Ich wollte auf diesen Weg meine Leidensgenossen in diesen Forum fragen wie man sich am besten Krankschreiben lassen kann um die
Arge dazu zu bringen mich endlich einmal umzuschulen für eine Chance auf eine halbwegs akzeptable Beschäftigung.
Was Deine Frage bzgl. einer Umschulung betrifft, so möchte ich kurz meinen Weg dorthin beschreiben:
Vor ein paar Jahren wurde mir durch meinen letzten AG aufgrund von Überlastung auf der Arbeit in der Probezeit gekündigt. Danach Restanspruch ALG I verbraucht, danach ein paar Monate lang Krankengeld bezogen. Innerhalb des Krankengeldbezugs habe ich einen Antrag auf eine medizinische Reha (umgangssprachlich "Kur" genannt) bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt.
Diesem Antrag wurde entsprochen, ich absolvierte die medizinische Reha in einer Reha-Klinik mit einer Dauer von 6 Wochen. Im Entlassungsbericht der Reha-Klinik steht drin, dass ich meinen zuletzt ausgeübten Job nur zwischen 3 bis unter 6 h pro Tag ausüben kann, und dass die Reha-Klinik die Prüfung der so genannten "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" empfiehlt.
Was sind die "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben"? Das sind Leistungen der Deutschen Rentenversicherung, aber auch der Agentur für Arbeit, der Berufsgenossenschaften und der Jobcenter, um Leute, die ihren ehemaligen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, wieder in Arbeit zu bringen. Unter anderem in Form von Umschulungen. Vollwertige Umschulungen dauern 2 Jahre, sie entsprechen einer 3jährigen Ausbildung.
Ein wichtiger Paragraf in Bezug auf die "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" ist der § 33 SGB IX:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__33.htmlBereits in der Reha-Klinik hatte ich damals einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Dieser wurde von der Deutschen Rentenversicherung zunächst abgelehnt. Ich bin dagegen in Widerspruch gegangen. Danach wurde ich zu einem Gutachter geschickt. Nach insgesamt 8 Monaten nach Antragstellung bewilligte mir die Deutsche Rentenversicherung diese Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben "dem Grunde nach", was bedeutet, dass zu dem damaligen Zeitpunkt noch nicht klar war, welche Art von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ich erhalten werde. Nach mehreren Monaten Kampf meinerseits bewilligte mir die Deutsche Rentenversicherung (DRV) dann eine Umschulung. Diese habe ich angetreten, aber inzwischen aus gesundheitlichen Gründen wieder abgebrochen.
Hägar14, das alles erzähle ich Dir, weil ich Dir einen Weg aufzeigen will, wie Du an eine Umschulung kommen könntest.
Beachte bitte, dass es mehrere Träger gibt, die Umschulungen finanzieren:
- die DRV
- die Agentur für Arbeit (bei Bezug von ALG I)
- die Berufsgenossenschaften
- die Jobcenter (bei Bezug von ALG II)
Zu den Jobcentern ist zu sagen, dass sie nur in seltenen Fällen vollwertige, außerbetriebliche Umschulungen finanzieren. Das liegt daran, dass deren Budget für Weiterbildungen, Umschulungen usw. in den letzten Jahren von den Bundesregierungen der letzten Jahre erheblich zusammengestrichen worden ist.
Dein bester Ansprechpartner für die Bewilligung einer vollwertigen Umschulung wäre deswegen die DRV. Beachte aber bitte, dass man eine so genannte Wartezeit von mindestens 15 Jahren erfüllt haben muss, damit die DRV die "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" (LTA) überhaupt bewilligt. Du müsstest also mindestens 15 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt haben, damit Du rein versicherungstechnisch die Voraussetzungen erfüllt hättest, um die LTA bewilligt zu kriegen. Neben den versicherungstechnischen Voraussetzungen müsstest Du aber auch bescheinigt bekommen kriegen, dass Du Deinen zuletzt ausgeübten Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr bzw. nicht mehr in Vollzeit ausüben kannst.
Deswegen müsstest Du den Weg beschreiten, den ich beschritten habe (Antrag auf medizinische Reha, Durchführung der medizinischen Reha mit entsprechendem negativen Ergebnis über Einschränkungen, was die Ausübung Deines letzten Jobs betrifft, danach Antrag auf LTA und Bewilligung der LTA durch die DRV). Dieses ganze Prozedere dauerte, bis zur Bewilligung der LTA durch die DRV "dem Grunde nach", in meinem Fall ca. 1 Jahr.