Ab 1.03: Bruttokalt-Mietobergrenzen Rendsburg-Eckernförde

Begonnen von shitux, 16:39:58 Di. 29.März 2016

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shitux

https://sozialberatung-kiel.de/2016/03/23/neue-bruttokalt-mietobergrenzen-im-kreis-rendsburg-eckernfoerde-seit-01-03-2016/

inkl. pdf Mietobergrenzentabelle

Zitat
Seit dem 01.03.2016 gelten im Kreis Rendsburg-Eckernförde neue Mietobergrenzen, die aufgrund der – freilich verfehlten – Entwicklung in der Rechtsprechung hin zu Gesamtangemessenheitsgrenzen erstmals Bruttokaltbeträge (Grundmiete inklusive kalter Betriebskosten) ausweisen. Die Mietobergrenzentabelle findet sich hier. Urteile oder Beschlüsse zu der Frage, ob diese Mietobergrenzen auf einem sog. schlüssigen Konzept im Sinne der Rechtsprechung des BSG beruhen, sind hier nicht bekannt und dürften wohl auch noch nicht vorliegen.

Wie gewohnt ein ziemlich unvollständiges Infoblatt. Und teilweise natürlich auch falsch. Denn ist ein Umzug nötig haben die auch alle anstehenden Kosten zu tragen. Auch kann ein JC nicht automatisch davon ausgehen, dass Angehörige oder gar Bekannte helfen.

Aus der pdf ; Seite 2
ZitatFür  Personen,  die  das  25.
Lebensjahr  (U  25)  noch  nicht  vollendet  haben,  reduzieren  sich  die  aus Richtwerte um 20 % auf ....
Mir war zwar bekannt das U25 eigentlich nicht so recht in eine eigene Wohnung ziehen dürfen. Jedoch das diese Gruppe obendrauf auch noch 20% weniger bezahlen müssen, weil die in Rendsburg-Eck dies so möchten, ist mir auch neu.

Mietzins ist also in deren Gegend Altersabhängig? Oder ist diese Absenkung grundsätzlich schon immer so gewesen? Ich weiß es echt nicht

Kadavergehorsam begünstigt Verbrechen u. Verbrecher

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