Zur Erreichung der Ziele im SGB II schließt das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Zielvereinbarungen mit den 18 "besonderen Einrichtungen" (Jobcenter eines zugelassenen kommunalen Trägers) ab. Im Bereich der 35 "gemeinsamen Einrichtungen" (Jobcenter als gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und eines kommunalen Trägers) werden die Zielvereinbarungen gemeinsam vom Jobcenter, der Kommune und der Agentur für Arbeit geschlossen.Nachfolgend finden Sie die Zielvereinbarungen 2015 der Jobcenter in NRW, soweit diese zur Veröffentlichung freigegeben worden sind. Darüber hinaus sind bei den „besonderen Einrichtungen“ auch die "Lokalen Planungsdokumente für den dezentralen Planungsprozess im SGB II" hinterlegt.
Mit welchen Waffen wird denn da gezielt auf die arbeitslos Gemachten?