Hartz IV: Eingliederungsvereinbarung unterschreiben? - Video

Begonnen von dagobert, 01:14:39 Mo. 17.November 2014

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dagobert

sinngemäßes Zitat:
Gute Eingliederungsvereinbarungen sind sowas ähnliches wie Yetis - man soll sie schon gesehen haben.  ;D


RA-MotoVlog #2 - Eingliederungsvereinbarung unterschreiben - Ja oder Nein? | SGB II (Hartz IV)
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

Hmm, wenn ich eine EGV unterschrieben habe, habe ich keine Möglichkeit mehr dagegen rechtlich vorzugehen.
Zumindest nur unter erschwerten Bedingungen.

Eben genau weil korrekte EGVs so selten sind wie ein Yeti!
Yetis gibt es nämlich nicht! ;D

mousekiller

Eine EGV zu unterschreiben halte ich grundsätzlich für einen Fehler. Denn im schlimmsten Fall stimmt man zu, dass einem die Grundrechte genommen werden. Und das ist das letzte was ich brauche. Abgesehen davon sind die EGV trotz zehn Jahren Hartz 4 immer noch derart rechtsfehlerhaft, dass es schon extrem peinlich für die BA ist.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

tleary

Heute hatte auch wieder einen Termin mit meiner Sachbearbeiterin wegen Bewerbungstrainings bei einem Kolping Bildungswerk. Als ich ihr sagte, daß ich diese EGV nicht unterschreiben werde, war sie zunächst ziemlich entsetzt. Sie versuchte dann, mir die Sache doch noch schmackhaft zu machen, da ja "nichts wirklich schlechtes für mich drinstünde". Außerdem sei sie von oben verpflichtet worden, alle Hartz IV-Empfänger, die länger als 1 Jahr arbeitslos sind, in solch eine Maßnahme zu stecken (kann ja mir eigentlich egal sein).  Ich argumentierte dagegen, daß ich, wenn ich eine EGV unterschreibe, mir sämtliche Möglichkeiten des nachträglichen Einspruchs nehmen würde. Sie war dann etwas angesäuert und erließ die Maßnahme als Verwaltungsakt. Jetzt steht mir eine ellenlange "Aktivierung für den Arbietsmarkt" von 6 Monaten (!) bei irgendwelchen Lakaien, die sich Sozialarbeiter nennen, und ihren Beruf verraten, von diesem Pfaffenverein bevor!
Es scheint immer noch die absolute Ausnahme zu sein (zumindest bei meinem Jobcenter), wenn sich jemand weigert, sowas zu unterschreiben. - Sie hat sich dann noch nicht einmal verabschiedet von mir, als ich "Auf Wiedersehen" sagte.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Rudolf Rocker

ZitatJetzt steht mir eine ellenlange "Aktivierung für den Arbietsmarkt" von 6 Monaten (!) bei irgendwelchen Lakaien, die sich Sozialarbeiter nennen, und ihren Beruf verraten, von diesem Pfaffenverein bevor!
Sowas passiert wenn man einen JC Termin zwischen 00:00 Uhr und 01:50 Uhr hat! ;D
Spass beiseite: Die sollen dir mal schriftlich darlegen, warum sie der Meinung sind, das eine solche Maßnahme für dich sinnvoll ist. Unterschreib da nichts, alles erst mal zum Überprüfen mit nach Hause nehmen und bring bei deiner SB mal ein paar Gegenvorschläge an mit sinnvollen Maßnahmen und Weiterbildungen, die dir was bringen würden.

tleary

Die Sache ist schon gelaufen. Die Maßnahme beginnt ja auch schon in etwas mehr als einer Woche am 06.03.. Die SB wird einen Verwaltungsakt erlassen, und damit ist die Sache vermutlich unabänderlich. Ich hab' auch bis dahin keinen neuen Termin mehr bei ihr.

