Wir hatten doch einen Monat Urlaub beim Jobcenter beantragt", argumentierte die Frau. Doch dieser sei abgelehnt worden. ,,Dabei war es ein Notfall, die Mutter meines Mannes war schwer erkrankt. Wir mussten in die Heimat fahren, um Notwendiges zu klären", so die Angeklagte.

Bescheide nachgereicht und Sozialleistungen zurückgezahlt

Teils sei ihr Mann ja allein gefahren. ,,Später ist meine Mutter dann gestorben, wir mussten die Beerdigung organisieren", so der Angeklagte. ,,Bei der Rückkehr haben wir alle Bescheide wie Atteste, Klinikbescheinigungen und die Sterbeurkunde dem Jobcenter nachgereicht." Dennoch sei ein Rückforderungsbescheid in Höhe von 1500 Euro ergangen, der in Raten bezahlt wird. Knapp 500 Euro wurden schon getilgt.

Eine Mitarbeiterin des Jobcenters bestätigte den Sachverhalt, auch die Rückforderung und geleistete Zahlungen. Soweit sei alles in Ordnung, dennoch sind solche Reisen zu beantragen und zu genehmigen, so die Zeugin. Der Gesetzgeber schreibe es vor. Eine Anzeigepflicht bei Betrugsverdacht sei deshalb obligatorisch.

Das sahen auch die anwesenden Juristen so. Die vorgelegten Dokumente und die Argumentationen der Angeklagten seien zwar eindeutig, ihre Schuld im konkreten Fall allerdings gering. Mit Zustimmung der Staatsanwältin wurde die Einstellung des Verfahrens gegen 150 Euro Geldauflage verfügt. Die Angeklagten entschuldigten sich.


Quelle

http://www.nordkurier.de/prenzlau/nicht-genehmigte-reisen-fuehrten-vor-das-amtsgericht-219865509.html
Gegen System und Kapital!


www.jungewelt.de

Just B U

Es ist einfach eine unglaubliche Schande (mir fehlt einfach das Wort, welches meine Empfindungen umfassend ausdrückt) was hier abgeht....(und mittlerweile ja auch in anderen Ländern wo "H4" schon etabliert ist...)

Dieses System und alle die es in irgendeiner Form unterstützen und ausführen (sei es passiv oder aktiv) widern und kotzen mich einfach nur noch an....

kotz

Ich merke, wie meine Gefühle den DeutschenInnen gegenüber immer mehr in Richtung  >:(    ,    :o    und   kotz   gehen....


Das musste jetzt mal raus...
Die Dummheit der Einen ist die Macht der Anderen.
Je dümmer u. desinteressierter die Einen desto mächtiger die Anderen.

Hätte man den christlichen Klerus mit der gleichen Vehemenz verteidigt, wie Teile der Linken das heute mit dem islamischen tun, hätte die Aufklärung nie stattgefunden.
Seyran

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