Datenschutz - Schriftwechsel mit Behörden

Begonnen von Sunlight, 11:15:09 Mo. 29.Februar 2016

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Sunlight

ZitatSCHRIFTWECHSEL MIT BEHÖRDEN - Ratgeber zum Datenschutz 1

Wie schreibe ich an Behörden?Wer einen Brief an eine Behörde schreiben will, steht oft vor der Frage, an wen er diesen adressieren soll. In der Regel ist der Bürger daran interessiert, dass sein Brief die zuständige Stelle in der Behörde möglichst schnell erreicht und diese sein Anliegen umgehend bearbeitet. Welcher Mitarbeiter bzw. welche Mitarbeiterin der Behörde im Einzelnen mit der Bearbeitung der Angelegenheit befasst ist, wird ihn häufig nicht interessieren; allerdings wird er selbstverständlich Wert darauf legen, dass nur diejenigen Mitarbeiter den Brief lesen, die auch tatsächlich an der Bearbeitung beteiligt sind.Es gibt aber auch Fälle, in denen dem Bürger daran liegt, dass nur eine ihm persönlich bekannte Person Kenntnis von dem Schreiben erhält. Dies ist insbesondere in Bereichen der Fall - etwa im Gesundheitsamt oder der Familienfürsorge -, wo ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dem Bürger und den Behördenmitarbeitern besteht. Aus der Sicht des Datenschutzes wäre die optimale Lösung, wenn jeder Brief verschlossen an denjenigen Mitarbeiter weitergeleitet würde, der den Vorgang unmittelbar bearbeitet. Die Datenschutzbeauftragten haben gefordert, dass die Postbearbeitung in den Behörden so weit wie möglich in dieser Form organisiert wird.Es gibt jedoch - abgesehen davon, dass der Bürger den Bearbeiter häufig nicht kennt oder ihm die Person des Bearbeiters gleichgültig ist - eine Reihe von organisatorischen Gründen, die es erforderlich machen, anders zu verfahren. ......................

https://datenschutz-berlin.de/attachments/961/2013-Ratgeber_01.pdf?1373448868


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