Zitat
Unterschreib da nichts, alles erst mal zum Überprüfen mit nach Hause nehmen und bring bei deiner SB mal ein paar Gegenvorschläge an mit sinnvollen Maßnahmen und Weiterbildungen, die dir was bringen würden.
Einen Fehler habe ich vermutlich doch gemacht, und zwar weil ich den Antrag auf Fahrtkostenerstattung unterschrieb. Hätte ich das nicht getan, würde ich nach Auskunft der SBin keine Fahrtkosten erstattet bekommen können.
Davon abgesehen, sprach ich sie auch auf mögliche Alternativen z.B. Umschulung etc. an. Sie sagte dazu, ich hätte ja schon einmal eine Fortbildung (die jedoch nur nur 4 Monate mit anschließendem 2monatigen Parktikum dauerte) gehabt. Ich sagte zu ihr, daß das nun aber schon 4 Jahre zurückliege. Als Steigerung hatte sie dann nur noch einen 1-Euro-Job mit einer Vergütung von sage und schreibe 1,25 €/Stunde im Angebot in einer Schulschreinerei oder so. In Vollzeit, Laufzeit ebenfalls 6 Monate. - Nein danke! Umschulungen würden laut SBin nur noch genehmigt bei gesundheitlichen Problemen, also wenn man den erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann. Und die müssten dann auch vom Rententräger finanziert werden, nicht mehr vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur. - Somit: Für fast jeden, der keine gesundheitlichen Probleme anführen kann, aussichtlos. Als Träger haben sie grundsätzlich nur noch dieses Kolping Bildungswerk, und gar nichts anderes mehr. Für mich stellt sich das so dar, daß ich während der nächsten 6 Monate an eine Leiharbeitsklitsche vermittelt werden soll, weil in der Eingliederungsvereinbarung sogar die 4 örtlichen Leihen extra namentlich aufgeführt sind, an die man seine Bewerbungen auch richten muß. Vermutlich haben die vom Kolping-Bildungswerk besonders gute Kontakte zu denen. Neulich habe ich mich bei Kolping mal umgesehen: Eine Leihklitsche hat ihr Büro sogar im gleichen Gebäude wie das Kolping-Bildungswerk. - Na, wenn das kein Zufall ist!
Man muß dem Fakt ins Auge sehen, daß einem die Jobcenter mit 45/50 Jahren schon abgeschrieben haben, und keinen Cent mehr freiwillig in irgendwelche Umschulungen oder Fortbildungen in die jeweilige Person investieren. Der zweite Fokus der Jobcenter liegt dann sicherlich darauf, ihn verstärkt in Leiharbeit und den Niedriglohnsektor zu drängen. Weigert er sich dahin zu gehen, werden Sanktionen verhängt um den "Probanden" kurz- bis mittelfristig komplett loszuwerden. - Aber das wisst ihr ja alles schon....
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Rudolf Rocker

ZitatDie Sache ist schon gelaufen.
Warum? Nichts unterschreiben beim Maßnahmeträger und alles schön zum Überprüfen nach Hause nehmen.

tleary

Zitat von: Rudolf Rocker am 03:47:13 So. 26.Februar 2017
ZitatDie Sache ist schon gelaufen.
Warum? Nichts unterschreiben beim Maßnahmeträger und alles schön zum Überprüfen nach Hause nehmen.
Wie ist das überhaupt? - Muß ich jetzt auf die Zustellung des Verwaltungsakts warten als offizielles "go" für die Maßnahme, oder ohne diesen zugestellten Verwaltungsakt bereits am 06.03. dort hin?
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Rudolf Rocker

Was steht denn dazu in der EGV- VA?
Eine Zuweisung zu einer Maßnahme hat da zwar auch nichts drinn verloren, aber das hält die ja davon nicht ab es zu versuchen.
Da müsste zunächst Widerspruch eingelegt werden. Leider hat der keine aufschiebende Wirkung.
Kannst Du die EGV- VA mal anonymisiert hier reinstellen?
Solange niemand begründen kann, warum diese Maßnahme für Dich notwendig ist und wie die Fahrtkosten geregelt sind würde ich persönlich gar nichts machen.
Kommt die Zuweisung würde ich hingehen, nichts, aber auch gar nichts, unterschreiben und sämtliche Dokumente zum Überprüfen mitnehmen.
Das mögen die gar nicht und reagieren darauf ziemlich säuerlich! ;D Manchmal führt es dazu, das man von einer Maßnahme ausgeschlossen wird.
Da es aber dein Recht ist Verträge vor der Unterschrift zu überprüfen (oder überprüfen zu lassen) kann dich dafür auch niemand sanktionieren.
Lass dir dann aber schriftlich vom MNT den Auschlussgrund bestätigen.
Es gibt in deren Verträgen massenweise Verstöße gegen Datenschutzbestimmung. Weitergabe von Daten des JC, Weitergabe von Daten an Firmen, usw. usw.


tleary

Zitat von: Rudolf Rocker am 10:28:18 So. 26.Februar 2017
Was steht denn dazu in der EGV- VA?
Also, ich bekam wie gesagt von der SBin des Jobcenters bisher noch gar keine "Eingliederungsvereinbarung als Veraltungsakt" (das meinst du ja mit EGV-VA). Das einzige was ich erhielt, war eine von mir nicht unterschriebene Kopie der geplanten Eingliederungsvereinbarung. Ich glaube beinahe, meine SBin war mit der ganzen Materie selbst überfordert, weil ihr das einfach noch nie untergekommen ist (ist halt ein Mini-Jobcenter in einer Gegend mit nur wenigen Hartz-IV-Beziehern). Normalerweise hätte die SBin doch eine "EGV als VA" neu ausdrucken müssen und mir mitgeben, oder? Das hat sie aber nicht gemacht.

