EEJ im Anflug!

Begonnen von Jonny79, 09:29:09 Sa. 21.Februar 2015

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Jonny79

Ich hoffe, es ist ausnahmsweise in Ordnung wenn ich auf meinen Thread im Elo-forum Hinweise, aber mir wären doch noch unbedingt fachliche Meinungen z.B. von dir Onkel Tom wichtig bezüglich meiner EGV, welche ich diese Woche erhalten habe. In dieser bin ich nur für einen EEJ vorgemerkt und es stellt sich zunächst mal die Frage, ob es überhaupt Sinn macht gegen die EGV Widerspruch einzulegen. Der EEJ scheint mir sicher, da mich meine SB-Ziege irgendwie auf dem Kieker hat.
Persönlich denke ich, dass es auf Dauer eher erfolgsversprechend ist, wenn ich mich im Vorstellungsgespräch immer schlecht/bockig verkaufe, schließlich kann mir meine SB-Ziege ja so viele Zuweisungen schicken bis das mal Eine zufällig wasserdicht ist.

Jeder der will kann seine Meinung dazu sagen (auch gerne hier im Forum), dass ich den EEJ auf gar keinen Fall machen will ist ja wohl klar.

https://www.elo-forum.org/euro-job-mini-job/144984-euro-job-anflug.html#post1847878

Besten Dank!
Ich bin arm, aber sexy!

Rudolf Rocker

Ich würde gegen den EGV- VA auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Da sind ein paar echte Kracher drin!

Alleine das hier geht schon mal gar nicht:




Und da sind noch mehr Hammer drin!

Ach ja, und dann soll der VA auch noch für 8 Monate gelten, wenn ich das richtig gesehen habe? Sollen aber nur 6 sein.

Jonny79

Hallo Rudi,

ja ich weiß was du meinst, aber ich habe ja "drüben" schon geschrieben warum das in der EGV drinnsteht und ein DGB Anwalt der Meinung ist, dass das Mobcenter solche Sachen wie Anschreiben verlangen darf. Es geht mir mal eher darum zu erfahren, ob ich in Bezug auf die EEJ Schei*e. Widerspruch einlegen sollte. Schließlich hab ich ja noch gar keine Stelle zugewiesen bekommen. Oder kann ich erst etwas sinnvolles tun wenn eine Zuweisung zu einem EEJ im Briefkasten liegt?

Danke aber mal für deine Antwort.
Ich bin arm, aber sexy!

Jonny79

PS wegen der 8 Monate: Die SB -Ziege meinte, dass es mit dem EEJ wahrscheinlich im April losgehen würde. Das würde die 8 Monate vielleicht erklären? Die 6 Monate würden dann parallell zu dem ersten halben Jahr des EEJ laufen. Für das zweite halbe Jahr des EEJs würde sie mir dann wahrscheinlich im Oktober einen weiteren EGV-VA reinwürgen - dann wohl mit einer Laufzeit von nem halben Jahr. So denke ich mir das.
Warum es nicht früher losgehen kann entzieht sich meiner Kenntnis. Will man erst warten bis die Widerspruchsfrist abgelaufen ist?

Ich muß mich in die EEJ Geschichte erst mal gründlich einlesen, habe das Thema leider in den letzten Jahren komplett ignoriert/verpennt.
Ich bin arm, aber sexy!

Rudolf Rocker

Naja, die DGB Anwälte sind meistens leider nicht die Allerhellsten!
Ich muss meinen auch immer wieder mal auf die gegebene Rechtslage hinweisen.
Es gibt welche die sich richtig reinhängen und Arschlöcher die keinen Bock auf Erwerbslose haben!
Dein Anwalt bzw. Rechtssekretär scheint wohl zu letzter Fraktion zu gehören.

Wo steht im SGB das das JC Bewerbungsanschreiben verlangen darf?
Wo steht im SGB das ich gezwungen werde diese Anschreiben meinem SB vorzulegen?
Und dann noch mit Terminen wann ich die Nachweise vorlegen soll!
Wer zahlt die Fahrtkosten dafür?
Wie kann es sein, das ich hier in Haftung genommen werde, wenn dritte (also der pot. Arbeitgeber) nicht auf meine Bewerbung reagieren und mir keine Absage schicken?

