und wieder mal EEJ vermittlung

Begonnen von misterk, 11:36:27 Di. 03.November 2015

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misterk

vorgeschichte

2011 - 2013  EEJ massnahme über eine handlanger firma (vermittlungsstelle) des JC "ertragen" (und verlängert)

diese vermittlungsstelle bekam einen schlechten ruf, auch mit rechtlich zweifelhaften aktionen, wurde im laufe der zeit geschlossen

2013 -2015 keinen termin -nichts vom JC -bewerbungsbemühungen freiwillig nachgewiesen und ziele erklärt ( arbeitsvertrag neue wohnung etc)


---

vor 1 woche kam wie aus dem nichts ein  dreisstes  schreiben der FM

Termin zu einer Informationsveranstaltung (nach recherche die gleiche vermittlungsstelle der massnahme, nur mit neuem namen gebranded)

diese vermittlungsstelle vermittelt ausschliesslich Arbeitsgelegenheiten nach §16

es wird sofort darauf aufmerksam gemacht, dass man eine sogenannte "Reiseunfähigkeitsbescheinigung" im krankheitsfall braucht


(meiner meinung wird diese vermittlungsstelle wie damals einfach nur profilen, danach die 2. hand des JC sein und weitere verpflichtende termine schicken)


von seitens des Jobcenters, kam nach beendigung der mehrjährigen wiedereingliederungsmassnahme (wobei die handlanger firma mehr kassierte wie der arbeitende hartz4 bezieher) KEINE angebote oder hilfestellung / termine zur wiedereingliederung in den 1. Arbeitsmarkt

melden sich einfach 2jahre nicht geben keine angebote und wollen dann wieder eine "wiedereingliederung"

mit den 3jahre eej-verlängerung und der tollen dankbarkeits-urkunde (selbst vom bürgermeister unterzeichnet) kann man im realen leben nichts anfangen -es wäre auch eher peinlich soetwas bei vorstellungsgesprächen mitzunehmen

habe einen riesenhals,bin kurz davor das JC zu stürmen und auf den tisch zu hauen  kotz

Rudolf Rocker

Zitates wird sofort darauf aufmerksam gemacht, dass man eine sogenannte "Reiseunfähigkeitsbescheinigung" im krankheitsfall braucht
Hast Du Dir das mal schriflich geben lassen mit dem Verweis auf die Rechtsgrundlage?

misterk

Hi rudolf,

klar habe nur ein schriftstück bekommen, einladen wollen die mich ja garnicht ins JC seit jahren


Rudolf Rocker

Jou, da schauen wir uns den netten §56 SGB II doch mal etwas genauer an, lesen ihn durch und stellen fest:
Kein Wort von einer Reiseunfähigkeitsbescheinigung, Bettlägerigkeitsbescheinigung oder sonstwas!
Und das Urteil das es zu dem Fall gibt und gerne von den SBs zitiert wird, ist ein Einzelfallentscheidung!

Zum EEJ:
Eigentlich soll das EEJ, soweit ich das verstanden habe, die letzte Möglichkeit in einer ganzen Reihe von Aktivierungsmaßnahmen sein. Da Du aber scheinbar die ganze Zeit kein Wort von denen gehört hast und dann gleich die EEJ- Keule kommt würde ich mal schriftlich anfragen, welches Integrationskonzept die verfolgen und wie sie Begründen können, warum sie glauben, das dich dieser EEJ wieder in den regulären Arbeitsmarkt bringt!

Wichtig ist hier für uns ehrlich zu wissen, ob Du den EEJ machen willst oder nicht!
Nichts ist nerviger als Stunden seiner Lebenszeit damit zu verbringen Menschen dabei zu helfen, sich gegen solche Repressionen zu wehren nur um dann festzustellen das sie da überhaupt keinen Bock mehr drauf haben sobald der SB einmal die Augenbraue hochzieht.

misterk

danke für die antwort, das ist natürlich mal wieder ein knaller, den alg2 beziehern drohen dass sie im falle einer krankheit/arbeitsunfähigkeit eine reiseunfähigkeitsbescheinigung brauchen,

die sache ist folgende ich bin grundsätzlich für vorschläge offen, welche mich beruflich vorran bringen, meine erfahrung die letzten jahre mit arbeitsmassnahmen hat jedoch gezeigt, diese ein euro jobs bringen mich nicht weiter, und ausser 3-4monate bewerbungen nachweisen
kamen keine integrationsangebote /konzepte, oder gar empfehlungen für eine stelle

wenn ich jedoch dann ganz ohne vorsprache/ termin bei der fm, gleich eine einladung zu einer "angeblichen" informationsveranstaltung bekomme,
welches auch noch die alte firma mit neuem namen ist, welche hauptsächlich / ausschliesslich arbeitsgelegenheiten (eej)
vermittelt- bekommen die direkt das echo, bekomme auch gerade wieder mein chronisches magengeschwüre vom stress

sehe ich das richtig, die reiseunfähigkeitsbescheinigung, wird quasi als zusatz-druckmittel in den text eingefügt um mehr druck auf unwissende auszuüben ,jedoch OHNE rechtliche grundlage ? bzw berufen die sich dann auf eine einzelfallentscheidung !?