Zitat
Kannst Du die EGV-VA mal anonymisiert hier reinstellen?
Ja, ich kann es einscannen, dauert nur bis morgen. Da ich mit Anonymisierung und dem Verändern von PDF-Dateien noch nie etwas zu tun hatte, sag' mir nur kurz, welches Programm man dafür am besten verwendet. Dann komm' ich glaub' ich schon zurecht.

Was mir jetzt gerade auffällt ist, daß gleich am Anfang der EGV nur steht: "Gültig vom 23.02.2017, gültig bis: auf weiteres", obwohl die Maßnahme selbst auf 6 Monate angelegt ist. - Ist das überhaupt korrekt?

Zitat
Solange niemand begründen kann, warum diese Maßnahme für Dich notwendig ist und wie die Fahrtkosten geregelt sind würde ich persönlich gar nichts machen.
Die Höhe der Erstattung der Fahrtkosten steht schon drin, nämlich 0,20 € pro gefahrenem Kilometer mit dem Pkw. Die bekäme ich dann jeweils in bar beim Veranstalter ausbezahlt. - Auch recht seltsam im EDV-Zeitalter, aber vermutlich als zusätzliches Druckmittel gedacht.


Zitat
Kommt die Zuweisung würde ich hingehen, nichts, aber auch gar nichts, unterschreiben und sämtliche Dokumente zum Überprüfen mitnehmen.
Okay, das ist notiert und muß ich mir noch vorher noch einmal neu einschärfen. Bei denen wird man ja gerne immer überrumpelt. Angeblich sitzen die ersten 2 Wochen in einem "Einzeltraining" mir 2 Leute gegenüber: Einer vom Jobcenter, und der andere von Kolping. - Ist gefährlich, weil man von 2 Personen viel leichter unter Druck gesetzt werden kann, wie nur von einem einzelnen. Und ich denke, daß das dann schon psychologisch geschulte Typen sind, die es verstehen, auch ordentlich Druck aufzubauen, wenn sie's für nötig halten.

Zitat
Lass dir dann aber schriftlich vom MNT den Auschlussgrund bestätigen.
Hört sich nach verdammt viel Stress an... Ich hab' vorhin noch nicht alles erzählt: Die Maßnahme geht zwar über 6 Monate (das meinte ich mit "ellenlang"), aber wöchentlich "nur" 2 Tage á 4 Stunden - was aber unterm Strich dann auch 48 Tage á 4 Stunden = 24 volle Arbeitstage wären.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

rebelflori

Zitat
Zitat von: tleary am 11:31:54 So. 26.Februar 2017
Kommt die Zuweisung würde ich hingehen, nichts, aber auch gar nichts, unterschreiben und sämtliche Dokumente zum Überprüfen mitnehmen.
Okay, das ist notiert und muß ich mir noch vorher noch einmal neu einschärfen. Bei denen wird man ja gerne immer überrumpelt. Angeblich sitzen die ersten 2 Wochen in einem "Einzeltraining" mir 2 Leute gegenüber: Einer vom Jobcenter, und der andere von Kolping. - Ist gefährlich, weil man von 2 Personen viel leichter unter Druck gesetzt werden kann, wie nur von einem einzelnen. Und ich denke, daß das dann schon psychologisch geschulte Typen sind, die es verstehen, auch ordentlich Druck aufzubauen, wenn sie's für nötig halten.

Zitat
Lass dir dann aber schriftlich vom MNT den Auschlussgrund bestätigen.
Hört sich nach verdammt viel Stress an... Ich hab' vorhin noch nicht alles erzählt: Die Maßnahme geht zwar über 6 Monate (das meinte ich mit "ellenlang"), aber wöchentlich "nur" 2 Tage á 4 Stunden - was aber unterm Strich dann auch 48 Tage á 4 Stunden = 24 volle Arbeitstage wären.
Ein Coaching, da hast du ja richtig die Arschkarte gezogen. Also ich hatte so ein Coaching schon mal und finde denn Stress für nötig. Ich würde sogar noch ein Schritt weiter gehen und mir jedes Mal Anwesenheit gescheinigen lassen. Es geht da nur drum dich, in scheiß Jobs zu drücken oder zu sanktionieren.
Und noch mal eine Überlegung. Solltest du dich durch das Coaching durch geschlichen haben. Kann deine Sb einen Harken machen. Denn haben wir gefördert, also verbaust du dir denn Weg zu vernünftigen Weiterbildungen.

counselor

Mein Kumpel hatte auch so ein Coaching.  Das lief dann auf eine zweimonatige Weiterbildung zum Demenzbegleiter hinaus (mit anschließender Übernahme durch eine ZAF).
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Rudolf Rocker

ZitatAngeblich sitzen die ersten 2 Wochen in einem "Einzeltraining" mir 2 Leute gegenüber: Einer vom Jobcenter, und der andere von Kolping.
Also eine Maßnahme in den Räumen des JC?
Ich würde sofort die Weitergabe von Sozialdaten an Nicht- JC- Mitarbeiter unterbinden. Daher auch nichts unterschreiben.


