Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht

Begonnen von dagobert, 12:29:35 Do. 28.Mai 2015

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dagobert

ZitatGericht: Hartz-IV-Sanktionen verfassungswidrig
Sozialgericht Gotha: Hartz-IV-Sanktionen verfassungswidrig

28.05.2015

Ein Licht am Ende des Tunnels: Das Sozialgericht Gotha (15. Kammer) hat in einem aktuellen Urteil der Klage eines Hartz IV-Beziehers stattgegeben und die Sanktionen im Hartz IV System für verfassungswidrig beurteilt. ,,Die Klage wird an das Bundesverfassungsgericht geleitet", sagte ein Prozessbeobachter. ,,Damit wird dem Bundesverfassungsgericht erstmals diese Frage von einem Sozialgericht vorgelegt", sagte ein Sprecher des Gerichts. (Az: S 15 AS 5157/14)

Die Menschenwürde wird verletzt
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass bei einer Sanktion aufgrund der Nichteinhaltung eines Jobcenter-Termins oder bei abgelehnten Jobangeboten die Menschenwürde verletzt wird, wenn es im Nachfolgenden zu Leistungskürzungen kommt. Das Existenzminimum ist in der Verfassung verankert. Der Staat müsse demnach dafür Sorge leisten, dass das Existenzminimum zu jeder Zeit- also auch bei verpatzten Terminen oder abgelehnten Jobs- garantiert sei. Das gehöre zur Menschenwürde, die unantastbar sei, so das Gericht. Zudem sehen die Richter einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit.

Die Richter bezweifeln, dass Hartz IV Strafen mit der im Artikel 1 festgeschriebenen Unantastbarkeit der Menschenwürde sowie der im Artikel 20 festgeschriebenen Sozialstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland vereinbar sind. ,,Aus diesen Artikeln ergeben sich ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das bei einer Kürzung oder kompletten Streichung des Arbeitslosengeldes II gefährdet ist", so das Gericht. Auch die Artikel 2 und 12 des Grundgesetzes würden angetastet, weil auch die Gesundheit des Sanktionierten gefährdet werden könnte. Doch gerade das Grundgesetz soll die Unversehrtheit des Menschen gewährleisten.

Zwei Sanktionen in Folge
In dem verhandelten Fall hatte ein erwerbsloser Hartz IV Bezieher zunächst ein Jobangebot seitens des Jobcenters abgelehnt. Daraufhin wurde dem Kläger das Arbeitslosengeld II im ersten Schritt um 30 Prozent (117,30 Euro) gekürzt. Danach sollte der Leistungsberechtigte eine Probearbeit bei einem weiteren Arbeitgeber absolvieren. Wegen dieser im SGB II verankerten erneuten ,,Pflichtverletzung" wurde wieder um 30 Prozent gekürzt. Demnach kürzte die Behörde die Leistungsbezüge um insgesamt 234,60 Euro.

Noch weitere Verfahren anhängig
Das Bundesverfassungsgericht hat nach eigenen Angaben einige weitere Verfahren in der Sache vorliegen. Ob die Sanktionen gegen die Verfassung verstoßen, darüber haben die Karlsruher Richter noch nicht entschieden. Allerdings gab es ebenso viel Hoffnung bei den Hartz IV Regelleistungen, die nach Meinung vieler Experten ebenfalls verfassungswidrig sind. Hier hatte allerdings das Bundesverfassungsgericht zugunsten des Gesetzgebers argumentiert. Es gebe bei der Berechnung der Regelleistungen ,,Gestaltungsspielraum" hieß es in einem 2010 gefällten Urteil. Zuvor hatte das Gericht die Regelleistungen als verfassungswidrig eingestuft. Daraufhin musste der Gesetzgeber nachbessern.

Ende April hatte das Bundessozialgericht geurteilt, dass ein Kürzung um bis zu 30 Prozent verfassungsgemäß sind. Allerdings können bei wiederholten ,,Verstößen" bis zu 100 Prozent gekürzt werden. In nicht wenigen Fällen wurden Betroffene bis zur Obdachlosigkeit sanktioniert, nachdem auch die Miete nicht mehr gezahlt wurde. Das Gericht in Gotha bestätigte, dass mit diesem Urteil ,,Neuland" getreten würde.

