krankgeschrieben - trotzdem bewerben

Begonnen von Roxfox, 11:04:13 Mi. 28.Januar 2015

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Roxfox

hallo mal ne frage bin über die Kündigung 31.01.2015 Krank geschrieben (Psychisch) bis auf weiteres muss ich mich vom Arbeitsamt aus bewerben die haben meine Krankmeldung erhalten schicken mir aber trotzdem stellen zu.Bin ich verpflichtet mich da zu bewerben.Vielen Dank im Vorraus

Rudolf Rocker

Hmm, kommt drauf an.
- Hast Du eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben und wenn ja, was steht da drinn?
- Wie lange bist Du krankgeschrieben, bzw. wird Deine AU vermutlich dauern?

Nach 6 Wochen wird dich die BA dann an die KK weiterreichen und dann gibt es Krankengeld. (müsste die gleiche Höhe haben wie das ALG I, wenn ich das richtig im Kopf habe).

Roxfox

Hallo vielen dank ja habe eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben das ich unaufgefordert im 2 monatlichen Abstand 2 Bewerbungen pro Woche einreiche in Eigeninitiative und Stellen vom Amt bin dann kurz darauf krank geworden. Zur Krankmeldung bin während meines Arbeitsverhältnisses krank geworden und zum 31.01.2015 gekündigt Krankmeldung vom Hausarzt 6 Wochen jetzt anschließend vom Facharzt für Psychiatrie (Depressionen) bis auf weiteres Krank geschrieben müsste ja dann eigentlich Krankengeld nach meinem letzten Gehalt bekommen war ja während der Krankmeldung im Arbeitsverhältnis.Danke für schnelle Antwort.

Rudolf Rocker

Das Problem könnte durchaus die EGV werden.
Dort hast Du Dich leider freiwillig dazu bereit erklärt, Bewerbungen in Eigeninitiative abzugeben.


Roxfox

Danke für die Antwort macht ja aber keinen sinn sich zu Bewerben kann ja momentan eh keine neue Arbeitsstelle antreten solange ich nicht gesund bin .Nochmal ne frage dürfen die mir gleich  Stellen von Zeitarbeitsfirmen schicken. Danke schon mal.

dagobert

Zitat von: Roxfox am 15:30:57 Mi. 28.Januar 2015
Nochmal ne frage dürfen die mir gleich  Stellen von Zeitarbeitsfirmen schicken.
Ja, Und was anderes haben die beim Arbeitsamt eigentlich auch nicht.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

ZitatDanke für die Antwort macht ja aber keinen sinn sich zu Bewerben
An Dinge die keinen Sinn machen wirst Du Dich gewöhnen müssen!

schwarzrot

Zitat von: Roxfox am 15:30:57 Mi. 28.Januar 2015
Nochmal ne frage dürfen die mir gleich  Stellen von Zeitarbeitsfirmen schicken.
Du erhältst ALG1?
Sie 'dürfen' dir jeden job anbieten. Ein limit gibt es nur hinsichtlich deines letzten gehalts:
Zitat...
(3) Aus personenbezogenen Gründen ist eine Beschäftigung einer arbeitslosen Person insbesondere nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Arbeitsentgelt erheblich niedriger ist als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr als 20 Prozent und in den folgenden drei Monaten um mehr als 30 Prozent dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar. Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist einer arbeitslosen Person eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld.
...
http://dejure.org/gesetze/SGB_III/140.html
ZitatDanke für die Antwort macht ja aber keinen sinn sich zu Bewerben
Stimmt!
Vor gericht wirst du vermutlich (Bei gutem arzt und attest) auch recht bekommen, wenn du dich wg. krankheit nicht bewerben kontest.
Das problem ist nur, dass interessiert u.u. deinen sachbearbeiter nicht. D.h. es ist nicht sicher, wie der entscheidet.
Und wiederspruch und klage können sich hinziehen.

Nächstes mal, drei mal überlegen, bevor man ne EGV unterzeichnet. Die bringt fast immer nur zusätzliche nachteile.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

mousekiller

Ich habe mich trotz Kranksein beworben, auch ohne EGV. Aus dem einfachen Grund, weil gesetzlich festgelegt ist, dass du alles tun mußt um deine Hilfsbedürftigkeit zu beenden. Es ist zwar ziemlich sinnlos, aber was solls. Die einzige Zeit, wo ich mich nicht bewerben konnte, war, als ich in stationärer Behandlung war.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Rudolf Rocker

Es kommt, denke ich, auch immer darauf an, wie lange man krank geschrieben ist, bzw. ob absehbar ist, wie lange die Krankheit dauert.
Ist es eine Grippe, die zwei Wochen dauert oder eine Oberschenkelfraktur?
Aber zu einem Vorstellungsgespräch würde ich krank nicht gehen!

schwarzrot

Zitat von: mousekiller am 12:17:36 Do. 29.Januar 2015
Ich habe mich trotz Kranksein beworben, auch ohne EGV. ...weil gesetzlich festgelegt ist, dass du alles tun mußt um deine Hilfsbedürftigkeit zu beenden. Es ist zwar ziemlich sinnlos,

Das ist nicht nur ziemlich sinnlos sondern auch blöd.
Dass man 'alles tun muss' um seine 'hilfebedürftigkeit zu beenden' steht zwar im gesetz, rechtlich bedeutet aber 'alles' = nix, weil ohne EGV nicht definiert, wie dieses 'alles' auszusehen hat (banküberfall, prostitution, diebstahl?).
In dieser richtung gibt es haufenweise gerichtsurteile, es kommt im.zweifel vor gericht daruf an, beweisen zu können, dass man eben nichts tun konnte, weil man krank war, was mit einem attest und krankschreibung nicht schwer fallen dürfte.

Bei krankschreibungen sollte man den schneid haben, erst mal gesund zu werden, bevor man sich wieder um sinnlosquark des 'job'centers/arschamts kümmert. (Es sei denn man hat ne EGV 'freiwillig' unterzeichnet, in der steht, dass man auch mit kopf unterm arm, sich bewerben muss )

Schade, dass gerade du dich wärend krankheiten bewirbst, du bist doch eine (der inzwischen wenigen hier im forum), die eigentlich ahnung über die gesetzeslage und deren rechtliche auslegung hat...
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Onkel Tom

Daher sich ja nun nach dem Abschluss einer EGV wesentliche Änderungen ergeben haben,
könntest Du dies dem JC schriftlich deutlich machen..

z.B.

An Arschamt..

Betreff: Mein Rücktritt von der EGV vom (Datum)

Sehr geehrte SB.

Wir haben am .. eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen, in der ich dazu verpflichtet
bin, mich mindestens 2 mal pro Woche zu bewerben.

Daher ich jedoch seid dem (1.Tag der AU) erkrankt bin, kann ich derzeit diesen Bewerbungs-
bemühungen nicht nachkommen, zumal derzeit der Zeitpunkt meiner Genesung noch nicht
vorhersehbar ist. Hiermit ziehe ich aus wichtigem Grund meine Unterschrift auf der EGV vom
... zurück.

Ich stelle nun meine Bewerbungsbemühungen vorerst ein, da es keinen Sinn macht, einem
Arbeitgeber damit zu belästigen, das ich noch nicht weiß, wann ich wieder arbeitsfähig
bin.

M.f.G..

So, oder so ähnlich könnte man sich die Bauchschmerzen vorläufig vertreiben..
Habe das auch schon so gemacht und hatte solange Ruhe, bis meine AU auslief.

;)
Lass Dich nicht verhartzen !

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