Das ist Amtsmissbrauch seitens Deiner SB!


Widersprüche gegen EGV- VA haben leider keine aufschiebende Wirkung. Ich rate Dir aber dringend Widerspruch dagegen einzulegen, alleine deswegen schon, um hinterher überhaupt eine Chance zu haben, aus dem EEJ rauszukommen.

Ich glaube Onkel Tom hatte es ja auch schon irgendwo geschrieben:
Sobald es irgendwo so aussehen könnte, als wärst Du freiwillig in den EEJ gegangen, hast Du hinterher keine Chance mehr, da rauszukommen. Deshalb sollte der Widerspruch nicht nur hinsichtlich der rechtlichen Faktoren erfolgen sondern sich ebenso auf den EEJ beziehen.

mousekiller

Und du solltest genau prüfen, ob der EEJ den Kriterien für EEJ entspricht.

Buchführung über ausgeführte Arbeiten führen. Täglich. Im Zweifel kannst du auch die örtlich zuständige Zollverwaltung einschalten, falls du den Verdacht hegst, dass die angebotenen Jobs sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten ersetzen. Das ist insofern wichtig, als das du dann sogar Lohn einklagen darfst beim JC.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Rudolf Rocker

Naja, das wäre dann der zweite Schritt wenn nichts anderes mehr geht.
Aber auch dafür muss er nachweisen, das er den EEJ nicht freiwillig angetreten hat.
Sobald irgendwas unterschrieben wurde ist das vorbei.

dagobert

Zitat von: Jonny79 am 10:36:56 Sa. 21.Februar 2015
PS wegen der 8 Monate: Die SB -Ziege meinte, dass es mit dem EEJ wahrscheinlich im April losgehen würde. Das würde die 8 Monate vielleicht erklären?
Das muss im VA direkt drinstehen. Eine Abweichung von den 6 Monaten ist eine Ermessensentscheidung, welche begründet werden muss.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Jonny79

Danke erstmal für die Antworten:

@Dagobert: Da würde ich mich einfach dumm stellen und mir das von JC erklären lassen:

,,Mir ist nicht ersichtlich, warum der neue EGV-VA eine längere Laufzeit hat als die üblichen 6 Monate. Ich erwarte diesbezüglich eine Begründung oder eine Anpassung der Laufzeit."

@Rudi: Das mit dem SGB und was da drin steht ist meiner Meinung nach so eine Sache: Es wurde ja damals bewusst schwammig formuliert, mit dem Willen, dass die Richter sich mit der Auslegung der Details im Einzelfall befassen sollen.

Die Diskussion aus diesem Forum passt ein ganz, ganz klein wenig zu den von mir verlangten Unterlagen:

http://www.soziales-netzwerk-bgs.de/49515631nx55919/eingliederungsvereinbahrung-sanktionen-verwaltungsakt-f174/auslegung--und-quotnachweis-ueber-eigenbemuehungen-und-quot-in-egv-va-t5957.html

Ein Schreiber meint dort: ,,Das ist sicher wieder eine der Sachen, wo im Streitfalle jeder Richter am SG anders werten bzw. entscheiden würde.
Was ist zumutbar u. was nicht..."

Anderes Beispiel: Im SGB 2 mag lediglich (in etwa) stehen, dass man die Anbahnung einer Beschäftigung nicht durch sein Verhalten vereiteln darf. Aber fällt das betrunkene Erscheinen bei einem potentiellen Arbeitgeber zum Zwecke eines Vorstellungsgesprächs darunter? Im SGB 2 ist dieser ,,Tatbestand" nicht explizit aufgeführt.

