BSG zum SGB-II-Anspruch nach fünfjährigem gewöhnlichem Aufenthalt bei EU-Bürger*

Begonnen von counselor, 20:35:06 Sa. 06.April 2024

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counselor

ZitatBSG zum SGB-II-Anspruch nach fünfjährigem gewöhnlichem Aufenthalt bei EU-Bürger*innen
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Claudis Voigt kommentiert das Urteil des BSG vom 20.09.2023, dessen Urteilsbegründung nun vorliegt. Das BSG hat entschieden, dass der Anspruch auf Leistungen nach SGB II (und SGB XII) wegen eines ,,verfestigten Aufenthalts" nach fünf Jahren nicht von einer durchgehenden Wohnsitzanmeldung abhängig ist. Vielmehr reicht eine erstmalige Wohnsitzanmeldung, die die Fünf-Jahres-Frist auslöst.
Hier die Ausführungen von Claudius: https://t1p.de/4ye5w

Diese Entscheidung ist für eine Vielzahl unter prekären Bedingungen in D lebende EU-Bürger*innen von erheblicher Bedeutung.

Quelle: Thomé Newsletter
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