ZitatWas mir jetzt gerade auffällt ist, daß gleich am Anfang der EGV nur steht: "Gültig vom 23.02.2017, gültig bis: auf weiteres", obwohl die Maßnahme selbst auf 6 Monate angelegt ist. - Ist das überhaupt korrekt?

Eine EGV hat nichts mit einer Zuweisung zu tun! Diese hat gesondert zu erfolgen.

Hab ich das jetzt richtig verstanden?
Du hast die EGV zum Überprüfen mit nach Hause genommen und nicht unterschrieben, oder?
Eine EGV per VA ist noch nicht eingetroffen, ebenso wie eine Zuweisung?


Hochladen von Dokumenten:
Ich scanne die immer als Bilddokument ein (.jpg) anonymisiere die dann mit Paint (oder vor dem Einscannen die Passagen mit Post-it abkleben) und lade die dann z.B. hiermit hoch. https://www.pic-upload.de/

tleary

@ Rudolf Rocker: Ich habe dir eine "Vorabversion" meiner anonymisierten EGV (mit PDF-Xchange geschwärzt) einmal per PN zugehen lassen (bei One-Click-Hoster). Ich muß noch etwas mehr "Brainpower" einsetzen, um eine "wasserdichte" Anonymisierung zu erzeugen. Mit Inkscape soll dies möglich sein. Aber ich brauche noch etwas Zeit, um da restlos durchzusteigen (YouTube-Video nur überflogen). Mache ich dann alles morgen...

Zitat von: Rudolf Rocker am 13:18:52 So. 26.Februar 2017
ZitatAngeblich sitzen die ersten 2 Wochen in einem "Einzeltraining" mir 2 Leute gegenüber: Einer vom Jobcenter, und der andere von Kolping.
Also eine Maßnahme in den Räumen des JC?
Ich würde sofort die Weitergabe von Sozialdaten an Nicht- JC- Mitarbeiter unterbinden. Daher auch nichts unterschreiben.
Nein, in den Räumen des Kolping-Bildungswerkes. Es soll dort ein JC-Mitarbeiter sowie einer vom Kolping-Bildungswerk mir gegenübersitzen, wenn ich die SBin richtig verstanden habe. Dies wird die ersten 2 Wochen der Fall sein ("Intensivtraining" oder wie sich das nennt), kannst du aber in der EGV selbst nachlesen.

Zitat
Hab ich das jetzt richtig verstanden?
Du hast die EGV zum Überprüfen mit nach Hause genommen und nicht unterschrieben, oder?
Ja, korrekt. Wie gesagt, die EGV wurde von mir nicht unterschrieben.

Zitat
Eine EGV per VA ist noch nicht eingetroffen, ebenso wie eine Zuweisung?
EGV per VA habe ich auch noch nicht. - Was ist eine "Zuweisung"?

Zitat von: counselor am 12:56:16 So. 26.Februar 2017
Mein Kumpel hatte auch so ein Coaching.  Das lief dann auf eine zweimonatige Weiterbildung zum Demenzbegleiter hinaus (mit anschließender Übernahme durch eine ZAF).
Das ist auch meine Befürchtung, daß ich dann bei einer ZAF-Klitsche lande. Wie gesagt: Eine ist sogar Tür-an-Tür zu diesem Kolping-Bildungszentrum. Ich denke, die arbeiten Hand-in-Hand. Eventuell auch, um jemanden als "arbeitsunwillig" hinzustellen im Notfall. Die ZA-Klitsche bekommt dann die dicken Zuschüsse wenn sie jemanden vor sich haben, den sie als "ausbeutungswürdig" sehen, und einen Langzeitarbeitslosen für 1 Jahr übernehmen. Die sind dann nicht einmal verpflichtet, mir den Mindestlohn zu bezahlen. - Oh Gott, ist das ein perfides System!!
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Rudolf Rocker

ZitatWas ist eine Zuweisung
Das ist ein Schreiben des Jobcenters mit der Überschrift "Zuweisung in eine Maßnahme nach § Blablabla" und entsprechender RFB (Rechtsfolgebelehrung).

ZitatEine Zuweisung zu einer (Eingliederungs-) Maßnahme muss hinreichend bestimmt sein und gemäß ständiger Rechtsprechung des BSG dazu zwingend enthalten:
- die Art der Maßnahme,
- die genauen Inhalte der Maßnahme,
- den Träger/Veranstalter,
- den Maßnahmeort,
- den zeitliche Umfang,
- die zeitliche Verteilung,
- welches Eingliederungskonzept mit der Maßnahme verfolgt wird,
- warum diese Maßnahme individuell erforderlich ist.