habe die rechtspflegerin vom amtsgericht lange nicht mehr gesehen die freut sich bestimmt mir den nächsten beratungsschein auszustellen

könnte man die nicht anzeigen wegen vortäuschen falscher tatsachen ?
wenn die mir so kommen gibt es definitiv den gegenschlag!


ich werde die fm morgen anrufen, nach dem integrationskonzept und auf den verlogenen zwangstermin ansprechen

notfalls gibts den standart gelben und wenn er ihnen nicht passt meinen anwalt dazu

ich berichte weiter

dagobert

Zitat von: misterk am 11:36:27 Di. 03.November 2015
2011 - 2013  EEJ massnahme über eine handlanger firma (vermittlungsstelle) des JC "ertragen" (und verlängert)

diese vermittlungsstelle bekam einen schlechten ruf, auch mit rechtlich zweifelhaften aktionen, wurde im laufe der zeit geschlossen

2013 -2015 keinen termin -nichts vom JC -bewerbungsbemühungen freiwillig nachgewiesen und ziele erklärt ( arbeitsvertrag neue wohnung etc)
[...]
Termin zu einer Informationsveranstaltung (nach recherche die gleiche vermittlungsstelle der massnahme, nur mit neuem namen gebranded)

diese vermittlungsstelle vermittelt ausschliesslich Arbeitsgelegenheiten nach §16
Da würde ich mal prüfen: § 16d Abs. 6 SGB II
Zitat(6) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte dürfen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nicht länger als insgesamt 24 Monate in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden. Der Zeitraum beginnt mit Eintritt in die erste Arbeitsgelegenheit.
Gerechnet wird ab 01.04.2012 (§ 78 SGB II).
Zitat von: misterk am 11:36:27 Di. 03.November 2015(meiner meinung wird diese vermittlungsstelle wie damals einfach nur profilen, danach die 2. hand des JC sein und weitere verpflichtende termine schicken)
Verpflichtende Termine gibt's nur vom JC, Dritte sind dazu nicht befugt.
Zitat von: misterk am 11:36:27 Di. 03.November 2015
melden sich einfach 2jahre nicht geben keine angebote und wollen dann wieder eine "wiedereingliederung"
Statistikbereinigung wäre wohl die passendere Formulierung.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

ZitatVerpflichtende Termine gibt's nur vom JC, Dritte sind dazu nicht befugt.
Es sei denn, man unterschreibt da irgendwas oder hat eine EGV in der sowas drinnsteht!


