Schon vor der Gesetzesänderung ist Adidas Rieste und die Leiharbeitsmenschenhändermafia dort berüchtigt für miese Arbeitsbedingungen,systematische Erpressung und Nötigung der Mitarbeiter massenweise Überstunden zu kloppen usw....ein absoluter Sauladen!
Nach Gesetzesänderung Leiharbeiter bei Adidas und Schulte müssen gehenOsnabrück. Mit einer Reform der Leiharbeits-Gesetzes sollte der Missbrauch eingedämmt werden. Jetzt zeigt sich: Die neuen Regeln bringen erhebliche Nachteile für die Arbeitnehmer mit sich. Im Zweifelsfall werden sie aussortiert - auch in Rieste und Dissen.Die Gruppe Rumänen versteht die Welt nicht mehr. Seit Monaten arbeiten sie im Adidas-Logistikzentrum in Rieste, kümmern sich um die Abwicklung von Internetbestellungen. Damit soll aber bald Schluss sein. Das hat ihnen ihr Arbeitgeber mitgeteilt; ein Leiharbeitsunternehmen aus Hessen, das sein Personal an Adidas verleiht. „Warum?“, fragt eine Arbeiterin. Die Antwort liefert ein Blick ins Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
Das hatte die alte Bundesregierung im April vergangenen Jahres verschärft. Maximal 18 Monate sollten Leiharbeiter künftig noch verliehen werden dürfen und keinen Tag mehr. Sonst muss sie das entleihende Unternehmen fest anstellen. In diesen Wochen greift die neue Frist nun zum ersten Mal und es zeigt sich: Was vom Gesetzgeber als Verbesserung gedacht war, bringt für einige Leiharbeiter erhebliche Nachteile mit sich. (Weiterlesen: Leiharbeiter beim Einkommen deutlich unter dem Durchschnitt)
In der zum Tönnies-Konzern gehörenden Wurstwarenfabrik Schulte in Dissen beispielsweise müssen dem Vernehmen nach 45 teils langjährige Leiharbeiter gehen. „Schulte will die Mitarbeiter einfach gegen neue Leiharbeiter austauschen“, hieß es von der Gewerkschaft NGG. Eine Festanstellung ist offenbar keine Option. Der Betriebsrat wundert sich, wie ohne die langjährigen Kollegen die Produktion aufrecht erhalten werden soll.
Auch bei Adidas bereitet ein Subunternehmen offenbar den Austausch eines Teils der eingesetzten Leiharbeiter vor. „Uns wurde gesagt: Entweder gehst du in eine Fleischfabrik, oder du meldest dich arbeitslos“, berichtet eine Arbeiterin, die bald 18 Monate im Werk Rieste arbeitet. Bei Adidas gefällt es ihr, in den Schlachthof will sie nicht. Bleibt also erst einmal nur der Gang zur Arbeitsagentur. Nach drei Monaten, so habe es der Vorarbeiter ihr mitgeteilt, könnte sie dann wieder bei Adidas einsteigen.
Das ist die sogenannte Unterbrechungszeit, die das Gesetz seit vergangenem Jahr fordert. Sind die drei Monate rum, darf der Leiharbeiter zurück an den angestammten Arbeitsplatz. Laut Adidas arbeiten in dem Werk in Rieste in Spitzenzeiten bis zu 400 Zeitarbeiter, dem gegenüber stehen 700 Festangestellte. Über 200 seien ehemalige Leiharbeiter, betont Adidas und stellt klar: Der Sportartikelhersteller „hält sich selbstverständlich an gesetzliche Vorgaben“.
Das betont auch das Leiharbeitsunternehmen Manpower – eines der größten seiner Art in Deutschland. Die 18-Monats-Frist erfordere von den Mitarbeitern eine erhöhte Flexibilität, heißt es auf Anfrage. Entlassungen habe es nicht gegeben. Das neue Gesetz lässt zu, was mit den Adidas-Leiharbeitern jetzt geschieht. Und die ahnten wohl nicht, was auf sie zukommt. Zumindest versichern sie, dass ihnen niemand etwas von der Frist erzählt habe.
Die Gesetzesreform war seinerzeit ein Herzensanliegen der SPD. Die damalige Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sagte, man wolle dem Missbrauch der Leiharbeit einen Riegel vorschieben. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann war in der vergangenen Legislaturperiode der zuständige Berichterstatter seiner Fraktion bei dem Thema. Er sagt, er habe darauf hingewiesen, dass die 18-Monats-Frist für einen Drehtüreffekt sorgen werde: altgediente Leiharbeiter werden durch neue Kräfte ausgetauscht. „Aber die SPD hat darauf beharrt. Die Leidtragenden sind die Arbeitnehmer“, so Stegemann.
