krankenrückkehrgespräch...?

Begonnen von Ken, 16:12:34 Mo. 26.Januar 2015

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Ken

Hallo meine lieben,

kurzer Sachverhalt was bis jetzt geschah:

Ich hatte eine Magen-Darm-Erkrankungen vor ca 1 Monat.
Mir wurde von der Zeitarbeitsfirma nahegelegt, dass ich lieber nicht zum Arzt gehen soll sondern 1 Tag Freizeitausgleich nehmen soll. Ansonsten "wüsste ich ja was passiert". Ich bin dennoch zum Arzt der mir eine Woche Bettruhe  verordnete hat. Gekündigt wurde ich nicht.

Nach nun 3 Wochen hat es mich leider wieder umgehauen. Hohes Fieber, Husten, Schüttelfrost etc. Nachdem ich meiner Zeitarbeitsfirma bescheid gesagt habe wurde ich zu einem  krankenrückkehrgespräch eingeladen. Weiterhin wurde gesagt dass die Krankmeldung nicht angenommen wird sollte ich sie im Briefkasten werfen ( ich bezweifele stark, dass diese Drohung rechtendes ist.).

Frage:

Worauf kann ich mich nun einstellen? Eventuell hatte hier ja schon jemand solch ein Gespräch mit der Zeitarbeitsfirma.
::)

Grüße

Ken

BGS

Erst einmal gute Besserung, Ken. Ich würde die AU-Bescheinigung als Einschreiben mit Rückschein schicken und unbedingt einen Beistand (=Zeugen) zu dem "Gespräch" mitnehmen. Wer krank ist, ist krank. Viel Erfolg und Glück,

mfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

dagobert

Zitat von: Ken am 16:12:34 Mo. 26.Januar 2015
Weiterhin wurde gesagt dass die Krankmeldung nicht angenommen wird sollte ich sie im Briefkasten werfen ( ich bezweifele stark, dass diese Drohung rechtendes ist.).
Das bezweifelst du zu Recht.

Zitat von: BGS am 16:55:48 Mo. 26.Januar 2015
Erst einmal gute Besserung, Ken.
Von mit auch. Und denk dran: Deine Gesundheit ist wichtiger die Gewinne der Leihbude.
ZitatIch würde die AU-Bescheinigung als Einschreiben mit Rückschein schicken
Einwurfeinscheiben ist besser, anschließend den Trackingbeleg ausdrucken. Bei Rückschein kann die Leihbude die Annahme verweigern.
Beim Eintüten und Absenden idealerweise Zeugen dabei haben, nicht dass die Leihbude nachher behauptet nur einen leeren Umschlag bekommen zu haben.

Zitatund unbedingt einen Beistand (=Zeugen) zu dem "Gespräch" mitnehmen.
Kann die Leihbude aber auch ablehnen, Arbeitsrecht ist nicht Sozialrecht.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

BGS

Wenn die Leihbude den Beistand ablehnt, würde ich das Gespräch im Stillen mit dem Handy aufnehmen und damit ein Gedächtnisprotokoll schreiben für den Fall daß man an Ken "ein Exempel statuieren" möchte und als Absicherung.Denn die Klitsche scheint mit Drohungen zu arbeiten.

MfG

BGS
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Rudolf Rocker

ZitatWenn die Leihbude den Beistand ablehnt, würde ich das Gespräch im Stillen mit dem Handy aufnehmen und damit ein Gedächtnisprotokoll schreiben für den Fall daß man an Ken "ein Exempel statuieren" möchte und als Absicherung.Denn die Klitsche scheint mit Drohungen zu arbeiten.

Ist rechtlich nicht zulässig und würde wahrscheinlich eine Strafanzeige der ZAF nach sich ziehen.
Also Finger weg von sowas!


AU würde ich auch per Einschreiben hinschicken. Vorher noch eine Kopie davon machen.
Bei solchen Gesprächen kann man zumindest eine Vertrauensperson mitnehmen die normalerweise im Betriebsrat sitzt.
Das ist bei ZAFten allerdings so eine Sache da der BR, wenn überhaupt vorhanden, meistens gekauft wurde.
Als Gewerkschaftsmitglied kann man versuchen eine Vertrauensperson aus der Gewerkschaft mit zu dem Gespräch zu nehmen.

