Erfahrung mit dem Maßnahmenträger Tertia

Begonnen von Dirk78, 00:43:11 Di. 14.April 2015

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Rudolf Rocker

ZitatDadurch werden auch Sanktionsmöglichkeiten überhaupt erst geschaffen, die das SGB so gar nicht hergibt!
ZitatDas halte ich für ein Gerücht, siehe § 31 SGB I.
Ich nicht!
Im SGB findet sich nirgendwo ein § in dem steht, an welchen Maßnahmen der ELo wann teilzunehmen hat. Ebenfalls findet sich dort nirgendwo ein § der besagt, wieviele Bewerbungen ein Elo pro Monat zu schreiben hat.
Daraus schließt sich: Das SGB gibt es nicht her, sanktioniert zu werden, weil man statt zehn Bewerbungen pro Monat nur fünf geschrieben hat. Die EGV aber sehr wohl. Was dann hinterher bei einer Klage nach fünf Jahren beim LSG dabei rauskommt ist eine andere Frage!

shitux

Dagobert:
ZitatBei einer unterschriebenen EGV gibt es kein Widerspruchsrecht.
Stimmt natürlich. Sry, mein Denkfehler
Kadavergehorsam begünstigt Verbrechen u. Verbrecher

Onkel Tom

Zitat von: shitux am 11:24:48 Mi. 05.Oktober 2016
...

Ich selber habe mal bei einem anderen "Bildungsträger" einen abgeänderten Vertrag, Hausordnung vorgelegt.
- Berufung auf das Sozialgeheimnis
- Striktes und komplettes Verbot der Weitergabe irgendwelcher Daten an Dritte
- Überprüfung durch den zuständigen Datenschützer
uswusf
Da war das Ding auch schnell erledigt.

Ob diese Vorgehensweise übertrieben ist, mag jedeR für sich selbst entscheiden.


Nö, ich finde es nicht übertrieben. Sich wehren sollte ja auch wasserdicht sein  ;D

Zu spätzünders Problem vermute ich, das das JC an die Sanktionsmühle geht,
zumal sie sich wegen der EGV (noch) auf der sicheren Seite fühlen.

Um diese nun im nächsten Schritt zu zerbröseln könnte das BGB Abhilfe schaffen.

Gerade in solchen Fallstricken habe ich mit dem BGB bei mir und bei Ratsuchenden
in der Elo-Ini gute Erfahrungen gemacht.

ACHTUNG ! Bei Zustandekommen einer EGV mit "Bedenkzeit" haut das über das
BGB schwerer hin. Dann kommt es auf das Fingerspitzengefühl an..

Der Betroffene ist unter Folgenden Ereignissen in die Sache hinein geraten:

Herr Erwerbslos ist unter Kontrahierungszwang und Druckausübung zum Abschluß
dieses Vertrages herangezogen worden.
Weiter entsprachen die Gegebenheiten beim Maßnahmenträger nicht die, die beim
Jobcenter dargestellt oder vermittelt wurden..

Blätter blätter blätter.. BGB 119 und gegebenfalls unterstrichen durch den BGB 123.

Problem ist jedoch, das wegen den BGB 121 "unverzüglich" angefochten werden
muss.

Nun braucht Herr erwerbslos jedoch Zeit, seine Anfechtungsgründe in trockenen
Tüchern zu bekommen.. "Unverzüglich" heißt sofort (2-3) Tage.. Scheiß Zeitdruck..

Aber da gibt es eine Alternative  ;D

---
Abs.
An JC..

Betreff: Fristlose Kündigung der EGV vom... gemäß § 119 BGB.

Sehr geehrte Sachbearbeitung.

Hiermit kündige ich Fristlos die  am [Datum] abgeschlossene Eingliegerungsvereinbarung
gemäß des § 119 BGB.

Meine Begründung dazu reiche ich bis zum (Optimum = 14 Tage später) nach.

Mit freundlichem Gruß...

---

Diese Zeilen holt bezüglich Wirksamkeit der EGV vorläufig die Kuh vom Eis und versetzt
sie in einem sogenannten "Disenz" also in die Schwebe..
Darauf darf das JC wieder mit dem Ball spielen und mit dem BGB tun sich die meisten
SB`s sehr schwer.

