KdU: JC Wuppertal kriegt vom LSG eins auf die Mütze

Begonnen von dagobert, 23:27:20 Sa. 12.Dezember 2015

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dagobert

ZitatLSG NRW verurteilt Jobcenter Wuppertal zur rechtmäßigen Unterkunftskostengewährung

Tacheles stellt Forderungen an die Verwaltung und fordert die Betroffenen auf jetzt Überprüfungsanträge zu stellen.

Das Jobcenter Wuppertal hat bisher die »angemessenen Unterkunftskosten« an der Nettokaltmiete orientiert, das Landessozialgericht NRW (LSG) hat diese Praxis für rechtswidrig erkannt und das Jobcenter dazu verurteilt, diese in Zukunft an der Bruttokaltmiete zu orientierten. Ferner hat das LSG festgestellt, dass lediglich bis Ende 2012 ein »schlüssiges Konzept« zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten vorgelegen hat. Danach sind die behördlichen Ermittlungen zur Angemessenheit nicht schlüssig und dadurch ebenfalls rechtswidrig. Tacheles fordert die Anpassung der Wuppertaler Mietkosten an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und ruft die Betroffenen dazu auf jetzt Überprüfungsanträge zu stellen.
weiterlesen:
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1922/
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

4. Wuppertal: LSG Urteil zu höheren Unterkunftskosten wird vom Jobcenter ignoriert – Tacheles wirft dem JC Wuppertal  Rechtsbruch vor
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Das JC Wuppertal wurde vom LSG NRW zur Zahlung höherer und anders festzusetzender  Unterkunftskosten verurteilt. Nachdem das Urteil zwei Monate von Amtswegen ignoriert wurde, wurde von Tacheles dem JC Rechtsbruch vorgeworfen. Dieser Vorwurf hat dazu geführt, dass öffentlich Zugesichert wurde, die Verwaltungspraxis zu ändern. Geändert ist seit der Zusicherung aber noch immer nichts!
Die Tachelespressemitteilung und örtliche mediale Reaktionen sind hier zu finden: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1934/

Mit Schreiben von Anfang Dez. hat das JC Wuppertal alle Leistungsempfänger angeschrieben und Hinweise zu gesetzlichen Änderungen im Jahr 2016 gegeben. Das wäre ein idealer Anlass gewesen hier auf die kommunal relevante Änderung bei den Unterkunftskosten, anlässlich des Urteils des LSG, hinzuweisen. Genau das haben sie nicht gemacht, die von der JC Geschäftsführung versprochene Umsetzung ,,ab Januar"  lässt immer noch auf sich warten: Hier das JC Wuppertal selbst veröffentlichte Infoschreiben zu Änderungen 2016:
http://www.jobcenter.wuppertal.de/medien/bindata/Infoschreiben-010116.pdf



Quelle: Thome-Newsletter vom 06.01.16
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Thomas Mann, 1936

dagobert

1. Tacheles wirft Jobcenter Wuppertal vorsätzlichen Rechtsbruch vor
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Nachdem von Tacheles, nach zweimonatiger Ignoranz, die Umsetzung des Urteil des LSG NRW zu den Hartz IV-Mieten in Wuppertal angemahnt wurde, hat der JC Vize Kastien am 30.12.2015  gegenüber der WZ erklärt ,,das Urteil wird ab Anfang kommenden Jahres umgesetzt". Siehe:
http://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Wuppertal_Kommunales/WZ_30.12.2015.pdf
Die Realität sieht allerdings anders aus, Mitarbeiter des Amtes erklären SGB II-Leistungsbeziehern, der Verein Tacheles würde falsche Auskünfte erteilen, es wird sogar selbst nach Hinweis auf die neue Rechtslage unter völliger Ignoranz der Rechtsprechung vorsätzlich rechtswidrig entschieden.
Dahingehende Fälle hat der Verein erneut zum Anlass genommen die unverzügliche Änderung der Verwaltungspraxis zu fordern.

Die dahingehende Tacheles  Pressemitteilung vom 17.01. und weiteres Material ist hier zu finden:
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1944/



Quelle: Thome-Newsletter vom 17.01.16
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Thomas Mann, 1936

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Zitat3. Jobcenter und Sozialamt ändern Umgang mit Mieten in Wuppertal

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Das Jobcenter und auch das Sozialamt erkennen seit Jahren zu geringe Mieten im Hartz IV und Sozialhilfebereich an und verstoßen damit systematisch gegen das geltende Recht. Das Bundessozialgericht sagt in gefestigter Rechtsprechung: gibt es keine bereiten  Quellen zur Ermittlung der örtlichen Mitpreise, dann sind die tatsächlichen Unterkunftskosten begrenzt vom Wohngeldgesetz zzgl. 10 % Sicherungszuschlag vom Jobcenter/Sozialamt zu erbringen. Freiwillig erbringt das JC/Sozi für eine Person 339 EUR, nach der BSG Rechtsprechung hat es 429 EUR Bruttokaltmiete zu erbringen. Das heißt wiederum, dass jeden Monat nachweislich rund 320.000 EUR im SGB II Bereich vom Jobcenter nicht gezahlt werden. Von Januar 2013 bis Oktober 2016 macht das einen Betrag von rund 14,6 Mio. Euro aus, die das JC Wuppertal in rechtswidriger Weise nicht übernommen hat.