Aussetzung von Sanktionen beantragen
In Hinblick auf dieses Urteil können Sanktionierte in Widerspruchsverfahren mit Verweis auf das Urteil von Gotha gehen und mindestens eine Aussetzung der Sanktion einfordern, bis das Bundesverfassungsgericht ein entsprechendes Urteil gefällt hat. Dazu muss das Aktenzeichen angegeben werden: S 15 AS 5157 / 14 (sb)
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/gericht-hartz-iv-sanktionen-verfassungswidrig-90016576.php

Da das Thema so wichtig ist hab ich ausnahmsweise mal ein Vollzitat gemacht, die Macher von gegen-hartz.de haben hoffentlich Verständnis.  ;)
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

ZitatSozialgericht hält Kürzung von Hartz IV für verfassungswidrig

Eine Kürzung des Arbeitslosengeldes II bei Pflichtverstößen des Empfängers ist nach Ansicht des Sozialgerichts Gotha verfassungswidrig - weil sie die Menschenwürde des Betroffenen antasten sowie Leib und Leben gefährden kann. Die 15. Kammer des Gerichts sei der Auffassung, dass die im Sozialgesetzbuch (SGB) II festgeschriebenen Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes verstoßen, teilte das Gericht in Gotha am Mittwoch mit. Deshalb wolle es diese Sanktionen nun vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen.

Das Gericht urteilte in einem Fall, bei dem ein Mann vom Jobcenter Erfurt Arbeitslosengeld (ALG) II bezog. Nachdem er ein Arbeitsangebot abgelehnt hatte, wurde ihm das ALG II um 30 Prozent, also um 117,30 Euro monatlich gekürzt. Wegen einer weiteren Pflichtverletzung - der Mann lehnte eine Probetätigkeit bei einem Arbeitgeber ab - wurde ihm die Leistung später um weitere 30 Prozent gekürzt, insgesamt also nun um 234,60 Euro pro Monat. Dagegen reichte der Mann Klage am zuständigen Sozialgericht Gotha ein.

Dessen 15. Kammer stellte in einem am 26. Mai verkündeten Beschluss fest, dass diese Leistungskürzungen ihrer Ansicht nach gegen das Grundgesetz verstoßen. So bezweifeln die Richter, dass die Sanktionen mit der im Artikel 1 festgeschriebenen Unantastbarkeit der Menschenwürde und der im Artikel 20 festgeschriebenen Sozialstaatlichkeit der Bundesrepublik vereinbar sind. Denn aus diesen Artikeln ergebe sich ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das bei einer Kürzung oder kompletten Streichung des Arbeitslosengeldes II gefährdet sei, so das Gericht. Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 2 und 12 des Grundgesetzes, weil sie die Gesundheit oder gar das Leben des Betroffenen gefährden könnten. Die genannten Grundgesetz-Artikel garantierten jedoch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Mit seiner Entscheidung beschreitet das Sozialgericht Gotha nach eigenen Angaben Neuland. Es sei das bundesweit erste Gericht, das die Frage aufwerfe, ob die Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
http://www.mdr.de/thueringen/hartz-vier-sanktionen-verfassungswidrig-sozialgericht-gotha100.html
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Tiefrot

Diese Botschaften lese ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.
Die "Politik" hat seit 2005 das Klischee des betrügenden und faulen Erwerbslosen
mit allen erdenklichen Mitteln forciert. Und das wird auch so schnell kein Ende nehmen.
Der Begriff des nutzlosen Essers ist seitdem ja wieder salonfähig.
Mal ganz davon abgesehen, das es die Ware Arbeitskraft mittelfristig verteuern würde.
Denkt btw. an das Geflenne über den "Mindestlohn" und seine Umgehung.

So lange es einem nicht unwesentlichen Teil der Menschheit nur um
Buntpapier (=Geld) geht, wird sich nichts grundlegend ändern.

