Änderung des Melderechts zum 1. November 2015

Begonnen von dagobert, 17:20:08 Di. 27.Oktober 2015

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dagobert

ZitatÄnderung des Melderechts zum 1. November 2015 - Wohnungsgeberbestätigung bei An- und Abmeldung

Am 1. November tritt das neue Melderecht in Kraft. Die für Vermieter wichtigste Änderung ist vielen nicht ganz unbekannt: Die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers (Vermieters) bei der melderechtlichen An- und Abmeldung des Mieters.
weiterlesen:
http://www.haus-und-grund-kr.de/aktuelles/aenderung-des-melderechts-zum-1-november-2015-wohnungsgeberbestaetigung-bei-an-und-abmeldung-2520/
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

ZitatVermieterbescheinigung wird vereinfacht
Vermieter müssen Auszug des Mieters nicht mehr bestätigen

Die Bundesregierung hat den ,,Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften" beschlossen. Weil die erst vor wenigen Monaten in Kraft getretene Vermieterbescheinigung oder Wohnungsgeberbestätigung mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden ist, soll sie zumindest im Fall einer Abmeldung wegfallen.
http://www.immobilienscout24.de/eigentuemer/news/2016/4/vermieterbescheinigung.html
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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