Eine Begründung muss dann auch nachgereicht werden, das sonst das Verteidigungs-
konstruckt wegen des § 116 BGB wie ein Kartenhaus zusammen fällt.
Hier ist zwar die Rede von einem "Vorbehalt", wird jedoch manchmal missverstanden
ausgeübt (vom JC)

Dieses Grundgerüst ist recht simpel, aber wenn Mensch am Ball bleibt ne feine Sache.

Sich in solch einem Fall die Finger im SGB wund zu blättern, kostet zuviel Gehirnschmalz
und liefert dem SB die Vorlage, diese Paragraphen für sich um zu drehen..

Doch wie dieses BGB-Gerüst nun mit Begründungen befüllt werden kann, ist von den
Details abhängig, die vereinbart wurde und was daraus folgte..

Es wäre gut, mal die annonymisierte EGV lesen zu können.

Und zum guten Schluss ist das "wichtigen Grund" ein undefinierter Begriff und dehnbar..

Lass Dich nicht verhartzen !

Rudolf Rocker

ZitatHerr Erwerbslos ist unter Kontrahierungszwang und Druckausübung zum Abschluß dieses Vertrages herangezogen worden.
Weiter entsprachen die Gegebenheiten beim Maßnahmenträger nicht die, die beim Jobcenter dargestellt oder vermittelt wurden..
Was vom Kläger vor Gericht zu beweisen wäre.
Und wenn er keinen Beistand im Gespräch dabei hatte, wird das wohl nahezu unmöglich werden.

Onkel Tom

Sorry, aber soweit kam es bislang nicht..
Diese Art der Verteidigung führte immer zum sogenannten "Schach-Patt"

Von den gut 20 Mal, wo Mensch sich im Bezug EGV-Zustandekommens
auf diese BGB - Lienie berif, hat es sich tatsächlich nur ein einziger SB
zugetraut zu fragen, wie man es genauer meint.
Er bekam dann zur Begründung Nachschub und dann hörte man von
ihm auch nichts mehr..

Eher versucht es ein SB erneut, statt sich mit dem BGB ab zu kaspern.
Es muss auch nicht immer alles gleich vor dem SG landen.. (H4-Denke)

Das spätzünder "überrumpelt" wurde, entspricht nicht der notwendigen
Atmosphäre, eine beidseitige Willensbekundung ab zu schließen..

Solch Herangehensweise, wie er erlebt hat kann man getrost als
"Vertragssittenwidrigkeit" diffamieren.

;)

Aber ohne Einsicht in die entsprechende EGV ist alles weitere verschwendete
Energie und Hilfsbereitschaft.
Lass Dich nicht verhartzen !

Rudolf Rocker

Einen Versuch ist es natürlich allemal wert.
Ich kann mir zwar immer noch nicht vorstellen, wie das funktionieren soll, weil ich der Meinung bin, das die meistens SBs (und vor allem die Rechtsabteilungen der JCs) die Zuständigkeit des BGB einfach ablehnen werden, aber ich lasse mich da gerne eines anderen belehren, wenn ich dazu entsprechende Fallbeispiele hätte!

Onkel Tom

Jo, Du hast es genau erfasst., jedoch :

Der SB lehnt vorzugsweise ab, was das BGB davon hält. Das dies zudem noch
legitim wäre bezeichne ich als "(H4-Denke)"

Nach längerem Tangotanz mit dem Jobcenter entwickelt sich nur noch das nach
dem, was der SB nach seinen Spielregeln vorgibt..
Der Erwerbslose bekommt erst die Impfung, wie "toll" das SGB das sagen hat
und wenn Du nicht funktionierst, wie wir das wollen, gehts an deine Brödchien.

Diese Bedrohung hat Prägungscharackter und führt manchmal dazu, das der
Betroffene der Gedanke verblasst, das alle Gesetze für ihn gelten statt nur
GG, SGB und StGB..
Um zu verstehen, was ich für eine Strategie meine solltest Du Dir die Zeit nehmen,
folgende §§ zu studieren..

116 - Thema Umgang bei Vorbehalten mit Nachreichung der Begründung
119 - Der eigendliche Holzhammer gegen EGV-Gültigkeit  ;D
123 - Im Falle schäbiger Vertragsverhandlungen vor Ort des Abschlusses.

