Probleme mit Vermieter

Begonnen von Regulator, 13:25:22 Sa. 17.Januar 2004

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Regulator

Moin!
Zitatgibbet hier kein offtopic forum? Doch, jetzt ja!

Na, dann ergreife ich doch mal die Gelegenheit!

Hattet Ihr auch schonmal Probleme mit einem Vermieter? Ich hatte einen Reinfall mit allem drum und dran erlebt. Ein Akt auch gegen Behörden und Ämter!

Ich hatte mich letztes Jahr in einem Haus in Warder (bei Nortorf) eingemietet. Nette Wohnung, 120qm, direkt am Wardersee mit eigenem Badesteg. Was ich nicht wusste, die Wohnung war komplett durch Schimmel und Nässe durchzogen. Ich bemerkte es anfangs nicht, dass die Vermieter (Jürgen Lucht, jetziger Bürgermeister in Warder, bzw Hans Struck, der Schwiegervater und Eigentümer der Wohnung) die Wohnung mit Latexfarbe gestrichen hatten, um den Schimmelbefall und die Nässe zu verdecken. Als ich den Schaden bemerkte und auch nach allen rechtlichen Vorgaben den Vermietern anzeigte, wurde lapidar durch einen Schwarzarbeiter (ein Schreiner aus einem Nachbardorf) der Schaden behoben (wohl eher verdeckt). Nach 3 tagen schimmelte es wieder durch und von den 5 zimmern war nur noch eines einigermaßen Schimmelfrei (die Küche war total verschimmelt!). Die Vermieter weigerten sich nunmehr eine Renovierung der Wohnung aufgrund der starken Schimmelverseuchung und der durchdringenden Nässe durchzuführen.
Ich beantragte bei Gericht einen Gutachter und sah mich schon nach einer neuen Bleibe um.
Tja, soweit so gut, wer aber glaubt Recht zu haben und Recht zu bekommen hat die Rechnung ohne die Behörden gemacht! Da der Vermieter mir privat die Wohnung vermietete ist das Gesundheitsamt nicht in der Pflicht meine Anzeige wegen der Wohnung und deren Zustand zu prüfen.
Nach einigen Wochen fand ich nun eine geeignete Wohnung und teilte dem Gutachter (der noch immer nicht erschien) mit, dass ich die Wohnung nun bald wechseln werde. Ich stellte den Antrag auf ein gerichtliches gutachten im Juni (ich zog Ende Mai in Warder ein)und teilte dem Gutachter im Juli mit das ich Ende August ausziehen werde. Letztendlich kam der Gutachter Mitte November (!), also knapp 6 Monate nachdem ich den Antrag auf Begutachtung stellte, und stellte lediglich fest, dass die Wohnung komplett neu renoviert wurde. Das der Wert für Feuchtigkeit in den Wänden etliche Mal über der Höchstgrenze lag, wurde mit der frischen Farbe auf den Wänden abgetan. Das nun keine Schimmelflecken mehr auf den Wänden zu sehen sei ist ja nach einer frischen Bemalung ja auch klar.

Tja, so wurde ich als klaglos dargetellt. Meine Investionen in die Wohnung, die Umzugskosten, Gerichtskosten, Gutachterkosten, Mietkaution und andere Kleinigkeiten konnte ich sodann in Höhe von ca. 12.000 Euro in den Wind schiessen!
Das Beste daran ist, die Wohnung wurde zwischenzeitlich mehrfach wieder vermietet (Die Mieter hielten es wohl nicht lange in dieser Wohnung aus) und die Vermieter zocken ungestraft weiter ab!
Also, sollte Euch einmal eine Wohnung in der Dorfstrasse 60 in 24646 Warder von Lucht oder Struck angeboten werden .... FINGER WEG (Auch wenn die Lage am See super ist)!

Gruß

Regulator
Gruß

Regulator

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Grissom

Mein lieber Regulator,

tut mir echt leid, Dein finanzieller Verlust und der Ärger - aber letztendes bist Du selbst Schuld dran, weil Du Dich grad in so einem Falle bzgl. Mietrecht nicht sachkundig gemacht hast.

Generell sollte man, wenn man sich nicht auskennt, zu einem Fachanwalt für Mietrecht gehen. Fachanwälte findet man z.B. unter www.anwalt24.de.

Will man selber machen, gilt folgendes:

Erster Schritt wäre bei Dir, Regulator gewesen, durch einen Sachverständigen, den der örtliche Mieterverein empfiehlt, und die auch schnell arbeiten, fachlich alle Mängel in der Mietsache und Nebenräumen feststellen zu lassen. Das geht innerhalb 1-2 Wochen.