Mein Vertrauen ist dazu schon lange weg.  :rolleyes:
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

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schwarzrot

Zitat von: Tiefrot am 14:00:23 Do. 28.Mai 2015
Diese Botschaften lese ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.
...
Mein Vertrauen ist dazu schon lange weg.  :rolleyes:

Man könnte ja fast meinen, dass du sauer bist, dass das SG so entschieden hat?  ;D

Erinnert mich irgendwie an debatten über BGE, bei dem alte gewerkschaftler meisst die schlimmsten bedenkenträger sind, weil sie sich einfach nicht vorstellen können, dass es auch anders ginge.  ;)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Tiefrot

ZitatMan könnte ja fast meinen, dass du sauer bist, dass das SG so entschieden hat?

Nein, ganz im Gegentum, es ist ein längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung.  :)
Und jede große Reise beginnt mit dem ersten Schritt.

ZitatErinnert mich irgendwie an debatten über BGE, bei dem alte gewerkschaftler meisst die schlimmsten bedenkenträger sind,
weil sie sich einfach nicht vorstellen können, dass es auch anders ginge.

Man kann den Kapitalisten ein BGE eigentlich recht einfach schmackhaft machen:
Die wollen doch mit dem Verkauf ihres Krempels Profit machen. Um Profit machen zu können,
muß das Publikum eben Geld haben, um den Krempel kaufen zu können.  
Das die Geldsäcke es mit entsprechenden Steuern zu finanzieren haben,
lassen wir dann mal außen vor.  ;D
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dagobert

Nach den Entscheidungen von 2010 (unverfügbares Grundrecht, welches stets gewährleistet sein muss) und 2012 (Menschenrecht welches in jedem Fall und zu jeder Zeit sicher gestellt sein muss) haben die Verfassungsrichter eigentlich gar keine andere Wahl als die Sanktionen zu kippen. Ein "OK" wäre ein enormer Gesichtsverlust für die "Hüter des Rechtsstaats und der Grundrechte", das können die sich nicht erlauben. Allenfalls etwas hinauszögern.
Hinsichtlich der Politik und der sog. "öffentlichen Meinung" hingegen teile ich die Bedenken von Tiefrot, aus diesen Ecken wird es noch sehr viel Gezeter geben.
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dagobert

2. Vorlagebeschluss wegen Sanktionen zum BVerfG
==========================================
Das SG Gotha hat letzte Woche die SGB II-Sanktionspraxis dem  BVerfG vorgelegt. Damit kommt nach 10 Jahren Hartz IV und regelmäßigen neuen Sanktions"rekorden" weit oberhalb der Millionengrenze die SGB II-Sanktionspraxis vor das BVerfG.
Dieser Vorlagebeschluss kommt zu einem brisanten Zeitpunkt. Auf der einen Seite bestehen juristisch ersthafte Zweifel an den Sanktionen bis auf null Euro, an den Sanktionen der KdU sowie an der Ungleichbehandlung von U-25 und Ü-25'ern im Bereich der Sanktionen. Gleichzeitig wird deutlich, dass das ,,Fördern" im SGB II faktisch kaum noch existent ist, die Förderungsquote liegt bei 9 %, die Vermittlungsquote bei 14 %. Grade hat die SPD – Arbeitsministerien eine weitere Kürzung von 750 Mio. € bei den Eingliederungsleistungen verkündet. Sanktionen werden somit fast nur noch Selbstzweck zum Disziplinieren und Terrorisieren von Erwerbslosen.
Inhaltlich ist es Zeit für eine Kampagne zum sofortigen Stopp der Sanktionspraxis. Ich denke dazu werden in der nächsten Zeit Inaktiven folgen.  Zwei ganz gute Links dazu:
http://www.neues-deutschland.de/artikel/972639.ex-bundesrichter-hartz-darf-nicht-vom-wohlverhalten-abhaengen.html und http://www.neues-deutschland.de/artikel/972649.sozialverband-recht-auf-hartz-sanktionen-ist-verwirkt.html

Hier noch ein wirklich gutes Interview mit Roland Rosenow/Sozialrecht in Freiburg auf Radio Dreyeckland vom 29.5.2015 zu dem Vorlagebeschluss:
https://rdl.de/sites/default/files/audio/2015/05/20150529-krieggegener-w2256.mp3



Quelle: Thome-Newsletter vom 31.05.15
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dagobert

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dagobert

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Tiefrot

Verzeiht mir die Wortwahl....