So, das sind die guten 3, die untereinander auch noch in Wechselwirkung für
Stabilität des Verteidigens sorgen. Hast du die 3 genau verstanden, viel Spaß
mit der neuen Gedanken, die sich entwickeln  ;D

In den 8 Jahren aktiver Erwerbslosenberatung schätze ich 90% Gäste
gesehen zu haben mit "Ich habe EGV-Tamtam".
Weiter durfte ich ja selbst immer meinen Hintern retten.. Immer diese Wider-
holungen machen nach und nach mürbe und das ist ja das, was SB will.

Wir wurden zugeschissen mit dem SGB, das entsprechende EGV ok sei
und immer das gleiche Schema, wie JC Erwerbslose diesbezüglich um ihren
Finger wickeln..

Nu, um sich diesen Mürbemachkreis erstmal zu entziehen, musst Du nach
Deinen Spielregeln agieren statt nach des SB vorgetragenen Regeln.

Und was bist Du ?.. Ein Mensch, Bürger dieses Landes..
Und steht irgendwo geschrieben, das ALG-Bezieher_innen automatisch die
"Bürgerlichen Rechte" entzogen sind ?

M.s.G. Tom  ;)

Edit: Ich komme gerade voll ins Schmunzeln, wie ich dazu schon bei Anwälten
Löcher im Bauch gefragt habe.. Ich habe nicht alles zum Vertragrecht verstanden,
was unmittelbar mit EGV in Verbindung gebracht werden kann aber das gröbste
reicht schon, um seine "versehendlich unterzeichneten EGV vor Ort" auf der
stelle zu killen.
Besonderer Leckerbissen waren minderjärige Ratsuchende, die mit EGV
überrumpelt wurden.
Bei denen konnte mann dann das gleiche dessen SB antun, was ihnen angetan
wurde, den paralisierenden Schock.

Bei minderjährigen kannst Du SB allein mit dem BGB so zuscheißen, das er sich
so schnell nicht wieder traut.

Ach, was ich fast vergessen hätte, kommt noch der 121 hinzu, der Dich auf
Trapp bringt, sprich unverzügliches Handeln..
Wenn mann dann zu langsam ist, kann mit diesen Ratschlag dann auch nix mehr
anfangen. Schaade, das oft Ratsuchende erst auf den allerletzten Drücker kamen,
bei denen man hätte eher diesen EGV-Holzhammer anwenden können.

;D


Lass Dich nicht verhartzen !

dagobert

Zitat von: shitux am 11:24:48 Mi. 05.Oktober 2016
Ich selber habe mal bei einem anderen "Bildungsträger" einen abgeänderten Vertrag, Hausordnung vorgelegt.
- Berufung auf das Sozialgeheimnis
- Striktes und komplettes Verbot der Weitergabe irgendwelcher Daten an Dritte
- Überprüfung durch den zuständigen Datenschützer
uswusf
Da war das Ding auch schnell erledigt.

Ob diese Vorgehensweise übertrieben ist, mag jedeR für sich selbst entscheiden.
Nöö, nicht übertrieben.
Tipp für die Zukunft:
Sozialgeheimnis gilt im Zusammenhang mit dem JC oder anderen Sozialleistungsträgern, bei einem MT geht es nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Ob jeder MT den Unterschied kennt kann ich dir aber auch nicht garantieren.  :baby:

Zitat von: Onkel Tom am 00:59:53 Mo. 10.Oktober 2016Und zum guten Schluss ist das "wichtigen Grund" ein undefinierter Begriff
... und unterliegt genau deshalb der vollen gerichtlichen Überprüfbarkeit, was im Fall des Falles durchaus einen Versuch wert sein könnte.

Zitat von: Rudolf Rocker am 19:16:57 Mo. 10.Oktober 2016das die meistens SBs (und vor allem die Rechtsabteilungen der JCs) die Zuständigkeit des BGB einfach ablehnen werden,
Da kann man sie aber ganz schnell vor die Wand laufen lassen.
1.
Eine EGV ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag. Gerade erst wieder vom BSG bestätigt (Urteil vom 23.06.2016, B 14 AS 30/15 R).
2.
Für öffentlich-rechtliche Verträge gelten die §§ 53 ff SGB X.
3.
Jetzt zähl mal nach, wie oft dort auf das BGB verwiesen wird.  ;)

Ein Problem könnte sich aber durchaus ergeben, wenn wegen Beistand-Mangel ein Beweisproblem auftaucht.