Ansonsten alles was besprochen wird schriftlich verlangen.

BGS

Ist nur meine persönliche Meinung: Ruhig alles aufnehmen und die ZAF darüber in Unkenntnis lassen. Danach den Dialog als Gedächtnisprotokoll aufschreiben für alle Fälle.

Jeglichen ZAF kann man nur mißtrauen!

MfG

BGS
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schwarzrot

Zitat von: Ken am 16:12:34 Mo. 26.Januar 2015
Ich bin dennoch zum Arzt der mir eine Woche Bettruhe  verordnete hat. Gekündigt wurde ich nicht.
Prima, war ja auch ein bischen vorherzusehen. ZAFs arbeiten viel mit einschüchterungen.
Zitat
dass die Krankmeldung nicht angenommen wird sollte ich sie im Briefkasten werfen ( ich bezweifele stark, dass diese Drohung rechtendes ist.).
Joh, aufpassen, dass du im zweifel alles immer beweisen kannst. Bei stress AGs, besser nix mit der normalen post.
Zitat
Worauf kann ich mich nun einstellen? Eventuell hatte hier ja schon jemand solch ein Gespräch mit der Zeitarbeitsfirma.
Die werden weiter versuchen, dich 'weichzukochen', muss dich aber nicht beunruhigen, wenn du ihre intention im hinterkopf behältst und daran denkst, nichts, aber auch gar nix, sofort zu unterschreiben und dreimal überlegen, bevor man was sagt.

Das mit aufnehmen würd ich nicht machen, du brauchst dafür eine genehmigung und die warten ev. nur auf solche fehltritte um dich wirklich am arsch zu packen. So leicht solltest du es ihnen nicht machen.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

dejavu

ZitatWeiterhin wurde gesagt dass die Krankmeldung nicht angenommen wird sollte ich sie im Briefkasten werfen ( ich bezweifele stark, dass diese Drohung rechtendes ist.).
Idealerweise per Boten.Wichtig: Empfang auf Kopien bestätigen lassen (wie bei der Arge).
Leiharbeit und Werkvertragsmißbrauch verbieten! Weg mit dem Dreck!

Ken

Danke für die zahlreichen Antworten.
Mein Krankenrückkerhgespräch habe ich erst in ca 1Monat, was schon... seltsam ist. Keine genaue Ahnung wieso, aber ich bin mir ziemlich sicher dass sie mich diesen Monat noch arbeiten lassen, um mich dann zu kündigen. Ist aber nur so ein Gefühl, ich lasse mich gerne überraschen. :D

Grüße

Ken

Ziggy

Auf keinen Fall heimlich aufnehmen, das ist unzulässig. Mach dir stattdessen ruhig während des Gespräches Notizen, wenn jemand fragt, "nur so, für alle Fälle ..." Wenn du dich bedroht oder genötigt fühlst, verlasse den Raum. Mich hatten sie mal zu dritt in einem Raum zum "Gespräch", einer versperrte sogar die Tür, und ich hatte wirklich Nervenflattern, aber plötzlich wurde ich ruhig, und ich sagte, ich gehe jetzt, und wenn sie mich verbal oder gar physisch daran zu hindern versuchten, geh ich direkt zu Polizei. Da gaben sie es auf, und ich bin direkt zum Arzt gegangen ... ;-) Ich meine, ein solches "Arbeitsverhältnis" ist eh im Arsch, also was soll's.

Du brauchst kein schlechtes Gewissen zu haben, krank ist krank. Sie werden bei diesem Gespräch zum wiederholten Mal versuchen, dir zu drohen, um dich für die Zukunft gefügig zu machen.

Ich weiß nicht, wie lange du schon da bist, und wie sehr du an deinem Job hängst, deswegen ist es schwer, dir zu raten. Wäre ich in derselben Situation, würde ich mich auf ein baldiges Ende des Arbeitsverhältnisses einstellen. Das bedeutet, auf nichts und niemand mehr Rücksicht zu nehmen. Wenn sie dich unter Druck setzen wollen, verlasse den Raum, notfalls bekommst du wieder Magenschmerzen, gehst zum Arzt, und wenn sie dich kündigen, selbstverständlich dagegen klagen. Und rausholen, was drin ist. Du schuldest diesen Gangstern GAR NICHTS. Schon gar keine guten Manieren.