Nach richtig viel Druck verändert die Verwaltung zumindest marginal die Praxis, dazu möchten wir eine uns zugespielte Verfügung des Chefs der Wuppertaler Sozialverwaltung veröffentlichen, die in gleicher Weise beim Jobcenter Wuppertal Anwendung zu finden hat.

Danach sind Betriebskostennachforderungen grundsätzlich in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, e Begrenzung auf vorgebliche Angemessenheitsbeträge.
Ferner darf wegen einer Betriebskostennachforderung keine sog. Kostensenkungsaufforderung wegen vorgeblich zu teurer Miete erfolgen.
Wenn ein  Mietsenkungsverfahren schon durchgeführt wurde, und dies nur erfolgte aufgrund der zu hohen Betriebskosten, ist von  Amtswegen der Vorgang zu prüfen und ggf. von Amtswegen zu korrigieren.  
Die interne Verfügung ist hier veröffentlicht:
http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Wuppertal_Kommunales/20161018_Verfuegung_NK_Mietsenkungsverfahren.pdf

Dass diese, erstmal für die Betroffenen günstige Regelung erfolgte, ist Ergebnis des stetigen Drucks den Tacheles auf das Jobcenter und die Sozialverwaltung ausgeübt hat. Damit ist die rechtswidrige Praxis noch nicht beseitigt, aber es ist der erste Schritt in die richtige Richtung.

Tacheles wird dazu alsbald Musterwiderspruchs- und Überprüfungsantragsschreiben auf seiner Webseite veröffentlichen.

Die Wuppertaler Verwaltungspraxis ist nunmehr auch anhängig in einer Kleinen Anfrage im Landtag NRW, worin die Landesregierung gebeten wird die Wuppertaler Verwaltungspraxis zu prüfen und zu bewerten. Diese wurde über den fraktionslosen Abgeordneten Daniel Schwerd am 28.10.2016 gestellte.

Die Anfrage ist hier zu finden:
http://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Wuppertal_Kommunales/13297zu5293.pdf
Quelle: Tacheles Wuppertal Newsletter 05.11.2016
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Thomas Mann, 1936

dagobert

ZitatTacheles Kampagne zu den Unterkunftskosten: Jobcenter / Sozialamt zahlen rechtswidrig zu geringe Mieten - Zur Sicherung von Ansprüchen ist dieses Jahr Handeln der Betroffenen nötig !

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Mittlerweile hat das Sozialgericht Düsseldorf das Jobcenter Wuppertal in mindestens vier Urteilen zur Zahlung von höheren Mieten im Bereich von Hartz IV/Sozialhilfe verurteilt.
Tacheles nimmt dies nun zum Anlass darauf hinzuweisen, dass es jetzt für diejenigen, denen das Jobcenter /Sozialamt die Mieten wegen vorgeblicher ,,Unangemessenheit" gekürzt hat um ihre Ansprüche für das Jahr 2015 noch zu sichern, unabdingbar ist, jetzt einen sog. Überprüfungsantrag einzulegen. Wird dies versäumt, ist im Falle eine späteren positiven Gerichtsentscheidung nicht mehr möglich rückwirkend für das Jahr 2015 die rechtswidrig nicht gezahlten Gelder zu erhalten.

Wir bitten darauf alle Betroffenen hinzuweisen!!!

Die Infomaterialen und Musterüberprüfungsanträge gibt es hier zum Download: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2109/

Dann möchte ich nochmal den Kontext rausarbeiten:  Seit Januar 2013 gibt es keine rechtskonforme Ermittlung der Mietpreise in Wuppertal. Seit dem zahlt das Jobcenter Wuppertal nachweislich rund 320.000 EUR/monatlich der Wuppertaler Hartz IV- Empfänger nicht. Von 2013  bis jetzt sind so über 15 Mio. EURO nicht an Wuppertaler Hartz IV-Empfänger ausgezahlt worden. Viele Wuppertaler Haushalte werden somit gezwungen, Mietanteile aus dem Regelsatz zu tragen – sich die Wohnung regelrecht vom Munde abzusparen. Daraus resultieren nicht selten existenzielle Notlagen, Überschuldung bis hin zum Wohnungsverlust.
Damit ist die Wuppertaler Sozialverwaltung unmittelbar mitverantwortlich für die Elendsbedingungen in denen weit über 50.000 Wuppertalern Sozialleistungsempfänger durch vorsätzlichen Rechtsbruch leben müssen.

Andere Sozialverwaltungen erkennen ohne Probleme die vom Bundessozialgericht vorgegeben Mietwerte in Gerichtsverfahren an, nur eben Wuppertal nicht. ,,Wenn man sich die Summe anguckt, nachweisbare 15 Mio. EURO wird die Interessenslage der Sozialverwaltung offensichtlich, sparen zu Lasten der Armen. Das ist ein Skandal erster Güte und wir erwarten, dass diesmal nicht zur Tagesordnung übergegangen wird" so Thomé weiter. ,,Wer wissentlich rechtsbrüchig agiert treibt die Wuppertaler Sozialleistungsempfänger in die Arme der Rechtspopulisten" spitzt Thomé den Vorwurf zu, so unsere Pressemitteilung dazu.

Wir fordern daher dazu auf in der Sache aktiv zu werden und nicht wie so oft zur Tagesordnung überzugehen.
Quelle: Tacheles Wuppertal Newsletter vom 05.12.16
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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