Zitat von: Onkel Tom am 20:08:48 Mo. 10.Oktober 2016
Besonderer Leckerbissen waren minderjärige Ratsuchende, die mit EGV
überrumpelt wurden.
Bei denen konnte mann dann das gleiche dessen SB antun, was ihnen angetan
wurde, den paralisierenden Schock.

Bei minderjährigen kannst Du SB allein mit dem BGB so zuscheißen, das er sich
so schnell nicht wieder traut.
Da brauchst du keinen großen Holzhammer, eine kleine (mit § 107 f. BGB vergiftete) Nadel tut's auch.

"Ich/Wir weise/n Sie höflich darauf hin, dass die von Ihnen am xxx mit meinem Sohn/Tochter abgeschlossene EGV von mir/uns nicht genehmigt wurde und damit nach § 108 Abs. 1 BGB iVm § 61 SGB X unwirksam ist.

Hochachtungsvoll
Die Erziehungsberechtigten"
Muss man nicht mal sofort machen, kann man auch mit warten bis SB sanktionieren will.  ;D
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Onkel Tom

Jo, so ist es  ;D
Der 107 regelt das schon, erlaubt es auch mal zurück zu poltern, was so mancher
SB immer wieder mal braucht.. "Dann werden wir jetzt mal deinem Sachbearbeiter
Manieren bei bringen"..

Oh.. das war aber voll OT.. Sorry.

Eigendlich sollte hier Erfahrungsaustausch von Tertia-Leidensgenossen rein..
Nu mal los.. Was ist in dieser Bude los ? Ganz neugierig  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Rudolf Rocker

§58 SGB X weißt ja auch darauf hin:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__58.html

Danke @dagobert und Onkel Tom!
Wieder ein bißchen Schlauer geworden. ;D

spaetzuender

....Fortsetzung:
Musste heute bei meinem Sachbearbeiter antanzen. Keine weiteren Konsequenzen von der vorangegangen, nicht angetretenen Tertia Maßnahme....
Soweit so gut, aber jetzt geht`s los...
SB meinte er müsse den Vorgesetzten jetzt was vorlegen... und wollte mich wieder von Tertia überzeugen. Also geht`s noch? Ich erwiderte dem SB das ich was mit Sinn, vernünftiges machen möchte. Erstmal selbst weiter bewerben und umschauen. Das war ihm aber völlig egal und schwupps hatte er auch schon wieder eine EGV ausgedruckt. Und wieder Tertia Vollzeit am Dienstag morgen dort antanzen >:(
Diesmal aber natürlich die Unterschrift verweigert!!!  
Das war dem SB aber völlig egal hat dann erneut eine veränderte EGV ausgedruckt von wegen "per Verwaltungsakt" entschieden. Sind die noch ganz dicht???
In der Betreffzeile von der EGV steht "Eingliederungsvereinbarung nach § 15 Abs. 1 Satz 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - Ersatz der Eingliederundvereinbarung per Verwaltungsakt"  - Nur allein vom SB unterschrieben...

Was soll man dazu noch sagen... ich glaube denen geht`s nur darum einen in ne` Maßnahme zu stecken damit man aus der Statistik der Arbeitslosen fällt. Sinn und Kosten scheinen da keine Rolle zu spielen... Irrenveranstaltung >:( :'(

dagobert

Zitat von: spaetzuender am 21:10:20 Fr. 14.Oktober 2016
Diesmal aber natürlich die Unterschrift verweigert!!!
Verweigern war unklug.
EGV einstecken und "zur Prüfung" mitnehmen wäre besser gewesen.
Stell den VA mal ein, vielleicht findet ja jemand was.

Zitat von: spaetzuender am 21:10:20 Fr. 14.Oktober 2016In der Betreffzeile von der EGV steht "Eingliederungsvereinbarung nach § 15 Abs. 1 Satz 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - Ersatz der Eingliederundvereinbarung per Verwaltungsakt"
Immer noch die alte Rechtsgrundlage ...  ;D

Zitat von: spaetzuender am 21:10:20 Fr. 14.Oktober 2016
ich glaube denen geht`s nur darum einen in ne` Maßnahme zu stecken damit man aus der Statistik der Arbeitslosen fällt. Sinn und Kosten scheinen da keine Rolle zu spielen... Irrenveranstaltung >:( :'(
Du hast es exakt erfasst.