Dein Hinweis bezüglich der Fahrkosten ist meiner Meinung nach sehr wichtig:

,, In diesem EGV-VA wird mir auferlegt meine Eigenbemühungen monatlich zu genau festgelegten Tagen beim Jobcenter einzureichen. Leider sehe ich mich nicht im Stande die hierdurch entstehenden Kosten wie z.B. Briefporto oder Busfahrkarten zum Jobcenter mit meinem ohnehin geringen Regelsatz zu bestreiten. Daher möchte ich geklärt wissen, wie eine Erstattung der mir durch diese Vorgabe entstehenden Kosten geregelt wird.
Alternativ könnte ich anbieten, dass ich die geforderten Eigenbemühungen, genau wie in der Vergangenheit, zu meinen ohnehin monatlich stattfindenden Meldeterminen vorlege."

@mousekiller: Mit dem Tagebuch werde ich näher befassen um gerüstet zu sein.

PS: Im Elo-Forum meinte jemand, ich hätte kein Anrecht auf eine sogenannte ,,Unbedenklichkeitsbescheinigung" bezüglich der zusätzlichkeit eines EEJs. Stimmt das wirklich? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.











Ich bin arm, aber sexy!

Rudolf Rocker

Naklar ist das SGB schwammig!
Aber Dinge von Dir zu verlangen, die nicht im SGB stehen geht eben nicht!
Schon mal die Frage gestellt, warum es EGVs überhaupt gibt?
Richtig, weil man darin Dinge vereinbart, die im SGB nicht vorkommen!
(Und das sind bei 99% der EGV oder EGV- VA Vereinbarungen zum Nachteil des Erwerbslosen)

Desshalb unteschreibt man die Dinger nicht und legt Widerspruch dagegen ein, wenn sie als VA kommen. ;)

Onkel Tom

Moin.

Zunächst frage ich mich, wie konnte so eine kontrollwahnbehaftete EGV-VA überhaupt entstehen ?
Zuviel auf das gesabbel Deines SB`s eingelassen (weniger ist mehr) oder in der Vergangenheit eventuell
negativ im Bezug "Eigenbemühungen" aufgefallen ?

Nun die EGV-VA ließe sich auf 2 Wege kippen..

Erstens gilt sie 8 Monate statt 6. EGV-VA werden vom SG maximal 6 Monate aktzeptiert.

Zweites wird Dir auferlegt, wenn Du AU bist, das diese nur mit einem extra Attest von
Deinem Doc anerkannt wird. Auch die Kostenerstattung dazu ist beleidigend..

Dies unterwandert nicht nur das notwendige Vertrauensverhältnis zu Deinem Arzt, sondern
unterstellt subtil Deinem Doc, das er wohlgefällige Krankschreibungen tätigen würde.

Kein Doc ist dazu verpflichtet, neben einer AU auch noch ein Attest bei zu geben, der
die AU unterstreicht. Viele Ärzte sind über diese Praktiken der ARGE und Co. reichlich
verärgert und führt auch dazu, das erwerbslose beim Doc unerwünscht werden.

Gegen den Absatz zu Deinen Bewerbungsverpflichtungen sieht es schlecht aus, was zu
wuppen. Die Nachweisführung liegt in Deiner Hand.

Auf jeden Fall muss zu dieser EGV-VA innerhalb von 4 Wochen ein Widerspruch
nachweisbar eingereicht werden, da sie sonst gültig wird.
Später könnte Mensch noch ein Überprüfungsantrag gestellt werden, gerade dann, wenn
die (Zwangs)teilnahme am EEJ sich als Farce herausstellt.

Zum EEJ..

So wie ich es verstanden habe, gehörst Du beruflich gesehen der Logistik an ?

Was sollst Du in den Hausmeisterbereich und GaLa ? Du bist kein Hausmeister und
auch kein Gärtner. Außer der Verletzung der Zusätzlichkeit sind keinerlei Punkte
zu finden, die Deine "Intregration in Arbeit" positiv beeinträchtigen würden.

Zum Erstbesuch beim Beschäftigungsträger unbedingt einen Beistand mitnehmen,
der auch bereit wäre, vor Gericht als Zeuge zu erscheinen. (Protokullieren)

Diesen Erstbesuch vom Träger bescheinigen lassen und klären, was und unter
welchen Bedingungen verichtet wird.  Blos nix beim EEJ-Träger unterschreiben,
sondern mit nach hause zwecks Bedenkzeit mitnehmen.

