Erfolgreiche Wertersatzklage für rechtswidrigen Ein-Euro-Job gegen das Jobcenter

Begonnen von Telekom-Richter, 21:53:20 Fr. 01.Mai 2015

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Telekom-Richter

Erfolgreiche Wertersatzklage für rechtswidrigen Ein-Euro-Job gegen das Jobcenter Märkischer Kreis

Dortmund: Sozialgericht Dortmund | Sieben Jahre nach dem aufgezwungenen und für den Kläger nutzlosen Ein-Euro-Job und mehr als drei Jahre nach Erhebung einer Wertersatzklage wurde das Verfahren Az.: S 40 (23)(28) AS 710/12 gestern durch Vergleich abgeschlossen. Die Beklagte erklärte sich dazu bereit, dem Klageführer für Januar und Februar 2008 eine Einmalzahlung in Höhe von 900,00 € zu erstatten. Eine Erstattung für die Monate September bis Dezember 2007 schloss das Gericht aufgrund einer Verjährungsfrist aus.

Unstrittig war für den vorsitzenden Richter, dass die Arbeitsgelegenheit nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprochen hatte, die Arbeit somit rechtsgrundlos geleistet war. Damit entstand dem Kläger ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich im Wege eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs.

http://www.lokalkompass.de/dortmund-city/natur/erfolgreiche-wertersatzklage-fuer-rechtswidrigen-ein-euro-job-gegen-das-jobcenter-mk-d541929.html

ausführlicher:
http://www.beispielklagen.de/klage033.html

Rudolf Rocker

Na bitte! Es geht doch!
Man braucht nur einen verdammt langen Atem!

Hildchen

muss der Kläger sich die erstrittenen 900 Euronen jetzt eigentlich als einmaliges Einkommen anrechnen lassen?  ?(

Siebdruck

Sagt der Foerster zu einem Jungen, der Pilze sammelt:
"Die sind doch alle giftig!"
"Macht nichts", meint das Kind, "die verkaufe ich an der Autobahn."

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