Aber ist wirklich solch ein Gedöns im Jahre 10 von Hartz IV nach so vielen
Obdachlosen und Toten nötig, um festzustellen, daß das alles Grundgesetzwidrig ist ?  :o

Das sagt einem doch der Verstand, oder ? ???

[Nachtrag:] Mir fällt auch spontan kein Urteil des Verfassungsgerichts ein,
was die Situation von H4-Beziehern in irgendeiner Weise verbessert hätte.
Nehmen wir uns mal lieber mit Euphorie etwas zusammen.
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BGS

In der Tat, das sagt einem der gesunde Menschenverstand.

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

Sunlight

Zitat von: Tiefrot am 22:29:36 Sa. 06.Juni 2015

Nehmen wir uns mal lieber mit Euphorie etwas zusammen.

Möchte hier auch die Erwartungen dämpfen!

Troll

Die bisher gesprochenen Urteile hätten imho zwar eine Verbesserung hergegeben, aber die Urteile wurden erwartungsgemäß politisch Agendagemäß ausgelegt.
Politik ist der Spielraum, den die Wirtschaft ihr lässt.
Dieter Hildebrandt
Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepasst an eine kranke Gesellschaft zu sein.
Jiddu Krishnamurti

Sunlight

Zitat von: Troll am 09:50:59 Mo. 08.Juni 2015
Die bisher gesprochenen Urteile hätten imho zwar eine Verbesserung hergegeben, aber die Urteile wurden erwartungsgemäß politisch Agendagemäß ausgelegt.


Genau und deshalb erwarte ich auch diesmal eigentlich keine großartige Veränderung. Der ganze H4 Müll müsste komplett weg.
Denn es ist in meinen Augen nichts Anderes als Müll.

dagobert

Zitat von: Troll am 09:50:59 Mo. 08.Juni 2015
Die bisher gesprochenen Urteile hätten imho zwar eine Verbesserung hergegeben, aber die Urteile wurden erwartungsgemäß politisch Agendagemäß ausgelegt.
Nein. Die wurden nicht ausgelegt, sondern schlicht ignoriert.

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Wer Lust auf 50 Seiten zu lesen hat, hier kommt der Vorlagebeschluss des SG Gotha im Volltext (pdf).
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Sunlight

Zitat von: dagobert am 23:03:13 Di. 09.Juni 2015
Zitat von: Troll am 09:50:59 Mo. 08.Juni 2015
Die bisher gesprochenen Urteile hätten imho zwar eine Verbesserung hergegeben, aber die Urteile wurden
erwartungsgemäß politisch Agendagemäß ausgelegt.
Nein. Die wurden nicht ausgelegt, sondern schlicht ignoriert.

Wer Lust auf 50 Seiten zu lesen hat, hier kommt der Vorlagebeschluss des SG Gotha im Volltext (pdf).

Sehe ich auch so. Danke dagobert, habe den Vorlagenbeschluss abgespeichert.

Sunlight

ZitatHartz-IV Sanktionen sind verfassungsrechtlich bedenklich
Berlin - Nach Ansicht des Deutschen Vereins sind Teile der Regelungen verfassungsrechtlich bedenklich und führen zu praktischen Problemen für Leistungsempfänger und in den Jobcentern. Zum Beispiel können Sanktionen Mietschulden verursachen und zum Verlust der Wohnung führen. Problematisch seien auch Sanktionen gegenüber unter 25-Jährigen, die zur Folge haben können, dass jugendliche Leistungsempfänger den Kontakt zum Jobcenter abbrechen und letztlich vollständig ,,entgleiten". Die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts durch das Sozialgericht Gotha eröffnet die Möglichkeit zur Klärung dieser und anderer Regelungen. ....