Wenn die hören, das Du ein Widerspruch eingelegt hast, haben die kein Bock mehr
und lass Dir schriftlich bestätigen, das EEJ-Träger derzeit nichts für Dich hat.

Damit kann mann auch den EEJ los werden, verspricht jedoch weiteres Tamtam
mit dem SB.

Eventuell sind Überlegungen im Bezug Alternativen entsprechend Deiner Stärken und
Schwächen sinnvoll, um eigene Ziele und Wege zu verfolgen und dem SB Paroli zu
geben.

EGV - Tamtam ist manchmal sehr aufwändig, zumal die Vorgeschichte sowie die
Stärken und Schwächen des erwerbslosen einfluss auf den Inhalt der EGV nehmen
sollte.
Aus Zeit und Befehlsbefolgungsgründen bei SB`s bleiben individuell abgestimmte EGV`s
oft auf der Strecke..

Zu Deinem Problem, suche bitte eine unabhängige Erwerbslosen - Ini auf.
Ideen werden viel besser in einem persönlichem Gespräch geboren..

DGB ?  Kannst Du mir mal eine Falcon leihen ? Für erwerbslose kaum genießbar..

;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Jonny79

Hallo zusammen!

@Onkel Tom: Ja im Elo-Forum stehts ja, ich muß meine Bewerbungsanschreiben einreichen weil sich letzten Sommer eine Leihbude (im Rahmen eines VVs) beschwert hat. Die hat zwar nicht mein ,,tolles" Anschreiben moniert, aber dieses halt dem JC übermittelt.

Das mit der ,,Bettlägrigkeitsbescheinigung", du wirst lachen, steht bei manchen Einladungen von meiner SB-Ziege manchmal, aber nur manchmal, (wenn Vollmond ist?) immer noch drin. Obwohl doch die BA entschieden hat, dass das JC sich gefälligst mit normalen Krankmeldungen zufrieden zu geben hat.

Ich muß aber doch mal nachhaken: Warum sollte es den Träger interessieren das ich gegen die Zuweisung Widerspruch eingelegt habe? Zumal ein eventueller Wertersatz ja offenbar vom JC zu zahlen ist. Musste nicht früher immer der Träger bluten wenn der EEJ rechtswidrig war?
Ich bin arm, aber sexy!

Onkel Tom

Wenn mich ein AG, bei dem ich mich bewerbe, beim JC anschwäerzt, versuche ich
heraus zu finden, von wem das kommt und gehe nach möglichkeit dagegen vor..
( Da hast Du wohl ein Klüngelsbruder des JC`s (Fake-VV) an den Hakken gehabt)
Solche AG-Addsy sollten unter Betroffenen ausgetauscht werden..

Das mit der Bettlägerichbescheinigung, ist eine üble Katz, die sich in den Schwanz beißt.
Ärzte reagieren oft allergisch, wenn sie mit solchen JC-Schikanen konfrontiert werden.

Statt sich beim Doc deswegen zu melden, bietet sich die Alternative folgendermaßen an:

Mit 2 Begleitpersonen zum JC "schleppen" lassen und bei aktuellen Forderungen des SB`s
krank reagieren, röcheln, pfurzen usw.. und kontern "Kann ich derzeit nicht und muss dazu
erst mein Doc befragen." Was glaubst Du, wie sone "Zwangsvorladung" zu Ende geht ?..

;D

Den Widerspruch solltest Du gegen die EGV-VA richten, weil diese das rechtliche
Fundament zur Zuweisung in den EEJ darstellt.
Wenn der Träger davon hört, haben sie kein Bock mehr, Dir den Rechen in die Hand zu
drücken.

osmydias aus dem ELO-Forum hat dazu genug Ansatzpunkte zum Widerspruch gepostet.

Lass Dich nicht verhartzen !