Hier hat jemand ein sehr ähnliches Problem:
https://www.elo-forum.org/eingliederungsvereinbarung-egv-va/175262-egv-per-va-zuweisung-massnahme-alg-ii.html

tleary

Ja, ich habe hier noch ein "Angebot einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger" herumliegen. Das wird wohl die "Zuweisung", die du meintest sein. Werde ich morgen dann einscannen und dir zukommen lassen. Für heute bin ich zu müde. Hab' wieder die letzte Nacht durchgemacht und bin nun fast schon 20 Std. wach. (War früher Schichtarbeiter, und deshalb ist mein Tag-/Nachtrythmus dauerhaft durcheinander.)

»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Rudolf Rocker

Am besten alles einscannen, anonymisieren und hier einstellen!
Dann können noch andere drüberschauen und etwas dazu schreiben.
Außerdem haben andere Menschen mit ähnlichem Problem dann die Möglichkeit diesen Thread als Information zu nutzen.
Einzelberatung per PN machen wir hier eigentlich nicht.

tleary

Ja, das mit dem Einscannen für alle kommt wie gesagt noch. Bin nur know-how-technisch noch nicht so weit. Nur deshalb vorab an dich.
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(Autor unbekannt)

Rudolf Rocker

Ist ja nicht schlimm, aber mehr Augen sehen eben mehr! ;D

tleary

So, jetzt aber....

Die EGV als Verwaltungsakt:

Jobcenter_EGV-VA_1.pdf -  195 KB
Jobcenter_EGV-VA_2.pdf -  376 KB
Jobcenter_EGV-VA_3.pdf -  244 KB
Jobcenter_EGV-VA_4.pdf -  144 KB


Das "Angebot einer Maßnahme":

Jobcenter_Angebot_einer_Massnahme_1.pdf
Jobcenter_Angebot_einer_Massnahme_2.pdf
Jobcenter_Angebot_einer_Massnahme_3.pdf


P.S.:
Zum Anonymisieren wurde Inkscape (Portable Edition) benutzt. Um kein nachträgliches "Enttarnen" zu ermöglichen, anschließend beim Speichern die PDF-Datei an den PDF-Printer (wird z.B. beim Foxit PDF-Reader mitinstalliert) senden. Dadurch wird eine komplett neue PDF-Datei generiert, die man einfach abspeichert. Ein nachträgliches Zerlegen in die einzelnen Layer des PDF's ist damit nicht mehr möglich.
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(Autor unbekannt)

Rudolf Rocker

Das "Angebot einer Maßnahme" ist wirklich der Hammer!
Ein Angebot ist ja keine Zuweisung, sondern nur ein Hinweis, das es da eine Maßnahme gibt, die dein SB dir vorschlagen möchte. Dann kommt aber die RFB hinterher und macht aus dem Angebot eine Zuweisung!
Im EGV- VA sieht das so ähnlich aus. (Hatte ich ja per PN schon mal geschrieben).
Also für mich sieht das so aus, aus solle hier eine freiwillige Teilnahme an der Maßnahme als Pflichtveranstaltung suggeriert werden.

Fahrtkosten sind auch nicht geregelt. Nur: Notwendige Fahrtkosten können übernommen werden.
Weitergabe von Daten an Maßnahmeträger widersprechen und was soll eine aktive Mitwirkung sein?


*Edit*
Vielleicht ist es auch genau andersrum. Nämlich so, das sie Freiwilligkeit suggerieren wollen und dann mit der Sanktion drohen.

Hier gibt es mehr dazu:
https://www.elo-forum.org/weiterbildung-umschulung-sinnlose-massnahmen/179687-angebot-massnahme-mich-selber-anmelden-sollte.html

und hier:

https://www.elo-forum.org/weiterbildung-umschulung-sinnlose-massnahmen/178619-angebot-massnahme-mikro-partner.html