Quelle: deutscher verein.de

Zitat2. Juni 2015
Pressemitteilung
Hartz-IV Sanktionen sind verfassungsrechtlich bedenklich Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. befürwortet Prüfung der
Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende durch das Bundesverfassungsgericht


https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/presse/pm/2015/pm_sanktionen.pdf

dagobert

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Tiefrot

Pfunderbar !  :D :D :D

Wir dürfen also gespannt sein, wie sich die Sache weiterentwickelt.
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Troll

Da Frage ich mich was kommen wird wenn das BVG die Sanktionen kippen würde, es glaubt ja wohl keiner das die Politik sich damit von Repressionen gegen Arbeitslose verabschiedet?
Politik ist der Spielraum, den die Wirtschaft ihr lässt.
Dieter Hildebrandt
Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepasst an eine kranke Gesellschaft zu sein.
Jiddu Krishnamurti

Tiefrot

Zitates glaubt ja wohl keiner das die Politik sich damit von Repressionen gegen Arbeitslose verabschiedet?
Darauf kannst du getrost einen Kräftigen lassen.
Bedenke mal, was mit dem Niedriglohnsektor, der ganzen Prekärkrepelei passiert, wenn
"wir" wieder angstfrei Nein sagen können. Das wäre alles kein Thema mehr !  ;D
Das will die Politik nicht und die Geldsäcke erst recht nicht. Auch wenn es ins Verderben führt.

Dummheit kennt in der Hinsicht wirklich keinerlei Grenze.... kotz
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dagobert

Zitat von: Troll am 08:24:15 So. 14.Juni 2015
es glaubt ja wohl keiner das die Politik sich damit von Repressionen gegen Arbeitslose verabschiedet?
Wie wahr ...
ZitatMinimum nur bei Wohlverhalten

Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken: Arbeitsministerium will an Hartz-IV-Sanktionen festhalten

Jobcenter dürfen Hartz-IV-Beziehern wegen geringster »Regelverstöße« die Leistungen kürzen, im Extremfall bis auf null. Das Sozialgericht Gotha sieht darin Verstöße gegen die Menschenwürde sowie gegen die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Berufsfreiheit. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) soll die Praxis prüfen (siehe jW vom 29.5.). Das kann dauern. Kritiker verlangen bis dahin einen sofortigen Sanktionsstopp. Doch das SPD-geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bleibt hart.
http://www.jungewelt.de/2015/06-03/043.php

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Der Vorlagebeschluss hat es jetzt auch in den Tacheles-Rechtsprechungsticker geschafft (Farbige Hervorhebungen von mir).
Zitat2. 2 Sozialgericht Gotha, Beschluss vom 26. Mai 2015 (Az.: S 12 AS 5157/14):

Leitsätze Dr. Manfred Hammel
Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II (Pflichtverletzungen) und § 31b SGB II (Beginn und Dauer der Minderung) mit Art. 1 Abs. 1 GG (Menschenwürdeprinzip) in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG (Sozialstaatsprinzip), Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit) und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit).

Sanktionen nach § 31a SGB II stellen eine absolute Kürzung des Regelbedarfs (§ 20 SGB II) dar, bei der gerade keine Möglichkeit zum Ausgleich besteht. Auch der soziokulturelle Bedarf eines Menschen gehört zum grundrechtlich gesicherten, menschenwürdigen Existenzminimum.

Art. 1 Abs. 1 GG bindet den Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Bestimmung des zur menschenwürdigen Existenz Unerlässlichen. Die Legislative muss hier neben dem physischen Überleben aber auch die soziale Teilhabe hilfebedürftiger Menschen sichern.

§ 31a SGB II in Verbindung mit den §§ 31 und 31b SGB II verstoßen bereits durch die Koppelung der Leistungsgewährung an ein bestimmtes Verhalten des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gegen das Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG.

Bei einer Leistungskürzung nach § 31a SGB II besteht kein Zusammenhang zwischen der amtlicherseits noch gewährten restlichen Leistung und dem gegenwärtigen Bedarf der mittellosen Person.

Die Mittel, auf die eine auf dieser Grundlage sanktionierte Person zur Erhaltung der physischen Existenz und für ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe angewiesen ist, bleiben die gleichen, die er vor dem amtlicherseits vorgeworfenen Verhalten benötigte.

Der Umfang des menschenwürdigen Existenzminimums wird im Fall einer durch einen hilfebedürftigen Menschen begangenen Pflichtverletzung in den §§ 31 ff. SGB II nicht hinreichend bestimmt bzw. ohne sachlichen, bedarfsabhängigen Grund niedriger beziffert.