Monat für Monat hier zu beobachten:
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=9230.0
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

spaetzuender

Ich habe eine Ausfertigung der nur vom SB unterschrieben EGV erhalten.... morgen lade ich mal Bilder, Auszüge der EGV hoch

Onkel Tom

Moin spätzünder.

Bist Du anbei aus der Fassung geraten ? Das die SB ihrem Vortänzer was vorweisen
soll, dafür kannst Du doch nix..

Ich gehe mal schwer davon aus, das diese Nummer ganz flott, ohne jegliche Beratung
a la, "Wir dosen Dich jetzt einfach mal in einer 0815-Masnahme ein, interessiert uns nicht,
was Du davon hälst" abgelaufen ist.

Immer die selbe Laier.. REZ hat x Masnahmen gekauft und nun  heißt es, Bis Ende der
Woche müssen x Zuweisungen erledigt werden, seht mal zu.."  kotz
Es ist wieder  Oktober-November, wo wie jedes Jahr on Masse Erwerbslose in Unsinn
gedrängt werden..

Hast Du eine Begleitung gehabt ? Und wie war die Stimmung des SB ? Freundlich oder
Aggressiv ?
Lass Dich nicht verhartzen !

Rudolf Rocker

Gegen die EGV per Verwaltungsakt hast Du wenigstens die Möglichkeit Widerspruch einzulegen und bei Ablehnung zu klagen.
Schade das Du keinen Beistand dabei hattest, sonst könntest Du vielleicht beweisen, das du die Unterschrift verweigert hast, weil du dich vom SB unter Druck gesetzt gefühlt hast.
Ansonsten fordere die doch mal auf, dir schriftlich darzulegen, warum sie der Meinung sind, das dich diese Maßnahme in den 1. Arbeitsmarkt bringen könnte.

Onkel Tom

Ja, bei einer EGV per Verwaltungsakt ist leider immer der Weg der Ablehnung
vorgegeben, also spätzünder dazu gezwungen, des Jobcenters Spielregeln
zu nutzen, was die Chancen möglicherweise reduziert, wenn spätzünder nicht
die schlagkräftigen Argumente (Begründungen) parat hat.

Schade, das spätzünder der Satz "Die EGV unterschreibe ich nicht" rausgerutscht
ist. Ich denke, das SB genau sowas oder ähnliches hören wollte, um ihren
Verwaltungsakt "rechtssicher" zu legitimieren.

Aber ich sehe es so, das das Baby nicht in den Brunnen gefallen ist, sondern sich
in 1 Meter Tiefe am Wassereimer fest geklammert hat.

Um dieses Baby zu retten, ist noch die Kurbel vorhanden, das es nicht vorgesehen
war, sich als Erwerbsloser daran zu beteiligen, was für die Veringerung der
"Hilfebedürftigkeit" (Igitt, was irritierendes und manipulierendes Wort) wirklich Sinn
gemacht hätte.

Diese Erwerbslosen-Verwahr-Maßnahmen sind ja bestens dafür bekannt, das sie
keine Jobs zu bieten haben und im Umkehrschluss dies damit verbergen, das
Misserfolge ihres Bestreben grundsätzlich der erwebslose Teilnehmer schuld sei.

Ich vermute, das anhand des ersten Versuch und nun der Folgen das Verhandlungs-
prinzip angegriffen werden kann. (Schielen auf das BGB).

Nachdem die AU ausgelaufen ist, ist spätzünder dazu verdonnert, sich bei Tertia
zu melden und vorerst den Mist wegen des § 39 SGB-II an zu treten.
Anbei kommt es nun darauf an, weiterhin unrückbar klar zu stellen, das spätzünder
dazu gezwungen wird, diesen Unsinn mit zu machen.

Das heißt auch bei Tertia kein Autogramm abgeben und nur passiv anweswnd sein,
bis der Weg klar ist, ohne Klage geht es nicht weiter. Weiter unbedingt
handschriftliches Logbuch führen ! Lästig aber im Nachhinein oft (gerade hier) sehr
wertvoll.