CubanNecktie

Auch bei mir ist ein ein 1€ Job im Anflug! Pikanterweise wurde der Brief vom JokeCenter vor einigen Tagen verfasst - und trotzdem noch am letzten Drücker bekommen! Heute - es ist Wochenende bekam ich den Brief erst! Und die 1.50€ Maßnahme beginnt schon ab Montag ab 8 Uhr. Und Zusätzlichkeit? Seit wann sind Holzhelferstellen zusätzlich, sowas sind Aufgaben für Schreiner oder Naturschützer => Insektenhotels pflegen, reparieren und irgendwelche Sachen einsammeln etc., vielleicht noch in windiger Höhe Storchnester reparieren? Sind ein bekanntes Storchenzentrum in D  kotz ...

Haben die bei der NABU keine BUFDIS mehr? Träger dieser AGH Sache ist die NABU und und irgendeine e.V. oder gGmbH Made!

Und noch etwas, habe zur Zeit weder eine EGV, noch eine EGV-VA  ;D - ds ist schon einmal eher positiv. Trotzdem werde ich am Monatg da mal aufschlagen müssen (Arbeitsort ist fast um die Ecke). Unterschreiben tue ich da aber gar nichts vor Ort, ausser der Anwesenheit.
Vorstellungsgespräch bei einer Leihbude?
ZAF Fragebogen
Passwort: chefduzen.de

rebelflori

Kannst die ja mal das fragen: Nach Wirtschaftszweigen zeigten sich die niedrigsten Vermittlungsquoten demnach im Bereich Kommunikation und Information sowie in der Land- und Forstwirtschaft. ;)
http://www.bundestag.de/presse/hib/2015_03/-/363660

Viel Glück kommst da schon wieder raus.

BGS

Alles Gute und laß Dir dort nix erzählen :)

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

CubanNecktie

Soll ich den Maden meine Bewerbungswebseite zeigen, aber selbst bei einem mediengestalterisch/kaufmännisch/büro-orientertem 1€ Job, würde ich dagegen vorgehen, schon alleine wegen der Bezahlung und Zusätzlochkeit  ;D? (die sieht ausgesprochen gut aus, und ich sehe bei einigen Mediengestaltern weitaus schlechtere Seiten, das Portfolio ist auch ok, aber noch nicht so super).

Und Holz? Anders als bei PC- Grafikscheiss, da bin ich ungelogen eher untalentiert, einige Erfolgserlebnisse hatte ich beim Drechseln ---- das wars auch schon fast. Woher drechseln, nun ich habe schon einmal als Tischlerhelfer gejobbt  kotz .. leider, muss ich dazu sagen, weil weitergebracht hat es mich auch nicht ...  
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Rudolf Rocker

Brief vom JC oder eine Zuweisung?
Wäre mal interessant zu wissen was da drin steht!
Kannst Du die hier mal anonymisiert reinstellen?

CubanNecktie

Bin dabei, kommt in 30-60 Minuten, muss den Rechner wechseln und den Scanner aufbauen (aus Platzmangel, muss ich den Scanner immer wieder wegstellen) und mehr als 3-4 im Jahr nutze ich den nicht. Bis dann ...

Danke auch für den beistand hier  ;D
Vorstellungsgespräch bei einer Leihbude?
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Tiefrot

Die Zuweisung täte mich auch mal interessieren.
Schon alleine die Trägerschaft des NABU stinkt !  kotz
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

CubanNecktie

Link zum Bild - Volle Größe
http://abload.de/img/zuweisungkhk54.png

oder hier klicken!



Nabu + AGH Träger  kotz - teilen die sich dann das Geld, was die bezuschusst bekommen? muss ich mal hinterfragen  ;D

Poste jetzt auch im ELO Forum = doppelte Schüttzen-Hilfe

Das Krasse auch, Brief war erst heute im Kasten! SSchlage am Montag am besten beim Arbeitsort ein und nicht beim Träger?! man was für Idioten, und 4. märz, warum erhalte ich den Mist erst so kurzfristig. Ein einziger Streiktag oder was weiß ich für ein Vorkomniss, und ich hätte dass auch noch "verpennt" ...

mal auch fragen, wie es mit Gesunheitsschutz aussieht, Vogelkot kann gefährlich werden! Beim Aussbessern!!!!!
Vorstellungsgespräch bei einer Leihbude?
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Tiefrot