tleary

Also, ich hatte ja gestern meinen ersten Termin bei dem Maßnahmeträger. Es waren 3 Dozenten vom Kolpingsbildungswerk sowie ein Vertreter des Jobcenters anwesend. Die Dauer war auf 4 Stunden veranschlagt. Um 8 Uhr sollte es losgehen. Es war dann fast 8:30 Uhr bis die "Oberen" alle aufkreuzten. An der Maßnahme sollten 12 Personen teilnehmen, 8 davon sind letztendlich gekommen. Wie sich die anderen rausgewunden haben, weiß ich leider nicht. Würde mich schon einmal interessieren, wie die das angestellt haben. Eventuell Krankschreibung oder sie nehmen einfach eine Sanktion in Kauf (irgendwo muß ja die 1 Million verhängten Sanktionen pro Jahr herkommen)? - Naja, wie dem auch sei. Von den 8 Andwesenden haben dann auch brav 6 Schäfchen den Vertrag sofort unterschrieben. Nur ich und scheinbar noch jemand anderes (wer weiß ich noch nicht) wollten nicht gleich unterschreiben, sondern ihn zur Prüfung mit nach Hause nehmen. Fairerhalber wurde das aber auch angeboten, wobei schon ein gewisser Druck bestand, sofort zu unterschreiben. Die Dozenten kamen recht "liberal" daher, hatten also keine Peitsche im Gepäck (bzw. noch nicht ausgepackt - wer weiß....). Auf die Frage eines Teilnehmers, wie es in die Vermittlung zu Leiharbeitsbuden aussähe, "weil die so schlecht bezahlen", sagte einer der Dozenten, daß dies "nicht vorrangiges Ziel sei, und man Verständnis dafür habe, wenn man nicht unbedingt bei einer Leiharbeitsfirma anfangen möchte". Aber das ist - wie alle mündlichen Aussagen - wohl eher als unverbindliche Absichtserklärung zu werten. Denn wenn sich bei den anderen Firmen keine Stelle finden lässt, dann wird wohl doch die Bewerbung zu Leihklitschen wohl oder übel verlangt werden. Einmal davon abgesehen, daß viele der privaten Arbeitgeber in der Gegend hier auch nicht viel besser bezahlen, als dies die LAF's tun. Außerdem wurde gesagt, daß der Kontakt auch nach der Maßnahme nicht abreißen soll. Dafür gibt's auch ein extra Formular. Man soll dem Maßnahmeträger darin mitteilen, wie sich das evtl. entstandene Arbeitsverhältnis entwickelt hat bzw. ob und wie lange es noch besteht. "Weil uns ja Ihr Wohl am Herzen liegt". - Ich wandte dann ein, daß es wohl eher den einfachen Grund hätte, daß der MT eine extra Prämie bekäme, wenn erfolgreich vermittelt worden wäre und das Arbeitsverhältnis länger bestünde. Dies wurde natürlich verneint, denn "Glauben Sie uns, wir sind wirklich nur an Ihrem Wohl interessiert". Haha... Dann wurde der Vertrag des Kolpingbildungswerks noch in allen Punkten vorgelesen und erläutert. Nach weiteren 2 Stunden war dann die Maßnahme, die offiziell mit 4 Std. veranschlagt war, vorbei, und wir konnten gegen 10:45 Uhr gehen. Aber wegen der Vermittlung zu Leihklitschen: Eigentlich können die doch fast nix anderes machen. Denn 70-80 % aller Jobangebote in den Jobbörsen der Arbeitsagenturen kommen doch ohnehin nur von denen.

Den Vertrag von Kolping werde ich spätestens morgen dann hochladen. Da sind auch etliche Klauseln drin, die die Teilnehmer sehr entrechten. Z.B. wird die Weitergabe von Daten an Dritte ohne Einwilligung des Betroffenen ausdrücklich erlaubt. Auf meine Nachfrage diesbezüglich wollen die Dozenten da nichts eigenmächtig machen, d.h. nur nach Rücksprache mit dem Teilnehmer. Aber wie gesagt: Alles nur heiße Luft, weil eben nur mündlich zugesichert (wenn auch unter Zeugen). Außerdem soll man dem Datenaustausch zustimmen, weil sonst nur einer der Dozenten über den jeweiligen Teilnehmer Bescheid wüsste, "und wenn der krank wird gäb's Probleme. Und das wäre auch nicht in Ihrem Interesse".
Bin mir nicht sicher, was ich nun tun soll. Denn derjenige im ELO-Forum, der der Maßnahme auch widersprochen hat, bekam doch auch eine Sanktion, oder? - Er ließ zumindest nach Abbruch der Maßnahme nichts mehr von sich hören, nachdem er noch die Befürchtung geäußert hatte, er bekäme eine Sanktion verhängt.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Rudolf Rocker

ZitatDenn derjenige im ELO-Forum, der der Maßnahme auch widersprochen hat, bekam doch auch eine Sanktion, oder?
Nö, der hat ein Anhörungsschreiben  bekommen. Na und?
Deine Wahrscheinlichkeit eine Sanktion zu bekommen hat sich mit Teilnahme an der Maßnahme cirka verzehnfacht!
Jetzt beginnt die "Verfolgungsbetreuung" und jede einzelne deiner Bewerbungen wird geprüft, ZAFten geben sich die Klinke in die Hand und Vorstellungsgespräche finden dann im Beisein von Dozenten statt.
Natürlich labern die Dozenten irgendwas von "wir wollen nur ihr Bestes". Das sind ja selber prekäre arme Schweine die auf Honorarbasis arbeiten.

tleary

Hier noch die "Teilnahmevereinbarung":

Teilnahmevereinbarung 1
Teilnahmevereinbarung 2
Teilnahmevereinbarung 3

Und die "Zusatzvereinbarung zur Teilnahmevereinbarung":

Teilnahmevereinbarung Zusatz 1
Teilnahmevereinbarung Zusatz 2

Alles ist wie gesagt noch nicht unterschrieben. Ich war nur einen Termin anwesend, bei der "Einweisung". - Also, was soll ich tun, um aus dieser Sache noch rauszukommen? Oder ist es schon zu spät? Die Frist für den Widerspruch gegen die EGV-VA ist ja auch noch nicht abgelaufen. Der nächste Termin wäre dann am Donnerstag.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Rudolf Rocker

1.
ZitatDer Job- Coach entscheidet, welche Fahrtkosten getragen werden!
Guter Witz!
2. Was soll eine "betriebliche Erprobung" sein?