Allerdings lässt das Gesetz eine Ausnahme von den 18 Monaten: Wer einen entsprechenden Tarifvertrag schließt, darf Leiharbeiter auch deutlich länger als anderthalb Jahre beschäftigen. Davon wurde in einigen Branchen bereits Gebrauch gemacht.
Dennoch gilt: Die Entwicklungen bei Adidas und Schulte dürften Vorboten für das sein, was in vielen Unternehmen ansteht, die Leiharbeiter einsetzen. An den Arbeitslosenzahlen lasse sich aber noch kein Effekt ablesen, betont die Arbeitsagentur Niedersachsen-Bremen. Es seien jedoch Einzelfälle bekannt, in denen Leiharbeiter mit Verweis auf die 18-Monats-Frist gekündigt worden seien, sagt eine Sprecherin.
Andersherum gebe es aber auch Fälle, in denen danach eine Festanstellung erfolgte. „Davon sollen insbesondere höherqualifizierte Fachkräfte betroffen sein, die in der derzeitigen Arbeitsmarktlage schwer zu ersetzen wären.“ Die Sprecherin kommt zu dem Schluss, dass es derzeit noch zu früh für eine Bewertung der Auswirkungen der Gesetzesreform sei.
Quelle
https://www.noz.de/deutschland-welt/wirtschaft/artikel/1475635/leiharbeiter-bei-adidas-in-riesre-und-schulte-in-dissen-muessen-gehenGESETZ ALS MOGELPACKUNG?
Metallindustrie unterläuft Regeln zu Leiharbeit
Von Marion Trimborn Osnabrück. Seit April gelten neue Regeln, um Leiharbeiter zu schützen. Sie dürfen zum Beispiel nur noch 18 Monate lang in einem Unternehmen arbeiten. Doch große Teile der Metallbranche halten sich noch nicht daran und nutzen die Übergangsfrist aus.
Schon 13 regional geltende Tarifverträge erlauben Abweichungen von der gesetzlichen Regelung, wonach Leiharbeiter höchstens 18 Monate lang in einer Firma eingesetzt werden dürfen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen hervor, die unserer Redaktion vorliegt.
Übergangsfrist ausgenutzt
Wie die Einträge im Tarifregister des Bundesarbeitsministeriums zeigen, überschreiten Tarifverträge in elf Bundesländern diese Grenze und nutzen damit eine Übergangsfrist. Wie viele Leiharbeiter davon betroffen sind, kann die Bundesregierung nicht sagen. Das Bundesarbeitsministerium verwies darauf, dass die Tarifvertragsparteien der Einsatzbranchen „noch bis Oktober 2018 Zeit haben, um abweichende Regelungen zu treffen.“ Experten gehen davon aus, dass noch zahlreiche weitere Branchentarifverträge hinzukommen, um die Höchsteinsatzdauer zu umgehen.
Seit April gilt neues Gesetz
Die neue Vorschrift war mit der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes am 1. April eingeführt worden. Sie soll Leiharbeiter – die zumeist schlechter bezahlt werden - davor schützen, dass sie immer wieder auf derselben Stelle eingesetzt werden, ohne eine Festanstellung zu bekommen. In der Praxis verlängern viele Unternehmen, etwa Autohersteller, die Einsatzzeit von Leiharbeitern einfach auf 48 Monate, um Lohnkosten zu sparen. Aber auch die Gewerkschaften haben durchaus ein Interesse daran, um die Stammbelegschaft zu schützen.
Grüne: Gesetz ist eine Mogelpackung
Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke kritisierte: „Die Höchstüberlassungsdauer ist eine Mogelpackung, denn sie begrenzt Leiharbeit in keiner Weise.“ Sie warf der Bundesregierung vor, es mit der Höchstüberlassungsdauer nicht ernst gemeint zu haben: „Sonst hätte sie keine Verlängerung ermöglicht, zumal die meisten Leiharbeitskräfte viel kürzere Einsatzzeiten haben.“
In ihrem Wahlprogramm fordern die Grünen, dass Leiharbeiter vom ersten Tag an mindestens den gleichen Lohn erhalten wie Stammbeschäftigte – und zusätzlich eine Flexibilitätsprämie. Müller-Gemmeke sagte: „Das wäre gerecht und davon würden die Leiharbeitskräfte tatsächlich profitieren. Leiharbeitskräfte bekämen einen höheren Lohn und für Unternehmen wäre eine Festanstellung betriebswirtschaftlich günstiger.“
Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall wollte die Zahlen auf Anfrage nicht kommentieren. In der Vergangenheit hatte der Arbeitgeberverband darauf hingewiesen, dass Leiharbeit für Firmen wichtig ist, um Auftragsspitzen und zunehmende Schwankungen der Märkte ausgleichen zu können.
Quelle
https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/954586/metallindustrie-unterlaeuft-regeln-zu-leiharbeit-1