ist dein nachbar insolvent?

Begonnen von besorgter bürger, 17:34:29 Do. 16.Juni 2005

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

besorgter bürger

Viele Menschen würden eher sterben als denken. Und in der Tat: Sie tun es.

Carsten König

Wann führen die Herrschenden den mittelalterlichen Pranger und/oder Schuldturm wieder ein?

Wilddieb Stuelpner

Viel wichtiger für uns ist die Frage, wo bekommt ein AN Informationen zu seinem insolventen AG her, welche Fristen muß er einhalten oder welche Formulare ausfüllen. Die Frage des richtigen Verhaltens bei Privatinsolvenzen ist nicht Gegenstand dieses Forums bzw. nur in der Rubrik Schulden - was nun? zu beantworten.

Du kannst beruhigt sein, die von Dir angeführte Datenbank ist noch so löchrig wie ein Schweizer Käse. Die Anzahl der Einträge dürfte dürftig sein und wenn, dann werden nur die laufenden Fälle eines eröffneten Insolvenzverfahrens veröffentlicht, nicht aber die, wo eine vorläufige Insolvenzverwaltung oder wo das Verfahren bereits abgeschlossen ist.

Und wenn es sich dabei um offene Lohn- und Gehaltsforderungen, Überstunden, Krankengelder, Betriebsrentenansprüche etc. der Belegschaften gegen eine insolvente Firma dreht, bin ich aus mehreren Gründen sehr daran interessiert, meine AN-Rechte durchzusetzen:
  • wegen rechtzeitiger Anmeldung des eigenen Insolvenzgeldes bei Lohn- und Gehaltsausfall in den letzten drei Monaten seit dem Insolvenzereignis bei der Insolvenzgeldstelle der Arbeitsagentur (Frist 2 Monate seit dem Insolvenzereignis)
  • wegen der rechtzeitigen Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter der Firma
Es gibt bei den Verwaltungs- und Insolvenzgerichten sogenannte Gerichtstafeln, wo laufende Zwangsversteigerungen, Insolvenzverfahren, Gerichtsvollziehertermine bekanntgemacht werden. Dort sind bei den laufenden Fällen allerdings nur Ersteintragungen vorzufinden, aber keinerlei Fortschrittsdaten Für Sachsen finden man die Gerichtstafel hier.

Bei eröffneten Insolvenzverfahren erfährt man nur
  • Postadresse des zuständigen Verwaltungs- oder Insolvenzgerichts
  • das Aktenzeichen des Insolvenzfalls
  • Postadresse der schuldnerischen Firma
  • die Postadressen der Geschäftsführer
  • Postadresse, Internetadrese und E-Mail-Adresse des eingestzten Insolvenzverwalters
  • Tag des Eröffnungstermins
  • Anmeldefrist für die Forderungen der Gläubiger
  • Ort, Tag und Uhrzeit der ersten Gläubigerversammlung
  • Ort, Tag und Uhrzeit des Prüftermins
Den Tipp habe ich von einem zugänglichen Mitarbeiter der Insolvenzgeldstelle in der Arbeitsagentur erhalten. Es fehlt allerdings das Wichtigste, daß man über seine Rechte und Pflichten als AN im Insolvenzfall informiert wird. Die Broschüre der Bundesagentur für Arbeit ist mehr als spärlich und die Verwaltungsstellen der Einzelgewerkschaften wie Geschäftsstellen gewerkschaftlichen Rechtsschutz GmbH sind an einer rechtlichen Begleitung wenig interessiert, weil der arbeitslos gewordene Gewerkschafter nur zum unliebsamen Kostenfaktor wird, wenn er sich an seine Gewerkschaft mit der Bitte um rechtliche Unterstützung wendet.

Es fehlt zum Beispiel der Hinweis, daß in der Gläubigerversammlung die Gläubiger einen Gläubigerausschuß wählen können, der die Arbeit und Geldgeschäfte des zugewiesenen Insolvenzverwalters zu überwachen und zu kontrollieren hat. So werden regelmäßig alle Gläubiger über den weiteren Verfahrensverlauf und seinen Entscheidungen in Kenntnis gesetzt. Der Ausschuß kann bestimmtn Entscheidungen durch Zustimmung oder Ablehnung beeinflussen und lenken. Wer das nicht weiß - und das ist die Regel - läuft Gefahr, vom Insolvenzverwalter und den ehemaligen Unternehmern angeschmiert zu werden.

Genauso werden laufende arbeits- und Sozialrechtsverfahren mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach § 240 ZPO bis zum Ende des Insolvenzverfahrens unterbrochen.

