Daher sich ja nun nach dem Abschluss einer EGV wesentliche Änderungen ergeben haben,
könntest Du dies dem JC schriftlich deutlich machen..
z.B.
An Arschamt..
Betreff: Mein Rücktritt von der EGV vom (Datum)
Sehr geehrte SB.
Wir haben am .. eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen, in der ich dazu verpflichtet
bin, mich mindestens 2 mal pro Woche zu bewerben.
Daher ich jedoch seid dem (1.Tag der AU) erkrankt bin, kann ich derzeit diesen Bewerbungs-
bemühungen nicht nachkommen, zumal derzeit der Zeitpunkt meiner Genesung noch nicht
vorhersehbar ist. Hiermit ziehe ich aus wichtigem Grund meine Unterschrift auf der EGV vom
... zurück.
Ich stelle nun meine Bewerbungsbemühungen vorerst ein, da es keinen Sinn macht, einem
Arbeitgeber damit zu belästigen, das ich noch nicht weiß, wann ich wieder arbeitsfähig
bin.
M.f.G..
So, oder so ähnlich könnte man sich die Bauchschmerzen vorläufig vertreiben..
Habe das auch schon so gemacht und hatte solange Ruhe, bis meine AU auslief.