Wenn mein Arbeitgeber zu mir sagt, ich solle nicht zum Arzt, sondern 1 Tag frei nehmen, ich wüsste sonst ja, was passiert, dann muß er sich verdammt warm anziehen.
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Sir Vival

Hallo und gute Besserung.

Ich habe es bei meiner letzten Firma (am Ende dann....) so genacht, dass ich mit einem Zeugen (Mutter) zur Firma gefahren bin und den Umschlag fotografierte. Beim Einwerfen usw. Natürlich nur bei nicht bettlägrigen Krankheiten.

Und wg. "Krankenrückkehrgespräch"....was ist denn das für ein Scheiss?
Super motivierend für den Arbeitnehmer würd´ ich mal sagen  kotz

Du musst da GAR NIX sagen! So ein Gespräch ist nicht zulässig, wenn es offiziell unter Krankenrückkehrgespräch geführt wird.
Du hast die AU-Bescheinigung abgegeben und falls die was näheres wissen wollen, können sie ja deinen Arzt dazu bewegen, seine Verschwiegenheitspflicht zu vergessen. Ich meine, du kannst ruhig sagen, dass du Magen-Darm-BlaBla hattest und ob es dann besser gewesen wäre, hier in der Firma...nee bei der Entleiherfirma alles zuzuscheissen. Sorry für die Ausdrucksweise, aber die Sorte Möchtegernchefs kenne ich. Da nützt alle Zuversicht und Nettigkeit nichts.

Was anderes ist/wäre es natürlich, wenn man innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zum x-ten mal Magen-Darm... oder sonstwas hatte. Da kann dann sein, dass die mal wissen wollen, ob mit dir noch alles ok ist und wie es mit der Zukunft aussieht. Aber nicht in so einem Ton wie "AU in Briefkasten einwerfen wird nicht akzeptiert..." usw.

Ich wäre bei dem Gespräch ganz entspannt, vorausgesetzt, deinem Magen geht es gut. Was anderes ist natürlich die Angst, einen Arbeitsplatz zu verlieren. Das muss man abwägen.
Tip: rechne einfach mit dem schlimmsten. Dann ist eh alles egal.

Es tofft viel Spass in Steckifee.........

andy45

Naja das Rückkehrgespräch ist keine Erfindung der Leihbude,die gab es auch schon bei Opel in Bochum .

JCuvier

Ist ja jetzt schon eine Weile her...gibt's Neues?

Übrigens Krankenrückkehrgespräch generell zu führen ist gar nicht so einfach. Das muss in der Betriebsverfassung ausdrücklich geregelt sein.
Was anderes gilt bei Rückkehrgesprächen, diese müssen dann allerdings auch nach z.B. Urlaub etc erfolgen.

Aktion

Also mich würde das auch interessieren.

Also folgendes. Tatsächlich wird dies in mehreren Betrieben durchgeführt, also Krankengespräche.Wichtig ist es, sodann man in dem Betrieb bleiben möchte, seine Krankheit nicht auf die Arbeit im Betrieb zu beziehen. Dies wäre dann ein Kündigungsgrund. Wenn man denn überhaupt was sagen möchte, denn man ist nicht dazu verpflichtet, sich dazu zu äußern.
Man kann aber zum Beispiel sagen:" Ja ich war krank, dies habe ich mir vom Arzt bestätigen lassen und Ihnen rechtzeitig vorgelegt." " Habe ich etwas übersehen, oder gibt es betriebsinterne Regelungen im Umgang mit der Krankmeldung? Wenn ja, wie lauten diese, wo kann ich das nachlesen?
Ich würde eine Krankschreibung persönlich abgeben. Ansonsten von nem Freund/Kumpel vorbei bringen lassen. Ansonsten EINWURF EINSCHREIBEN.
Ich finde, dass hier etwas viel Angst aufgebaut wurde. Man kann das mit den Krankengesprächen auch so sehen: bezahlte Arbeitszeit und man kann sich mal in Ruhe mit dem Vorgesetzten unterhalten. Aber wie gesagt, im Zweifel das Gespräch dankend ablehnen, es habe nichts mit dem Betrieb zu tun und man sei nun wieder einsatzfähig.