Nebenbei ist es gut, sein "eigenes Bewerbungskonzept" zu feilen, um später einen
Richter davon überzeugen zu können, das erwerbsloser keine "Defizite oder
Vermitllungshemmnisse" aufweißt, deswegen an solchen Maßnahmen teilnehmen zu
sollen / müssen.

Sorry, für meine Bleiwüste, aber wenn spätzünder die EGV-VA sichtbar gemacht hat,
sein Willen nicht brechen lässt, sehe ich eine Chance, das er sein Problem von der
Backe bekommen kann.

Der Maßnahmenträger wird diesbezüglich der Appetit vergehen, wenn die schnallen,
das spätzünder kein Bock hat, sich das Hirn verwaschen zu lassen.
Folglich wird der Träger ihn a la "der will nicht" nach Hause schicken. Logo, das dann
auch die Sanktionsmühle angeschmissen wird, das aber widerum die Tür öffnet, das
ein SG sich mit einer Klage inklusiver Antrag auf einstweiligem Rechtschutz befassen
muß und spätzünder paralell dem Träger die Faust aufs Auge zu hauen, das der
"beauftragte Dritte" im Falle des Falles der "üblen Nachrede" nachgeht. (StGB)

Hört sich alles etwas verknotet an, aber diese Schachpartie ist trotz Verlust der Dame
(noch) nicht verloren.. Es ist m.E. immer noch ein Schach-Patt möglich.

Schönes WE.  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

shitux

spaetzünder: Datum/Zeit: Gestern um 21:10:2
Zitat
Das war ihm aber völlig egal und schwupps hatte er auch schon wieder eine EGV ausgedruckt. Und wieder Tertia Vollzeit am Dienstag morgen dort antanzen Angry
Diesmal aber natürlich die Unterschrift verweigert!!!  
Das war dem SB aber völlig egal hat dann erneut eine veränderte EGV ausgedruckt von wegen "per Verwaltungsakt" entschieden.
Liest sich wie EGV und VA tragen gleiches Datum?
Da gibt es doch ein ziemlich aktuelles Urteil, dass eine Verhandlungsphase/-zeit gegeben sein muss?
Die Aussage ich habe mich geweigert zu unterschreiben müsste u. U. bewiesen werden.Der zeitliche Ablauf wäre aber so oder so nicht gegeben. Vorausgestzt ich erinnere mich korrekt v.w. Verhandlungsphase " benötigt" Zeit.

Dazu noch gefunden: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-ohne-verhandlung-keine-egv.php


Zitathatte er auch schon wieder eine EGV ausgedruckt.
Muss die alte, vorhandene EGV und gültige EGV nicht aufgehoben werden? Ich meine doch ... und dies ist auch noch an Voraussetzungen gebunden. Denn schliesslich hat auch SB unterschrieben!!!!. Mitgehangen= Mitgefangen gilt nicht nur in eine Richtung.

Zitatveränderte EGV als VA
Der VA ist anders als die dir vorgelegte EGV? # oder nur falsch verstanden von mir?#

Allein diese  Punkte würden mir schon reichen gegen an zu stinken. Und wer weiß was noch in den ganzen EGV, 2. EGV und VA so auftaucht ...

Aber ganz ehrlich: Ich würde mir doch jetzt einen engagierten Anwalt suchen. Je früher dieseR eingeschaltet ist in einen Vorgang umso weniger Missverständnisse, häufige Nachfragen und/ oder Fehler können im Vorfeld ausgeräumt werden. Denn bitte nicht vergessen, die meisten hier und in anderen Foren sind zwar versiert, aber dennoch Laien.



http://www.chefduzen.de/index.php?topic=328194.0
In o.g. Urteil geht es zwar um ALG I. Aber sicherlich kann man aus dem originalen Urteil auch einige Argumentationen für einen Widerspruch verwenden.
Kadavergehorsam begünstigt Verbrechen u. Verbrecher