Dann den Vermieter schriftlich über alle Mängel informieren (ohne ihm das Privatgutachten vorzulegen) und zur sofortigen Beseitigung aller Mängel in der Mietsache und dazu gehörenden Bereichen auffordern, Frist 1 Woche, andernfalls die Mieteminderung ankündigen, das Ganze schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. So isses mietrechtlich vorgeschrieben, Einschreiben mit Rückschein dient als Nachweis, daß Du den Vermieter in Verzug gesetzt hast. Kopie des Briefes, Einschreibebeleg und Rückschein sowie das Privatgutachten zum Mietvertrag legen, gut aufheben.

Wenn dann nix oder nur unzureichend was gemacht wird, sofort die Miete um 50% (Minderungshöhen siehe Fachliteratur für Mietminderungen, gibts beim Deutschen Mieterbund) wegen starken Schimmelbefalles mindern und den Vermieter, wieder mit Einschreiben mit Rückschein, davon in Kenntnis setzen.

Gleichzeitig mit Kopien aller Unterlagen (Mietvertrag, Mängelmitteilung an Vermieter, Privatgutachten, schriftliche Mitteilung der einsetzenden Mietminderung an Vermieter) schriftlich beim zuständigen Amtsgericht ein Beweissicherungsverfahren beantragen und deutlich auf die Eilbedürftigkeit wegen Gesundheitsgefährung hinweisen, das machen die Gerichte dann flott, und da kommt dann auch schnell ein gerichtlich bestellter Sachverständiger, der dann ein amtliches Gutachten erstellt.

Bestätigt der gerichtlich bestellte Gutachter das Privatgutachten, kannst Du den Vermieter mit dem gerichtlich bestellten Gutachten dann im Rahmen einer Zivilklage, die sich auf Privatgutachten und gerichtlich bestelltes Gutachten als Beweismittel bezieht, auf Mängelbeseitigung und Schadenersatz verklagen, und insofern die Wohnung vom gerichtlich bestellten Gutachter als unbewohnbar eingestuft wird, kannst Du sofort umziehen und den Vermieter komplett auf Schadenersatz (Verlust der Wohnung und Wohnlage, Umzugskosten, Renovierung der neuen Wohnung, Preisunterschied zur alten Wohnung usw. usw.) verklagen, und bekommst auch Recht.

Das Ganze, d.h. bis zur Klageeinreichung, hätte, wenn man weiss, wie, maximal 4-6 Wochen gedauert.

Du, Regulator, hast aber leider einen Fehler nach dem anderen gemacht, so geht man in solchen Fällen nunmal nicht vor - warum warst Du also nicht gleich bei einem Fachanwalt für Mietrecht, anstelle so herumzubasteln???

Sorry, aber so isses. Ich finds halt immer schade, daß sich sone Fehler ständig und unnötig wiederholen, weil die Leute sich weigern, Sachkunde zu erwerben.

Wir sehen das hier nahezu tagtäglich. Da ist jemand arbeitslos, hat Mängel in der Wohnung, ergo Ärger mit dem Vermieter, das Konto ist überzogen, die Familie zofft sich - und anstelle da sich selber sachkundig zu machen und am besten zusätzlich noch Fachanwälte für die diversen Problembereiche zu engagieren, geht der Scheiß soweit, bis das AA-Amt Sperren ausspricht, die Bank das Konto kündigt, der Vermieter ne Räumungsklage durchbox, und dann die Frau mit den Kindern ins Frauenhaus geht, und das Elend perfekt ist...

Ok, da gibts Leute, die sagen: ich habe kein Geld für nen Anwalt. Ich sage: die Kohle für ne ordentliche Rechtschutzversicherung hat man, wenn man sie monatlich bezahlt immer - und wenn man Sozialhilfe bezieht, hört man mit dem Rauchen auf, dann gehts auch.

Und wenns echt net geht, kann man hier auf Chefduzen sich über Beratungskostenhilfe und Prozesskostenhilfe informieren:

http://www.chefduzen.de/viewtopic.php?t=258&sid=17ff848482715f72effdb9e327973865&sid=17ff848482715f72effdb9e327973865

Für Rückfragen: ja, ich habe jahrelang 80 Zigaretten täglich geraucht und habe dann schlagartig von einem Tag auf den anderen aufgehört.

Seither habe ich keine Kippe mehr angerührt, und spare das Geld für den Mist. Meine Frau raucht noch, aber ich versuche derzeit, mal einen Termin bei einem Pathologen für sie zu bekommen, der gerade eine Raucherleiche aufschneidet, damit sie sich mal angucken kann, wie das aussieht innen drin beim toten Raucher, vielleicht hört sie dann endlich auf... :P (frei nach dem Motto: ehemalige Raucher sind richtige Ekel :))

So, und was Anwälte angeht: wer nun zu einem geht, sollte immer eines beherzigen:

Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser. (Lenin)

Das heisst, nicht einfach die geordneten Unterlagen in Kopie(siehe o.a. Link) dem Anwalt hingeben und dann abwarten, sondern sich selbst sachkundig machen, jeden Schritt des Anwaltes überwachen, alles, was von ihm kommt, grundlich durcharbeiten, Rückfragen stellen, falls sich nichts tut, und wenn man mit einer Vorgehensweise des Anwaltes net einverstanden ist, Termin machen, hingehen (nicht alleine...) und das Ganze abklären.

