BSG lüftet Jobcenter-Deckel für Unterkunftskosten

Begonnen von dagobert, 13:26:10 Sa. 20.Februar 2016

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dagobert

Hartz-IV-Empfänger, die ohne Genehmigung ihres Jobcenters umziehen, müssen zwar eine Deckelung ihrer Unterkunftsleistungen hinnehmen. Doch diese ist ,,nicht statisch", bekräftigte am Mittwoch, 17. Februar 2016, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 4 AS 12/15 R). Die KdU-Leistungen müssen angehoben werden, wenn auch die als angemessen anerkannten Mietkosten steigen.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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