Neue Tricks der 'Job'center: Sozialrechtsanwälte um ihr Honorar prellen!

Begonnen von schwarzrot, 09:58:02 Mo. 27.Juli 2015

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schwarzrot

ZitatRechtsanwälte von Hartz IV-Empfängern
Gut verteidigt, trotzdem pleite

Manche Jobcenter zahlen Anwälten von Arbeitslosen kein Honorar mehr, sondern verrechnen es mit deren Schulden. Anwaltskammer sieht Schutz von Armen in Gefahr.


Immer für eine unliebsame Überraschung gut: das Jobcenter.

Es besteht kein Zweifel, dass Aglaja Nollmann ihre Arbeit gut gemacht hat. Das Jobcenter war der Ansicht, dass ihr Mandant zu viel Geld ausgezahlt bekommen habe, und verlangte es zurück. Die Anwältin für Sozialrecht legte Widerspruch ein – und bekam recht. Trotzdem erhält sie für ihre Leistung nun kein Honorar. Rund 800 Euro, die ihr das Jobcenter hätte erstatten sollen, seien mit den Schulden ihres Mandanten verrechnet worden, erzählt sie. Das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg habe dieses Honorar zwar anerkannt. ,,Es hat mir aber auch geschrieben, dass ich dieses Geld nicht kriege."

Andere SozialrechtsanwältInnen machen ähnliche Erfahrungen. Das ist kein Zufall: In einem Praxishandbuch der Bundesagentur für Arbeit wird darauf hingewiesen, dass nicht der Anwalt, sondern der Kläger – also der Arbeitslose – Anspruch auf Kostenerstattung habe. Und weiter: ,,Vor jeder Auszahlung von zu erstattenden Kosten (...) ist zu prüfen, ob gegen den Kostengläubiger Forderungen seitens des Jobcenters bestehen, die aufgerechnet werden können." Im Klartext heißt das: Wenn Arbeitslose dem Jobcenter Geld schulden, ist es gewünscht, dass das Anwaltshonorar mit diesen Schulden verrechnet wird. Die Anwälte gehen dann leer aus.

Das hat auch Folgen für die Menschen, die sie vertreten. ,,Wenn man seine Kosten nicht reinbekommt, kann es für Arbeitslose schwierig werden, einen Anwalt zu finden", warnt Lara Heitmann, Sozialrechtsanwältin in Neukölln. Auch sie bekam in zwei Fällen das Honorar wegen der Schulden ihrer Mandanten nicht ausgezahlt. Viele Jobcenter erstatteten die Gelder nach wie vor, so ihre Erfahrung. Doch gerade  in Friedrichshain-Kreuzberg häuften sich die Probleme. Von KollegInnen habe sie zudem von Fällen in Pankow und Spandau gehört.

,,Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wird es immer schwerer, den sozial Schwachen (sic!) einen wirkungsvollen Zugang zum Recht zu gewährleisten", kritisiert Marcus Mollnau, Präsident der Rechtsanwaltskammer Berlin, gegenüber der taz. Stattdessen würden sie für ihr Mitwirken an der Erteilung rechtmäßiger Bescheide ,,bestraft". Seine Kammer setze sich dafür ein, ,,die gesetzlichen Regelungen zu ändern und ein Aufrechnungsverbot zu verankern".

Bei der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg reagiert man gelassen auf die Vorwürfe. Das Verfahren werde bundesweit angewendet, so Jobcentersprecher Andreas Ebeling. Er betont, dass ,,die Jobcenter nach geltendem Recht" handelten.