Sanktionen gemäß § 31a SGB II führen dazu, dass das vom Gesetzgeber festgelegte Existenzminimum (das zum Leben Notwendige) für den Zeitraum der Sanktionierung unterschritten wird, was mit Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG unvereinbar ist.

Eine Sachleistungsgewährung nach § 31a Abs. 3 Satz 1 SGB II kann hier höchsten zu einer relativen Abmilderung der Folgen einer Leistungskürzung führen, den Verfassungsverstoß aber nicht beseitigen.

Der Menschenwürdegrundsatz ist weder arbeitsmarktpolitisch noch fiskalpolitisch relativierbar. Eine entsprechende Beeinträchtigung darf von der öffentlichen Hand nicht als ein Druckmittel eingesetzt werden.

Selbst bewusste Zuwiderhandlungen von Leistungsberechtigten gegen den aus den §§ 1 bis 3 SGB II folgenden Selbsthilfegrundsatz müssen insoweit hingenommen werden, als es um den Kernbereich der menschenwürdigen Existenz, d. h. die Leistungen zur Deckung des menschenwürdigen Existenzminimums, geht.

Soziale Hilfen vollständig zu versagen und bedürftige Personen im Extremfall hungern zu lassen ist in einem sozialen Rechtsstaat undenkbar, unzulässig und verfassungswidrig.

Bereits die Sanktionsandrohung übt auf den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten einen faktischen Zwang aus, der einer imperativen Verpflichtung zur Aufnahme einer nicht akzeptierten Tätigkeit gleich kommt, ansonsten ist im Extremfall ein vollständiger Wegfall des Arbeitslosengeldes Ii möglich (§ 31a Abs. 1 Satz 3 SGB II).

Diese einschneidenden Folgen des § 31 SGB II in Verbindung mit § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II greifen ganz erheblich in die negative Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG ein.

Ein derartiger, mittelbarer Arbeitszwang ist weder gerechtfertigt noch zur Heranführung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter an den Arbeitsmarkt geeignet.

Gerade umfassende Leistungskürzungen führen immer wieder bis hin zu lebensbedrohlichen Situationen bei solchermaßen sanktionierten Personen (z. B. Unterernährung, Delinquenz, psychische Erkrankung, Obdachlosigkeit, Überschuldung etc.).

Sofern das zum Überleben Notwendige durch staatliches Verwaltungshandeln ausgleichslos gekürzt wird, kann dies das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzen. Hierin liegt ein dem Staat zurechenbarer, unverhältnismäßiger Eingriff in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG.

Die Situation für sanktionierte Personen, hier insbesondere für ,,Vollsanktionierte", kann bezüglich der Mittel zum physischen Überleben durchaus schlechter sein als die von Strafgefangenen in Haftanstalten, die in der Regel eine ausgewogene Ernährung und Taschengeld erhalten.
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1848/
Link zum Volltext oben in #14.
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Just B U



ZitatLandrätin stoppt Hartz IV-Sanktionen

]Altenburger Landrätin fordert Jobcenter im Kreis auf, Sanktionspraxis sofort zu beenden

15.06.2015

Die Kreischefin des Altenburger Landes in Thüringen, Michaele Sojka (Die Linke) forderte das Jobcenter auf, keine finanziellen Strafen, sogenannte Sanktionen, mehr gegen Hartz IV-Bezieher zu verhängen. Durch die Leistungskürzungen würden viele Betroffene ,,nur depressiver und kränker", mahnte die Landrätin im Gespräch mit der ,,Jungen Welt".

Sanktionen können in Obdachlosigkeit münden

Sojka beruft sich auf ein aktuelles Urteil des Gothaer Sozialgerichts, in dem die Sanktionen im Sozialrecht für verfassungswidrig erklärt und die Frage an das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe überwiesen wurde. Sie sprach von einer ,,Klarstellung" seitens des Gerichts. Für ihren Vorstoß ernte die Landrätin jedoch viel Kritik. So erhielt sie einen Brief vom Personalrat des Jobcenters, in dem ihr die Behörde vorwirft, die Arbeit der Jobcenter-Mitarbeiter zu diskreditieren.