Mach dir einfach mal 'nen Fragenkatalog fertig.
Üblicherweise können und werden die keine Facharbeiterleistung verlangen.
Habs ja selber mehrfach durch. Wenn der Job nicht noch anderen Dingen
im Leben im Weg steht, haste am Ende 160 Öcken für annähernd Nixtun.  ;D
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
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Rudolf Rocker

ZitatWenn der Job nicht noch anderen Dingen
im Leben im Weg steht, haste am Ende 160 Öcken für annähernd Nixtun

Auf der einen Seite beschweren das alles so Scheiße ist, aber auf der anderen Seite für 160€ einen Bückling machen!
Dann braucht sich niemand zu wundern, das sich nichts verändert!  >:(

Um diese Scheiß verkackten Drecks-160-€ geht es hier doch gar nicht!
Es geht darum das Leute UNFREIWILLIG dazu GEZWUNGEN werden hier irgend eine Scheiße machen zu ;MÜSSEN, die sie NICHT machen wollen!!
Ist das so verflucht schwer zu kapieren??

Von Deinen 160 € kannst Du unter Umständen dann Deine Fahrkarten für den Bus in die nächste Stadt bezahlen und dann war es das!!
MEINE FRESSE! Wie naiv kann man eigentlich sein und wie lange liest Du hier eigentlich schon mit?
Ja, genau Du Tiefrot!

Sorry, für´s anscheißen, aber das musste jetzt mal raus! :-*

Zum Thema:
Deine SB muss begründen, warum eine Zuweisung in einen EEJ (und zwar genau in diesen EEJ) Dich weiterbringt und warum nicht andere vorrangige Leistungen erbracht wurden,
Zitatmit denen die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unmittelbar unterstützt werden kann

Diese Zuweisung kommt mir sowieso sehr merkwürdig vor!
Angeblich fängt das ganze schon am 9.3. an aber zu sollst bis zum 13.3. eine Rückmeldung geben was daraus geworden ist?

Meiner Meinung nach ist die Zuweisung rechtswidrig!
Aber ich würde da Montag auch hingehen, mir anhören was die so erzählen (Beistand mitnehmen!), nichts unterschreiben, Unterlagen zum Prüfen mit nach Hause nehmen.

Hier nochmal der in der Zuweisunhg genannte § im Wortlaut:
ZitatSozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954)
§ 16d Arbeitsgelegenheiten
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden, wenn die darin verrichteten Arbeiten zusätzlich sind, im öffentlichen Interesse liegen und wettbewerbsneutral sind. § 18d Satz 2 findet Anwendung.
(2) Arbeiten sind zusätzlich, wenn sie ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt würden. Arbeiten, die auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung durchzuführen sind oder die üblicherweise von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durchgeführt werden, sind nur förderungsfähig, wenn sie ohne die Förderung voraussichtlich erst nach zwei Jahren durchgeführt würden. Ausgenommen sind Arbeiten zur Bewältigung von Naturkatastrophen und sonstigen außergewöhnlichen Ereignissen.
(3) Arbeiten liegen im öffentlichen Interesse, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. Arbeiten, deren Ergebnis überwiegend erwerbswirtschaftlichen Interessen oder den Interessen eines begrenzten Personenkreises dient, liegen nicht im öffentlichen Interesse. Das Vorliegen des öffentlichen Interesses wird nicht allein dadurch ausgeschlossen, dass das Arbeitsergebnis auch den in der Maßnahme beschäftigten Leistungsberechtigten zugute kommt, wenn sichergestellt ist, dass die Arbeiten nicht zu einer Bereicherung Einzelner führen.
(4) Arbeiten sind wettbewerbsneutral, wenn durch sie eine Beeinträchtigung der Wirtschaft infolge der Förderung nicht zu befürchten ist und Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weder verdrängt noch in ihrer Entstehung verhindert wird.
(5) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach diesem Buch, mit denen die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unmittelbar unterstützt werden kann, haben Vorrang gegenüber der Zuweisung in Arbeitsgelegenheiten.
(6) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte dürfen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nicht länger als insgesamt 24 Monate in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden. Der Zeitraum beginnt mit Eintritt in die erste Arbeitsgelegenheit.
(7) Den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist während einer Arbeitsgelegenheit zuzüglich zum Arbeitslosengeld II von der Agentur für Arbeit eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen. Die Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts und auch kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Vierten Buches; die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz mit Ausnahme der Regelungen über das Urlaubsentgelt sind entsprechend anzuwenden. Für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
(8) Auf Antrag werden die unmittelbar im Zusammenhang mit der Verrichtung von Arbeiten nach Absatz 1 erforderlichen Kosten, einschließlich der Kosten, die bei besonderem Anleitungsbedarf für das erforderliche Betreuungspersonal entstehen, erstattet.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16d.html