Auf gut Deutsch: so ein Ding wird nur was, wenn man selber den Arsch bewegt, sich informiert, und dann das richtige tut.

In diesem Sinne ein schönes Wochenende,

@Grissom

Ich bin positiv überrascht wie gut Deine Beratung bei solchen Sachen ist. Leider hast Du nicht richtig gelesen, der Vorgang wie z.B. Fristgerechte Aufforderung zur Beseitigung der Mängel, Mietminderung, etc... hatte ich einfach mal abgekürzt. Mir ging es eher darum, dass dieser Vermieter und desen Anschrift genannt wird, um davor zu warnen bei diesem Vermieter denselben fehler zu machen wie ich es tat. Immerhin wird die Wohnung (die anderen Wohnungen in dem Mietshaus sehen nicht besser aus) noch immer vermietet ohne das die Mängel fachgerecht beseitigt wurden.

ZitatDas Ganze, d.h. bis zur Klageeinreichung, hätte, wenn man weiss, wie, maximal 4-6 Wochen gedauert.

Tja, da hast Du leider die Rechnung ohne den Wirt gemacht, das gerichtliche Vorverfahren ging innerhalb von 14 Tagen (Anordnung der Begutachtung, etc...), leider scheiterte es aber an dem gerichtlich bestellten Gutachter.... Vielleicht sollte ich aber auch erwähnen, das der Vermieter Bürgermeister in dem Ort und es eine ländliche Gegend ist. Ich kenne den Einfluß des Herrn Lucht nicht, aber es würde mich nicht wundern wenn er seine Finger auch da in der Komunalpolitik hätte.
Eine Krähe kratzt der anderen kein Auge aus...
Achja, das private Gutachten.... so etwas wird bei Gericht nicht anerkannt (Ebenso wie die zig Fotos und Zeugen die ich hatte)!  Einzig der Gutachter kann da helfen... oder auch nicht  :evil:

Glaube mir, ich habe mich schlau gemacht über die Verfahrensweisen in einem solchen Fall und hatte auch einen Fachanwalt für Mietrecht. Das hatte mich auch gleich ein paar Teuros mehr gekostet....

Aber egal, ich hatte den Namen der vermieter hier genannt und hoffe das niemand mehr auf diesen hereinfällt.

Achja, wer wissen will, wer mein ehemaliger Vermieter ist kann ja mal hier hinein sehen...:

http://www.warder.info/index2.html

Wer dann noch Interesse an den Bildern aus der Wohnung hat, kann mich gerne persönlich anschreiben.

Gruß

Regulator

Grissom

Hi, Reg,

ZitatOriginal von Regulator

Mir ging es eher darum, dass dieser Vermieter und desen Anschrift genannt wird, um davor zu warnen bei diesem Vermieter denselben fehler zu machen wie ich es tat.

Jau ;), mach weiter so, Reg, und dann hängt der Patte Dir auch noch ne Verleumdungsklage an. Du hast keine qualifizierte Beweissicherung betrieben, so daß Du Deine Angaben ggf. nicht beweisen könntest.

ZitatOriginal von Grissom

Das Ganze, d.h. bis zur Klageeinreichung, hätte, wenn man weiss, wie, maximal 4-6 Wochen gedauert.

ZitatOriginal von Regulator

Tja, da hast Du leider die Rechnung ohne den Wirt gemacht, das gerichtliche Vorverfahren ging innerhalb von 14 Tagen (Anordnung der Begutachtung, etc...), leider scheiterte es aber an dem gerichtlich bestellten Gutachter.... Vielleicht sollte ich aber auch erwähnen, das der Vermieter Bürgermeister in dem Ort und es eine ländliche Gegend ist. Ich kenne den Einfluß des Herrn Lucht nicht, aber es würde mich nicht wundern wenn er seine Finger auch da in der Komunalpolitik hätte.
Eine Krähe kratzt der anderen kein Auge aus...