Das will Aglaja Nollmann so nicht hinnehmen. ,,Ich kann mir nicht leisten, umsonst zu arbeiten", sagt sie. Im Sozialrecht verdienten Anwälte sowieso nicht gut. Für kleinere Kanzleien sei das ,,existenzbedrohend". Weil Nollmann das Vorgehen der Jobcenter für verfassungswidrig hält, hat sie beim Sozialgericht Klage eingereicht. ,,Mein Mandant wird auf meine Kosten entschuldet, das kann nicht sein."
http://taz.de/Rechtsanwaelte-von-Hartz-IV-Empfaengern/!5215443/
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

dagobert

Zitat von: schwarzrot am 09:58:02 Mo. 27.Juli 2015
Das hat auch Folgen für die Menschen, die sie vertreten. ,,Wenn man seine Kosten nicht reinbekommt, kann es für Arbeitslose schwierig werden, einen Anwalt zu finden"
Genau das ist damit beabsichtigt.
Erst die Hetzkampagne gegen "raffgierige" Sozialrechtsanwälte, jetzt das.  kotz
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

shitux

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/immer-weniger-anwaelte-vertreten-hartz-iv-bezieher-361699.php

Naja, der entscheidende Passus ist wohl dieser: # bzw. es gibt ja auch entsprechende Gerichtsurteile#
Zitat
Wenn der Leistungsberechtigte Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe bekommt, muss der Rechtsanwalt die Kosten nach einem erfolgreichen Prozess im eigenen Namen geltend machen. In den gesetzlichen Regelungen ist dies eindeutig als Forderung des Anwalts gegenüber dem Jobcenter festgelegt. Das heißt, dass auch dann das Jobcenter dem Rechtsanwalt sein Honorar zahlen muss.

Wenn ein Anwalt sich nicht sicher ist, ob sein Mandant Schulden beim JC hat, sollte das zitierte Vorgehen zum Standard für die Anwälte werden.

Auch sollten dann LB offen und fair gegenüber dem Anwalt sein und mitteilen ob Schulden bestehen.
Kadavergehorsam begünstigt Verbrechen u. Verbrecher

Nikita

Wieder ein verfassungsrechtlich fragwürdiger Tiefschlag der Jobcenter um existenzbedrohte Menschen zu bekämpfen. Allerdings denke ich, dass gerade Anwälte das Handswerkzeug haben sollten, um sich dagegen zu wehren. Falls es eine Möglichkeit gibt, sich zu wehren, wie es weiter oben angedeutet wird.

dagobert

BSG, 20.02.2020, B 14 AS 17/19 R
JC dürfen Anwaltshonorare nicht mit Erstattungsforderungen gegen Leistungsbezieher aufrechnen
https://dejure.org/2020,2540
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

counselor

OT: Ich war ja von 2008 bis 2014 im H4-Bezug. Ziemlich am Anfang im Jahr 2008 kam es zu einer Überzahlung und zu zwei Rückforderungs- und Erstattungsbescheiden. Diese Forderung (Höhe ca €360,00) hat das Jobcenter letzte Woche unter Androhung von vollstreckungsrechtlichen Weiterungen von mir eingetrieben. Nach 12 Jahren kommen die also noch angeschissen ....
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Onkel Tom

Damals gegen die Rückforderungen nicht widersprochen ? Wenn Du das nicht gemacht hast,
leider A-Karte und hat somit eine Verjährungsfrist von 30 Jahren..  :(

Bevor alte Mobcenterakten geschreddert werden, werden sie nochmals geprüft, ob noch was
offen ist.. Von daher kommt das hin, das erst nach über 10 Jahre so ein Mist kommt. Ich hoffe,
Du hast noch den ollen Papierkram dazu..
Lass Dich nicht verhartzen !

counselor

Leider habe ich keine Unterlagen mehr dazu und kann mich auch nicht mehr an Details erinnern. Ich habe das Geld jetzt einfach treudoof an das BA Service-Haus überwiesen.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Onkel Tom

Uff, das ist ja schmerzhaft, jemanden Geld ab zu drücken, der als Thyrann in Erinnerung bleibt.
Da ich über solche Asbach-Uralt-Nachforderungen schon im Elo-Forum gelesen habe, werde
ich meine ollen Papiere zunächst nicht vernichten..
Hatte vor ca. 3 Jahren auch daran gedacht, mit der Vernichtung der Unterlagen mit dem Jobcenter
ab zu schließen, habe jedoch nur JC-Streitereien und Leistungsangelegenheiten in getrennten
Akten sortiert und das gute ist, das ich die Streitangelegenheiten heute zur Beratung anderer
Elos teilweise wie ein Nachschlagwerk einsetzen kann.. So manche Federkrieg-Formulierungen
kommen heute noch gegen JC-Ärger an..