Rudolf Rocker

Hier ist die fachliche Anweisung zu dem Thema:
(Besonders 3. ist sehr interessant)

http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mje3/~edisp/l6019022dstbai626714.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI626717

Hat Deine SB mal über eine Integrationsstrategie mit Dir gesprochen und kann die auch schriflich vorweisen?

Rudolf Rocker


Schluepferstuermer

Also erstmal hast Du Grippe (1-2 Wochen). Damit hast Du dann Zeit, sich eine Strategie zu überlegen.
Dann so vorgehen, wie RR vorgibt.



Nochwas: Hast Du nicht eine Allergie gegen Holz?
Ättest vom Facharzt (10€) geben lassen.

lg Schlüpferstürmer

Die Massenmedien sind schon lange die 4. Macht im Staat.
Wir haben folglich Legislative, Judikative, Exekutive und Primitive.
"Bild" Euch Eure Meinung
----

Wer die CxU und SPD in ihrer Terrorherrschaft gegen das eigene Volk lobt, lobt ihren braungefärbten Nazicharakter!!

Tiefrot

Rudi sagte:
ZitatAuf der einen Seite beschweren das alles so Scheiße ist, aber auf der anderen Seite für 160€ einen Bückling machen!
Dann braucht sich niemand zu wundern, das sich nichts verändert!
Einen Bückling hab ich nie gemacht, so viel Selbstwertgefühl hab ich ja noch.
Oder meinst du wirklich, ich ziehe keine Grenzen guten Geschmacks ?
Wenn mir was nicht passt, mach ich das Maul auf. So weit kannst du mich wohl einschätzen.
Bückling machen ist nicht.

ZitatEs geht darum das Leute UNFREIWILLIG dazu GEZWUNGEN werden hier irgend eine Scheiße
machen zu ;MÜSSEN, die sie NICHT machen wollen!!
Ist das so verflucht schwer zu kapieren??
Habs kapiert, keine Sorge.

ZitatVon Deinen 160 € kannst Du unter Umständen dann Deine Fahrkarten für den Bus in die nächste Stadt bezahlen und dann war es das!!
MEINE FRESSE! Wie naiv kann man eigentlich sein und wie lange liest Du hier eigentlich schon mit?
Lange genug. Also nochmal: Für meinen Teil unterziehe ich das einer Kosten-Nutzen-Analyse.
Würden tatsächlich die 160 € für Bus und Bahn weggehen, wäre ich auch nicht dabei.
Bleiben dir die 160 Tacken aber (in vollem Umfang natürlich), würde ich es mir durchaus überlegen,
ob ich mir die letzten Nerven im Krampf mit dem Affenamt zerrupfe, oder die Kohle mit
möglichst geringem Aufwand mitnehme. Zudem glaube ich nicht, das du auf das Buntpapier verzichten würdest, oder ?

ZitatSorry, für´s anscheißen, aber das musste jetzt mal raus!
Schon Okay, kann Kritik vertragen.  ;)

Denk aber auch mal bitte in die Richtung, daß Mensch sich gerne auch den Einen oder Anderen kleinen Wunsch erfüllen will.
Da nicht jeder einen (mehr oder weniger) regelmäßigen Zuverdienst hat, ist in meinen Augen ein EEJ ein gangbarer Weg.
Schlecht behandeln lassen muß man sich da natürlich nicht, die Grenzen dazu muß aber jeder selber ziehen.