Nein, da irrst Du Dich wieder. Du hast u.a. den Fehler gemacht, in dem Beweissicherungsverfahren, so es denn überhaupt eines war, die Eilbedürftigkeit wegen des massiven Schimmelbefalles deutlichst hervorzuheben, und zudem darauf zu beharren, daß ein ortsfremder Gutachter (den Dir auch der Mieterbund hätte nennen können) beauftragt wird. Und falls es so einer war, er aber ja nicht in die Hufe kam, hätte eine Beschwerde bei Gericht, ggf. als Einreichung beim Direktor des Amtsgerichts schriftlich per Einschreiben schon dafür gesorgt, daß der Gutachter in Gang kommt. Das mit dem politischen Einfluß mag ja vorkommen, aber dem kann man durch Hartnäckigkeit begegnen. Was eventuelle Zeugen angeht, hätten die lediglich schriftlich an Eides Statt erklären müssen, was sie gesehen und z.B. fotografiert haben, und dann wird das vom Gericht auch anerkannt.

ZitatOriginal von Regulator

Achja, das private Gutachten.... so etwas wird bei Gericht nicht anerkannt (Ebenso wie die zig Fotos und Zeugen die ich hatte)!  Einzig der Gutachter kann da helfen... oder auch nicht  :evil:

Sorry, ebenso falsch. Nochmal: Zeugen und Fotos werden bei Gericht sehr wohl anerkannt, und ein privater Gutachter, zumal wenn er noch vereidigter Sachverständiger ist und vom Mieterbund kommt, wird als sogenannter Sachverständiger Zeuge ebenfalls anerkannt, sein Privatgutachten kommt zur Gerichtsakte und wird auch gelesen. Das Gericht ist generell verpflichtet, ein (weiteres) Gutachten anzuordnen, das dann als ein vom Gericht beauftrages Gutachten als neutrales Beweismittel anerkannt wird, so schreibt es die ZPO (Zivilprozessordnung) vor. Je mehr Beweise man aber schon bei Beantragung eines Beweissischerungsverfahrens vorlegen kann, umso besser ist es.

Du kennst Dich nicht mit der gerichtlichen Vorgehens- und Denkweise aus.

Du als Nobody hast gegen einen örtlich angesehehen Vermieter einfach mal so ein Beweissicherungsverfahren beantragt, aber hast wohl auch die Mietminderung nicht (richtig) betrieben. Privatgutachten werden vor Gericht zwar nicht als verfahrensentscheidend anerkannt, weils die ZPO anders vorschreibt, aber als sachverständige Zeugenaussage sehr wohl gewertet, habe ich selber oft genug so erlebt, und wenn da noch gute (!) Fotos vorgelegt werden, auf denen man was sieht und die vielleicht noch ein Kumpel gemacht hat, der dann ebenfalls Zeuge ist, ist das noch viel besser.

Sorry, Reg, Dein Vortrag dazu ist nicht nachvollziehbar. Das Gericht hätte in Deinem Falle dann nicht nur Deine Privatbehauptung gehabt, sondern eben auch eine Aussage eines, ggf. vom Mieterbund empfohlenen Sachverständigen und gute Fotos - und da schauts dann ganz anders aus.

ZitatOriginal von Regulator

Glaube mir, ich habe mich schlau gemacht über die Verfahrensweisen in einem solchen Fall und hatte auch einen Fachanwalt für Mietrecht. Das hatte mich auch gleich ein paar Teuros mehr gekostet....

Nee, sorry, glaube ich Dir nicht. Ich will Dir kein Unrecht tun, aber wenn Du tatsächlich von Anfang an einen Fachanwalt für Mietrecht, ggf. vom Mieterbund empfohlen, gehabt hättest, wäre das nicht geschehen.

Hinzu kommt: bei einer korrekt durchgeführten Mietminderung bei einer höherwertigen Wohnung ist meist mit der ersten Mietminderung schon ein Streitwert erreicht, der vom Amtsgericht die Berufung zum Landgericht ermöglicht. Warum biste nicht in Berufung gegangen, wenn das vorm Amtsgericht angeblich so mies gelaufen ist, um spätestens dann in der Berufung gemachte Fehler zu berichtigen?

Tut mir leid, aber Dein Vortrag ist leider unschlüssig, nicht nachvollziehbar.

Wir betreuen hier zusammen mit Anwälten öfter Mietrechtstreite wegen meistens gerechtfertigter Mängel in Wohnungen von sozial Schwachen. Mein hier und in der vorangegangenen Mail beschriebenes Vorgehen ist hier Standard-Prozedur. Da aber den Leuten oft das Geld fehlt, um nen Privatgutachter zu beauftragen, gehen dann halt ein paar von uns ausm Verein hin, darunter gelernte Maler/Klempner/Elektriker/Schreiner usw., nehmen jeder für sich den Zustand der Wohnung auf, schreiben ein Protokoll, und erklären an Eides Staat, daß es der Wahrheit entspricht. Diese Protokolle legen dann die Anwälte bei Gericht vor, und die werden als Zeugenaussagen voll anerkannt, egal wo.

Ich kann aus der Ferne nicht beurteilen, was da alles verkehrt bei Dir gelaufen ist, aber es war wohl reichlich.

Trotzdem alles Gute,

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