Rudolf Rocker

Naja, die vorherige Verhandlung wurde ja von spaetzuender abgebrochen! Daher ja meine Aussage dazu, ob er vom SB unter Druck gesetzt wurde. Aber auch eine klare Verweigerung der Unterschrift ist ja kein Beinbruch. Ich hab das auch so gemacht und mich dann darum gekümmert den VA zu zerballern.
@Onkel Tom: Ich steig durch dein geschreibsel nicht durch. Das ist mir zu verschwurbelt. Keine Ahnung was du uns damit sagen wolltest! ::)
Aber ich hatte es, glaube ich, schon mal angedeutet: In der EGV muss schon begründet sein, warum der SB die Maßnahme jetzt für notwendig hält und wie sie dazu geeignet sein soll spaetzuender wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.

spaetzuender

Das Gespräch mit dem Sachbearbeiter dauerte bestimmt so eine Stunde... ich habe mich über das Jobcenter ausgelassen, aber alles noch im höflichen Ton. SB hat alles mit so nem` freundlichen Grinsen aufgenommen und natürlich immer wieder sein Programm runtergespult >:( ...bringt nichts.  Würde gerne mal Fotos von der EGV hochladen, aber habe noch nicht rausbekommen wie das hier funktioniert?

Rudolf Rocker

Fotos hochladen geht nur über einen externen Uploader. Zum Beispiel dieser hier:
http://www.pic-upload.de/

spaetzuender

Okay, danke für den Hinweis. Ist halt die übliche EGV. Für mich halt neu, das die noch nicht einmal mehr eine Zustimmung brauchen und einfach entscheiden, geradezu einen "zwingen" :( "Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt" wie sich das schon anhört...
Ich werde dort nicht erscheinen und mir  auch schonmal einen Beratungsschein beim Amtsgericht vorsorglich ausstellen lassen. Auch schonmal umsehen nach einem guten Anwalt für Sozialrecht.
Sanktionen nehme ich in Kauf, ...wegen Geld sich so unter Druck setzen und veräppeln zu lassen, nicht mit mir... armes Deutschland :(
Eine vernünftige Arbeit können Sie einem nicht bieten... dann kommt immer befristet (3Monate), Minijob, Kurzarbeit, abrufbereit... etc... alles Ausbeuterei und ohne Aufstockung kommt man bei den Löhnen auch nicht über die Runden.
Ich würde auch nicht mehr zu diesem SB gehen wollen, kann man das verweigern oder beantragen einen neuen SB zugewiesen zu bekommen?

shitux

ZitatIch würde auch nicht mehr zu diesem SB gehen wollen, kann man das verweigern oder beantragen einen neuen SB zugewiesen zu bekommen?
Das ist wohl nicht ganz so einfach. Gibt auch dazu, allerdings ein ziemlich altes Gerichtsurteil, zu.

Zitateinen Beratungsschein beim Amtsgericht vorsorglich ausstellen lassen
Äh, das war nur eine weiter gegebene Erfahrung von mir. Wenn du dich selber zu traust nen Widerspruch zu formulieren ...



Zitatich habe mich über das Jobcenter ausgelassen, aber alles noch im höflichen Ton.
Dat is vergebliche "Liebes" mühe. H4 muss natürlich erfolgreich sein. egal ob real oder nur in deren Hirnen. Denn ansonsten müssten "sie und/ oder eine Menge Politiker" ja zugeben völligen Mist zusammen gefrickelt zu haben.
Denk dir lieber was in aller Stille. Im Sommer schau ich immer am SB vorbei nach draußen. " Du sitzt hier in deinem Kabuff und willst mir erzählen wie ich zu leben habe? Pffft"
Kadavergehorsam begünstigt Verbrechen u. Verbrecher

Rudolf Rocker

ZitatIch würde auch nicht mehr zu diesem SB gehen wollen, kann man das verweigern oder beantragen einen neuen SB zugewiesen zu bekommen?
Genau so ist das gewollt!

Onkel Tom

Zitat von: Rudolf Rocker am 15:39:06 Sa. 15.Oktober 2016
..
@Onkel Tom: Ich steig durch dein geschreibsel nicht durch. Das ist mir zu verschwurbelt. Keine Ahnung was du uns damit sagen wolltest! ::)
...