Und um jetzt noch die letzten Reste Mißverständnis auszuräumen:
Über CN's Mobilität weiss ich mittlerweile Bescheid.
@Cubie, der Job ist absolut kein Deal. Nimm dir also von den Wissenderen den Rat und schau, das du da raus kommst.
Ich drück' dir alle Viere !

@Rudi, alle Klarheiten restlos beseitigt ?  :)
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

CubanNecktie

ZitatSchlecht behandeln lassen muß man sich da natürlich nicht, die Grenzen dazu muß aber jeder selber ziehen.

Und um jetzt noch die letzten Reste Mißverständnis auszuräumen:
Über CN's Mobilität weiss ich mittlerweile Bescheid.
@Cubie, der Job ist absolut kein Deal. Nimm dir also v

Die Mobilität ist in meinem Ort generell beschi**en. Es gibt aber eine halbwegs ruhige Landstraße, die ich per Rad bewältigen kann*. Nebenerdienst kann ich auch gebrauchen*  ::) .. paar unter anderem paar bessere KÜNSTLERFARBEN besorgen möchte. Wohne auch in einer strukturschwachen Gegend  :( ... es gibt auch keine passenden Bildungsträger in meiner Nähe  kotz - mein Interesse wäre eh der GRAFIKBEREICH, der ist jedoch voll überlaufen  kotz

*geht nur wenns Wetter mitspielt und ich dahinradeln kann, der Winter ist ja jetzt wohl hofentlich gelaufen  :]

Aber ich tue die Unterlagen eh zur Üerprüfung mitnehmen. Werde auch sehen, wie die Leute und wie die Arbeitsumgebung ist - angfangen von den Toiletten bis zur Werkstatt.

Wie siehst aus, wen ich die Kacke durchziehe und am Ende auf Tariflohn klage?  ;D - Falls die mich wollen, denn meine handwerklichen Fähigkeiten, diese beurteile ich laut letztem Areitszeugniss auf eine mäßige Note von 3 bis 4. Arbeitszeugniss ist insgesamt trotzdem ok.  ;D - aber könnte ein Grund sein, dass die mich nicht haben wollen.  ;D

Allergie habe ich gegen Milben, aber ein erneutes Durchchecken wäre nicht schlecht.
Vorstellungsgespräch bei einer Leihbude?
ZAF Fragebogen
Passwort: chefduzen.de

Rudolf Rocker

Zitat@Rudi, alle Klarheiten restlos beseitigt ?
Jupp, danke das Du mir nicht böse bist!
Manchmal bin ich etwas impulsiv! ;D
Über die Frage, ob jemand freiwillig einen EEJ machen will geht es ja hier im Thread nicht.
Hier geht es ja um den Zwang einen EEJ machen zu MÜSSEN!

Leider ist es sehr bedauerlich, das Menschen nicht kapieren, das sie durch ihre Passivität zum Erhalt der Hartz4- Struktur überhaupt erst beitragen. Und sei es nur für den eigenen vermeintlichen finanziellen Vorteil!

Würden alle Betroffenen anfangen, die ihnen zustehenden rechtlichen Möglichkeiten auszunutzen, gäbe es schon lange kein H4 mehr!
Es gab mal Zeiten, da haben Menschen ihre Ideale nicht für 160€ über Bord geworfen, sondern sind dafür gestorben!





Rudolf Rocker

ZitatWie siehst aus, wen ich die Kacke durchziehe und am Ende auf Tariflohn klage?
Vergiss es!
Wenn Du gegen die ZW keinen Widerspruch einlegst und irgendwas unterschreibst ist das sowieso gelaufen!


ZitatFalls die mich wollen, denn meine handwerklichen Fähigkeiten, diese beurteile ich laut letztem Areitszeugniss auf eine mäßige Note von 3 bis 4. Arbeitszeugniss ist insgesamt trotzdem ok

Hää? Der Träger des EEJs sucht einen nützlichen Idioten, um die Kohle von der BA einzustreichen, die es für Dich gibt!
Dem ist doch scheißegal, ob Du zwei linke Hände hast, den ganzen Tag nur in der Ecke sitzt und in der Nase popelst oder sonstwas!

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