Beim "Teilnahmezusatz" steht kompletter datenschutzrechtlicher Nonsens drin. Desshalb ist die Unterschrift ja auch freiwillig!
Ich würde gar nichts unterschreiben und erst mal verbindliche Zusagen einfordern (schriftlich), wer überhaupt für die Fahrtkosten aufkommt und in welcher Höhe.

Im Link zum Elo- Forum sind eigentlich alle Strategien, die man so fahren kann, ziemlich gut beschrieben.

Es gibt eigentlich zwei Möglichkeiten:
a)Hingehen, weiterhin nichts unterschreiben, der Datenweitergabe noch mal explizit widersprechen und abwarten. Kluge Fragen stellen und bei "betriebliche Erprobung" nachfragen, ob der Mindestlohn gezahlt wird.
b)Nicht hingehen, auf ein Anhörungsschreiben warten, darauf Antworten, auf den Sanktionsbescheid warten, Widerspruch einlegen, Anwalt nehmen und die Sanktion mit etwas Glück vor dem SB pulverisieren.



tleary

Zitat von: Rudolf Rocker am 08:48:18 Mi. 08.März 2017
1.
ZitatDer Job- Coach entscheidet, welche Fahrtkosten getragen werden!
Guter Witz!
Damit ist gemeint, inwieweit die Fahrtkosten bei eventuellen Bewerbungsgesprächen erstattet werden. Da soll man ohnehin vorher eine Genehmigung einholen. Hintergrund ist der, daß der Maßnahmenträger (also Kolping) diese nicht von dem Jobcenter erstattet bekommt. Und das geht dann folglich von deren Gewinn ab. Die eigentliche Fahrtkostenerstattung zur Maßnahme selbst erfolgt im 2-wöchentlichen Rythmus als Barauszahlung. Das wurde so gesagt und wurde mir auch von der SBin des Jobcenters schriftlich bestätigt (sie rechnete die Fahrtkostenerstattung damals aus). Da habe ich auch unterschrieben.

Zitat
2. Was soll eine "betriebliche Erprobung" sein?
Betriebliche Erprobung ist ganz einfach Probearbeit. Und die wird wohl nicht vergütet. - Oder muß auch die mit dem Mindestlohn bezahlt werden?

Zitat
Ich würde gar nichts unterschreiben und erst mal verbindliche Zusagen einfordern (schriftlich), wer überhaupt für die Fahrtkosten aufkommt und in welcher Höhe.
a)Hingehen, weiterhin nichts unterschreiben, der Datenweitergabe noch mal explizit widersprechen und abwarten. Kluge Fragen stellen und bei "betriebliche Erprobung" nachfragen, ob der Mindestlohn gezahlt wird.
Höchstwahrscheinlich werden mich die Dozenten dann von der Maßnahme ausschließen, wenn ich nicht unterschreibe. - Oder zumindest als erstes damit drohen, und versuchen, mich so lange zu bearbeiten, bis ich unterschreibe. Ich glaube auch nicht, daß das dort überhaupt schon jemals einer gewagt hat, nicht zu unterschreiben.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Rudolf Rocker

ZitatDa habe ich auch unterschrieben.
Was hast Du Unterschrieben?

ZitatDamit ist gemeint, inwieweit die Fahrtkosten bei eventuellen Bewerbungsgesprächen erstattet werden. Da soll man ohnehin vorher eine Genehmigung einholen. Hintergrund ist der, daß der Maßnahmenträger (also Kolping) diese nicht von dem Jobcenter erstattet bekommt. Und das geht dann folglich von deren Gewinn ab.

Ist das dein Problem? Wenn die Fahrtkostenerstattung nicht sauber geregelt ist, ist die Maßnahme zu unbestimmt!

Zitat
Betriebliche Erprobung ist ganz einfach Probearbeit. Und die wird wohl nicht vergütet. - Oder muß auch die mit dem Mindestlohn bezahlt werden?
Ich würde nicht einen Tag umsonst arbeiten!