schwarzrot

Zitat von: misterk am 11:36:27 Di. 03.November 2015
vorgeschichte

2011 - 2013  EEJ massnahme über eine handlanger firma (vermittlungsstelle) des JC "ertragen" (und verlängert)
Ok, also merkt die SB: hat schon mal geklappt, für misterk müssen wir grad mal wieder was tun, keine ahnung was... ah, der hat doch damals das sogar noch verlängert, dann mag er das ja.
Zitat
2013 -2015 keinen termin -nichts vom JC -bewerbungsbemühungen freiwillig nachgewiesen und ziele erklärt ( arbeitsvertrag neue wohnung etc)
Genau, zwei jahre und der hat noch keinen job, also mal wieder massnahme...
Zitat
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vor 1 woche kam wie aus dem nichts ein  dreisstes  schreiben der FM
Termin zu einer Informationsveranstaltung (nach recherche die gleiche vermittlungsstelle der massnahme, nur mit neuem namen gebranded)
Kannst du beweisen, dass das die 'alte' firma ist?
Eine 'informationsveranstaltung ist doch locker, wir sind doch immer gerne 'informiert' und fragen auf solchen veranstaltungen immer viele sachen, die sie eigentlich nicht erklären wollen!  ;)
Zitat
diese vermittlungsstelle vermittelt ausschliesslich Arbeitsgelegenheiten nach §16
es wird sofort darauf aufmerksam gemacht, dass man eine sogenannte "Reiseunfähigkeitsbescheinigung" im krankheitsfall braucht
Ja, brief an SB, sie soll erklären, ob du bisher termine nicht wahrgenommen hast und damit eine begründung für diese einzelfallregelung besteht und ob sie bereit ist, vorweg die dadurch entstehenden kosten zu übernehmen.
Und ob ihr bekannt ist, dass AU im normalfall als wichtiger grund gilt.
Zitat
(meiner meinung wird diese vermittlungsstelle wie damals einfach nur profilen, danach die 2. hand des JC sein und weitere verpflichtende termine schicken)
von seitens des Jobcenters, kam nach beendigung der mehrjährigen wiedereingliederungsmassnahme (wobei die handlanger firma mehr kassierte wie der arbeitende hartz4 bezieher) KEINE angebote oder hilfestellung / termine zur wiedereingliederung in den 1. Arbeitsmarkt
melden sich einfach 2jahre nicht geben keine angebote und wollen dann wieder eine "wiedereingliederung"
Da hat jemand noch die hoffnung, das jokecenter will einem helfen?
Zitat
mit den 3jahre eej-verlängerung und der tollen dankbarkeits-urkunde (selbst vom bürgermeister unterzeichnet) kann man im realen leben nichts anfangen -es wäre auch eher peinlich soetwas bei vorstellungsgesprächen mitzunehmen
habe einen riesenhals,bin kurz davor das JC zu stürmen und auf den tisch zu hauen  kotz
Mach doch. Aber wichtiger ist denen schriftlich(!) fragen zu stellen (wie z.b. zu ihrer 'eingliederungsstrategie' und warum sie meint, eine ähnliche massnahme, die nichts gebracht hat, würde nun plötzlich helfen) , mit hinweis auf beratungs und erklärungspflicht (§13-15 SGBI).
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

misterk

Zitat von: schwarzrot
Mach doch. Aber wichtiger ist denen schriftlich(!) fragen zu stellen (wie z.b. zu ihrer 'eingliederungsstrategie' und warum sie meint, eine ähnliche massnahme, die nichts gebracht hat, würde nun plötzlich helfen) , mit hinweis auf beratungs und erklärungspflicht (§13-15 SGBI).

habe ich letzte woche schon per e-mail, ohne hinweis auf die beratungs-und erklärungspflicht kam bis heute keine antwort

Zitat von: schwarzrot
Kannst du beweisen, dass das die 'alte' firma ist?

ja die webseite der "neuen" firma  ist laienhaft aufgebaut und an verschiedenen stellen im quelltext liest man die alte heraus

vielen dank für die infos vorab an euch, werde mir daraus etwas zusammenbauen-es denen morgen schriftlich schicken und kurz darauf anrufen fragen stellen und den erhalt der e-mail abfragen

schwarzrot

Zitat von: misterk am 20:00:52 Di. 03.November 2015
Zitat von: schwarzrot
Kannst du beweisen, dass das die 'alte' firma ist?

ja die webseite der "neuen" firma  ist laienhaft aufgebaut und an verschiedenen stellen im quelltext liest man die alte heraus
Da wirst du wohl genauere beweise brauchen, wenn du in dieser richtung irgendwie argumentieren willst.  ::)
Zitat
und kurz darauf anrufen fragen stellen und den erhalt der e-mail abfragen
Du solltest ev. zu aller erst damit aufhören, mit denen zu mailen, oder gar zu telefonieren. Damit hast du keine gerichtsverwertbaren beweise.
Das weiss deine SB auch.
'Ärgern' tust du die erst, wenn du schriftlich einen vorgang anstösst, den sie bearbeiten muss. Und dafür musst du beweisen können, das der im amt einging und angenommen wurde (einfach brief mit post reicht auch nicht).
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

misterk

hatte jetzt ein gespräch mit der fm, es reicht ein normales attest vom arzt aus  :-X
und es wird einen wechsel im jobcenter geben, neue sb und neue fm

diese reiseunfähigkeitsbescheinigung ist wohl nur bauernfängerei

schwarzrot

Zitat von: misterk am 11:01:16 Mi. 04.November 2015
diese reiseunfähigkeitsbescheinigung ist wohl nur bauernfängerei

Ja, sie schauen halt, was sie sich erlauben können und wie informiert der jeweilige betroffene ist.

Ich kenne allerdings fälle, die wg. verlangtem wegeunfähigkeitsquark schon sanktionen bekommen haben.
Das allerdings meisst bei betroffenen, die sich nicht wehren.

