Keine AU von der Tagesklinik. Reicht die Aufenthaltsbescheinigung

Begonnen von next, 14:44:36 Fr. 17.Juli 2015

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Hallo,

ich habe gerade ein Problem und würde mich über Ratschläge sehr freuen.

Ich habe mich vor ein paar Tagen in eine Tagesklinik einweisen
lassen und bin seit gestern stationär dort.

Durch Krankschreibung habe ich es geschafft im Übergangsgeld
zu bleiben, sonst hätte ich mich arbeitslos melden müssen,
wobei ich leider nur noch ein paar Tage Anspruch auf Alg1 habe.

Nun habe ich von der Klinik nur eine Aufenthaltsbestätigung erhalten
und keine klassische AU.

Reicht dies aus, um weiterhin in der "Lohnfortzahlung" zu bleiben?

Mein Arzt wollte mich nicht weiter krankschreiben, weil ich ja
quasi in din Krankenhaus eingewiesen bin.

Ich habe gerade richtig Schiss, weil ich im Fall der Nichtanerkennung
ja auch nicht Krankenversichert bin für die Tage die ich bisher in der
Klinik war  ;(

Über Ratschläge würde ich mich sehr freuen

Grüße
Ein Hoch auf das Zuflussprinzip!

rebelflori

Ich würde jetzt auch nur rum raten, aber du könntest doch einfach mal, bei der Sozialarbeiterin nach fragen. Soweit ich weiß gibts sowas in Kliniken. ;)

Und zu der Krankenversicherung kann ich dir nur sagen, wenn du diesen Monat schon was eingezahlt hast( Hast du mit dem Überganzgeld),bist du auf jeden Fall diesen Monat Krankenversichert ;)



Hochseefischer

Zitat von: rebelflori am 18:08:21 Fr. 17.Juli 2015
Und zu der Krankenversicherung kann ich dir nur sagen, wenn du diesen Monat schon was eingezahlt hast( Hast du mit dem Überganzgeld),bist du auf jeden Fall diesen Monat Krankenversichert ;)

War bei mir nicht der Fall. Mein Übergangsgeld lief zum x.y.201z aus, im gleichen Monat und für diesen Monat musste ich mich anteilig freiwillig krankenversichern.

rebelflori

Zitat von: Hochseefischer am 18:48:56 Fr. 17.Juli 2015
(7) Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben endet mit dem Ende der Maßnahme, bei Weiterzahlung des Übergangsgeldes mit Ablauf des Tages, bis zu dem Übergangsgeld gezahlt wird.
http://dejure.org/gesetze/SGB_V/190.html

Habe mal nach geguckt.

Sry für die falsch Aussage.

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