ZitatHöchstwahrscheinlich werden mich die Dozenten dann von der Maßnahme ausschließen, wenn ich nicht unterschreibe.
Ja und? Schriftlich geben lassen, das sie dich von der Maßnahme ausgeschlossen haben und warum und dann nach Hause gehen!

rebelflori

Zitat von: Rudolf Rocker am 14:37:13 Mi. 08.März 2017
Betriebliche Erprobung ist ganz einfach Probearbeit. Und die wird wohl nicht vergütet. - Oder muß auch die mit dem Mindestlohn bezahlt werden? Ich würde nicht einen Tag umsonst arbeiten!
Jaa, muss Endlohn werden, außer du hast andere Sachen unterschrieben.
Aber auf denn Punkt, würde ich nicht beim Dozent anspielen.
Lieber, wir leben in Deutschland da haben, wir ein recht nicht alles zu unterschreiben. Oder sind wir hier beim Irren vom Bosporus?

http://www.zeit.de/karriere/beruf/2014-09/probearbeit-arbeitsrecht-pflichten-rechte

tleary

Okay, beim 2. Termin beim Maßnahmeträger letzte Woche lief das dann folgendermaßen ab: Ich änderte die zuhause die "Teilnahmevereinbarung" dahingehend ab, daß ich u.a. die Klauseln über die Entbindung von der Schweigpflicht (Datenschutz) strich, sowie die Fahrtkosten auf 30 Ct./km heraufsetzte. Daraufhin weigerte sich mein Job-Coach gegenzuzeichnen. Er sagte, der Vertrag werde nur in unabgeänderter Form akzeptiert. Und das, obwohl viele der Datenschutzklauseln ohnehin widerrufen hätten werden können, was sogar am Ende des jeweiligen Absatzes geschrieben stand. Daraufhin kam die Ober-Job-Coachin von der ich weggeschickt wurde. Auch mir die Fahrtkosten, die mittlerweile entstanden waren, an mich auszuzahlen, wurde sich geweigert, da ich "den Vertrag ja nicht unterschrieben habe". Jetzt kam vorgestern vom Jobcenter wie erwartet ein Anhörungsschreiben. - Nun meine Frage: Also, Anhörungsschreiben ausfüllen, in dem ich mich dann auf dem Streichen der Datenschutzklauseln versteife. EGV per VA ebenfalls widersprechen, was sollte genau da drin stehen? - Dann ab die Post per Einwurf-Einschreiben ans Jobcenter, ist das okay so? Nächste Frage: Wie und wo bekommt man einen "Beratungsschein" (nennt sich doch so) für den Anwalt? - Und welchen Anwalt könnt ihr empfehlen? - Ist es besser, sich einen aus seiner Gegend zu nehmen, oder kann der ruhig ein paar hundert Kilometer weg sein, da ohnehin jeglicher Verkehr über eMail/Telefon ablaufen wird? Sonst würde ich mir evtl. den "Motorrad"-Anwalt aus dem Eingangspost von YouTube nehmen.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Rudolf Rocker

ZitatDaraufhin kam die Ober-Job-Coachin von der ich weggeschickt wurde.
Ich befürchte mal, das du dir die Begründung nicht schriftlich hast geben lassen? Wäre Super gewesen, wenn du ein Schreiben gehabt hättest in dem steht, das sie dich weggeschickt haben, weil du die Datenschutzerklärung so nicht unterschreiben wolltest. ;D
ZitatAuch mir die Fahrtkosten, die mittlerweile entstanden waren, an mich auszuzahlen, wurde sich geweigert, da ich "den Vertrag ja nicht unterschrieben habe".
Ganz wichtiger Punkt! Ich hatte auch schon mal den Fall das ein Maßnahmeträger sich geweigert hat, mir die Fahrtkosten zu erstatten, wenn ich mich weigere den Vertrag zu unterschreiben. Daraufhin habe ich mich bei der Teamleiterin im JC beschwert. Die hat dann den MT rund gemacht. Der wollte aber weiterhin nicht zahlen und so habe ich die Maßnahme dann abgebrochen. (Ohne dafür sanktioniert zu werden).
Fahrtkosten zur Maßnahme sind nicht Teil des Regelsatzes und daher umgehend zu erstatten.

ZitatNun meine Frage: Also, Anhörungsschreiben ausfüllen, in dem ich mich dann auf dem Streichen der Datenschutzklauseln versteife.
Zwei Punkte: Du wurdest weggeschickt, weil du die Datenschutzerklärung so nicht unterschreiben wolltest und der MT hat sich geweigert, die Fahrtkosten auszuzahlen.
Kurz, knapp und sachlich halten!
Zitat
EGV per VA ebenfalls widersprechen, was sollte genau da drin stehen?
Muss ich noch mal drübergucken.

ZitatWie und wo bekommt man einen "Beratungsschein" (nennt sich doch so) für den Anwalt?
Beim Amtsgericht. Wie das funktioniert erklären die dir da.

ZitatUnd welchen Anwalt könnt ihr empfehlen?
Ich würde einen aus der Nähe nehmen. Sofern es da einen gibt. Sollte aber auf jeden Fall ein Fachanwalt für Sozialrecht sein.

Oder mal hier nachfragen:
https://plattform.sanktionsfrei.de/


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