Downloadbare Formulare für den Insolvenzgeldantrag

Es gibrt bereits Vorstellungen in den Arbeitsagenturen das Insolvenzgeld weiter zu beschneiden, in der Anmeldefrist, in der bewillgten Höhe, in der Verkürzung der Zeit von 3 auf 2 Monate Insg.

LiquidSnake

8o 8o 8o 8o 8o 8o 8o 8o 8o 8o 8o

Unglaublich! Ich habe tatsächlich mehrer Leute in meiner Unmittelbaren Nachbarschaft gefunden! Und die kenne ich auch noch persönlich!

klaus72

Eine Wirtschaftsauskunftei aufbauen, um die Kreditwürdigkeit des Arbeitsgebers zu prüfen.
Auch diese Auskunftei soll Informationen beinhalten, ob AG der letzten 3 Jahre auffällige Verhalten festgestellt wurde, z.B. unbezahlte Probearbeiten, Nichtzahlung der Überstunden und Sozialversicherungen,usw.
Die Leistung des Arbeitsnehmers werden erst im nach hinein gezahlt.(Kreditprinzip)
Häufig kommt es vor, die Arbeitgeber die erbrachte Leistung des Arbeitsnehmers nicht / verspätet zahlt.
Warum müssen wir als Knecht die Schufaklausel unterzeichnen, wenn wir Mietwohnung oder Auto zwecks Lohnfuhre brauchen.
Also bevor man sich dort bewirbt, erst in die Arbeitsgeber-Schufa prüfen.
Das wäre ja schön, oder ?

Gruß

Checker

ZitatOriginal von Carsten König
Wann führen die Herrschenden den mittelalterlichen Pranger und/oder Schuldturm wieder ein?


Wegen Diebstahl kommt man ins Gefängnis.

Warum nicht wegen nicht zurückgegebener Leihe?

Es gibt auch geschädigte Verleiher.

Alles eine Frage der Verhältnismäßigkeit.
Erzählt mir nichts von Problemen -
erzählt mir von Lösungen.

Troll

ZitatSchuldnerhaft in den USA: Aus Armut in den Knast

Von Marc Pitzke, New York
Immer mehr Amerikaner werden für ihre Armut bestraft: Vor allem in ländlichen US-Regionen stecken Richter säumige Schuldner neuerdings ins Gefängnis. Die mittelalterliche Praxis ist illegal, verfassungswidrig - und weitverbreitet.

Quelle: Über Fefes Blog zu spon

Die beste Demokratie, die man für Geld kaufen kann!


Ahhhh, ich sollte mir angewöhnen die neuen Beiträge durchzuschauen bevor ich etwas poste.
https://www.chefduzen.de/index.php?topic=8315.msg281011#msg281011
Politik ist der Spielraum, den die Wirtschaft ihr lässt.
Dieter Hildebrandt
Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepasst an eine kranke Gesellschaft zu sein.
Jiddu Krishnamurti

jacha

Zitat von: Carsten König am 18:20:11 Do. 16.Juni 2005
Wann führen die Herrschenden den mittelalterlichen Pranger und/oder Schuldturm wieder ein?
Guten Morgen, muessen sie in der BRD doch gar nicht: Im BGB ist seit je her die Erzwingungs- oder Beugehaft vorgesehen, wenn ein Schuldner sich weigert, dem Glaeubiger seine Vermoegensverhaeltnisse an Eides statt bekanntzugeben, also den Offenbarungseid zu leisten.
cetervm censeo h.IV esse delendam

Strombolli

Ja, kenne ich alles nur zu gut. Ich sollte auch schon zweimal in den Kahn, konnte es aber noch abwenden. Da gibt es ganz andere "Prominente" die dort wegen ernstzunehmenderer Summen einfahren müssten.

Übrigens stehe ich mit Klarnamen auch in der Prangerliste. - Sie ist Ersatz für die sonst üblichen Bekanntmachungen. Jeder Gläubiger muß sich in dieser  Liste selbst orientieren, ob sein Schuldner schon drinsteht. Wenn er das nicht tut, kann er in einem Insolvenzverfahren leer ausgehen, weil er sich nicht angemeldet hat.
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

MisterGrey

Zitat von: besorgter bürger am 17:34:29 Do. 16.Juni 2005
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/

Was soll der Quatsch ? Mich interessiert nun wirklich nicht, ob mein Nachbar möglicherweise insolvent ist  :O

  • Chefduzen Spendenbutton