gibt es ein entkommen aus unerträglichen Maßnahmen?

Begonnen von asdfg, 20:39:46 Mi. 24.September 2014

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asdfg

hey,
ich würde vom JC für eine Berufseingliederungs/Integrationsmaßnahme gezwungen. Ist auch per EGV (Verwaltungsakt-Widerspruch wurde abgelehnt) festgehalten. wie komme ich da raus? ein job ist grade nicht greifbar; evtl könnte ich aber ein (unbezaltes dafür streßfreies) Praktikum bekommen; kann mich das dort rausholen?

(das naheliegende mit krankmeldungen hat den hacken, das in meiner EGV steht, das ich zum Amtsarzt geladen werden kann &  dass sich die maßnahme um Fehlzeiten verlängert)

falls sich jemand mit der problematik auskennt würde mir das sehr helfen!

Rudolf Rocker

Moin!

Praktikum wird dir nichts nützen. Selbst bei einem 400 €- Job könnten die sich schon querstellen.
Ich würde erst mal nichts, aber auch gar nichts (nicht mal die Hausordnung) unterschreiben und alles zum überprüfen mit nach Hause nehmen.
Dann würde ich die Verträge, Datenschutzerklärung, usw. auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen (lassen).


Zitatdas naheliegende mit krankmeldungen hat den hacken, das in meiner EGV steht, das ich zum Amtsarzt geladen werden kann &  dass sich die maßnahme um Fehlzeiten verlängert)
Drohung mit Amtsarzt hat in einer EGV nichts zu suchen. Würde ich Klage vor dem SG gegen einreichen. Hat aber leider keine aufschiebende Wirkung.

Bimmelbommel

Zitat von: asdfg am 20:39:46 Mi. 24.September 2014

(das naheliegende mit krankmeldungen hat den hacken, das in meiner EGV steht, das ich zum Amtsarzt geladen werden kann &  dass sich die maßnahme um Fehlzeiten verlängert)

Das würde ich denen nicht unbedingt abnehmen. Vor ca. 10 Jahren wurde ich auch mal zu so einer "Eingliederungsmaßnahme" geschickt, wo man uns tausendfach sagte, dass man jeden Fehltag nach Abschluss der Maßnahme nachholen müsse. Von den 2 Monaten, die der Kurs dauerte (es ging darum, wie man Bewerbungen verfasst - 2 Monate lang 8 Stunden pro Tag!) war ich leider ca. die Hälfte der Zeit krank. Ich musste trotzdem nicht einen einzigen Tag nachholen und wurde danach auch nie mehr zu so einer sinnlosen Maßnahme geschickt.
Von daher, was hättest du schon zu verlieren, wenn du während dieser Maßnahme erkrankst?

schwarzrot

Vor 10 Jahren war das wirklich noch etwas anderes.  :(

Weil enstprechend starke proteste, gegen hartzIV+++ seitdem ausbleiben, sind die in den letzten jahren dazu übergegangen, hartzIV immer perfekter/err. 'einfacher' zu machen und auf fluchtmöglichkeiten zu reagieren.
Natürlich ist immer und überall bei ihrem mist viel heisse luft, zum grossen teil lebt ihr system davon, dass sich nur ein bruchteil wehrt, aber inzwischen gibt es wirklich auch solche nahtlos-nichtmalkrankwerdenhilft-kurse.

Ansonsten hat Rudi vollkommen recht. Bei massnahmeschwachsinn habe ich zudem die erfahrung gemacht, dass argumentieren mit dem SB im vorfeld(!) über deren blödsinnsmassnahmen viel hilft.
Z.b. muss der SB VOR zuweisung, den sinn seiner massnahme/deren einzelheiten dir (das kannst du schriftlich verlangen) erklären können (nicht wie die das oftmals abziehen, nur einen flyer des massnahmeträgers dir ein die hand drücken) siehe §13-15 SGBI.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

Ja, es gibt mittlerweile tatsächlich Maßnahmen in Dauerschleife bei denen der Teilnehmer seine Fehlzeiten nachholen muss.
Es sei denn in der EGV oder in der Zuweisung wäre die Zeit (von..bis..) genau geregelt.

dagobert

Zitat von: asdfg am 20:39:46 Mi. 24.September 2014
evtl könnte ich aber ein (unbezaltes dafür streßfreies) Praktikum bekommen;
Praktikum oder unbezahlte Schwarzarbeit?
---> Ein Praktikum muss in erster Linie Ausbildungszwecken dienen, steht das Erbringen einer Arbeitsleistung im Vordergrund handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis - (sinngemäß) Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.03.2003, 6 AZR 564/01

Es gibt Leute die sich monatelang erfolgreich gegen dieses umsonst arbeiten wehren, weil sie begriffen haben daß mit dieser unbezahlten Schwarzarbeit bezahlte Arbeitsplätze vernichtet werden (und damit die nahezu einzige Chance mal wieder aus Hartz4 rauszukommen), und du machst sowas freiwillig?
Lass den Quatsch!
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

Ein unbezahltes Praktikum bringt auch keinen aus so einer Maßnahme.
Das muss schon ein sozialversicherungspflichtiger Job sein.

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