Was mies ist, dass sie es immer noch und immer wieder mal mit diesem mist versuchen (ist wohl einer von deren textbausteinen).
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

Bei meinem JC wurde der Textbaustein mit der "Wegeunfähigkeitsbescheinigung" entfernt, nachdem Die Linke beim Geschäftsführer interveniert hat.

Onkel Tom

Jo, mit diesen Erfindungen wie "Wegeunfähigkeitsbescheinigungen" oder mir neu
"Reiseunfähigkeitsbescheinigung" sollte Mensch seinem Doc besser nicht belästigen.
Das JC will u.a. auch in das Vertrauensverhältnis zu Deinem Doc störend einwirken.

Die Arbeit zur Erstellung eines Attest würde sogar in Höhe von 5,36 Euronen erstattet ?

Na toll.. Dein Doc hat wohl nix besseres zu tun ? Übe mal auf Komando zu kotzen..
Wenn Du das hinbekommst, Magengeschwüre hast Du ja schon, muss der Vorladene
damit rechnen, seinen Schreibtisch putzen zu müssen..

Es gibt ein (verschissenes) Beschluss / Urteil, wo ein erwerbsloser den Weg genutzt
hat, durch AU dem JC fern zu bleiben. Anbei hat er das so dämlich gemacht, das anhand
der AU-Zeiten ersichtlich wurde, das das JC zu Recht vermuten konnte, das da was nicht
koscher ist. Ich habe leider das AZ nicht im Kopf (kam aus Bayern..) und dieses Ding
wird nun allgemein auf erwerbslose vom JC / BA ausgenutzt.

Ein Elo hat voll Mist gebaut und um der BA das Druckmittel "AU erkennen wir nicht an"
wieder zu entziehen, ist ein neues Aufrollen erforderlich.

Also eine Frage, ob man sich gegen diesen Bestandteil des Ärgernis wehrt und wenn ja,
ob man das wuppen kann 2- ? Jahre damit juristisch zu kämpfen..

Interesannt finde ich die Info, das ein "beauftragter Dritte" Dich nun in einem EEJ vermitteln
soll ?


Wenn Du nun zu dieser "Infoveranstaltung" gehen solltest, könnten Antworten auf folgende
Fragen (für mich) spannend sein.

Welche Rechtsform hat der Träger inne und wenn "Verein", gemeinnützig eingetragen ?
Ist bei der Infoveranstaltung ein SB vom JC anwesend ? ( Alle Veranstallter_Innen erfassen)
Verwaltet dieser Träger die zum EEJ anfallenden Sozialdaten ?
Macht nur dieser Träger das, erwerbslose in EEJ`s zu vermitteln ?

Für den Fall, das Die Dir ein Wisch zum Thema Datenschutz geben und unterzeichnen sollst,
bitte blos nichts unterzeichnen und alles, was Du bei dieser Vorladung vorgelegt bekommst
einsacken  ;)

Die glotzen zwar etwas blöde, aber die Bedenkzeit die Du für zu hause brauchst haben die
einfach zu fressen  ;D (14 Tage Bedenkzeit ist legitim ). "Meldest Dich innerhalb der nächsten
14 Tage". Punkt.

So eine "Zentralvermittlungsstelle zu EEJ`s" in der Hand eines "beauftragten Dritten"gab es
in HH auch, was mieseste Folgen für erwerbslose Betroffene haben konnte..
Entweder spurtet der Betroffene so wie sie es wollen oder es gibt Rückmeldung an das JC
"Der will nicht". Das Verursacherprinzip wurde somit außer Haus gebracht und für Elos
erschwerend, dieser Falschbehauptung zu begegnen.

Ich hatte damals meine Fettfingerschien dagegen mit drin und es folgte die Rückumstellung
des ganzen in den Büros des JC.. Damit ist wieder das SG statt Ziwilgericht zuständig..
Der heutige Häuptling der BA war ganz schön angesäuert, wie er den Auftrag verlor und
noch nicht mal 14,3 Millionen für das bekam, was sowiso schon die BA finanziert hatte..

Ich schließe also nicht aus, ob bei Dir genau so ein Mist von statten geht und wenn ja,
mach ich den dicken Brummer (Akte-DS) wieder auf  ;D

Und mit den Vorschlägen vor meinen Beitrag hier, bist Du schon cool gewappnet  :D

@RR das Wort "Wegeunfähigkeitsbescheinigung" finde ich in diesem diskrimminierenden
Textbaustein auch nicht mehr.
Lass Dich nicht verhartzen !

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