P-Konto-Einrichtung

Begonnen von HeiBa, 13:34:24 Do. 12.Mai 2016

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HeiBa

Folgende Situation:

Meine Frau hat kürzlich ein P-Konto eröffnet. Damit der Kontopfändungsschutz aber in Kraft tritt, hat uns die Bank eine Bescheinigung mitgegeben, die wir dem JC geben sollen, welches dort unser Alg2, Kindergeld und Unterhalt einträgt. Das wäre dann der Kontoschutzbetrag.
Das Ganze haben wir vor ca. 2 Monaten mit einem Vermerk dem JC eingereicht. Vor ca. 1 Monat bekamen wir es dann vom JC zurück, jedoch wurde nur der Grundfreibetrag eingetragen und unterschrieben. Alles andere, Unterhalt und Kindergeld, was uns das JC ja von unseren Leistungen abzieht, haben sie durchgestrichen und nichts eingetragen. Somit würde das auch nicht im Pfändungsschutz mit drin sein.
Also sind wir wieder zur Bank, haben wieder diese Bescheinigung geholt und haben sie wieder dem JC geschickt, diesmal mit einem Schreiben dazu, doch bitte sämtliche unserer Leistungen wie Unterhalt und Kindergeld mit einzutragen, anstatt durchzustreichen.
Nun kam jetzt dieses Schreiben auch wieder zurück, diesmal aber komplett unausgefüllt. Dazu ein kurzer Einzeiler, dass das JC für diese Bescheinigung gar nicht zuständig wäre, sondern die Familienkasse!  >:(
Das heißt, wir kaspern jetzt schon seit 2 Monaten wegen dieser Bescheinigung herum und haben immer noch nix in der Hand und damit auch keinen Pfändungsschutz.

Was können wir da machen? Gibt es noch eine andere Stelle, die uns das ausfüllen kann, wenn das JC sich dafür nicht fähig sieht? Die Bank sagte uns, wenn wir beim JC sind, müsste auch das JC diese Bescheinigung für uns ausfüllen.  :(

schwarzrot

Ich verstehe überhaupt nicht, warum ein p-konto überhaupt vom jokecenter bestätigt werden muss. Was geht das die an?
Ist doch ne sache zwischen dir/deiner frau und ner bank.
Das existenzminimum eines p-kontos hat auch nix mit dem jokecenter zu tun.
Oder ist bei euch das existenzminimum erst gegeben, wenn das vom jokecenter erlaubt ist, ansonsten darf man verhungern?

Was anderes ist es mit zusatzfreibeträgen:

http://www.hartziv.org/pfaendungsschutzkonto.html
https://www.verbraucherzentrale.de/Pfaendungsschutzkonto-P-Konto-Existenzminimum-bleibt-automatisch-verfuegbar
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

HeiBa

Dieses Existenzminimum des P-Kontos gilt ja immer nur für eine Person. Wenn man mehrere Personen im Haushalt hat, erhöht sich der Pfändungsschutz dann pro Person. Und genau da kommt das JC ins Spiel, das das bescheinigen muss.
Nun machen die das aber eben in unserem Fall nicht und die Bank sagt, dass das in unserem Fall vom JC bescheinigt werden muss.  ::)

schwarzrot

Ah, ok. Wieder was gelernt.  :D
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

HeiBa

Die Sache wird nun immer absurder. Wie gesagt, das JC weigert sich das auszufüllen und verweist auf die Familienkasse. Die hat aber überhaupt rein gar nichts mit unseren monatlichen Leistungen, etc. zu tun, sondern nur mit dem Kindergeld. Dass wir zu unserem Alg2 Kindergeld bekommen, weiß aber logischerweise auch das JC, welches das einfach nur eintragen müsste.
Nun haben wir geschaut, wo wir uns noch hinwenden können und haben erfahren, dass so etwas noch eine Schuldenberatung ausfüllen würde. In unserem Fall gibt es dafür nur die Caritas...
Dort haben wir angerufen und einen Termin in 2 Monaten bekommen, bei welchem wir für das Ausfüllen 10 Euro zahlen sollen und alles, wirklich ALLES an Dokumenten mitbringen sollen! Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der ganzen Familie, Mietvertrag, Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Hartz4-Bescheid, Kindergeldbescheid,...

Das ist doch nicht mehr normal? Es geht lediglich darum, in diesem Formular einzutragen, wieviele Personen im Haushalt leben und ob Kindergeld bezogen wird. Das Ganze geht komplett aus dem Alg2-Bescheid hervor!

Sunlight

An anderer Stelle planst du eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Bitte das hier bei der Begründung mit aufführen.
Alles und nichts vergessen, Rundumschlag! Es ist absurd, keine Frage!

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