Sir Vival

Niemand sagt was gegen ein Gespräch mit dem Chef....während der Arbeitszeit. Da hat KEIN Angestellter was zu meckern. Das ist eine direkte Anweisung.
Wenn es aber OFFIZIELL als Krankenrückkehrgespräch behandelt wird, muss man gar nix, weil das unzulässig ist. Was anderes, wie ich schon geschr. hab, wenn das zum x-ten mal passiert und die dich womöglich dann zum Vertrauensarzt schicken, wenn du dann immer noch nix sagst. Das ist ja dann was anderes. Also bei wiederholter Krankheit mit gleichem Grund.

Und zum Thema "Betriebsverfassung". Alles schön und gut. Aber es ist definitiv so, dass nicht jeder, ich sag mal, dass sogar die Mehrheit der AN gar nicht weiß, dass man ein Anrecht hat, so etwas in der Firma zu lesen bzw. den Inhalt zu erfahren.
Frag doch mal den schäbigen Chef nach der Betriebsvereinbahrung oder der Betriebsverfassung. Die meisten (schäbigen) Möchtegernchefs reagieren dann dmentsprechend.

Als AN werden einem seine Rechte zum allergrößten Teil vorenthalten, wenn man nicht Bescheid weiss. Zumindest die Gewissheit, dass es sie überhaupt gibt. Und warum? Weil man nur den Vorgesetzten/Chef hat, der davon weiß und der wird einen Scheiss tun, dir das zu zeigen und dir einen evtl. Vorteil zu verschaffen. Was anderes ist es bei Betriebsräten bzw. Betrieben, in denen so etwas noch existiert.
Es tofft viel Spass in Steckifee.........

Aktion

Ja, das ist richtig. Jeder hat das Recht, Betriebsvereinbarungen und Verträge einzusehen und jeder sollte Einsicht erbitten. Wenn der Vorgesetzte nicht, oder blöd reagiert, dann kann man andere Schritte einleiten. Ich denke nur, dass die meißten gar nicht fragen.
Von wegen scheiß Chef und so, man muss sich trauen, oder zumindest alles, was nicht rechtens ist( Minimum sind im Zweifelsfall die gesetzlichen Regelungen im Arbeitsrecht), nicht machen. Also ohne Worte verweigern. Keine Überstunden, keine Krankenrückkehrgespräche, keine Auskünfte.


Sir Vival

Klar. Liegt an einem selbst, wie man´s macht.
Aber: auch wenn du richtig liegst bzw. im Recht bist, nützt dir das nix! Z.B. ÜS verweigern, wenn sie nicht bezahlt werden oder über den "ausgemachten" Rahmen gehen. Ich bin deshalb geflogen und kein Gericht, kein Anwalt hat sich dafür interessiert. Da wurden andere, kündigungsrechtbedingte Sachen "verhandelt".
Beispielsweise: Gab es einen Arbeitsvertrag oder eine Abmachung, dass ÜS geleistet werden müssen? - NEIN!
Also: Kündigung unwirksam und Kündigungsfrist (4 Wochen) muss eingehalten werden.
D.h.: mir musste die restliche Zeit bis zur Kündigungsfrist gezahlt werden, was ja eigentlich nicht verhandelt werden muss, weil es einfach eine (grund)rechtliche Kündigungsfrist gibt!

Ergebnis: er hat es NICHT gezahlt und ich musste es extra einklagen. Dann bekam ich es. Das kostete mich widerum Geld, da meine Rechtschutzvers. nur 1 Fall in einer bestimmten Zeit für umme behandelt. Super, oder?
Aber von wegen Strafe o.ä. für den AG/Ex-Chef? Nö, keineswegs! Gar nix. Der bekam das alles nur gesagt, dass er das muss, fertig. Ein kleiner Wumms mit dem Schaumstoffhammer, das war´s.
Beim nächsten AN kann er es dann ebenso ausloten. Vielleicht lässt sich ja ein anderer AN drücken. Das ist alles nur oder nichtmal die Tinte wert, mit der das alles geschrieben wurde.
Es tofft viel Spass in Steckifee.........

alia-khan


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