Deswegen niemals per Unterschrift auf einer EGV, in der der Antritt zu einem 1-Euro-Job
geregelt wird freiwillig eingehen.
SB`s machen den Betroffenen es oft sehr schmackhaft, in dem sie verklikkern, das Mensch
dadurch mehr Geld hat und vieles mehr. Entspannung vor des JC und das verfälschte Gefühl
das mann wieder gebraucht wird, runden das System der Erwerbslosenindustrie funktionell ab.
Anfängliche Gegenwehr gegen die Zuweisung in den Ein-Euro-Job lassen oft nach 1 bis 2
Monaten leider nach, weil Betroffene "was um die Ohren haben" und die Zeit für Gegenwehr
stark schrumpft und weitere Verteidigung zu komplex empfunden werden.
Reicht das nicht aus, in diesem Gefilde wehrhafte Ein-Euro-Jobber wehrlos und gefügig zu
machen, wird gern mit einer sogenannten Negativmeldung zum Jobcenter im Rahmen des § 61
SGB II nachgeholfen.
Geschieht die Zuweisung auf Grundlage einer EGV-VA, nimmt wegen des § 39 SGB 2 an
dem Ein-Euro-Job teil, was in der Konstullation subtil als Zwangsarbeit bewertet werden
kann, sind noch alle Wege einer erfolgreichen Abwehr bis hin zu Lohnersatzforderungen
gegenüber des Verursachers, hier das JC / Arge offen.
Lässt sich der wehrhafte Betroffene schon auf die Unterzeichnung von sogenannten
Teilnahmevereinbarungen innerhalb des Ein-Euro-Job-Trägers ein, ist es fast unmöglich,
gegen seine Entrechtung noch was zu wuppen.
Das LSG Hamburg hat dazu klar gestellt, das der Ein-Euro-Jobber im interesse der Algemeinheit
beschneidungen seiner Grundrechte hinzunehmen habe.
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=132278Dieser "legitimation" kann mann nur entkommen, wenn beim erwerbslosen kein Funken von
Freiwilligkeit zur Vermittlung in den Ein Euro Job erkennbar ist.
Und nun weiß Mensch ja vor Antritt des Ein Euro Job nicht genau, was ihn dort wirklich erwartet,
ist es um so besser, als unfreiwilliger Teilnehmer zu bleiben.
Dann kann auch gegen die Beurteilung gemäß § 61 SGB II erfolgreich gekämpft werden.
Fazit : Eine Unterschrift und schon sind Deine Grundrechte beschnitten..
Wenn SB mit Ein Euro Job kommt, frage mal nach unverbindlicher Probeteilnahme (2 Wochen
Hospitation)..
Geht nicht, weil dies ja zwanglos wäre und zudem unterstreicht, das erwerbsloser vom Grunde
her nichts gegen Arbeit hätte. Gegen Zusätzlichkeit was zu wuppen, fängt bei einem
handgeschriebenen Arbeitstagebuch an, was später auch bei Lohnersatzforderungen
hilfreich seien kann.
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