Zum eigendlichen Thema zurück..

Erste Zechprellereien des JC, Anwaltskosten zu übernehmen bekam ich ca. 2006 schon mit.
Erst dachte ich, das es sich um Einzelfälle handelt.. Ein Jahr später wurde bewusst, das fitte
Anwälte vermehrt das Problem haben, ihre Kosten beim JC ein zu treiben..
2008 ließ es sich nicht mehr verleugnen, das JC und Co. die Verschleppungsstrategie mutwillig
und systematisch betreiben, um Anwälte aushungern lassen zu wollen..

In der Tat haben einige Anwälte darauf ihr Fach gewechselt von z.B. Sozialrecht auf Familienrecht
etc.. Wie es dann mit meinem Datenschutzverfahren los ging, war klar, das ich Anwalt zu 100 %
selbst finanzieren muss. Dies konnte ich allerdings nur per Ratenzahlungen wuppen..

Deswegen empfehle ich anderen, sich für ihren Anwalt ein Sparschwein zu füttern, für den Fall,
das ein Anwalt gebraucht wird.. Wenn ein Anwalt Geld vom JC zu bekommen hat, gibt es erst Geld
kurz vor dessen Titulierung, das ein Titulierungsverfahren bei Gericht wieder abgeblasen werden muss..
Für den Steuerzahler betrachtet ein schwarzes Loch an Verschwendung, nur um Elos und insbesondere
deren Anwälte bei der Durchsetzung von Rechten des Erwerbslosen zu demoralisieren..

Nac mein DS-Prozess brauchte ich wieder mal ein Anwalt und habe im Mandatsanbahnungsgespräch
gleich davon gesprochen Kosten per monatlicher Rate begleichen zu wollen.. Nach der 2ten, 3.ten
Rate wurde dies ernst genommen und da sind Anwälte auch richtig fleißig..

Traurich, das man so handeln muss aber was will man schon vom JC und Co erwarten ?
Ich denke, das ca. 20 Eur monatlicher Ersparnis ausreicht, um alle 2-3 Jahre einen Anwalt an die
Sonne zu bekommen..

In Hamburg gibt es kein Beratungsschein. Dafür ist die Öffentliche Rechtsauskunft vorgesehen, wo
nichtzahhlende Gäste den ganzen Tach warten dürfen, bis sie nach der zahlenden Kundschaft
dran kommen. Weiter ist das wie ein Roulettespiel, weil z.B. in der Zentrale nur einer wirklich hinter
den Elos stand und Recht statt Beschwichtigungen betrieb..

Der Knaller, Elos völlig entrechtet im Regen stehen zu lassen kommt von Verdi.. Ein Mitstreiter hat
das vertieft ausgetestet und wurde mit fadenscheinigen Begründungen abgewiesen etc..
Milli durfte sogar erleben, sich anhören zu müssen "Sie sind verpflichtet, eine EGV zu unterschreiben".

Diesem verdi-Anwalt musste man regelrecht vermitteln, was er zu tun hätte, um einem Erfog näher
zu kommen.. War schon echt gruselig und der Verdacht steht weiter offen, das der DGB per
Rundschreiben deutlich macht, SGB-Streitfälle abwimmeln zu sollen..

Gibt es eigendlich auch gute Erfahrungen im Bezug SGB-Streitigkeiten und verdi-Rechtschutz ?
Lass Dich nicht verhartzen !

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