Oki, vielen Dank für Dein Hinweis  ;)

Nun habe ich dazu gelernt, das ich meine Strategien in Form von Hausaufgaben für
andere in "verständliche Tücher" bekommen muss. Ich wunderte mich schon immer,
das Leidensgenossen von meinen Vorschlägen richtung "BGB als Waffe" gegen
EGV-Tamtam keinen Nutzen für sich ziehen konnten oder davon abgesehen haben..
Lass Dich nicht verhartzen !

Rudolf Rocker

Das BGB spielt jetzt aber auch keine Rolle mehr, da hier kein Vertrag vorliegt sondern ein VA!

dagobert

Zitat von: spaetzuender am 16:31:03 Sa. 15.Oktober 2016
Für mich halt neu, das die noch nicht einmal mehr eine Zustimmung brauchen und einfach entscheiden, geradezu einen "zwingen" :( "Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt" wie sich das schon anhört...
Das ist schon lange so.
Dabei stellt sich mir noch eine Frage: Gab es vorher eine EGV, die evtl. noch gültig ist?
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

spaetzuender

Die alte EGV spielt wohl keine Rolle mehr... wurde auch in keiner Form mehr was von erwähnt und müsste auch mit der neuen EGV auch gleichzeitig nichtig sein... Ich Verfasse gerade einen Einspruch gegen diese einseitig beschlossene "Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt".
Es ist ja eine Zwangsmaßnahme, ordungsgemäß kann das ja alles nicht sein. Bei Tertia wird ja auch nichts unterschrieben, somit haben die auch keinerlei Handhabe und zwangsweise können die ja einen nicht festhalten.
Mal schauen wie das weitergeht... warte dann auf Antwort vom JC, wobei wahrscheinlich keine kommen wird so wie ich die kenne... eher wird dann schon eine 10% Sanktion ins Haus flattern, wenn nicht sogar schon 20% da ich von Mai bis Juli schon einmal eine 10% Sanktion wegen einer anderen Sache hatte >:( ...mit Sanktionen sind die vom JC sehr schnell in der Bearbeitung, aber wenn wir was wollen dauert es Ewigkeiten bis eine Reaktion kommt und wenn ,dann auch meist nur mit viel Nachdruck... :(

spaetzuender

hier mal nen Auszug der EGV:

Eingliederungsereinbarung nach § 15 Abs.1 Satz 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt

Sehr geehrter Herr ... ,
eine Eingliederungsvereinbarung zwischen Ihnen und dem oben bezeichneten Jobcenter über die zu Ihrer Eingliederung erforderlichen Leistungen ist nicht zustande gekommen. Um Ihre beruflichen Integrationschancen möglichst kurzfristig zu verbessern, werden die nachfolgenden Inhalte nach § 15 Abs. 1 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II) als Verwaltungsakt in From dieses Bescheides erlassen (§ 15 Abs. 1 S. 2, 6 SGB II).

Die nachstehende Festlegungen gelten für die Zeit vom 14.10.2016 Bis 01.05.2017, soweit zwischenzeitlich nichts anderes geregelt wird.

.... und so weiter

Vereinbarung nicht zustande gekommen. Aber für das JC gilts als zustande gekommen, wird einfach so entschieden..... darf ja wohl alles nicht wahr sein >:(

Rudolf Rocker

Moment mal!
Du hattest doch eine EGV unterschrieben, oder?
Was steht da bei der Vetragsdauer? Von ...bis...)

Wenn Du eine EGV unterschrieben hast und diese auch noch gültig ist können die doch, meiner Meinung nach, nicht einfach einen EGV- VA abschließen. Eigentlich müsste der doch schon deswegen ungültig sein, weil spaetzuender ja eine gültige, unterschriebene EGV hat!
Damit hast Du doch auch eine Begründung, warum Du die Unterschrift unter die letzte EGV verweigert hast. Weil du eben schon eine EGV abgeschlossen hattest und jetzt nicht einsiehst, warum diese schon jetzt, vor Ablauf der Gültigkeit erneuert werden sollte.

spaetzuender

Ich bin auch völlig verwirrt... beim JB absolutes Chaos, ergibt doch alles keinen Sinn >:(

Auch richtig die vorherige EGV wurde am 27.09.16 erstellt und Maßnahme Zeitraum bei Tertia wurde festgelegt vom 04.10.16 bis 03.04.2017.
Ein gesondertes Schreiben, Aufhebung dieser EGV habe ich nicht erhalten ???

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