Weitere Klagen gegen VW und weitere Güteverhandlungen bei neuen Klagen auf Festanstellung am 4.6.2018 in Emden “Für weitere 5 Beschäftigte der VW-Tochter Autovision (jetzt: „VW-Services Group“), die gegen den Autokonzern auf Festanstellung klagen, wurden jetzt für den 4. Juni 2018 ab 11.00 Uhr Gütetermine beim Arbeitsgericht Emden anberaumt.
Die „Kammertermine“ in drei anderen Sachen, die bereits am 22.1.2018 verhandelt worden waren, wurden wegen des Umfangs des Streitstoffs aufgehoben und werden voraussichtlich erst im September stattfinden. Für 3 weitere Kläger, deren Fall von der Kammer 3 anhängig war, stehen noch keine Kammertermine zur Verfügung, da dort ein Richterwechsel ansteht.
Die Kläger berufen sich neuerdings nicht nur auf die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Betriebes sondern auch auf das ihnen bei der letzten Wahl des Betriebsrats zugestandene Wahlrecht für die Arbeitnehmervertretung. Nach ihrer Auffassung sei dieses Wahlrecht – das anderen Fremdfirmenmitarbeitern nicht zusteht – nur im Hinblick auf ihre Eingliederung in einem Tarifvertrag festgelegt worden. Dies aber verbiete es dem Konzern, sich darauf zu berufen, die Mitarbeiter von VW Services Group seien „Fremdbeschäftigte wie alle anderen Fremdbeschäftigte“…” Aus der Pressemitteilung von Rolf Geffken vom 30.5.2018 zum Termin am Montag, 4.6.2018 11.00 Uhr, ArbG Emden, Schweckendieckplatz 2.
Siehe dazu:
Kampf gegen Werkverträge in der Automobilindustrie: Das Arbeitsrecht gilt auch innerhalb des Betriebsgeländes von VW “Immer wieder klagen Beschäftigte von Werkvertragsfirmen gegen verschiedene Automobilfirmen auf Festanstellung. Seit letztem Jahr verlangt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz die Anstellung im Stammbetrieb, wenn die Beschäftigten in die Arbeitsorganisation des Stammbetriebe eingegliedert sind. Am 4. Juni stehen beim Arbeitsgericht Emden nun sogenannte Gütetermine an, bei denen es um die Klage von 5 Beschäftigte der VW-Tochter Autovision (jetzt: „VW-Services Group“) geht, die gegen den Autokonzern auf Festanstellung klagen. Über die Klagen, die Praxis der Werkverträge im Allgemeinen und die Rolle der Gewerkschaften haben wir mit Dr. Rolf Geffken, Arbeits-, Wirtschaftsrechtler und Autor aus Hamburg gesprochen.” Interview vom 1. Juni 2018 von und bei Radio Dreyeckland
Audio Datei:
https://rdl.de/beitrag/das-arbeitsrecht-gilt-auch-innerhalb-des-betriebsgel-ndes-von-vw