Quelle und weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/landraetin-stoppt-hartz-iv-sanktionen-90016607.php
Die Dummheit der Einen ist die Macht der Anderen.
Je dümmer u. desinteressierter die Einen desto mächtiger die Anderen.

Hätte man den christlichen Klerus mit der gleichen Vehemenz verteidigt, wie Teile der Linken das heute mit dem islamischen tun, hätte die Aufklärung nie stattgefunden.
Seyran

Hochseefischer

@daogbert, danke fürs Einstellen des Vorlagebeschlusses. Der liest sich sehr gut.

Ich bin dennoch skeptisch, dass das BVerfG das genau so sieht.

dagobert

ZitatExperten äußern sich zu Hartz-IV-Sanktionen

Sanktionen gegen die Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) sind das Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 29. Juni 2015. Dazu liegen zwei Anträge der Linken (18/3549, 18/1115) und ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/1963) vor. Die Sitzung unter Vorsitz von Kerstin Griese (SPD) beginnt um 14 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.

Die Anhörung wird am Montag, 29. Juni, zeitversetzt ab 16.30 Uhr im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
[...]
Liste der geladenen Sachverständigen
-Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
-Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.
-Zentralverband des Deutschen Handwerks
-Bundesagentur für Arbeit
-Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
-Deutscher Landkreistag
-Deutscher Städtetag
-Deutscher Gewerkschaftsbund
-Deutscher Caritasverband e.V.
-Diakonie Deutschland
-Evangelischer Bundesverband
-Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
-Dr. Helmut Apel
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw27_pa_arbeit_soziales/377254
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Thomas Mann, 1936

Hochseefischer

Das wird wieder eine Aufregerveranstaltung für alle diejenigen, die gegen Sanktionen sind.

Tiefrot

Stimmt leider. Bei der Teilnehmerliste findet sich
kein Einziger, der gegen Sanktionen wäre !  kotz
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schwarzrot

Yup, das wird ein fest, für alle, die schon immer für sanktionen waren.
Ob das ein aufreger für die wird, die GEGEN sanktionen sind, glaub ich nicht, weil in deren liste sind so gut wie keine 'sachverstädigen' geladen, die nicht von 'sanktionen' profitieren und erwerbslose sind auch keine dabei:

'Liste der geladenen Sachverständigen' und quatschköppe
-Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Haben ein interesse an 'sanktionen', weshalb sie deshalb als 'sachverständige' bezeichnet werden, erschliesst sich wohl nur den sanktionbefürwörtern
-Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.  Doppeltgemoppelt, oder warum bekommt bayern noch eine zusätzliche extrawurst?
-Zentralverband des Deutschen Handwerks Und wieder ist von vornerein klar, was diese denken
-Bundesagentur für Arbeit Klar! Die erfüllungsgehilfen sind 'sachverständige' ihres eigenen tuns!
-Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Die einzigen, bei denen man gespannt sein dürfte...
-Deutscher Landkreistag Sparen geld mit 'sanktionen'
-Deutscher Städtetag dito!
-Deutscher Gewerkschaftsbund Braucht sanktionen um betroffene in sinnlosmassnahmen der eigenen massnahmeindustrie zu pressen
-Deutscher Caritasverband e.V. Profitiert von ein euro-'jobbern' und massnahmen!
-Diakonie Deutschland Dito!
-Evangelischer Bundesverband ebenfalls nutzniesser...
-Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Ist das feigenblättchen und wird überstimmt
-Dr. Helmut Apel Ok, wissenschaftler, hier scheint das wort 'sachverständiger mal halbwegs zu stimmen. Betroffen ist er aber auch nicht, sondern hat eine studie zu sanktionen angefertigt, lebt also auch vom leid der betroffenen.


Mannomeier! Das wird ja ne voll kontroverse anhörung! 11 gegen 2, das wird spannend!!!
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Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Hochseefischer

Zitat von: schwarzrot am 20:19:48 Mo. 22.Juni 2015
Ob das ein aufreger für die wird, die GEGEN sanktionen sind, glaub ich nicht ...

Ich meinte die Zuhörer, die gegen Sanktionen sind, egal ob im Saal (als Gäste auf der Zuschauertribüne) anwesend oder die, die per Stream diese Anhörung mit-/nachverfolgen.

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